Armbrust im Wald- auch ohne Jagdgedanke strafbar?

  • Kann ich mir trotzdem nicht vorstellen wenn ich im Wald auf eine Zielscheibe schieße, dann der Wilderei beschuldigt werde.
    Gut kann sein wenns den Jäger vielleicht geärgert hat das ich in seinem Revier rumhopse, aber ob das dann Bestand vor Gericht hat ?


    Am besten beim Bauer nachfragen, die haben große Wiesen mit viel Platz, und auch die großen Strohballen. Das ist dann auch sicher.
    Ich hätte mir auch schon längst eine Armbrust geholt, aber wo schießen dann, die Pfeile haben ja ne mords Reichweite.


    Selbst auf Bogenschießplätzen sind die Armbrüste nicht gern gesehen, da die wohl zu stark für die Bogenscheiben sind.
    Alternative für mich Armbrustpistole mit geringerer Reichweite, die man auch sicher von daheim schießen kann.

  • Hihihiii, schieß mal mit ner Compoundarmbrust auf nen dicken Strohballen.:grosses Lachen: Den Pfeil bekommst du nur wieder, wenn du das Ding komplett zerlegst.:devil:


    Nix für ungut. Aber nimm es einfach hin, das du mit einer Armbrust nicht durch die Pampa tigern darfst um auf egal was zu schießen. Du spannst die Sehne, legst den Bolzen auf, setzt dich ins Gebüsch, Bambi kömmt und du drückst ab wie bei einem Gewehr. Du kannst die Energie also speichern und somit gilt dein Sportgerät Armbrust als Waffe. Dem Revierler wird es Wurscht sein, das du nur auf Baumstubben schießen wolltest und du bekommst eine Anzeige wegen Wilderei. Punkt.


    Der Bogen dagegen gilt ausschließlich als Sportgerät und nicht als Waffe, weil du keine Energie speichern kannst. Gut für dich und schlecht fürs Bambi.:face_with_rolling_eyes: Du stellst dir also eine Scheibe in den Wald (auf einen brauchbaren Backstopp achten), spannst den 60 Pound Jagdrecurve und hältst ihn erst einmal 10 Minuten so.:) Geht das? Na siehste, Energie speichern per Muskelkraft ist nur begrenzt möglich, also eindeutig Sportgerät laut Definition. Genau deswegen kannst du damit theoretisch überall schießen, so lange du niemanden gefährdest. Trotzdem würde ich vorher den Jagdpächter fragen, nur Scheibenpfeile oder welche mit Bluntspitzen nutzen. Lasse dich bitte niemals mit Jagdspitzen im Wald erwischen! Das wäre dann wiederum ein Grund dir Wilderei zu unterstellen. Die sind nämlich wirklich zu nix anderem gut um besagtes Bambi in den Rucksack zu bekommen.


    Door Miesegrau


    Bitte glaube mir.....

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom..........;-)

  • ...ich verstehe überhaupt nicht was das ganze rungedeute hier soll...
    Ich habe den offensichtlich richtigen gesetzlichen Rahmen benannt, cephalotus hat das entscheidende nochmals hervorgehoben. Punkt.!


    Das das dem einen, oder anderen vielleicht etwas komisch anmuten wird, wenn man einem waldläufer mit armbrust begegnet, sicher, aber das wars....


    Und der Vorwurf der wilderei? Muss doch wohl erst mal bewiesen werden.....I'm Zweifel wird für den Angeklagten entschieden....


    Nur weil ich mit der Machete im Tannenwald stehe hab ich doch auch noch keinen Weihnachtsbaum geklaut, oder?

  • Klar hast du Recht... aber am "rumgedeute" siehst du es doch schon.
    Denke doch mal an die vielen mit Vorauseilendem Gehorsam oder Leute mit Blockwartmentalität. Oder schlichtweg Dummheit/Unwissenheit und deswegen wird die Obrigkeit gerufen.
    Man darf es und es dürfte eigentlich keine Probleme geben. Wie gesagt eigentlich.


    Siehst du doch hier im Forum. Es gibt Sachen da rennen Leute direkt zu Mamas Rockzipfel. Da geht es nur um Worte, was glaubst du wenn er dann in der Realität mit einer ""-Waffe-"" rumrennt?
    Klar am Ende mag dir nix passieren, aber vorher darfst du dich wahrscheinlich erklären(in welcher Form auch immer).


    Unwissenheit schützt nicht vor Schaden(auch die Unwissenheit anderer).....

  • Auch die Admins hier betrachten eine Armbrust als Waffe obwohl sie nach dem schweizer Waffengesetz keine sein dürfte (stimmt das?) und verschieben Fragen zum Thema Armbrust in den Memberbereich oder schließen derartige Fragen von nicht Membern.
    Rücksicht auf das deutsche WaffG?


    LG. Nudnik

  • Zitat von Nudnik;253355

    Auch die Admins hier betrachten eine Armbrust als Waffe obwohl sie nach dem schweizer Waffengesetz keine sein dürfte (stimmt das?) und verschieben Fragen zum Thema Armbrust in den Memberbereich oder schließen derartige Fragen von nicht Membern.
    Rücksicht auf das deutsche WaffG?


