• Und zur Verpflichtung einer WEG bei der Anbringung eine einfachen Steckdose am Parkplatz:


    Jeder Wohnungseigentümer kann die Genehmigung für den Einbau einer Ladevorrichtung in der Tiefgarage oder auf dem eigenen Parkplatz auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen. Die anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft können lediglich über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen.


    Hier lässt sich dann lange streiten, ob mit Ladevorrichtung eine einfache Steckdose gemeint ist.


    Dies zeigte wieder deutlich: Eigentümer werden bevorzugt. Eigentümer gehören auch eher zu den wohlhabenden Menschen.


    Und nur die haben einen E-Auto.


    Vielleicht wird sich VW von Volkswagen auf WW Wohlhabendenwagen umbenennen. Oder in "Die einfache Bevölkerung soll sich gefälligst das Auto abgewöhnen".


    Eine Lösung wäre ein konsequentes Anbringen von Wallboxen an jedem Parkplatz, der öffentlich zugänglich ist. Als aufreißender Straßen, Verlegung von Kabeln und Anbringen von Ladestationen an jedem zweiten Parkplatz.


    In Städten, in denen nicht einmal Platz für eine zwangsweise Gelbe Tonne vorhanden ist, wie Hannover, wird dies natürlich schwer.


    Aber wie gesagt, die sollen ja auch kein Auto mehr haben.

  • Und zur Verpflichtung einer WEG bei der Anbringung eine einfachen Steckdose am Parkplatz:

    Jeder Wohnungseigentümer kann die Genehmigung für den Einbau einer Ladevorrichtung in der Tiefgarage oder auf dem eigenen Parkplatz auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen. Die anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft können lediglich über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen.

    Hier lässt sich dann lange streiten, ob mit Ladevorrichtung eine einfache Steckdose gemeint ist.

    Noch ein begrenzender Faktor:

    Für die Anbringung einer Wallbox verlangen unsere Stadtwerke hier zwingend einen Rundsteuerempfänger, und dazu die Verriegelung auf maximal 11 KW zulässige Stromentnahme, aus dem öffentlichen Netz. Gegen den Rundsteuerempfänger ist ja nix einzuwenden, nur sehe ich nicht ein, das ich als Endkunde das Teil zahlen soll, um mir dann damit eine schlechtere Lademöglichkeit einzubauen, gegenüber jemandem der das nicht drin hat. Soll so 400 Euronen kosten? Das ganze Wallbox-Dingens, mit Anschluß sind mir für 2.500 € angeboten worden. Da schließ ich abends meine E-Auto zum Laden an, und früh ist es immer noch leer, weil die Stadtwerke den Ladestrom für Auto abgeschalten haben?


    Denn beim Bau des Hauses, im Jahr 1990, mußte eine zu entnehmende Leistung angegeben werden. Und das mußte auch entsprechend so bezahlt werden. Je mehr Leistung zu entnehmen geht, umso teurer wurde der Haus-Anschluß: https://www.ewe-netz.de/privat…/ihr-hausanschluss/preise

    Ich kann und darf z.B. 40 KW entnehmen, für Warmwasserbereitung, E-Herd, und was nicht alles. Heute aber nicht zum Laden für ein E-Auto. Da dürfens maximal nur 11 KW sein. (Wie das rechtlich aussieht weiß ich nicht, aber ich hab ja die 40 KW schon mal bezahlt?)


    Ich hab so eine rote 32 A CEE (früher hießen die mal Cekon?) Steckdose außen am Haus. Da kann ich Holzspalter, Schweißgerät, Kühlwagen, Baukran und so weiter anstecken.

    Dazu ist mein jetziger Kenntnisstand: Ich darf mir eine Wallbox daneben ans Haus dübeln, die mit 22 KW lädt, ohne Rundsteuerempfänger, solang die nicht fest angeschlossen wird. Die Wallbox muß also zwingend über so einen roten 32 A CEE-Stecker angeschlossen werden.

    Bei Festanschluß der Wallbox gäbe es ja nur die 11 KW, und den Zwang zum Rundsteuerempfänger. Da bin ich momentan echt etwas ratlos und hab das mit der E-Auto-Anschaffung bis auf weiteres verschoben. Die Verkäufer der E-Autos haben dazu auch wenig Kenntnis und der Elektriker sagt: So isses halt.

