Neue Energieregulierung lt. EnWG

  • Neues von der Bundesnetzagentur:

    Der Netzbetreiber darf den Anschluss von Wärmepumpen oder neuen privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos zukünftig nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht, die Belastung des Netzes reduzieren, indem er den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär „dimmt“.

    ...

    Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können.


    Damit wird in Deutschland das flächendeckend eingeführt, was in Frankreich erst testweise geprobt werden soll: die Herunterregelung privater Großverbraucher zur Verhinderung eines Brownout.

  • Ben

    Hat den Titel des Themas von „Dimmen Bundesnetzagentur“ zu „Neue Energieregulierung lt. EnWG“ geändert.
  • Wer keine Wallbox hat kann dann immer noch laden was der Anschluss hergibt....


    Darüber hinaus sollten die Standartladeleistung ausreichend sein.

    Oder man fährt halt im Notfall an einen Schnellader.


    Mich würde nur interessieren wie das läuft wenn man z.B. mit Überschuss lädt.


    Was mich daran stört sind die 400 Euro für die Steuerung. Die Leitungen für meine beiden Wallboxen liegen schon. Nun muss ich mir echt überlegen ob ich welche kaufe.

  • Wer keine Wallbox hat kann dann immer noch laden was der Anschluss hergibt....


    Was mich daran stört sind die 400 Euro für die Steuerung. Die Leitungen für meine beiden Wallboxen liegen schon. Nun muss ich mir echt überlegen ob ich welche kaufe.

    Hab ich ja schon geschrieben:

    Meine Empfehlung: Eine blaue Steckdose für 1-phasig 16 A, oder eine Cekon (hießen die früher mal - heute heißt das IEC 60309) mit 3 x 16 A an den Bungalow oder an die Garage montieren. Damit kann ich 3,7, bzw. 11 KW laden, ohne Gefahr zu laufen vom Versorger beeinträchtigt, oder ganz abgeschnitten zu werden. Das fällt nämlich nicht unter das Gesetz zur "Reduzierung der Ladeleistung bei E-KFZ-Ladestationen", sondern ist einfach eine Erweiterung einer bestehenden Anlage.

    Für mich ist nicht einzusehen, warum der Stromkunde für die Unzulänglichkeiten des Stromnetzes, die er ja gar nicht zu verantworten hat, 400 Euro zahlen soll?

    Die Stromentnahme und das Lademanagement durch ein Gesetz zu regulieren wird auch ganz sicher nicht funktionieren, da es sich ja um einen technischen Zusammenhang handelt. D.h., wenn das Netz eh am Limit, ist können auch keine 4,3 KW per einem Gesetz, garantiert werden, sondern dann wirds halt einfach finster?

    Nach meinem Dafürhalten haben sich da die Versorger sowieso ein Eigentor geschossen:

    Bei Hausneuanschluß hat man dem Eigentümer bislang immer eine möglichst hohe Anschlußleistung verkauft. Nach der Maxime: Je stärker, desto teuer.

    Ich habe z.B. für mein Einfamilienhaus, zeitlich unbegrenzt, für 44 KW Entnahme mal viel Geld bezahlt.

    Da könnte man sogar noch einen Schritt weiter gehen:

    Das Gesetz, das die Ladung der E-Autos begrenzt, oder auch die Stromentnahme für Wärmepumpen, halte ich als unwissender Nichtjurist, für rechtswidrig, da damit der Liefervertrag für diese garantierten 44 KW unterlaufen wird?

    Nachdem ich ja aber weiterhin Diesel fahren werde, interessiert mich das nicht weiter.

  • Gerade lese ich in meiner Tageszeitung, das ein Gesetz erlassen werden soll, das die Stromversorger maßregelt, wie das mit der Abschaltung von E-Auto-Ladesäulen und Wärmepumpen zu handhaben ist. Schon die Idee halte ich für gequirlten Unfug. Denn ich kann doch nicht per Gesetz verordnen, das mehr Strom durch eine Leitung gejagt wird, wie technisch möglich? Der Netzbetreiber weiß doch recht genau was sein Netz für Kapazitäten hat. Und er wird auch nicht ohne Not abschalten? Was ist mit den Verantwortlichkeiten bei Schäden durch Überlastung?

  • Ohne den Inhalt deines Artikels zu kennen könnte ich mir auch vorstellen das auf diese Weise der Netzbetreiber ermuntert werden soll sein Netz aufzubauen statt nur mit Abschaltungen zu reagieren. Kurz gesagt, wenn das Netz zu schwach ist und er nur abschalten kann um Schäden abzuwenden soll er Strafe zahlen. Wenn das Netz gut genug ausgebaut ist das eine Abschaltung nicht nötig ist braucht er auch keine Strafe zahlen.

    Steht das so etwa da?

    Was mir an Fachwissen und Intelligenz fehlt mach ich mit (hier könnte ihr Produkt stehen) wieder weg.

    lutra incognita aus DE B/BB

  • Von Strafen steht da nix. Nur das der Versorger, bei Bedarf, auf 4,3 KW Entnahme drosseln darf, bevor sein Netz zusammenbricht. Laut Tesla-Forum kann man mit 4,3 KW ca. 8 km Fahrstrecke, pro Stunde, ins Auto laden. Also über Nacht, bei meinetwegen 10 Stunden krieg ich 80 km Strecke rein? Das trifft sich etwa mit dem was mir mein Tesla-fahrender Nachbar sagte: Wenn der Akku richtig runter ist braucht das 4 Tage, beim Laden, mit der Haushaltssteckdose, auf 10 A, mit 2,3 KW. Also mit 4,3 KW dürften das dann etwa in 2 Tagen auf 80% Akkuladung sein?

