...man etwas hinterlassen will.

  • Ich habe einige Vorsorgemaßnahmen getroffen, ohne jemandem davon zu erzählen. Ohne mich jetzt mit Einzelheiten aufhalten zu wollen, ihr könnt euch das ja ohnehin vorstellen (geht nicht um die Konserven im Keller :face_with_rolling_eyes:), plagt mich ein Problem: Sollte ich plötzlich sterben, oder einen Gedächtnisverlust erleiden, sind viele Dinge verloren.


    Ich würde gerne eine Akte oder so anlegen, in der ich alle meine Vorsorgemaßnahmen dokumentiere und die meinen Angehörigen im Falle meines Ablebens, bzw. bei totaler Entmündigung, aber erst dann, zugänglich ist. Auch ganz normale Infos, die helfen alles einzuordnen, sollen dabei sein. Z.B. eine Liste der Stellen, die meinen Hinterbliebenen etwas Geld auszahlen (Arbeitgeber, Gewerkschaft, Lebensversicherung,...).


    Falls es in DACH unterschiedlich ist, mich interessiert es für D, aber vielleicht sind auch Antworten für ACH für einige interessant.


    Auch wenn mein Anliegen wohl stark an ein Testament erinnert, das meine ich eigentlich nicht.


    Danke für's Lesen!

  • Bin kein Jurist, aber im Prinzip müsste es möglich sein, so etwas beim Notar zu hinterlegen, der es dann unter bestimmten Bedingungen einem bestimmten Personenkreis zugänglich macht. Wäre zwar etwas ungewöhnlich, weil so normalerweise mit kürzeren Dokumenten verfahren wird, aber grundsätzlich müsste das gehen. Lass dich einfach mal von einem Notar beraten.

  • In dem du in deiner Sterbemappe hinterlegst, wer alles im Falle deines Todes in Kenntnis gesetzt werden soll. Welche Versicherungen und Abos gekündigt werden, wie du dir deine Trauerfeier und Beisetzung wünscht usw.usw.
    Und du solltest eine Person deines tiefsten Vertrauens davon in Kenntnis setzen, das im Todesfall oder Entmündigungsfall der Notar xy Instruktionen von dir hat.

    - Der wichtigste Vorrat ist Wissen, den können selbst Plünderer nicht mitnehmen -

  • Hei,


    warum meinst du kein Testament?
    Genau dafür ist doch ein Testament da!
    Zu Deiner Frage: Der Notar beurkundet Dein Testament und gibt es dann an das Nachlassgericht. Ein zentrales Testamentsregister sorgt dafür, dass es im Falle Deines Todes auch gefunden wird.


    Aber du solltest Dich auch mal nach einer Patientenverfügung erkundigen.
    Da gab's hier im Forum auch irgendwo ne super Vorlage.
    Mit einer Kombination aus Testament und Patientenverfügung erreichst Du dann wohl das von Dir gewünschte.



    Grüße,


    Tom

  • Hm, stimmt. Wahrscheinlich wirst du nicht umhin kommen, deinen Angehörigen entweder vorher schon zu sagen, dass und wo in den genannten Fällen was deponiert ist, und wenn es sich nur um einen Brief handelt, in dem dann weitere Hinweise auf den Aufbewahrungsort umfangreicherer Schriftstücke stehen. Falls du über den Notar gehst, wird der sich am Erbschein orientieren, den das örtliche Amtsgericht ausstellt. Aber dazu muss die Familie natürlich wissen, dass sie mit dem Erbschein zu diesem Notar gehen soll.


    Bei der Entmündigung wird jemand als Betreuer eingesetzt. Auch das wird vom Amtsgericht verfügt und dokumentiert. Dabei muss man aber aufpassen. Betreuer werden nicht automatisch Verwandte. Das Gericht kann auch haupt- oder ehrenamtliche Betreuer einsetzen und macht das insbesondere dann gerne, wenn Uneinigkeit in der Familie herrscht. Dann kann dieser Betreuer im Extremfall genauso handeln wie du selbst, also auch die hinterlegten Dokumente einsehen. Um das zu vermeiden und auf jeden Fall Verwandte in der Position zu haben, sollte rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellt und an die Verwandten übergeben werden. Auch dabei sollte man sich beraten lassen, weil die Formulierung juristisch nicht ganz einfach ist und man die Vollmacht durch unzureichende Formulierungen ungültig machen kann.