  • Ich hab mir das hier gekauft.

    Damit bin ich Flexiblel.




    Einziger Nachteil ich kann nicht Überschuss Laden.

  • Ich hatte ja einmal die Erfahrung mit der Wallbox und der Hausleitung geteilt....

    Sorry, find ich nicht. Bitte, ein Link wär hilfreich?


    Und: Was ich schon erleben durfte: Nebulöse, wortreiche Beratung/Belehrung durch unsere Stadtwerke, vor Ort, um dem ahnungslosen Kunden so einen teuren Rundsteuerempfänger mit Verriegelung auf 11 KW anzudrehen. Kein Hinweis auf die fliegendene Anschlußmöglichkeit mit den 22 KW. Ich gehe mal davon aus, das man das so nicht nicht möchte. Die eventl. Netzreserven werden für die Wärmepumpen gebraucht.

    Und auf die Frage welchen Anschlußquerschnitt denn die Zuleitung haben sollte. Dazu gibts keine Auskunft, weil man das eh nicht machen darf/kann/soll?

    Der Netzingenieur sagte, das auch die Wärmepumpen über Lastmangement anzuschließen wären. Kein Hinweis darauf, das das im Mietshausbereich derzeit illegal ist. Der Vermieter hat derzeit einen unterbrechungsfreien Heizbetrieb sicher zu stellen. Das das mit unseren Stromnetzen nicht zusammenpaßt, ist mir schon auch klar. Aber eine Gesetzesänderung dazu ist nicht in Sicht?

  • da müsste ich auch mal suchen.


    Hier ist die Kurzfassung:


    Mehrere Handwerksbetriebe haben abgewunken und gesagt, die Leitungen seien zu alt.

    Sie stammen aus den 70er Jahren und haben das Niveau der 60er. Eine Wallbox sei daher nicht möglich.

    Einer der Elektriker hatte bereits sämtliche Materialien samt Wallbox dabei. Aufgenommen wurde der Auftrag von einem Nichtelektriker. Der Elektriker vor Ort hat er sich geweigert, einzubauen. Das gab eine ziemliche Diskussion zwischen dem Planer und dem Elektriker. Da aber letztere haftete hat er nicht weiter gebaut.


    Schließlich habe ich kurz vor Ablauf der Förderung einen Elektriker gefunden, der eine sagen wir einmal originelle Lösung gefunden hat, aber auch nicht für den Dauerbetrieb.


    Fazit: ohne komplette Erneuerung von Zählerschrank und Leitungen ist das Anbringen weiterer wallboxen überhaupt nicht mehr möglich. Das war's für den Rest der WEG.


    Wenn ich dann berücksichtige, dass der Großteil der Wohnungen in diesem Land diesen Standard hat dann wird der Ausbau nicht unmöglich aber unfassbar schwer. Aber das ist ja egal, da in der Innenstadt sowieso keine Autos mehr sein sollen.

  • Auch eine Wärmepumpe hatten wir angedacht. Da hat auch der letzte Elektriker nur noch gelächelt.

    Mir graut schon davor, die gesamte elektrische Leitung erneuern lassen zu müssen. Eigentümer werden hier nicht so sportlich unterwegs sein wie Vermieter. Aber das zahlt dann daran auch der Mieter.

    Und dann kommen wieder die Rechnungen, der Mieter zahlt ja auch dann weniger an Heizkosten. Eine Sache, die abzuwarten bleibt. Das Risiko trägt dann aber weiterhin der Vermieter.


    Es bleibt beim Fazit: die ganze Sache ist gut aber immer noch eine Diskussion der wohlhabenden. Der Rest wird es sich schlicht und ergreifend kaum leisten können. Aber das ist den wohlhabenden ja egal.

  • Der Netzingenieur sagte, das auch die Wärmepumpen über Lastmangement anzuschließen wären. Kein Hinweis darauf, das das im Mietshausbereich derzeit illegal ist. Der Vermieter hat derzeit einen unterbrechungsfreien Heizbetrieb sicher zu stellen.

