Blackout: Auswirkungen & Vorsorge

  • Es müssen dort wohl 20% Energie eingespart werden, daher war auch die Aussage, dass die zahlreich vorhanden E-Dienstautos demnächst vermehrt in der Tiefgarage bleiben und lieber mit Verbrennern gefahren werden soll. :thinking_face:

    Ein Fahrverbot für E-Autos ist kein unrealistisches Szenario? Ebenso kann die Nutzung elektrischer Heizgeräte verboten werden?

  • Ich bin auf zwei ältere Beiträge aus Österreich bei Youtube zum Thema Black-Out gestoßen.


    In einem Beitrag kam die Äußerung, daß in D eine Verpflichtung der Supermärkte usw. bestehen soll, nach 2 Tagen Black-out die Geschäfte zu öffnen und die vorrätigen Lebensmittel abzugeben. Ist an der Äußerung was dran ? Gibts da eine Bestimmung.

    Da habe ich noch nie von gehört. Heisst ja auch nix. Aber praktisch vorstellen kann ich mir das nicht.

    Nach 2 Tagen Blackout ( der noch andauert) "ruft" ??? mich mein Chef an: "Komm ins Geschäft, wir müssen öffnen"

    Wir können zwar die Türe nicht öffnen/schliessen, haben kein Licht, die Kasse funktioniert nicht, die PC s nicht, die Stechuhr nicht, der ÖPNV funktioniert nicht - EGAL - Wir öffnen - und niemand weiß etwas davon.

    Das Waren-Ein -und Ausgangs-Management? Braucht doch keiner)

    Der kleine Tante Emma Laden ( die paar die es in den Dörfern nocht gibt) da kann das sinnvoll sein, und halbwegs funktionieren ( nach dem Motto: Ich schreibs mir auf, du zahlst später), alles andere ist Blödsinn. Das funktioniert einfach nicht.

    Der Optimist glaubt in der besten aller Welten zu leben.
    Der Pessimist denkt: Der Optimist hat recht, alle anderen Welten sind noch schlechter.


    BZHYY65R

  • Ich bin auf zwei ältere Beiträge aus Österreich bei Youtube zum Thema Black-Out gestoßen.




    Desweiteren wurde die Ansicht vertreten, daß es nach einem mehrtägigen Black-out mehrere Wochen dauern kann, bis sich die Lebensmittelversorgung wieder normalisiert , da ja während des Black-out auch die gesamte Lebensmittelproduktion und Verteilung ruht und das Ganze erst wieder hochfahren muß. Die empfohlen Notvorräte für 10 Tage sind da vielleicht etwas zu optimistisch bemessen.

    Bei einem mehrtätigen großflächigen Blackout werden zig bis hundert-tausende Tiere sterben, weil sich niemand in dem Maße ohne Strom um die hundertausende Tiere in den Zuchtanstalten kümmern kann. Wer füttert die Schweine, Rinder... wer melkt die Kühe? Das geht doch gar nicht! Ein klassischer Bauer hat noch eine kleine Chance mit irrsinniger Arbeit, seine Tiere am Leben zu halten. Aber kein einziger Industriebetrieb! In jedem Lebensmittelgeschäft sind alle zu kühlenden (oder tiefzukühlen) Lebensmittel verdorben. Und haben wahrscheinlich durch Schäden wie auslaufendes Wasser auch trockene Lebensmittel zerstört. Der LKW-Fahrer, der sonst fährt, war beim Blackout leider in einem Aufzug, als man ihn 3 Tage später befreien konnte, war er leider krankenhausreif, aber sogar mit Glück noch am Leben.

    Der Leiter des ( ich weiß die Bezeichnung nicht mehr) "Berliner Rettungswesens" hat vor ein paar Jahren mal gemeint

    : bei einem Blackout benötigen sie ungefähr 2 Wochen!!! um alle Personen aus den steckengebliebenen Aufzügen rauszuholen.

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    BZHYY65R

  • Wer füttert die Schweine, Rinder... wer melkt die Kühe?

    Ich kann leider meine Oma nicht mehr fragen, die als junge Frau als Melkerin gearbeitet hat, wie viel Milch sie pro Tag aus einer Kuh rausgeholt hat und wie lange sie dafür brauchte.


    Eine kurze Recherche ergab, dass das tägliche Abmelken pro Kuh etwa eine viertel Stunde dauerte. Bei der damaligen täglichen Milchleistung. Bei den heutigen Hochleistungskühen würde es wahrscheinlich eher Richtung 1 Stunde bis 1,5 Stunden gehen.