  • Ein Testament ist immer eine tolle Sache (ich muss das aktualisieren - idealerweise bevor ich den Schirm zumache)! Macht vieles eindeutig und hilft, Probleme in einer eh schon schwierigen Zeit zu vermindern! Daneben gilt es aber auch wie von Bingo erwähnt ein "Kochbuch" oder "Guide" zu erstellen, um den Hinterbliebenen die Informationen mitzugeben, um möglichst reibungslos das Leben weiterorganisieren zu können.
    Ich habe das für uns wie folgt gelöst: eine Akte angelegt und dreifach verteilt:


    1. Auf dem PC in einem "Notfall" Ordner
    2. Im Versicherungsordner im Aktenschrank
    3. In der Familiencloud


    In dieser Akte sind:


    - e-banking Informationen (alle relevanten Zahlungen werden eh automatisch ausgelöst)
    - Informationen über 1., 2. und 3. Säule
    - Namensliste von Leuten im Geschäft (Chef, HR) und Privat (engere Familienangehörige, Freunde)
    - Informationen über alle Versicherungen (was, bei wem)
    - Informationen über meine needful things - und wo diese zu finden sind.


    Wenn jemand andere Vorgehensweisen oder Ergänzungen hat - solche sind wohlgelitten

  • Ich ahnte, dass das nicht so einfach ist.


    Ein Testament ist ja gut und schön, aber so hoch wollte ich das nicht hängen.


    Eine "Sterbemappe", ja genau das ist es was ich meine. Aber die soll nicht hier rumliegen. Sie könnte verloren gehen, oder vernichtet werden, absichtlich oder aus Versehen. Oder vorzeitig gelesen werden, was nicht sein soll.


    Gibt es nicht eine amtliche Möglichkeit so eine Mappe zu hinterlegen? Vielleicht beim Standesamt? Eben eine Stelle die automatisch bei meinem Ableben auf den Plan tritt? Nachlassgericht (danke booner)...kann man da nur als Notar was hinterlegen?


    Denn schließlich würde ich mit einer (versiegelten?) Sterbemappe, oder ein Umschlag mit der Beschriftung "Nur öffnen wenn ich tot oder komatös bin", eine unerträgliche Neugier bei meinen Mitmenschen entfachen.

  • Hallo Bingo,



    wenn ich Dich richtig verstehe - oder natürlich auch nicht - soll sichergestellt werden, daß im Fall Deines Todes oder der Anordnung einer
    Betreuung Kenntnis von bestimmten Sachverhalten bekommen sollen, die Du nicht in einem offiziellen Testament erwähnt haben willst. Die also weder das Nachlaßgericht, gesetzliche oder eingesetzte Erben, die Erbschaftssteuerstelle des Finanzamt angehen soll - oder im Fall
    einer Betreuung den vom Betreuungsgericht bestellten Betreuer.


    In Betracht kommt die Hinterlegung der Informationen/Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis bei einem Anwalt oder Notar , die der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen.
    Hier wäre zusätzlich anzuordnen, daß die Schweigepflicht mit Ausnahme gegenüber einer/ oder mehreren benannten Personen auch über
    den Tod hinaus gilt.
    Das Problem ist , wie der Anwalt oder Notar von Deinem Ableben erfährt. Soweit kein persönlicher Kontakt besteht, und er so etwas mitbekommt, könnte zB folgendes vereinbart werden :


    Du gibst in fest vereinbarten Zeiträumen : zb die ersten beiden Wochen des Halbjahres , Jahres ein Lebenszeichen.
    Kommt kein Lebenszeichen ,holt der Anwalt / Notar innerhalb eines festgelegten Zeitraums Informationen über Deinen Verbeib ein.
    (bei ausreichend hinterlegten Vorschuss kann er auch einen Detektiv ermitteln)
    Meldest Du Dich dann zB innerhalb des nächsten halben Jahres immer noch nicht, übergibt der Anwalt die Unterlagen der von Dir benannten Person.
    Bei dem Vorgehen muß die benannte Person nicht einmal wissen, daß für Sie etwas hinterlegt ist.


