... ein Notstand eintritt und man überschüssige ABX hat? Wäre ABX verkaufen dann rechtskonform oder nicht?

  • Ich habe rund eine Dekade lang im Ausland gelebt. Während dieser Zeit hatte ich eine hartnäckige (nicht-lebensbedrohliche) Biofilminfektion mit Bakterien. Das Problem war, dass die ABtika nicht in den Biofilm gingen. Im Zuge dieser Krankengeschichte ist ein mittleres Abtika-Sortiment (für unterschiedliche Keime) entstanden, dass ich legal nach den Gesetzesvorschriften im Ausland erstanden habe und das beim Umzug zusammen mit dem Hausrat nach DE gekommen ist.


    Aufgrund der aktuellen Lage habe ich es mal kurz durchgesehen. Es ist sicher mehr, als meine Familie bei einer komplizierten Coronavirusinfektion bräuchte.


    Deshalb frage ich mich, falls nun "der große Notstand" ausbrechen würde, ob es dann rechtskonform wäre, den - nicht-überlagerten Teil - des ABtika Vorrats an Bedürftige zu verkaufen. Z.B. in Ostdeutschland gibt es zum Teil sehr abgelegene Gebiete mit schlechter Hausarztversorgung, wo die alten Leute bereits ohne Epidemie ihre liebe Mühe und Not haben, zu einem Arzt zu kommen. Wenn sie krank sind, natürlich umso mehr.


    Natürlich möchte ich mich aber nicht strafbar machen, nur um eine moralische gute Tat zu leisten. Insbesondere, wo in der heutigen Zeit das Kompromate-Sammeln mordern geworden ist.


    Das deutsche STGB regelt Notstand in § 34 STGB und § 35 STGB.


    Das bedeutet im Endeffekt dann wohl, dass ich bei einem "großen Notstand" meine ABtika nicht verkaufen sollte, wenn ich nachträglich nicht strafverfolgt werden will, oder? Ich muss ja auch damit rechnen, dass ein ABtikum mal nicht hilft, und der Käufer dann sauer ist, dass er viel Geld bezahlt und trotzdem einen Lieben verloren hat.

    It's not just the number of cannons, that decides about the outcome of a sea-battle, but - more importantly - how well you're able to operate the ship. (Frei zitiert nach Admiral Lord Horatio Nelson, 1758–1805).

  • Da würde ich einen Juristen fragen. Das dürfte aber von der genauen Ausformung der Situation abhängen. Ob das Gericht bei einer eventuellen Aufarbeitung die Epedemie als Notstand ansehen würde, scheint mir aber eher unwahrscheinlich. Und vermutlich dürftest du durch den Verkauf deine Rechtsposition verschlechtern.

  • Vielen Dank.


    Das hatte ich mir bereits gedacht, dass man da nichts machen darf.


    Die Gesetze kommen - wie zu erwarten - mit einer Ausnahmesituation wohl eher schlecht zurecht.

    It's not just the number of cannons, that decides about the outcome of a sea-battle, but - more importantly - how well you're able to operate the ship. (Frei zitiert nach Admiral Lord Horatio Nelson, 1758–1805).

  • Nein, mit dem rechtfertigenden Notstand wirst du einen Verkauf von Antibiotika niemals rechtfertigen können.

    Alleine der Verkauf zeigt ja schon, dass es dir eben nicht darum geht, einem Menschen in einer ansonsten ausweglosen Lage zu helfen.


    Für den rechtfertigenden Notstand braucht es außerdem eine konkrete Gefahr, gegen die dein Mittel garantiert hilft und es keine Alternative gibt.

  • Zur Frage, inwieweit hier §§34 oder 35 StGB anzuwenden wären; dies ist meine persönliche Rechtsauffassung, sie stellt keine Rechtsberatung o.Ä. dar.


    Der rechtfertigende Notstand ist eine generelle Vorschrift für ansonsten strafbewehrte Handlungen zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben, aber auch des Eigentums etc Dritter. §34 StGB.

    Eine Straftat erfordert stets das Vorliegen des objektiven und subjektiven Straftatbestandes, also das äussere Erscheinungsbild einer Tat (hier: Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten) bzw. das innere Erscheinungsbild, dh Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

    Fahrlässigkeit kann man getrost ausschließen, denn es ist nicht nur als allgemein bekannt anzunehmen, dass Antibiotika verschreibungspflichtig sind, es ist sogar als Hinweis auf der Verpackung und auf dem Beipackzettel aufgedruckt.