  • Ja ungefähr und die Drosselung bezieht sich nur auf den Aspekt, dass wir halt immense Schwankungen im Stromnetz haben und man mit einer intelligenten Ladeabnahme der E-Fahrzeuge die auch ausgeglichen bekommen ohne viel Stress. Die Idee ist gut. Hat aber schon viel Schnappatmung erzeugt und Gejammer, das einem Weihnachten der Weihnachtsbraten abgeschaltet wird und so ein Blödsinn.


    Meine Freunde, die E-Fahrzeuge fahren, ballern die Akkus nie leer. Wieso auch, ich Tanke ja auch nicht, wenn ich den letzten Tropfen im Schlauch habe. Die kommen mit 4KW über eine Nacht auch hin, wenn es überhaupt die Zeit wird, was eher unwahrscheinlich ist. Es geht denen ja nur um die großen Netzschwankungen.

    -<[ Nunquam-Non-Paratus ]>-

  • Ein Aspekt des ferngesteuerten Spitzenlastmanagements wird mir noch viel zu wenig betrachtet: die missbräuchliche Drosselung bzw. Freischaltung regelbarer Lasten. Die Fernsteuerung soll ja über (einheitliche) intelligente Zähler bzw. Steuerungseinrichtungen vorgenommen werden. Was, wenn unbefugte Dritte diese Steuermöglichkeit kapern und ihre Spielchen damit treiben? Wenn man gebündelt Lastspitzen erzeugt oder wegnimmt, könnte man gewaltige Oszillationen im Verteilnetz erzeugen, da die Stromanbieter versuchen würden, die Netzfrequenz stabil zu halten, rein technisch betrachtet ist da viel Raum für hässliche Spielereien. Und wenn es nur eine Ransomware-Attacke ist: die Angreifer drosseln alle WP-Systeme, die sie erreichen können und verschlüsseln dann die Steuerungssysteme, mit denen man die Drosselung wieder aufheben könnte. Wäre ziemlich fatal.

  • die missbräuchliche Drosselung bzw. Freischaltung regelbarer Lasten.

    Betrachtet wird das schon hinter den Mauern und äh Schreibtischen. Da müssen noch wirklich umfangreiche Konzepte und Sicherheitsfunktionen her, ohja.


    Und ja, die hässlichen Spiele damit, das wäre dann der Blackout per Knopfdruck.

    -<[ Nunquam-Non-Paratus ]>-

  • Hab ich sowas ähnliches nicht in einem Roman gelesen? 🤔

    Dieser Roman war damals sehr gut recherchiert. CyberWar von Sebastian Rieger und Constanze Kurz ist da auch dazu sehr lesenswert.

    -<[ Nunquam-Non-Paratus ]>-

  • Das Problem bei solchen Sachen ist: es gibt keine "unhackbaren" Systeme. Also muss man einen gewissen Aufwand treiben und laufend die im Feld befindlichen Smart Meter aktualisieren (Updates/Patches), sobald man Schwachstellen gefunden hat. Dazu gehört auch, den Quellcode und die Systemarchitektur offen zu legen und schnell bei erkannten Schwachstellen zu reagieren.

    AVM, der Hersteller der FritzBoxen, macht das z.B. ganz gut. Andere Hersteller von netzwerkfähigen Komponenten machen das eher lausig (Netgear fällt mir da z.B. ein). Und leider ist im Bereich der Automatisierungstechnik (Siemens, ABB etc.) praktisch gar keine Open-Source-Kultur vorhanden. Hier gilt nach wie vor "security by obscurity", d.h. man hält sein Gerätekonzept geheim und auch die darauf laufende Software. Und dann hat man ganze Produktionsanlagen, deren SCADA-Ausstattung mit dem Admin-Passwort "admin" oder "123456" zugänglich sind. Teilweise sind die Passwörter sogar hart verdrahtet im ROM der Steuerung eingetragen, können also gar nicht geändert werden. Ist manchmal nützlich, wenn man einen Schurkenstaat die Steuerung der Uranzentrifugen stören will (Stuxnet), aber in zig Millionen Smartmetern, womöglich einheitlich in ganz Europa, will ich sowas nicht haben. Sonst haben wir den Blackout gleich mit eingebaut in unserer Energieverteil-Technik.

  • Von Strafen steht da nix. Nur das der Versorger, bei Bedarf, auf 4,3 KW Entnahme drosseln darf, bevor sein Netz zusammenbricht. Laut Tesla-Forum kann man mit 4,3 KW ca. 8 km Fahrstrecke, pro Stunde, ins Auto laden. Also über Nacht, bei meinetwegen 10 Stunden krieg ich 80 km Strecke rein? Das trifft sich etwa mit dem was mir mein Tesla-fahrender Nachbar sagte: Wenn der Akku richtig runter ist braucht das 4 Tage, beim Laden, mit der Haushaltssteckdose, auf 10 A, mit 2,3 KW. Also mit 4,3 KW dürften das dann etwa in 2 Tagen auf 80% Akkuladung sein?

    Ne...

    Gehen wir mal von 16 kWh/100 km aus.


    Laden mit 4 kW x 4h = 16 kWh.


    Also 10 h laden 250 km Reichweite. Bei 20kWh Verbrauch wären es 200 km.

    Oder Kona Akku hat 39,9 kWh, würde bedeuten das dieser nach 10 h voll ist.


    +/- Ladeverluste nicht eingerechnet



    Und 4 Tage laden mit 2,3 kW würde bedeuten das der Akku 200 kW groß ist....