    Einfachere Variante wäre es , die Person , die die Unterlagen erhalten soll, vorab einzuweihen und sie aufzufordern, sich im Falle des Todes
    oder der Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht sich mit entsprechenden Nachweisen, Sterbeurkunde, Todesanzeige
    direkt an den Anwalt/Notar zu wenden .


    Sinnvoll wäre es eine weitere Person für die Abholung zu bestimmen.


    Bezüglich der Auswahl von Notar/Anwalt wäre es am sichersten jemand zu wählen, mit dem es keinerlei normale Geschäftsbeziehung gibt.
    Keine Post dieser Kanzlei an die eigene Anschrift/email-account, Post in der Kanzlei abholen, keine Überweisungen sondern Barzahlungen,
    Keine Texte , auch keine Entwürfe aufheben , keine Daten im PC .


    Bei Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen hat keine Erbe irgendwelche Anknüpfungspunkte zu erfahren , daß und gegebenenfalls wo
    irgendwo interessante Erkenntnisse liegen und der Anwalt/Notar muß sich keine Gedanken wegen Schweigepflicht machen.


    Gegenüber dem vom Gericht bestellten gesetzlichen Betreuer schaut es mit der anwaltschaftlichen, notariellen Schweigepflicht ohnehin nicht so gut aus



    Frieder



    ps. hab deinen letzten Beitrag noch nicht gelesen !


    - - - AKTUALISIERT - - -


    @ Bingo


    war dann wohl ein bißchen ein Mißverständis , soll dann ja doch nicht so geheim sein.


    Ein handschriftliches Testament kannst Du beim Nachlaßgericht hinterlegen, es wird dann erst bei Deinem Tod eröffnet.
    Wenn Du es ändern willst , mußt Du es beim gericht aus der amtlichen Verwahrung wieder holen.
    Notarielles testament kann auch hinterlegt werden.


    Für den Fall . daß Du ins Koma fällst kannst Du vorher bereits einer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht erteilen.
    Die Existenz einer solchen Vollmacht kann u.a. bei der Bundesnotarkammer registriert werden .
    ´Die Vollmacht könnte man bei einem Notar hinterlegen.



    Frieder

  • Ich habe mal gehört, dass Bestatter in einem gewissen Maß die Hinterbliebenen beraten was Lebensversicherung usw. angeht. Ich könnte ja meine Beerdigung schon mal buchen und bezahlen und das Bestattungsunternehmen einweihen. Aber Privatunternehmen können aufhören zu existieren bevor ich aufhöre zu existieren.


    Amtsgericht? Geht da was?


    @Frieder
    Ja, das ginge wohl. Ist mir aber zu langfristig ausgelegt. Bei einer Risikolebensversicherung will der Versicherer sofort informiert werden, am besten bevor man kalt ist.


    [COLOR="silver"]- - - AKTUALISIERT - - -[/COLOR]


    Zitat von frieder59;296419


    Ein handschriftliches Testament kannst Du beim Nachlaßgericht hinterlegen, es wird dann erst bei Deinem Tod eröffnet.


    Wie lange nach meinem Tod?

  • Das Nachlaßgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts.


    Ich nehme an, daß bei der Hinterlegung eines Testaments beim Nachlaßgericht in A
    das Geburtsstandesamt in x informiert wird .
    Beim Ableben in Y wird das Geburtstandesamt in X wegen "Löschung" informiert, die ihrerseits
    das Nachlaßgericht in A verständigen.
    Oder irgendwer beantragt direkt beim Nachlaßgericht in A einen Erbschein .
    Kann nach Größe des Gerichtsbezirks (Einwohner) schon ein paar Monate dauern , bis das
    Testament nach dem Tod eröffnet wird , dh der Inhalt wird den Erb- und Pflichteilsberechtigten mitgeteilt.


    Beim Abschluß und Bezahlung eines Bestattungsvertrages im voraus, kann das Geld durch eine Absicherung
    mit dem Bestatterverband abgesichert werden . Wird wohl von jeder Firma in gemeinsame Kasse eingezahlt.
    Bei Insolvenz eines Bestatters, bekommt dann ein anderer vom Verband den Auftrag zur Durchführung und die Kohle.


    Wenn ich einen Angehörigen darüber informiere , bei welcher Firma ich die Bestattung schon bezahlt habe, könnte man natürlich auch dort die Info über eine bestehende Lebensversicherung hinterlegen.