    Das ist aber eine steile These. Der Vermieter hat eine Mindestraumtemperatur in den vermieteten Räumen sicherzustellen. Wie das technisch gelöst wird, ist egal. Eine Wärmepumpe läuft ja nie 24h im Dauerbetrieb, sondern wie die meisten anderen Heizanlagen auch, im Anforderungsbetrieb (Ausnahme sind Stückholz-Kessel, die die Holzladung komplett verfeuern müssen und damit einen Pufferspeicher aufladen, aus dem dann wiederum auch im Anforderungsbetrieb Wärme entnommen wird.

    Morgens wird aufgeheizt, damit sich die gewünschte Temperatur zu Tagesbeginn in den Räumen einstellt. Dann geht die Heizung aus und schiebt über den Tag hinweg immer wieder mal etwas Wärme nach, wenn die Heizkörper diese anfordern. Abends schläft die Heizung ein, wenn sie in Nachtabsenkung geht.

    Das kann man mit einer lastgemanagten Wärmepumpe genauso gut darstellen.

  • Das mit alten Leitungen halte ich für eher vorgeschoben.....


    Wenn du nicht grade Aluleitungen in der Bude hast, wo dann die Erde/PE von dem Heizungsrohr kommt ist zumindest in Sicherungskästen ab den 50ern zumindest hier in Nordwest Deutschland immer schon alles ordentlich ausgelegt.....


    Da hinge oftmals ja die Nachtspeicheröfen dran...


    Das mancher Elektriker da natürlich keinen Bock drauf hat in den schwarzen Bakkelit Kisten rumzubiegen glaub ich ist eher das Problem....

  • Ich hab so eine rote 32 A CEE (früher hießen die mal Cekon?) Steckdose außen am Haus. Da kann ich Holzspalter, Schweißgerät, Kühlwagen, Baukran und so weiter anstecken.

    Dazu ist mein jetziger Kenntnisstand: Ich darf mir eine Wallbox daneben ans Haus dübeln, die mit 22 KW lädt, ohne Rundsteuerempfänger, solang die nicht fest angeschlossen wird. Die Wallbox muß also zwingend über so einen roten 32 A CEE-Stecker angeschlossen werden.

    Bei Festanschluß der Wallbox gäbe es ja nur die 11 KW, und den Zwang zum Rundsteuerempfänger. Da bin ich momentan echt etwas ratlos und hab das mit der E-Auto-Anschaffung bis auf weiteres verschoben. Die Verkäufer der E-Autos haben dazu auch wenig Kenntnis und der Elektriker sagt: So isses halt.

    Der Gleichzeitigkeitsfaktor bei Wallboxen ist ein völlig anderer als der bei Starkstromsteckdosen für Werkzeuge, deshalb werden die unterschiedlich behandelt.

    Wenn Du wirklich darauf bestehst kann der Stromversorger sicherlich in sich gehen und Dir die Starkstromsteckdose auch drosseln.


    Generell gilt bei Ladeinfrastruktur, dass ich es für klug halte, die si schnell wie möglich installieren zu lassen. Wenn alle eine wollen (und das wird kommen), wird die Sache erheblich unentspannter. Vor drei Jahren wäre noch besser gewesen.

    Aus gegebenem Anlass: ich distanziere mich hiermit ausdrücklich gegen jeden Form von Gewaltphantasien gegen andere, den Staat oder staatliche Organe. Ich betreibe prepping als Krisenvorsorge und als Hobby und tausche mich hier mit Gleichgesinnten aus.

  • Wenn Du wirklich darauf bestehst kann der Stromversorger sicherlich in sich gehen und Dir die Starkstromsteckdose auch drosseln.

    Möglich, aber warum? Das sind bei Volllast gerade 22kw (wenn ich mich nicht vertue).


    Warum sollte sowas an der Straßenverteilung auffallen und wie sollte ein einzelner Hausanschluss (ohne sonstige Regelungstechnik) dabei gedrosselt werden?

  • Der Gleichzeitigkeitsfaktor bei Wallboxen ist ein völlig anderer als der bei Starkstromsteckdosen für Werkzeuge, deshalb werden die unterschiedlich behandelt.