    Rechnen wir der Einfachheit halber mit einer Stunde. Statistisch hat ein bayerischer Milchbauer 41 Kühe, niedersächsischer Milchbauer immerhin schon 67 Milchkühe und einen Bauer in Meck-Pomm sogar 235 Milchkühe.


    Ein bayrischer Bauer bräuchte also rund 40 Stunden pro Tag, um seine Kühe per Hand zu melken. Er müsste also 5 Leute zur Hand haben, die auch alle spontan und tierschonend melken können. Ein Niedersachse bräuchte rund 9 Leute und in Mecklenburg-Vorpommern bräuchte man durchschnittlich rund 30 Leute pro Stall nur fürs Melken!


    Da dass die jeweiligen Milchbauern nicht mit ihrem Stammpersonal leisten können, würde man zusätzliches Personal einbestellen müssen. Leute mit viel Freizeit in einem Blackout wird es geben. Aber was werden sie nicht können? Richtig. Melken!


    Wer die Doku über die 78er Schneekatastrophe kennt, wird in diesem Augenblick den Bauern aus Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern vor Augen haben, der heulend vor der Kamera schildert, wie seine Kühe vor Schmerzen schreien, weil er sie nicht abmelken kann. Wenn das, auch wenn es Winter war, bereits in den 1970er Jahren ein ernsthaftes Problem darstellte, wird es heute ohne technische Unterstützung erst recht nicht besser sein.

    aus Niedersachsen, DE gesendet...


    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit." Marie von Ebner-Eschenbach


    Dorfleben. Entweder du liebst es oder du liebst es nicht. Es gibt kein Versuchen!


    "Dein Rad kann viel mehr, als du ihm zutraust. Das findet schon seinen Weg. Einfach laufen lassen, wenig bremsen, den Flow finden." (ein Freund zu einem Silk Road Mountain Race Teilnehmer)

  • Da frage ich mich aber, warum die Bauern nicht in notstrom investieren. Oder deckt den Verlust dann eine Versicherung ab?


    PV Anlagen sind ja oft vorhanden auf den Dachflächen.

    aus DE gesendet....

  • Da frage ich mich aber, warum die Bauern nicht in notstrom investieren. Oder deckt den Verlust dann eine Versicherung ab?

    Keine Ahnung. Wenn es eine Versicherung gibt und sie bei Verlusten aufgrund von Stromausfall einspringt, wird es im Kleingedruckten bestimmt eine Klausel geben, die bei (über-) regionalem Blackout eine Zahlung ausschließt. Und wenn der Bauer da genauer nachgefragt hat, wird er zur Antwort bekommen haben, dass so etwas natürlich "niemals" vorkommen kann/wird. Diese Klausel sei nur eine prophylaktische Absicherung... :rolleyes:

    aus Niedersachsen, DE gesendet...


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  • Heute morgen bei Welt.de in D in den Frühnachrichten eine Interview-Einspielung von Herrn Saurugg in einem BO-Beitrag.

    Also wenn es jetzt nicht in der Öffentlichkeit angekommen ist, dann weiß ich auch nicht mehr... :person_shrugging:

    there's no harm in hoping for the best as long as you're prepared for the worst.

    -stephen king-

  • Bei einem mehrtätigen großflächigen Blackout werden zig bis hundert-tausende Tiere sterben, weil sich niemand in dem Maße ohne Strom um die hundertausende Tiere in den Zuchtanstalten kümmern kann. Wer füttert die Schweine, Rinder... wer melkt die Kühe?

    Das ist zumindest in Einzelfällen zu befürchten. Andererseits sind Tierhaltungsbetriebe verpflichtet, eine Notsromversorgung vorzuhalten:


    "Wenn in der Tierproduktion Leben und Gesundheit der Tiere von technischen Einrichtungen (Lüftung, Wasserversorgung, Fütterung) abhängen,
    muss eine Notstromversorgung vorhanden sein. Dies fordert nicht nur die Tierhaltungsverordnung; auch verschiedene Markenfleischprogramme schreiben in ihren Richtlinien vor, dass bei Störungen der Energieversorgung die ausreichende Versorgung mit Luft, Licht, Wasser und Futter sichergestellt sein muss. In geschlossenen Stallanlagen ist diese Forderung nur durch Notstromaggregate zu erfüllen. Ob darüber hinaus auch Kühl- und Lagereinrichtungen in eine Notstromversorgung einbezogen werden müssen, hängt von einer individuellen Risikoabschätzung ab." (Quelle: Baubrief 47 - Notstromversorgung in landwirtschaftlichen Betrieben)