    Ebenso dürfte der Verbotsirrtum §49 StGB als ggf Strafbefreiungsgrund infolge einer Unkenntis des Arzneimittelgesetzes eher unwahrscheinlich sein.

    Im Sachverhalt wird zudem erwähnt, dass es sich um legal im Ausland erworbene Arzneimittel handelt. Ob oder inwieweit hier eine unzulässige bzw. sogar verbotene Einfuhr eines ggf im Bundesgebiet nicht zugelassenen Medikamentes vorliegt, soll nicht weiter betrachtet werden, da vom Fragesteller nicht erbeten. (Btw: ich wäre sehr vorsichtig, diese Tatsache an die Öffentlichkeit zu tragen.....selbst die Einfuhr von Aspirin aus dem Ausland - selbst die von BXXXr hergestellten Tabletten - ist verboten........)


    Prüft man nun die mögliche Strafbarkeit, so ist hierzu vorrangig das Arzneimittelgesetz als lex specialis anzuwenden, insbesondere der 17. Abschnitt desselben, welcher als selbständige Strafvorschrift neben dem StGB gilt. Eine Subsidiarität §81 ist hier nicht gegeben.

    Da durch unsachgemäße, unbefugte Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente eine Gefahr für Leib und Leben Dritter zu bejahen wäre, schließe ich das Vorliegen von Ordnungswidrigkeiten iSd §97 aus, somit bewegen wir uns hier definitiv auf dem Gebiet des Strafrechts.

    Die zentrale Frage ist hier, inwieweit eine Rechtsgüterabwägung überhaupt durchführbar wäre.


    Grundsätzlich wird von gewerbsmäßigem Inverkehrbringen gesprochen, der Privatmann scheidet (vorerst) aus, da er das Medikament über eine berechtigte Person (Apotheke) mittels Verschreibung erworben hat und als solcher auch nicht wie ein Unternehmer (zB §2 UStG) auftritt.

    Ich sehe hier in jedem Falle einen Verstoß i.S. §95 Absatz 1 Nummer 5 iVm §47 Absatz 1.

    Antibiotika sind idR verschreibungspflichtige Medikamente mit breitem Wirkungsspektrum, weswegen die Anwendung derselben nicht selten risikobehaftet ist.


    Die unbefugt handelnde Person verfügt idR nicht über die Kenntnisse eines Arztes, weswegen durchaus die Würdigung als besonders schwerer Fall angebracht ist.

    Rechtsfolge: Es liegt ein Vergehen wegen unbefugter Abgabe von Arzneimitteln ohne Verschreibung an Dritte vor.

    Der Milderungstatbestand §95 Absatz 4 ist mE nicht anzuwenden, da die abgebende Person mangels Fachkenntnis den Empfänger der Gefahr für Leib und Leben nicht nur aussetzt sondern ggf sogar billigend in Kauf nimmt §95 Absatz 3 Nr. 1b) ArnzMG. Hierzu kann auch §84 Absatz 3 (Gefährdungshaftung) analog angewendet werden, da eine potentiell schädigende Wirkung die Ursache nicht in der Herstellung hat, sondern vielmehr in unsachgemäßer Anwendung vorliegt.

    §79 ArznMG Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten gilt nicht für Privatpersonen.


    Subsumierend würde ich das Vorliegen des rechtfertigenden Notstandes §34 StGB durch unbefugte Arzneimittelabgabe infolge mangelnder Sachkenntnis des Abgebenden über die Wirkungsweise des Medikamentes ggf Wechselwirkungen, Vorerkrankungen etc. als nicht gegeben erachten.



    Grüße vom Toni


    Edit sagt: Medikamente aus dem Ausland nach Deutschland einzuführen kann strafbar sein.

    Grüße vom Toni

    2 Mal editiert, zuletzt von Himbeertoni ()

  • Hei,


    dieser Thread ist in meinen Augen so deutsch, wie dieser Schäferhund!

