ab wann werden einzelne(Gemeinden) ihre Zufahrtsstraßen blockieren?
Um es aus kommunaler Sicht zu beantworten:
Eine Gemeinde kann und darf die Nutzung von Straßen und Wegen in ihrem Zuständigkeitsbereich im Rahmen einer "verkehrsrechtlichen Anordnung" ändern, einschränken oder verbieten. Das wird bei uns regelmäßig gemacht, wenn größere Veranstaltungen wie z.B. unser 2jährliches Oldtimertreffen stattfinden. Da habe ich ca. 3.000 Besucher, die überwiegend mit ihren privaten Fahrzeugen anreisen und 300-400 Teilnehmer mit ihren Oldtimern. Hier muss ich den Anreise- und Abreiseverkehr und das Parken steuern und entflechten. Dafür werden dann Feldwege vorübergehend freigegeben oder bestimmte normalerweise in beide Richtungen befahrbaren Straßen zu Einbahnstraßen gemacht und an Engstellen gelten Halteverbote.
Will die Gemeinde so etwas auf übergeordnete Straßen (Kreisstraßen, Landes- und Bundesstraßen) anwenden, muss sie sich mit den zuständigen Behörden abstimmen bzw. braucht deren Genehmigung. So sind Ortsdurchfahrten ("Hauptstraße") in der Regel Kreisstraßen, manchmal sogar Landesstraßen und liegen damit außerhalb der kommunalen Zuständigkeit, obwohl sie mitten durch die Ortschaft führen.
Bei Gefahr im Verzug darf z.B. die örtliche Feuerwehr kurzzeitig Straßen sperren (z.B. bei einem Verkehrsunfall oder Unpassierbarkeit der Straße durch Schneebruch), muss das Mandat dann aber an die Verkehrspolizei abgeben, die sich dann um die Aufrechterhaltung der Sperren kümmert. Ein Feuerwehrmann darf auch keinen Verkehr "regeln", auch wenn in jedem Fahrzeug eine Winkerkelle vorhanden ist. Das ist nur im Rahmen der Amtshilfe unmittelbar zur Gefahrenabwehr möglich, z.B. solange die Polizei noch nicht vor Ort eingetroffen ist.
Eine Straßensperre, um unerwünschte Besucher abzuhalten, ist im kommunalen Recht nicht vorgesehen. Im Katastrophenschutz/Zivilschutz gibt es dagegen Möglichkeiten, von einer Katastrophe betroffene Sektoren voneinander zu trennen. Angenommen, in Zone A wird ein gefährlicher biologischer Kampfstoff freigesetzt (oder es kommt zu einem Ebola-Ausbruch) und die damit infizierten Menschen können weitere Menschen anstecken. Dann wird man versuchen, Gebiete mit infizierten Menschen und Gebiete, die nicht betroffen sind, abzuschotten, um die Ausbreitung der Infektion einzudämmen. Bei Tierseuchen macht man das ja auch.
In China hat man versucht, Corona mit der Zero-COVID-Strategie zu bekämpfen, hier wurden Bezirke mit Infizierten bzw. "gesunde" Bezirke tatsächlich durch Strassensperren abgeriegelt, die teilweise recht rustikal waren.
Ich vermute, man wird sich auf dem Land mit "Blackout-Flüchtlingen" aus der Stadt arrangieren müssen, glaube aber nicht, dass es da zu regelrechten Flüchtlingsströmen kommen wird. Dadurch, dass die Situation in Ballungsgebieten viel kritischer ist, als im ländlichen Raum, wird man die Hilfeleistungen in den Städten wesentlich intensiver vorantreiben, als draußen in Kleinkleckersdorf, 40km vor der Stadt. Die Lichter werden in den Städten zuerst wieder angehen. Dort stehen auch die (schwarzstartfähigen) Kraftwerke, nicht auf dem Land (von Wasserkraftwerken in den Bergen mal abgesehen).