    LG. Nudnik



    Diese Erfahrung habe ich vor wenigen Tagen auch gemacht, leider ohne Erklärung, wie ich den Zugang bekommen könnte.
    Aber da der Admin oder Mod den Beitrag nur geschlossen hat, ließ er die Möglichkeit mir Hilfe von anderen Mitgliedern per PN zukommen zulassen.
    Einer hat mir dann tatsächlich sehr geduldig geholfen, dafür tausend Dank, ich weiß ja nicht, ob ich seinen Namen nennen soll/darf, deswegen lasse ich ihn anonym ;-
    )
    Gruß Bandit

  • Zitat von Nudnik;253355

    Auch die Admins hier betrachten eine Armbrust als Waffe obwohl sie nach dem schweizer Waffengesetz keine sein dürfte (stimmt das?) und verschieben Fragen zum Thema Armbrust in den Memberbereich oder schließen derartige Fragen von nicht Membern.
    Rücksicht auf das deutsche WaffG?


    Hoi Nudnik


    Das haben wir im Team besprochen und sehen es bezüglich Armbrüste so:


    User fragt explizit nach einer Kaufempfehlung X oder Y weil er damit in den Armbrustverein (oder halt sonst nur als Sport) will. --> Geht grundsätzlich im offenen Bereich in Ordnung.
    Aber seien wir ehrlich, die wenigsten wollen das nur für den Sport. Nicht in diesem Forum.

    User fragt nach Armbrüsten mit Verteidigung oder Jagd im Sinn oder aus dem Kontext ableitbar. Der Fokus liegt also mehr auf der Tätigkeit als auf dem Gerät.
    --> Sehen wir als Waffendiskussion und gehört in den entsprechenden Bereich.


    Nach diesem Prinzip verfahren wir aber auch mit Bogen, Zwille, Schleuder und nitrobetankten Schafen.
    Es kommt also drauf an und lässt sich nicht eindeutig festhalten.



    "Forumsgesetz" ist übrigens Schweizer Gesetz, nicht Deutsches. Wenn natürlich jemand nach dem deutschen Gesetz fragt, soll man auch korrekt antworten :winking_face:
    Das liegt aber an jedem Threadersteller selber, klarzumachen in welchem Gesetzesraum er sich bewegt.
    Übrigens, ob das jetzt im Gesetz als Waffe oder freie Waffe oder wasauchimmer deklariert wird, muss nicht zwingend mit unserer Auffassung zusammenfallen.
    Das Forum hat seine Regeln und das ist gut so :)



    Ich hoffe ein wenig Klarheit geschaffen zu haben,
    Anti


    PS: Bevor jetzt jemand zig Verweise auf Threads bringt, wo das anders gehandhabt wurde...sorry, wir sind auch nur Menschen.

  • Alles ist gut, ich wußte nur nicht, daß es diesen versteckten Bereich gibt, trotzdem danke an den Admin, der den Beitrag stehen gelassen hat, so konnte mir ein Mitglied helfen.
    Regeln haben ihren Sinn und ich akzeptiere dies uneingeschränkt.
    'Gruß Bandit


  • Unabhängig davon ob eine Armbrust oder ein Bogen eine Waffe ist oder nicht: Im OÖ LJG gibt es dazu folgende Regelung:

    Zitat

    Es ist jedermann, der hiezu nicht gesetzlich befugt ist, verboten, ein Jagdgebiet außerhalb der öffentlichen Straßen und solcher Wege, die allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften und Gehöften benützt werden, ohne schriftliche Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten mit einem Gewehr oder mit Gegenständen, die zum Fangen oder Töten von Wild jeder Art bestimmt sind oder dies erleichtern, zu durchstreifen.


    Bögen, Armbrüste (Armbruste?!?) udgl. fallen jedenfalls unter diese Regelung - und ich gehe davon aus dass eine ähnliche auch in vielen anderen Jagdgesetzen enthalten sind.

    Arbeite, als wenn du ewig leben würdest. Liebe, als wenn du heute sterben müßtest.

  • Zitat von Xeore;253145

    Hallo Wiesel302


    In der Schweiz wird eine Armbrust, ob mit oder ohne Sehne und Bolzen, als Waffe angesehen. Waffen dürfen nur auf dem Weg von oder zum Schiessstand mitgeführt werden. Befindest du dich nicht auf dem Weg von oder zu einem Schiessstand machst du dich strafbar. Weiter wird eine Armbrust als unerlaubtes Hilfsmittel bei der Jagd angesehen und fällt somit unter die eidgenössische und kantonale Jagdgesetzgebung. Somit machst du dich beim Führen einer Armbrust sowohl auf bundes- wie auch auf kantonaler Ebene strafbar. Es gibt in der Schweiz keine Möglichkeit legal eine Armbrust zu führen ohne auf dem Weg in oder von einem Schiessstand zu sein. Ob die Waffe geladen oder überhaupt schiessfähig ist ist sekundär. Willst du deinen BOB testen führe einen Stock und Balast anstelle der Armbrust mit.


