Interessant wird die Frage, woher eigentlich die Personalien von den Personen kommen , die entsprechend der noch unbekanten Reihenfolge eingeladen werden.
Bei den Personen im Gesundheitswesen kann man Mitarbeiter von Kliniken und Heimen ja anfragen, ob sie eine Impfung in der Einrichtung zB gemeinsam mit Bewohnern möchten.
Impfwillige Mitarbeiter von ambulanten Diensten , Arztpraxen, Therapeuten müssen dann vom Arbeitgeber irgendwo hin gemeldet werden, oder die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren durch die Vorstände.
Wer aus medizinischen Gründen Angehöriger einer Risikogruppe ist, kann eigentlich nur der behandelnde Arzt entscheiden. Patientendaten darf er wegen Datenschutz allerdings nur mit Einverständnis des Patienten geben.
Wahrscheinlich muß man dann als Risikopatient vom Arzt ein "Attest" anfordern und dann Termin beantragen.
Einladungen aus dem Melderegister gehen nur, wenn man bestimmte Altersgruppen einlädt.
DieEinladung hilft jetzt wenig, wenn jemand nicht kommt. Lassen sich 50 % nicht impfen , steht das Impfzentrum zu 50 % still. Lädt man jetzt doppelt soviele ein, und kommen dann 75 % , muß man welche ungeimpft nach Hause
schicken. Da brauchts dann wohl eine Terminankündigung , sowie ein Teminbestätigung durch den "Impfling" und gleichzeitig ein Belegung der nicht "gebuchten" Termine.
Mal schauen wie die Gesundheitsämter hinbekommen wollen, wenn bisher anscheinend noch nicht mals die Reihenfolge feststeht.
Am besten wärs, wenn Impfgegner Ihre Termin zur Versteigerung anbieten , und man dann passende Termine ersteigern könnte .....
Und nachdem dann die ersten dran waren , muß man die Kapazitäten der Impfzentren abändern,weil dann ja die
Impflinge zum zweiten mal bedient werden müssen .
Da wird sich zeigen, was die Verwaltung noch drauf hat , vielleicht gibts auch mal eine software ....