    Wenn Du wirklich darauf bestehst kann der Stromversorger sicherlich in sich gehen und Dir die Starkstromsteckdose auch drosseln.

    Da würde ich zunächst mal ein rechtliches Problem sehen: Ich hab für den Hausanschluß mit dem 40 KW Maximum mal viel Geld bezahlt. Das würde ich mir nicht so einfach wegnehmen lassen wollen? Und die 32 A-Steckdose wird ja auch noch für anderes gebraucht. Immerhin kassieren die ja aktuell 8,80 €, plus Grundgebühr für 1 Stunde Nutzung der Steckdose bei 22 KW.


    Die nächste Frage wäre, ob die das groß merken, was ich an meine CEE-Steckdosen so anschließe? Außer vielleicht an der Stromrechnung. Günstigeren Ladetarif fürs E-Auto, kann man momentan eh knicken, da alles auf 40ct/KW gedeckelt ist.


    Sicher ist, das das den Versorgern nicht paßt, wenn die Leute über Steckdose laden?

    Das erkennt man bereits am Sprachterminus: Da ist von Notladekabel, und Behelfslademöglichkeit, usw. die Rede.

    Auch soll man ja die normalen Schuko-Haushaltssteckdosen nur mehr mit 2,7 KW maximal belasten. Auf meinen steht überall 16 A drauf? Das wären dann exakt 3,68 KW.

    Ja, ich weiß das bei Dauerlast, in diesem Bereich, die Stelle um den L1 herum recht heiß, und dann schwarz wird, usw. Jedenfalls sind bei uns im Altbau noch Geräte am Festanschluß, mit 4,6 KW, über 1,5 mm2 Leitung, auf eine 20 A Diazed-Schmelzsicherung, angeschlossen. Und das störungsfrei seit 30 Jahren, auch wenn die Zuleitung gut warm wird.

    Für was der zusätzliche FI in der "Wallbox" gut sein soll konnte mir auch noch niemand erklären? Vorgeschaltet ist ja schon der 30 mA-FI der Hausinstallation? Welcher bei Störung zuerst rausfliegt ist Glücksspiel?

    Ich bin kein Elektriker oder Fachmann in diesem Bereich. Aber ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, das da in diesem neuen Markt viele Glücksritter unterwegs sind, die den unbedarften Neu-E-Auto-Besitzer ordentlich abziehen wollen. So siehe z.B. hier: https://www.vermieter-forum.co…tos-in-grosser-weg.28900/

  • Auf meinen steht überall 16 A drauf? Das wären dann exakt 3,68 KW.


    Dann lies mal genauer. Kaum ein Hersteller der Steckdosen läßt da mehr als 10A Dauerlast zu.


    Mich würde auch wundern, wenn in den Anschlußbedingen Deines Netzbetreibers nicht stehen würde, das Du Dir einen elektrischen Durchlauferhitzer

    nur mit deren Zustimmen installieren lassen kannst.

    Gesetzlich Grundlage ist $19 Niederspannungsanschlussverordnung, ab 12KW hat der Netzbetreiber ein Vetorecht.

  • Dann lies mal genauer. Kaum ein Hersteller der Steckdosen läßt da mehr als 10A Dauerlast zu.


    Mich würde auch wundern, wenn in den Anschlußbedingen Deines Netzbetreibers nicht stehen würde, das Du Dir einen elektrischen Durchlauferhitzer

    nur mit deren Zustimmen installieren lassen kannst.

    Gesetzlich Grundlage ist $19 Niederspannungsanschlussverordnung, ab 12KW hat der Netzbetreiber ein Vetorecht.

    Das das mit den 10 A momentan so propagiert wird ist mir schon auch bekannt. Der Netzbetreiber Vattenfall schreibt z.B.:

    https://incharge.vattenfall.de/wissens-hub/articles/stecker-abc-die-passenden-steckertypen-fuer-ihr-elektroauto/Textauszug:

    "Der Stecker bezeichnet die konventionelle Haushaltssteckdose. Was viele nicht wissen: Der Schuko-Stecker sollte nur der Notladung im privaten Bereich dienen. Er ermöglicht eine Ladeleistungen von maximal 3,7 kW und braucht daher für eine Ladung mehrere Stunden. Um Überhitzungen und Kabelbrände zu vermeiden, dürfen dauerhaft nur maximal 2,3 kW gezogen werden. Für eine Dauerbelastung sollten Sie deshalb eine Wallbox nutzen."