    Frieder




  • Erstens würde ich grundsätzlich IMMER ein gültiges Testament vom Notar aufsetzen lassen, unabhängig vom Alter. Mann kann jederzeit einen Unfall haben.


    Bei Do-it-yourself-Testamenten werden zuviel Fehler gemacht - zb. denkt man oft nicht daran, dass auch Erben gleichzeitig sterben können - Autounfall zb.


    Deshalb immer ein - oder mehrere Ersatzerben einsetzen.


    Zweitens mit dem Notar reden, ob bis zum Tod eine verschlossene Dokumentenmappe (für die nicht öffentlichen Dinge, wie die Goldbarren unterm Apfelbaun :face_with_rolling_eyes: ) vom Notar aufgewahrt werden kann.


    Drittens daheim die Dinge, die der Familie bekannt sein SOLLEN, übersichtlich und informativ vorbereiten. Ev. Kopien der Informationen auf Stick abspeichern und ein oder zwei Familienmitgliedern übergeben.


    Alles MUSS klipp und klar geregelt sein, ich erlebe gerade das unwürdige Gerangel nach einem Todesfall, in dem alle möglichen Verwandten erzählen, die Verstorbene hätte ihnen dies und das versprochen... wenn es ums Geld geht, bricht fast JEDER Familienverband zusammen!

  • Da wir ja ggf. eine nette Sammlung an "Hardware" besitzen und die Ehegattin vermutlich wenig Ahnung von den Details hat, könnte man die Beschreibungen Fotos etc. für Ebay schon vorbereiten.
    Ich denke da zum Beispiel an hochwertige Messer und ähnliches.
    Es wäre jammerschade, wenn die ungenutzt später irgendwo im Keller vergammeln, wenn sie den Hinterbliebenen noch so manchen Euro einbringen könnten
    und anderen noch Freude machen. Das gilt natürlich besonders für "neuwertige" Dinge, die mehr oder weniger Vitrinenstücke sind.
    Auch über andere Dinge, die manche Menschen sammeln wie Briefmarken , Münzen, Kunst etc. sollte man den Hinterbliebenen eine Info hinterlassen, wieviel das ungefähr wert ist.

  • Zitat von witchcraft;297057

    Da wir ja ggf. eine nette Sammlung an "Hardware" besitzen und die Ehegattin vermutlich wenig Ahnung von den Details hat, könnte man die Beschreibungen Fotos etc. für Ebay schon vorbereiten.
    Ich denke da zum Beispiel an hochwertige Messer und ähnliches.
    Es wäre jammerschade, wenn die ungenutzt später irgendwo im Keller vergammeln, wenn sie den Hinterbliebenen noch so manchen Euro einbringen könnten
    und anderen noch Freude machen. Das gilt natürlich besonders für "neuwertige" Dinge, die mehr oder weniger Vitrinenstücke sind.
    Auch über andere Dinge, die manche Menschen sammeln wie Briefmarken , Münzen, Kunst etc. sollte man den Hinterbliebenen eine Info hinterlassen, wieviel das ungefähr wert ist.



    DAS ist zu Lebzeiten aber ein heisses Thema in manchen Beziehungen. Bedenke, wie die Ehefrau reagiert, wenn sie jahrelang eine neue Küche haben will und nicht bekommt und zufällig erfährt, dass der Göga den mehrfachen Wert einer solchen in "Hardware" investiert hat.

  • Für die Schweiz:


    Befasst euch am besten mit den folgenden Dokumenten:
    Patientenverfügung: (Für Medizinische Fragen)
    http://www.fmh.ch/services/patientenverfuegung.html


    Füllt die Ausführliche Variante aus und bestellt kostenlos die "Hinweiskarte" für euer Portmone (Geldbeutel)


    Vorsorgeauftrag: (Für Angehörige und Behörden, im Falle eurer "Urteilsunfähigkeit"
    http://www.kesb-zh.ch/vorsorgeauftrag


    Der muss komplett handschriftlich (also mit Stift und Papier) geschrieben werden. Dann unterschrieben und entsprechend verteilt (Angehörige, KESB (nicht zwingend)).


    Ehe und Erbvertrag
    Da müsst ihr individuell schauen, der muss dann auch vom Notar beglaubigt werden.




