Hi Forengemeinde
ich versuch mich jetz auch mal an meinem ersten Beitrag
@admins wenn das Thema im falschen Bereich ist bitte verschieben.
Hier meine Frage: hab in näherer Zukunft vor mit meiner vorläufigen Ausrüstung ("BugOutBag") mal so eine Art Testlauf zu starten. Zu diesem Setup würde auch meine Armbrust (evtl auch ohne Munition) gehören. Kann man allein durch das Tragen von einer "potentiellen Jagdwaffe" im Wald/auf öffentlichem Gelände strafrechtlich haftbar gemacht werden, wenn eben zum Beispiel Munition und auch evtl die Sehne nicht mitgeführt werden?
Hoffe es gibt Jemanden hier der mir weiterhelfen kann
einen weiteren schönen Abend wünscht
Wiesel302