    Gruss Xeore



    Es ist immer gut auch mal seine Quellen zu nennen und nicht einfach munter drauf los zu schreiben, denn was du schreibst ist Käse.


    Eine Armbrust ist keine Waffe (Alles was nicht als Waffe im Waffg genannt ist keine Waffe) und kannst du so viel spazieren fahren wie du willlst. Hingegen sind die in den Kantonalen Jagdgesetzen aufgeführt als verbotene Jagdmittel wie zb die Zwille und der Bogen. Was aber nicht heisst das man davon ausgeht das du wilderst wenn du irgendwo in der Pampa auf Scheiben schiesst.


    Fedpol ist dein Freund und auch bafu.admin.ch

  • Moin beisammen,


    was über das deutsche Waffen- und Jagdgesetz bereits gesagt wurde, dem ist nichts hinzuzufügen.


    Was man jedoch zusätzlich beachten sollte, wenn man eine legale Waffe/Sportgerät in der Öffentlichkeit führt (#1 "tragen"), ist der Umstand, daß sich jemand sehr schnell dadurch "bedroht" fühlt und dies zur Anzeige bringt. Da sind wir dann im Strafrechtsbereich, was sehr ungemütlich werden kann, wenn zwei oder mehr Aussagen gegen eine, nämlich die eigene stehen. Erst recht, wenn zwei Beamte der Rennleitung sich bedroht fühlen.


    Zum Straftatbestand der Bedrohung ist es egal welche Bolzenspitzen montiert sind, ob eine Sehne aufgezogen oder gespannt ist, daß ein Gegenstand allein schon den Anschein einer Waffe erweckt, ist völlig ausreichend.


    Es gab schon einige Beispiele von Leuten, die durch so eine Anzeige und Verurteilung ihre Zuverlässigkeit verloren haben. Ist also durchaus sinnvoll alles, was - auch durchaus gewollte - Mißverständisse verursachen könnte, im wahrsten Sinne des Wortes: bedeckt zu halten.


    Grüße


    Jochen

  • Ja die Tücken im Internet,im RL hört man das immer wer aus der Schweiz kommt :grosses Lachen:,aber danke für die Eröffnung des Threads,so wurden mir auch einige offenen Fragen beantwortet.


    LG Museveni

    Behandle deinen Gast zwei Tage lang als Gast ,aber am dritten Tag gib ihm eine Hacke

  • Könnte man einfach lösen in dem man seine Angaben aktualisiert.


    Wer bei "Ort" nicht Meisenweg 1b , 99844 Döseldorf eingeben will, kann ja wenigstens das Bundesland / Kanton oder wenigstens den Staat eintragen :)


    Damit wäre auch schon geholfen...

    Usque ad finem ! Good logistics alone can’t win a war. Bad logistics alone can lose it.

  • Hallo,


    die rechtliche Lage ist doch vorerst völlig irrelevant.


    Du brichst, voll aufgerödelt, aus dem Gebüsch vor die Füße von ein paar Nordic Walker. Dein Anblick ist, wenigstens bei mir hier, nicht normal. Aus Deiner Armbrust
    wird schnell ein Gewehr und ein besorgter Bürger setzt eine Anruf bei der Polizei ab.


    Mit Glück wirst Du von einem Streifenwagen gefunden, wenn nicht kommt ein Helikopter zum Einsatz.


    Kann sein die Polizisten kennen sich mir der Rechtslage aus, kann aber auch nicht sein. Dein nächster Gang wäre dann der zum Rechtsanwalt.
    Kann sein er hat Interesse an Deinem Fall und hat Ahnung, kann aber auch nicht sein...


    Die Lage könntest Du auch gleich zu Anfang bei den Nordic Walker entschärfen:


    "Keine Sorge, ich übe nur für das Ende der Welt!"


    Gruss


    Peter

    Kerls! Wollt ihr denn ewig leben?

  • Hallo zusammen


    Kurz zu meinem Verständnis!!


    Sind noch Fragen offen die beantwortet werden müssen?


    Dann bitte her damit ........, aber bitte nicht die rechtliche Seite von "Stockenten erschrecken"!!


    Gruss, Ernst


  • Was soll das ???


    Du gehst normal gekleidet mit deinem Teil im Rucksack, findest eine Stelle wo du dein Ziel aufbauen kannst und niemanden gefährdest, übst und gehst wieder nach Hause.


    Man kann auch problemlos bei jedem pipifax das Ende der Welt herbeireden. Was ich heute nicht tun würde, ist mit einer AK47 Airsoft irgendwelche Para Militärische Übungen im Wald machen.

  • Ja,was soll das?


    Wiesel beschreibt einen Testlauf mit seinem Gerödel und Armbrust.


    Also?

    Kerls! Wollt ihr denn ewig leben?