    --> Zumindest die ersten zwei Punkte empfehle ich jedem wärmstens, das zu machen.


    Grüsse
    Anomen

  • ich erlaub mir zwengs der Übersichtlichkeit Anomen zu zitieren


    Für Deutschland


    Befasst euch am besten mit den folgenden Dokumenten:
    Patientenverfügung: (Für Medizinische Fragen)
    die gegebenenfalls zu unterlassenden Maßnahmen sollen nach neuer Rechtssprechung
    des Bundesgerichtshofs möglichst genau fomruliert sein


    "Hinweiskarte" ins Portmone (Geldbeutel)


    Vorsorgevollmacht ( Beschänkung auf "Urteilsunfähigkeit" Geschäftsunfähig gerade nicht zulässig)
    Vordruck zB Bundejustizministerium


    im allgemeinen formfrei , Unterschrift reicht
    Beglaubigung und beratung über Reichweite der Vollmacht auch bei Landratsamt/kreisfreie Stadt sog. Betreuungsbehörde
    Vollmacht für Banken muß bei Bank beglaubigt sein
    Vollmacht für Immobienverkauf etc. muß notariell beurkudet sein


    in sogenannter "Betreuungsverfügung" kann man für das betreuungsgericht einen Wunsch
    aüßern, wer als Betreuer bestellt werden soll, wenn man keine Vorsorgevollmacht und
    kein(e) Bevollmächtigte(n) hat.



    Ehe und Erbvertrag
    Da müsst ihr individuell schauen, der muss dann auch vom Notar beglaubigt werden.


    wobei man in D ein Testament auch handschriftlich verfassen kann : Text und Unterschrift


    --> Zumindest die ersten zwei Punkte empfehle ich jedem wärmstens, das zu machen.



    ps :


    Ist noch keiner gestorben, weil er eine Vorsorgvollmacht oder ein Testament geschrieben hat !



    Frieder

  • Zitat von frieder59;297088


    Ist noch keiner gestorben, weil er eine Vorsorgvollmacht oder ein Testament geschrieben hat !


    Frieder



    Servus Frieder,


    DAS bezweifle ich nun frech: https://de.wikipedia.org/wiki/…_Charlotte_B%C3%B6hringer


    Und da gibt es in der Geschichte bestimmt hunderte Fälle, wo Vererber aus Habgier umgebracht wurden.


    Da ging es um Geld, ganze Bauernhöfe, Fürstentümer, Kaiserreiche... :face_with_rolling_eyes:

  • bezüglich der Familien-BANDE kanns natürlich diesbezüglich schon auf den Inhalt des Testaments ankommen .


    Wenn die Tante in der Patienentverfügung die künstliche Ernährung verweigert, fallen natürlich auch ein
    paar Tausender Heimkosten weniger an, falls die sonst vom Vermögen gezahlt worden wären.


    Andererseits bringt der zuhause versorgte Oppa mit Magensonde, mit jedem Monat den er noch lebt ,bei ner ordentlichen
    Rente noch ein bißchen Kohle in die Haushaltskasse.


    Frieder

  • Nachtrag zum Testament:


    Nicht nur handschriftlich und unterschrieben, sondern auch mit Datum!
    Vorsichtige Gemüter können es auch gegen Gebühr beim Nachlassgericht hinterlegen.

  • Ich sehe da eigentlich nur einen sinnvollen Weg:
    1. Den Schatz dicht verpacken und vergraben.
    2. eine Schatzkarte dort verstecken, wo der Begünstigte sie vermutlich nach meinem Tod finden wird.


    Der Punkt 2 kann zwischen den "Antiquitäten" auf dem Dachboden, in der Pornosammlung, in der Werkstatt zwischen den Farben oder sonst wo sein.
    Begründung für den Punkt 1: Beim Vergraben kann zwar immer noch ein wilder Zufall einen Strich durch die Rechnung machen, aber in einem hinreichend großen Waldstück oder einem abgelegenen Acker ist das vernachlässigbar. Keine einzige andere Möglichkeit bietet die Möglichkeit wirklich ohne Fragen nach dem Inhalt der Schatztruhe, oder ohne Vertrauen auf das Wohlwollen fremder Personen zu sein.


    Nick

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem