Zitat von Hiking Hessian;298956Nein, das hast Du falsch verstanden. Das kostet Dich nix.
Außer eine aufgebrochene Tür
Mit besten Grüßen Hiking Hessian
ZitatWurde der Fehlalarm etwa ausgelöst, weil sich der Rauchmelder in einem schlechten Zustand befand, kann die Gemeinde die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Betreiber der Brandmeldeanlage verlangen
so im verlinkten Zeitungsartikel von Papa Hotel.
Plus Tür. Eine 4stellige Summe wird das immer.
Wenn der Rauchmelder Fehlalarm gibt, ist er wohl immer in einem schlechten Zustand. Beweist mal das Gegenteil. Notfalls kann man sich dann auch noch mit einer unberechtigten Forderung seiner klammen Gemeinde gerichtlich auseinandersetzen.
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Zitat von PapaHotel78;298957Wir hätten keine Türe auf blauen Dunst hin aufgebrochen..
Doch, das hättet ihr.