    So, oder so ähnlich wird das kommuniziert.


    Bei den Herstellern von Steckdosen steht immer 16 A dabei, und zwar ohne irgendeine Zeitbegrenzung, also 3,7 KW.

    Ich hab gesucht, aber nichts gefunden. Hier mal ein paar weit verbreitete Steckdosen mit 16 A in den technischen Daten:

    Busch-Jaeger - SCHUKO® Steckdosen-Einsatz

    Wandsteckdose SCHUKO® 10081 | MENNEKES

    Produkt

    Gira 044003 Schuko-Steckdose 16A 250V mit Vollplatte für Einzelmontage Standard 55 Reinweiß glänzend kaufen | Elektro Wandelt
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    www.elektro-wandelt.de


    Zum Vetorecht des Netzbetreibers bei Leistung über 12 KW. Das betrifft m.E. ausschließlich fest angeschlossene Gerätschaften. Ein Gerät mit 22 KW, angeschlossen per CEE-Stecker fällt da nicht darunter?

  • Noch eine Frage an die Experten hier:

    Wieso gibts Geräte, mit losem Anschlußkabel und Schukostecker, zu kaufen, mit 3800 Watt Leistung, wenn das so brandgefährlich ist? Sowas hier z.B.: https://www.amazon.de/Durchlau…th=1&tag=httpswwwaustr-21 Nirgends steht, das ich das nicht auch zum Dauerbetrieb in meinen Außenpool einbauen kann? Was unterscheidet denn hinsichtlich elektrischer Last so ein Heizgerät mit 3800 Watt, gegenüber einem Kfz-Lader, für ein E-Auto? Das der Steckerstift schwarz wird und das Kabel warm, ist bekannt. Das ist halt die Belastungsgrenze für das Teil.


    In dem §19 dieser o.g. Verordnung steht unter (2): "Erweiterungen und Änderungen von Anlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem Netzbetreiber mitzuteilen".

    Ja, was ist aber jetzt, wenn an meiner Anlage gar nix geändert wurde? Die 32 A CEE-Steckdose wurde 1990 beim Neubau des Hauses angebracht, und die gesamte E-Anlage von der Zählerrevision der örtlichen Stadtwerke abgenommen? Solang ich da nur was per Stecker anschließe ist das m.E. so genehmigt. Schon weil ich ja für den Anschlußwert bis 40 KW bezahlt habe. Und über die 32 A Steckdose gehen ja nicht mehr wie 22 KW.

  • Zitat

    Zum Vetorecht des Netzbetreibers bei Leistung über 12 KW. Das betrifft m.E. ausschließlich fest angeschlossene Gerätschaften. Ein Gerät mit 22 KW, angeschlossen per CEE-Stecker fällt da nicht darunter?

    Nein, fällt nicht darunter. Es ist kein fest angeschlossenes Gerät. Ist (noch) ein Schlupfloch...


    CEE Dosen sind/ waren dazu vorgesehen um Ortsveränderliche Drehstromverbraucher wie etwa Kreissäge zu versorgen. Oder bewegliche Maschinen in Werkstätten wie etwa Schweissgeräte, Kompressoren etc.

    Elektrisch sind die (bei passenden Leitungen, Absicherung, Schutzmaßnahme etc) natürlich tauglich Batteriekarren regelmäßig zu laden.

    Zu prüfen wäre aber zumindest ob der Stromkreis mit einem passenden FI/ RCD versehen ist! Mancherorts ist Nullung noch zulässig.

    Somit könntest die Wallbox mit CEE Stecker versehen und gut ist.


