Genesenenbescheinigung

  • Hi,


    jetzt hat es meinen Mann doch noch erwischt und der Junior hat sich gleich mit angesteckt.

    PCR ist positiv. Wie kommt er denn jetzt an die Genesenenbescheinigung? Ich hab gegoggelt, aber ich finde nichts aktuelles für RLP. Vielleicht bin ich auch nur zu müde um das richtige zu finden.


    Liebe Grüße

  • Hatten es ja vorletzte/letzte Woche. Da hieß es vom Testzentrum, dass wir nach 4 Wochen mit dem Testzertifikat in die Apotheke gehen können und die uns einen Genesenennachweis ausstellen würden....

  • Hamburg dito, man kann auch früher zur Apotheke, der Genesennachweis gilt dann aber erst 28 Tage nach bescheinigter Infektion. Gibt von der Apo einen Wisch mit dem QR-Code drauf den du dann einscannen kannst.


    Habt ihr bisher "nur" 2 Impfungen Apo drauf hinweisen, die müssen um die Genesung als 3te Impfung einzutragen irgendwas bei der Registrierung in der Software anklicken. Dann von den beiden Impfungen Nachweis mitbringen.

    Der Bote der Wahrheit braucht ein schnelles Pferd

  • Ich häng mich mal mit dran.


    Ich hab heute in der App den Hinweis bekommen, das der pcr test positiv war, brauch ich nun vom arzt noch ne Bescheinigung?

    Hab den test beim Hausarzt gemacht.


    Und, da ich schon 3 Impfungen habe, gilt das nun als vierte? Bzw.3x geimpft + genesen?

  • Als Angestellter brauchst du noch die Krankmeldung vom Arzt.... und 2 Tage symptomfrei nach negativem Schnelltest kannst du dich wieder freitesten (war vorher jur mit neuem PCR Test möglich)....

  • Gute Besserung!!!


    Was deine Frage angeht kann ich nur aus meiner Erfahrung sprechen: positiver PCRTest beim Arzt durchgeführt= Genesenenbescheinigung wurde vom Arzt ausgestellt.


    Was das „Freitesten“ usw. angeht, hat jedes Bundesland Verordnungen erlassen. Was da drinsteht gilt. Teilweise weiß nicht mal das medizinische Personal richtig Bescheid und arbeitet mit vereinfachten Zusammenfassungen. So kam es dadurch im Bekanntenkreis schon zu haarsträubenden Situationen …Die wirklich wichtigen Verordnungen findet man kaum, ZB finde ich die Verordnung, die es zu achten gilt wenn ich ein Schnelltestzentrum betreiben möchte bei „uns“ schneller, als die wo es um Quarantäne usw geht.


    und 2 Tage symptomfrei nach negativem Schnelltest kannst du dich wieder freitesten (war vorher jur mit neuem PCR Test möglich)....

    Sorry, wenn ich hier jetzt als kleinkarierte rüberkomme, aber meine Erfahrungen mit Corona sind mehr als schlecht und das Thema ist mir zu wichtig, als das ich das unkommentiert lassen kann: für welches Bundesland passt denn diese Aussage?

  • zOSh hat seinen Wohnort im Profil angegeben, Darmstadt.

    Vielen Dank, wieder etwas dazu gelernt. :)


    JacktheRippchen kommt demnach aus NRW, Infos zum Freitesten findet er hier unter Paragraf 8: https://www.mags.nrw/sites/def…0.06.2022_lesefassung.pdf


    Nach meiner Erfahrung bekommt er sein Genesenenzertifikat beim Hausarzt. Eine Bescheinigung über das Vorliegen des positiven Testes drucken manche Ärzte auf Wunsch aus. Je nach App soll man auch selber das positive Testergebnis ausdrucken können.

  • Je nach App soll man auch selber das positive Testergebnis ausdrucken können.

    Wieder was gelernt, ich wisste nicht, dass das ubterschiedlich läuft. Bei uns kommt das positive Ergebnis per Email, mit Code für die Corona Warn App....

  • Wieder was gelernt, ich wisste nicht, dass das ubterschiedlich läuft. Bei uns kommt das positive Ergebnis per Email, mit Code für die Corona Warn App....

    Das läuft ja selbst in Niedersachsen zwischen den Landkreisen teils völlig unterschiedlich ab. :thinking_face:


    Egal, ob es um das Thema Impfen, Freitesten, Quarantäne oder Genesenenbescheinigung geht. Jeder Landkreis legt die Landesverordnung für sich so scharf oder lasch aus, wie er es für angebracht hält.


    Und teilweise bekommt man aus ein und demselben Gesundheitsamt am selben Tag völlig gegensätzliche Aussagen. :astonished_face: Meiner Frau und mir April 2021 passiert. Niedersachsen kündigt eine neue Verordnung an, die keine Quarantäne für Geimpfte nach der Rückkehr aus dem Ausland vorsieht. Müssten vorher nur getestet sein. Ich also G-Amt anmailt und konkret die Frage gestellt, welche Art von Test erforderlich sei. Ein paar Tage später angerufen, weil ich noch nichts gehört hatte, die Mitarbeiterin musste erst einmal nachfragen (ist mir ja lieber als wenn sie einfach so irgendwas als Antwort raushauen) und bekam von ihr die Antwort, dass es ein PCR-Test sein müsse und ein Antigentest nicht ausgereiche. =ODer Antigentest war ja schon mit 900 Kronen taxiert. Ein PCR-Test hätte pro Nase 2000 Kronen gekostet. Damit wäre ein Besuch bei den Schwiegereltern für ein verlängertes Wochenende völlig unwirtschaftlich gewesen.

    Nachmittags dann einen Anruf von einer anderen Mitarbeiterin bekommen, die dann doch besser telefonisch auf meine Mail antwortn wolle. Natürlich sei ein Antigentest völlig ausreichend. Wie? Eine Kollegin hat heute Vormittag gesagt, es müsse ein PCR-Test sein. 🤦


    Es hat niemand gesagt, dass es mit Corona einfach werden würde. :confused_face:

    aus Niedersachsen, DE gesendet...


    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit." Marie von Ebner-Eschenbach


    Dorfleben. Entweder du liebst es oder du liebst es nicht. Es gibt kein Versuchen!


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  • Hi Leute,

    hatte jetzt auch einen positiven schnell Test.

    Laut Arzt heißt es ich solle nun einfach ohne weiteren Test in Quarantäne bleiben.


    Daher die Frage .


    Lohnt es sich eine genesenen Bescheinigung in BW zu organisieren und was muss ich dafür tun?

    Einmal editiert, zuletzt von Aelbler ()

  • Aelbler:


    Ich wünsche erstmal gute Besserung und einen milden Verlauf!


    Offizieller Schnelltest (Teststation?)oder Schnell-Selbsttest (zuhause selbst durchgeführt und dann beim Arzt angerufen)?



    Wie definierst du „lohnen“? Im Bezug auf künftige Impfungen/Impfnebenwirkungen/Coronafolgen/ Beschränkungen a la’ 2G-3G und was da ev sonst noch so kommt, Anerkennung als Arbeitsunfall (?) kann es sinnvoll sein, alles dokumentiert zu haben. Mit der Gesenenbescheinigung hast du alles zusammen dann in der Cov-Pass- App zusammen.

  • Zuerst positiver Schnelltest Zuhause, dann beim Arzt angerufen ,

    zwischenzeitlich positiver Schnelltest bei teststation und bei Gelegenheit auch gleich nen PCR Test gemacht Ergebnis kommt morgen.

    So ist dann erstmal alles dokumentiert.

    Zum Verlauf ist bisher alles gut kurzzeitig 40 Fieber und ein bisschen Kopfweh.

    Nichts im Vergleich zu ner Männer Grippe :smiling_face_with_sunglasses:

  • Halte durch!


    Getestet ist ja jetzt erstmal gründlich.

    Ich würde beim Arzt wegen der Genesenenbescheinigung anfragen, wenn das PCR-Ergebnis da ist.


    (Etwas offTopic) Wurde dir etwas wegen „freitesten“ bzw Ende der Quarantäne gesagt? Laut eurer „Corona Verordnung Absonderung“ kann ich dazu nichts finden? Quelle https://www.baden-wuerttemberg…gen/coronavo-absonderung/


    Paragraf 3 (2) Die Absonderung endet frühestens fünf Tage nach dem Erstnachweis des Erregers, sofern seit 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, spätestens jedoch nach zehn Tagen. Wurde der Erstnachweis des Erregers mittels Schnelltest vorgenommen, endet die Absonderung bereits mit dem Vorliegen eines zeitlich darauffolgenden negativen PCR-Testergebnisses.

  • Wie definierst du „lohnen“? Im Bezug auf künftige Impfungen/Impfnebenwirkungen/Coronafolgen/ Beschränkungen a la’ 2G-3G und was da ev sonst noch so kommt, Anerkennung als Arbeitsunfall (?) kann es sinnvoll sein, alles dokumentiert zu haben. Mit der Gesenenbescheinigung hast du alles zusammen dann in der Cov-Pass- App zusammen.

    Seh ich auch so. Falls man doch zu der Gruppe gehört, die Nachwirkungen hat, zickt sonst sicher die Krankenversicherung rum, wenn man keine handfesten Testergebnisse vorweisen kann. Und nachdem mich die 2. und 3. Impfung völlig umgehauen haben, wäre ich froh, wenn ich die 4. mit einem Genesenennachweis nicht unnötig früh machen müsste, zumal ich absolut nicht zur Risikogruppe gehöre. Ich hoffe ja, dass Titern irgendwann eine Möglichkeit ist oder wird.

  • Ja es hieß das ich mich in fünf Tagen mit nem schnell Test freitesten kann.


    Zumindest in BaWü ist es so, dass die Absonderung nach 5 Tagen endet, sofern man die letzten 48h Symptomfrei war. Punkt. Ohne Notwendigkeit eines "Freitestens".

    Ist man nach 5 Tagen nicht symptomfrei, endet die Absonderung nach zehn Tagen. Auch ohne Freitestung.

    Traut man seinem positiven Schnelltest nicht (z.B. weil man völlig symptomfrei ist), kann man die Absonderung mit einem negativen PCR-Test komplett vermeiden.


    Interessant ist auch, dass die Corona-VO besagt, dass ein erneuter positiver Test innerhalb eines 15 Tage-Zeitraums nach dem zur Absonderung führenden positiven Test keinerlei Konsequenzen hat (auch keine Absonderung oder Freitestpflicht), da der Positivtest zur Erstinfektion gerechnet wird, die mit der 5-Tage-Absonderung ja schon "abgesessen" wurde. Erst bei einem erneuten Positiv-Test nach mehr als 15 Tagen beginnt das Absonderungsspiel von neuem.


    § 3 Absonderung von positiv getesteten Personen
    (1) Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntnisnahme des positiven PCR- oder Schnelltestergebnisses in Absonderung begeben. Ein weiteres positives PCR- oder Schnelltestergebnis begründet bis zum 15. Tag nach dem Erstnachweis des Erregers keine erneute Absonderungspflicht.

    (2) Die Absonderung endet frühestens fünf Tage nach dem Erstnachweis des Erregers, sofern seit 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, spätestens jedoch nach zehn Tagen. Wurde der Erstnachweis des Erregers mittels Schnelltest vorgenommen, endet die Absonderung bereits mit dem Vorliegen eines zeitlich darauffolgenden negativen PCR-Testergebnisses. (Quelle: www.baden-wuerttemberg.de)