Zitat von jp10686;263646Alles anzeigenAuf den Trick mit Geld unterm Tisch durch sind schon viele gekommen, um Gewinnsteuern, Notargebühren und dergleichen zu senken.
Ein solcher Vertrag ist ungültig, weil er falsch beurkundet wurde.
Kommt es nicht aus, kann der Verkäufer nach Unterzeichnung den Käufer nicht zur Zahlung des Schwarzgelds zwingen und der Käufer hat, wenn er dem Verkäufer das Schwarzgeld vor Unterzeichnung gibt und der Verkäufer dann nicht unterzeichnet, auch ein Problem.
Grundstücktransaktionen weit unter Markwert (Marktwert ist nicht Katasterwert und nicht Versicherungswert!) gelten als verdeckte Schenkung, der Differenzbetrag ist schenkungssteuerpflichtig.
Wenn man Land gegen Edelmetall tauschen will, geht die Eigentumsübertragung nur über öffentliche Register, denn wenn es nicht ordentlich geschrieben worden ist, ist man nicht Eigentümer.
Dank LEX Weber und Raumplanungsgesetzrevision ist die Hoffung auf Baulandeinzonung auch erstmals vorbei, also deutlich unter Wert erwerben geht eigentlich nicht. Am ehesten noch bei Insidergeschäften (dazu muss man Insider sein) oder wenn man Firmen als Ganzes übernimmt und dann die dazugehörigen Immobilien herauslöst.
Sehr schlechte Idee einen Teil schwarz zu bezahlen. Man begibt sich in die Abhängigkeit des Verkäufers und das kann zu erheblichen Problemen führen wenn dieser zb wegen anderen Sachen bei der Justiz landet und der dann aus plaudert.
So meiner Mutter passiert, die eigentlich nie etwas krummes gemacht hatte, aber in der Zeit war es Usus etwas unter der Hand zu bezahlen. Und so findet man sich vorbestraft wieder.