    Auch in den Tierschutzleitlinien der Bundesländer findet sich die Forderung nach Notstrom:


    "Bei automatischen Fütterungssystemen ist Vorsorge für den Fall einer Betriebsstörung zu treffen. Für Haltungseinrichtungen, in denen bei Stromausfall eine ausreichende Versorgung der Tiere mit Futter nicht sichergestellt werden kann, muss ein Notstromaggregat bereitstehen. Notstromaggregate und Alarmanlagen sind in technisch erforderlichen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Sämtliche automatischen oder sonstigen mechanischen Einrichtungen, von denen Gesundheit und Wohlbefinden der Tiere abhängen, müssen mindestens einmal am Tag überprüft
    werden." (Quelle: Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung, Land Niedersachsen)


    Diese Notstromversorgung geht bisher vermutlich von eher kurzzeitigen Versorgungsunterbrechungen aus. Wenn der Strom tagelang ausfallen sollte, muss sich der Landwirt etwas einfallen lassen, wie er die Notsromversorgung aufrecht erhalten kann oder ob er anfangen muss, den Bestand zu keulen.

  • Da frage ich mich aber, warum die Bauern nicht in notstrom investieren. Oder deckt den Verlust dann eine Versicherung ab?

    In meinem Umfeld gibt es bereits Landwirte, die in Notstrom investieren / investiert haben. Ein Traktor-angetriebenes Aggregat mit ca. 60 kVA + einige tausend Liter Diesel auf Vorrat. Ich selbst war bei der Inbetriebnahme einer solchen Anlage dabei. Dazu war ein Umbau der Elektro-Verteilung notwendig (zur Umschaltung von Netz auf Notstrombetrieb sowie Abschaltung der PV). Im Notstrombetrieb wurde Melkstand, Milchkühlung und Schrotmühlen getestet.

  • In einem Beitrag kam die Äußerung, daß in D eine Verpflichtung der Supermärkte usw. bestehen soll, nach 2 Tagen Black-out die Geschäfte zu öffnen und die vorrätigen Lebensmittel abzugeben. Ist an der Äußerung was dran ? Gibts da eine Bestimmung.


    Desweiteren wurde die Ansicht vertreten, daß es nach einem mehrtägigen Black-out mehrere Wochen dauern kann, bis sich die Lebensmittelversorgung wieder normalisiert , da ja während des Black-out auch die gesamte Lebensmittelproduktion und Verteilung ruht und das Ganze erst wieder hochfahren muß. Die empfohlen Notvorräte für 10 Tage sind da vielleicht etwas zu optimistisch bemessen.

    zu Eins: das ist mir auch einmal aufgefallen, dürfte dasselbe Video gewesen sein. Keine Ahnung ob Gerücht, Missverständnis oder wahrer Kern.


    Zu Zwei: Zur Erzeugungsseite, Kühe, Schweine, Hühner wurde ja schon einiges geschrieben. Aber mindestens genauso schwerwiegend sind die Auswirkungen auf alle Lebensmittel verarbeitenden Betriebe. Stell dir einmal einen Schlachthof, eine Käserei, eine Brotfabrik nach mehreren Tagen ohne Strom vor. Bis da alles wieder gründlich gereinigt ist und in Betrieb gehen kann, das wird dauern. Dazu kommen riesige Bestände an Lebensmitteln in Kühl- und Tiefkühlhäusern, die verdorben sind.

  • Schafe, dass man die PV Anlage nicht integriert hat. Diesel ist ja auch irgendwann aufgebraucht

    Dazu hätte man entweder alle Wechselrichter tauschen müssen, da die existierenden keine inselfähigen WR sind oder einen monströsen inselfähigen Speicher. Die Investition hätte den Kostenrahmen gesprengt. Und wenn die zig tausend Liter Diesel aufgebraucht sind und es immer noch keinen Strom gäbe, hätten wir ganz andere Probleme...

  • Geht ja nicht nur schwarz oder weiß.

    Ein hybrid Gerät mit 10 kva kann zumindest eine grundabsicherung sicher stellen. Wieviel sti dem dauerbetrieb packt der Trecker denn am Stück?

    aus DE gesendet....

  • In der Erntezeit oder wenn Siloballen gemacht werden, fahren die großen 150PS-Trecker bei uns zweimal am Tag zur Tankstelle. Die Traktoren haben 400l-Tanks. An solchen Tagen sind die dann locker 12-14 Stunden im Einsatz unter Vollast. Das können die schon ab. Die in der Landwirtschaft eingesetzten Zapfwellenaggregate haben meist um die 50kVA. Faustregel ist Generatorleistung in kVA x 1,5 = nötige Motorleistung Traktor in kW. Also braucht man für ein 50kVA-ZWA einen Traktor mit mindestens 75kW, also rund 100 PS.