    Dem Netzbetreiber schmeckt das aus durchaus nachvollziehbaren Gründen natürlich nicht. Zumal die Zahl ständig zunimmt. Wenn etwa in einer Wohnanlage mit zb. 20 Parteien, 10 sowas machen wird´s problematisch/ bzw finster :grinning_face_with_smiling_eyes: 1 Wohnung wird üblicherweise mit 3kW (ohne Berücksichtigung Gleichzeitigkeitsfaktor...) angenommen 20x 3kW = 60 kW ~86A --> 125A NH "Hauptsicherung" --> min 25mm² Zuleitung

    Nun werden aus den 60kW durch die 10 Batterieautolader (a zusätzlich 11kW) 170 kW ~245A --> 95/ 125 mm² Zuleitung

    oder bei 22 kW gar 280kW ~ 405A --> 240mm² Zuleitung (*)

    Dass damit ein massives Problem für die Verteilung, Hauszuleitung und u.U. nächste Niederspannungsstation wird dürfte jedem klar sein.


    Der Netzbetreiber wird in dem Fall berechtigterweise eine entsprechend steuerbare zentrale Ladelösung fordern/ installieren. Damit kann der Ladevorgang optimiert werden, so dass nicht alle Batteriekarren gleichzeitig und mit Maximalleistung geladen werden. Oder auch zu Spitzenlastzeiten ganz unterbunden, besonders wenn noch andere Großverbraucher aktiv sind, wie zb. Wärmepumpen. Einige Netzbetreiber fordern aus diesen Gründen auch eine zusätzliche Kommunikationsverbindung, um aus der Ferne auf die Ladelösung eingreifen zu können


    (*) sämtliche Leistungen angenommen mit cosPhi =1, Leitungsquerschnitte für Kupferkabel aus Tabellen, ohne Berücksichtigung von Leitungslängen, Verlegearten etc.; Gilt für Österreich; ohne Berücksichtigung von ggf. Vorschriften des örtlichen Netzbetreibers... nur so zur Sicherheit :winking_face:

  • Wieso gibts Geräte, mit losem Anschlußkabel und Schukostecker, zu kaufen, mit 3800 Watt Leistung, wenn das so brandgefährlich ist? Sowas hier z.B.: https://www.amazon.de/Durchlau…th=1&tag=httpswwwaustr-21 Nirgends steht, das ich das nicht auch zum Dauerbetrieb in meinen Außenpool einbauen kann? Was unterscheidet denn hinsichtlich elektrischer Last so ein Heizgerät mit 3800 Watt, gegenüber einem Kfz-Lader, für ein E-Auto? Das der Steckerstift schwarz wird und das Kabel warm, ist bekannt. Das ist halt die Belastungsgrenze für das Teil.

    Das Gerät halte ich tatsächlich für gefährlich, weil es durch den ab Werk angebrachten Schukostecker am Anschlusskabel den EIndruck vermittelt: einfach kaufen und anstöpseln. Aber schon in der Beschreibung liest man:


    Leistung: 3800W

    Strom: 13A

    Spannung: 220V Stecker: EU Nennfrequenz: 50HzNenndruck: 0.04-0.4Mpa
    Temperatur: 30-45 ℃ (In Anbetracht der Einsatzumgebung in stark kalten Umgebungen kann die maximale Temperatur von 45 ℃ nicht erreicht werden.) Installationsdrahtdurchmesser: ≥2,5 mm² Kupferdraht


    Und bei den gemachten Angaben passt es hinten und vorne nicht:
    In Europa hat man sich 1983 auf eine Umstellung der Netzspannung von 220V bzw. 240V auf einheitliche 230V geeinigt, in D gibt es seit 1987 nur noch 230V aus der 1phasigen Steckdose, die Spannung an mehrphasigen Endstromkreisen änderte sich entsprechend auch von 380V auf 400V.


    Wenn ich die Leistung durch den dabei fließenden Strom teile, erhalte ich die Spannung: 3.800W / 13A = 292,31V ????

    Bzw. wenn ich die Spannung mit derm Strom multipliziere, bekomme ich die Leistung: 220V x 13A = 2.860W vs. 3.800W ???


    D.h. die Angaben des Herstellers sind schon in sich unplausibel.


    Schließlich fordert der Hersteller einen "Installationsdrahtdurchmesser von >2,5mm² Kupferdraht". Das ist löblich und wird von den allermeisten Installationen von Schukosteckdosen nicht erfüllt, denn vorgeschrieben sind nur 1,5mm² Leiterquerschnitt in Kupfer.


