Und zur Verpflichtung einer WEG bei der Anbringung eine einfachen Steckdose am Parkplatz:
Jeder Wohnungseigentümer kann die Genehmigung für den Einbau einer Ladevorrichtung in der Tiefgarage oder auf dem eigenen Parkplatz auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen. Die anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft können lediglich über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen.
Hier lässt sich dann lange streiten, ob mit Ladevorrichtung eine einfache Steckdose gemeint ist.
Dies zeigte wieder deutlich: Eigentümer werden bevorzugt. Eigentümer gehören auch eher zu den wohlhabenden Menschen.
Und nur die haben einen E-Auto.
Vielleicht wird sich VW von Volkswagen auf WW Wohlhabendenwagen umbenennen. Oder in "Die einfache Bevölkerung soll sich gefälligst das Auto abgewöhnen".
Eine Lösung wäre ein konsequentes Anbringen von Wallboxen an jedem Parkplatz, der öffentlich zugänglich ist. Als aufreißender Straßen, Verlegung von Kabeln und Anbringen von Ladestationen an jedem zweiten Parkplatz.
In Städten, in denen nicht einmal Platz für eine zwangsweise Gelbe Tonne vorhanden ist, wie Hannover, wird dies natürlich schwer.
Aber wie gesagt, die sollen ja auch kein Auto mehr haben.