Ich habe rund eine Dekade lang im Ausland gelebt. Während dieser Zeit hatte ich eine hartnäckige (nicht-lebensbedrohliche) Biofilminfektion mit Bakterien. Das Problem war, dass die ABtika nicht in den Biofilm gingen. Im Zuge dieser Krankengeschichte ist ein mittleres Abtika-Sortiment (für unterschiedliche Keime) entstanden, dass ich legal nach den Gesetzesvorschriften im Ausland erstanden habe und das beim Umzug zusammen mit dem Hausrat nach DE gekommen ist.
Aufgrund der aktuellen Lage habe ich es mal kurz durchgesehen. Es ist sicher mehr, als meine Familie bei einer komplizierten Coronavirusinfektion bräuchte.
Deshalb frage ich mich, falls nun "der große Notstand" ausbrechen würde, ob es dann rechtskonform wäre, den - nicht-überlagerten Teil - des ABtika Vorrats an Bedürftige zu verkaufen. Z.B. in Ostdeutschland gibt es zum Teil sehr abgelegene Gebiete mit schlechter Hausarztversorgung, wo die alten Leute bereits ohne Epidemie ihre liebe Mühe und Not haben, zu einem Arzt zu kommen. Wenn sie krank sind, natürlich umso mehr.
Natürlich möchte ich mich aber nicht strafbar machen, nur um eine moralische gute Tat zu leisten. Insbesondere, wo in der heutigen Zeit das Kompromate-Sammeln mordern geworden ist.
Das deutsche STGB regelt Notstand in § 34 STGB und § 35 STGB.
- Der rechtfertigende Notstand nach § 34 STGB gilt für alle Personen in Gefahr. Der Paragraph schützt vor strafrechtlichen und zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen? Aber lediglich in so weit die - das Gesetz überschreitende - Tat ein angemessenes Mittel zur Abwendung der Gefahr ist. Woher soll ich wissen, ob das ABtika XYZ tatsächlich bei einer Lungentzündung mit Cornavirus hilft (oder evtl. sogar kontraproduktiv ist)?
- Der entschuldigende Notstand nach § 35 gilt nur Angehörige und nahestehende Personen, wenn man glaubt, dass die - das Gesetz überschreitende - Tat ein angemessenes Mittel zur Abwendung der Gefahr ist. Der Paragraph schützt nur vor strafrechtlichen Schadenersatzforderungen? Der potentielle ABtika-Käufer ist aber weder mein Angehöriger,noch persönlich nahestehend.
Das bedeutet im Endeffekt dann wohl, dass ich bei einem "großen Notstand" meine ABtika nicht verkaufen sollte, wenn ich nachträglich nicht strafverfolgt werden will, oder? Ich muss ja auch damit rechnen, dass ein ABtikum mal nicht hilft, und der Käufer dann sauer ist, dass er viel Geld bezahlt und trotzdem einen Lieben verloren hat.