    Warum "darf" so ein Gerät in den Handel gebracht werden? Weil die EU die Verantwortung für die Vorschriftsmäßigkeit auf die "Inverkehrbringer" übertragen hat. Die halten den Kopf dafür hin und dürfen dann das "CE"-Zeichen auf ihren Produkten anbringen. Nur Geräte ohne CE-Zeichen dürfen beim Import beschlagnahmt bzw. zurückgewiesen werden. Geräte mit CE-Zeichen besagen, dass der Hersteller bzw. Importeur "erklärt", dass das Gerät die Vorgaben der EU erfüllt.


    Andernfalls bräuchte man eine zentrale Prüfstelle für Produkte, die eine Freigabe vor dem Inverkehrbringen erteilt. Das ist aber in einer globalisierten Welt mit freiem Handel lebensfremd. Auch wenn es manchmal wünschenswert wäre. So muss man den Weg über Meldemöglichkeiten (z.B:.Rapex) und Stichproben gehen.


    Abgesehen davon, ist ein Durchlauferhitzer mit weniger als 18kW Leistung nicht pracistauglich - bei dem verlinkten Produkt liest man auch enstprechender Bewertungen (in Französisch).

  • Da würde ich zunächst mal ein rechtliches Problem sehen: Ich hab für den Hausanschluß mit dem 40 KW Maximum mal viel Geld bezahlt. Das würde ich mir nicht so einfach wegnehmen lassen wollen? Und die 32 A-Steckdose wird ja auch noch für anderes gebraucht. Immerhin kassieren die ja aktuell 8,80 €, plus Grundgebühr für 1 Stunde Nutzung der Steckdose bei 22 KW.

    Nun, veränderte Rahmenbedingungen.


    (nahezu) jeder Haushalt darf einen Elektroherd anschließen dennoch können alle Haushalte zusammen das europäische Stromnetz sofort zum Kollabieren bringen, wenn alle gleichzeitig den Herd um 12:00 Uhr anschalten.

    Sollte das deshalb erlaubt sein, nur weil die alle dafür bezahlt haben?

    Aus gegebenem Anlass: ich distanziere mich hiermit ausdrücklich gegen jeden Form von Gewaltphantasien gegen andere, den Staat oder staatliche Organe. Ich betreibe prepping als Krisenvorsorge und als Hobby und tausche mich hier mit Gleichgesinnten aus.

  • Das Gerät halte ich tatsächlich für gefährlich, weil es durch den ab Werk angebrachten Schukostecker am Anschlusskabel den EIndruck vermittelt: einfach kaufen und anstöpseln. Aber schon in der Beschreibung liest man:

    Und bei den gemachten Angaben passt es hinten und vorne nicht:

    D.h. die Angaben des Herstellers sind schon in sich unplausibel.

    Sorry, das war mein Fehler. Ich hab auf die Schnelle ein Gerät rausgesucht mit Schukostecker und Leistung möglichst an der Obergrenze mit 3,8 KW.

    Das das ansonsten nix taugt, ist schon klar.

    Es gibt aber durchaus auch von gängigen, einigermaßen seriösen Herstellern, Geräte mit über 2,7 KW, und Stecker dran:

    https://www.bosch-home.com/de/…glebox=accessoriesOthers/ Z.B. diesen Backofen mit 3,4 KW.

    Textauszug:

    "Steckerart: Schuko-/Gardy mit Erdung Länge Anschlusskabel 120,0 cm".

    Der Focus empfiehlt an Mehrfachsteckdosen nicht mehr wie 3,5, KW anzuschließen: https://www.focus.de/wissen/pr…-beachten_id_6777178.html

    Diesen Tip halte ich für brandgefährlich, weils auch solche Mehrfachsteckdosen mit 0,75 mm2 Anschlußkabel gibt. Ist aber hier o.T.


    Kurzum, wer führt mir den technischen Nachweis, das ich mein E-Auto an der Haushaltsteckdose nur mit maximal 2,7 KW laden darf und nicht mit 3,5 KW?

    Sind das Fake-News der Netzbetreiber? A la "Notladekabel" und ähnliches?