    Das meine ich jetzt nicht mal abwertend. Die Gesetze und deren Anwendung interessieren mich auch überdurchschnittlich stark.


    https://debeste.de/106820/Das-…seh-deutscher-Sch-ferhund



    Aber mal im Ernst: Ist die Lage so, dass ich für die Abgabe von Antibiotika belangt werden kann, ist es wahrscheinlich nicht notwendig, weil es anderweitig beschafft werden kann oder zumindest mit ärztlicher Rücksprache verabreicht werden kann. Alles in Butter.


    Ist die Lage aber so schlimm, dass man nicht mal mehr nen Arzt fragen kann und die Kacke auch sonst so richtig am Dampfen, dann interessierten etwaige §§ doch sowieso nicht mehr! Dann geht es ums nackte Überleben. AB verabreicht, Patient überlebt. Alles in Butter.



    Grüße


    Tom

    2 Mal editiert, zuletzt von Booner () aus folgendem Grund: Bild doch nur verlinkt aus typisch deutschen Urheberängsten! ;-)

  • Ich gehe mal davon aus, dass er die Medikamente "eingeführt" hat, weil er krank war und diese verschrieben bekommen hat. Notwendige Medikamente darf man mW einführen, hatte bislang noch nie Probleme damit, gleich in welchem Land.


    Sollte es aber tatsächlich zu solch einer Notlage kommen, wäre die Überlegung, ob man überschüssige/nicht mehr verwendete Medikamente nicht einfach im nächstgelegenen Krankenhaus/Ambulanz/Notdienst... abgibt. Man bekommt dafür dann wohl kein Bares, übergibt die Medi´s aber an ausgebildete Fachkräfte, die ggf händeringend danach suchen. Somit ist zwar der Geldbeutel nicht befriedigt, vielleicht aber das Gewissen ob der guten Tat.

    "Gegen eine Dummheit, die gerade in Mode ist, kommt keine Klugheit auf." Theodor Fontane


    Als ich zur Schule ging, fragten sie mich,

    was ich werden will, wenn ich erwachsen bin.

    Ich schrieb: "Glücklich".

    Sie sagten mir, ich hätte die Aufgabe nicht verstanden.

    Ich sagte ihnen, sie hätten das Leben nicht verstanden.

    - John Lennon -


    DE/Hessische Bergstrasse

  • ist eine schwierige Sache. Wie bei allen eingelagerten Dingen stellt sich die Frage, wann brauche ich es selbst und wenn wie viel. Wenn ich alle fünf Jahre mal Antibiotika brauche und ein (erwartbar) vorübergehender akuter Engpass herrscht - dann kann man über die Abgabe an geeignete und vertrauenswürdige Hände nachdenken, sollte man auch. Aber wie wäre es mit den Lebensmitteln usw.? Wann ist eine Normalisierung absehbar, so dass man einiges abgeben kann? Sicher bei lokal begrenzten Szenarien. Hochwasser, Schnee, etc. das ist überschaubar. Probleme in Indien und Neuaufbau der Pharmaproduktion in Europa - dauert länger, ist aber auch überschaubar. Pandemie, StromGAU, Krieg, da wirds unkalkulierbar.

    Gut, ich hab das Problem nicht, keine Antibiotika zuhause, und die paar stärkeren Schmerzmittel machen das Kraut nicht fett. Hätte ichs und würde mich zur Abgabe entschliessen wäre es wohl Bottom up, also erst mal Ärzte in der Verwandtschaft,Bekanntenkreis, dann Hausarzt, lokale Ärzte und institutionen usw. Nehmen und Geben, um es klar zu sagen: wenn ichs in der Not dem Arzt direkt gebe, brauch ich mich vielleicht nicht hinten anstellen wenn ich selbst Probleme habe.

  • Nur mal so am Rande: Dass Antibiotika gegen Viren nix ausrichten ist aber bekannt?!?

    Arbeite, als wenn du ewig leben würdest. Liebe, als wenn du heute sterben müßtest.

  • Ja.

    Und die falsche Anwendung dieser Medikamente kann gewaltig nach hinten losgehen.


    Grüße vom Toni

    Das ist der Grund, warum es in D für einige Medikamente eine Testierpflicht gibt!


    Meint der kopfschüttelnde


    ksbulli

    Hier wird das Licht von Hand gemacht ... und der Motor gehört nach hinten!