    Einfache AVR-geregelte ZWA sind relativ preiswert, da kriegt man 65kVA Generatoren schon für 5.000€. (man beachte die Lieferzeit...günstige Stromerzeuger sind gerade ausverkauft).


    Hat man empfindliche Elektronik (Melkroboter sind da machmal etwas zickig, wenn die Netzqualität nicht 100% stimmt), braucht man ein aufwändigeres Aggregat, die kosten dann das Doppelte oder mehr (sind aber derzeit noch lieferbar).

  • Schade, dass man die PV Anlage nicht integriert hat. Diesel ist ja auch irgendwann aufgebraucht

    Das Problem ist, das die Pv Anlagen auf den Ställen meist sehr gross sind. Du musstdie Produzierte Leistung auch abnehmen. Und damit ist so ein Betrieb überlastet.

  • Jongleur


    Ernährungssicherstellungsgesetz (ESG)

    Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise (Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz - ESVG)


    § 6 Anordnungsbefugnis zur einstweiligen Sicherstellung der Grundversorgung

    (1) Bis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 1 können die zuständigen Behörden die notwendigen Maßnahmen treffen, die zur einstweiligen Sicherstellung der Grundversorgung unmittelbar geboten sind. Sie können insbesondere 1.Anordnungen über das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Erzeugnissen treffen,
    2.den Bezug, die Erfassung, die Lagerung, den Transport, die Verteilung oder die Abgabe von Erzeugnissen anordnen, untersagen, beschränken oder unter hoheitliche Aufsicht stellen,
    3.die Verwendung von a)Maschinen und Geräten zum Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Erzeugnissen,
    b)Treibstoffen und Brennstoffen für diese Maschinen und Geräte,
    c)Geräten zur Notstromversorgung zum Betrieb dieser Maschinen und Geräte sowie
    d)sonstigen Betriebsmitteln zum Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Erzeugnissen
    regeln,
    4.Erzeugnisse sicherstellen,
    5.die vorübergehende Aufrechterhaltung, Umstellung, Eröffnung oder Schließung von Ernährungsunternehmen oder einzelnen Betriebsstätten von Ernährungsunternehmen anordnen oder
    6.Maßnahmen zur hoheitlichen Verteilung von Lebensmitteln an die Bevölkerung treffen.

    (2) Von mehreren geeigneten Maßnahmen haben die zuständigen Behörden diejenige zu treffen, die die einzelne Person und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.
    (3) Die nach Absatz 1 getroffenen Maßnahmen sind von der zuständigen Behörde aufzuheben, sobald nach § 4 Absatz 1 eine Rechtsverordnung erlassen wurde, die regelt, unter welchen Voraussetzungen derartige Maßnahmen zu treffen sind oder getroffen werden können.

  • Ernährungssicherstellungsgesetz (ESG)

    Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise (Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz - ESVG)

    Dafür zuständig sind die 'Ernährungsämter' bei den Kreisen und kreisfreien Städten im Auftrag der Bundesverwaltung - diese Ämter gibt es im 'Frieden' nur auf dem Papier, wenn überhaupt. Die müssen im Ernstfall erst hochgezogen und mit Personal, IT und dem ganzen Rättäpläng ausgestattet werden.


    Dass die nach zwei Tagen bereits in der Lage sind, Ordnungsverfügungen zu erlassen, bezweifle ich. Wenn Vorlauf da ist, vielleicht - aber dazu werden meherer Tage auf Wochen benötigt.


    Beübt bzw. von Bundesseite abgefragt wurde das Thema letztmalig 2013, wenn ich mich nicht irre. Kann auch 2011 gewesen sein.

    Erklärter FDGO-Fan

  • Das Problem ist, das die Pv Anlagen auf den Ställen meist sehr gross sind. Du musstdie Produzierte Leistung auch abnehmen. Und damit ist so ein Betrieb überlastet.

    Eine größere Anlage besteht ja aus diversen strings oft auch mehrere Wechselrichter d.h. man klemmt dann einen Teil auf ein hybrid gerät.


    Von den kosten ist ein 50kVA-ZWA im vergleich zu entsprechender Wechselrichterleistung im Inselbereich natürlich sehr kostengünstig. Bei Netwechselrichter bekommt man für den Preis >100KVA

    aus DE gesendet....