Der große "Unfreude" - Thread

  • Und noch ergänzt, Bayern, Deutschland.


    Also :

    Grundschullehrer in Bayern sind in A12 eingestuft.

    A 12 (gehobener Dienst) Lehrer in der Primarstufe oder Sekundarstufe I (an Grund- und Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen und Gymnasien)


    A12 ist von 3.916,11 bis 5.322,29


    dann rechnen hier einfach mal ein Beispiel.

    weiß ja keiner von wem ich rede, also : Verheiratet, 2 Kinder, durchgearbeitet, Vollzeit, 45 jahre alt.

    somit sicher nicht mehr in Stufe 1, eher 8 bis 10 - keine Ahnung, darüber haben wir nicht geredet.


    wären dann :

    Grundgehalt: 4579.60 € Familienzulage: 394.48 € Strukturzulage: 98.44 €


    Lohnsteuer: - 1242.75 € (Klasse IV)
    Solidaritätszuschlag: - 0.00 €

    Abzüge gesamt: - 1242.75 € (Anteil: 24.5%)

    Monats-Brutto: 5072.52 €

    netto bleiben: 3829.77 €


    nun weiter gelesen und jetzt noch ergänzt.

    Beihilfe
    50% der Krankheitskosten werden vom Dienstherr übernommen.

    Bei Pensionären oder Ehepartnern und Kindern meist mehr - zwischen 70 und 80%.

    heißt du brauchst mit privater KV nur noch 50% oder bestenfalls 20 bis 30% abdecken.


    Und ja unterschätzen wir nicht die Krankenversicherungskosten bei der normalen Sozialversicherung.

    Wenn du regulär 5k Brutto hast, werden dir da auch 384€ an KV abgezogen und der Chefe zahlt nochmals 350€ ein.

    Also über 720 Euro im Monat nur für KV.

    Besagte Nichte zahlt was mit 450€ im Monat und ist dafür Privatpatient. incl. Kinder - bei ihr drauf,

    weil sie ja Beihilfe hat. Der Ehepartner nicht. (Weiß ich, weil ihr Mann, mein Neffe, private KV verkauft und auch meinen Sohn versichert hat)

    Mein Sohn zahlt momentan 45€ im Monat für seine private Kv (Anwärter) , später sollen es 220€ laut vertrag sein.

    3 Mal editiert, zuletzt von nachtvogel ()

  • Bitte nicht vergessen das es auch viele "Angestellte Lehrer" gibt (also keine Beamte). Die wenn sie Pech haben pünktlich zu den Sommerferien entlassen werden und wenn sie Glück haben zum Schulbeginn wieder eingestellt werden.


    Viele Lehrer haben auf Grund der zusätzlichen "Nichtbezahlten" Vorbereitungs-Nachbereitungszeiten die Unterrichtsstunden gekürzt damit sie unterm Strich bei 40 Stunden Arbeit/Wiche rauskommen.


    So einfach wie Ihr das hier rechnet (klar gibt es auch Eure Beispiele), ist es nicht immer.

  • Bitte nicht vergessen das es auch viele "Angestellte Lehrer" gibt (also keine Beamte). Die wenn sie Pech haben pünktlich zu den Sommerferien entlassen werden und wenn sie Glück haben zum Schulbeginn wieder eingestellt werden.


    Viele Lehrer haben auf Grund der zusätzlichen "Nichtbezahlten" Vorbereitungs-Nachbereitungszeiten die Unterrichtsstunden gekürzt damit sie unterm Strich bei 40 Stunden Arbeit/Wiche rauskommen.


    So einfach wie Ihr das hier rechnet (klar gibt es auch Eure Beispiele), ist es nicht immer.

    in Bayern sind zum Glück 95% der Lehrkräfte verbeamtet.

    Derzeit sind in Bayern 95 Prozent aller Lehrkräfte verbeamtet. Die anderen fünf Prozent bilden Aushilfslehrkräfte oder Pädagogen und Pädagoginnen, die entweder zu alt sind, kein Staatsexamen besitzen oder die gesundheitliche Eignung nicht erfüllen.

    Gerade BW ist dafür das Paradebeispiel mit den Entlassungen zu den Sommerferien.

    Finde ich auch unmöglich, das sowas überhaupt möglich ist - eine Frechheit.

  • heute ist die wä4mflasche in der nach undicht gewesen. Das material ist wohl altersbeding (ca.15 jahre) porös geworden und durch ubgünstiges drauf lehnen o.ä. wurde das bett dann naß. Kein schönes Aufwachen.


    Gut ist aber das es jetzt passiert ist und nicht dann, wenn die Heiz6ng ausfällt. N7cht schön kälte + feuchtigkeit

    aus DE gesendet....

  • heute ist die wä4mflasche in der nach undicht gewesen. Das material ist wohl altersbeding (ca.15 jahre) porös geworden und durch ubgünstiges drauf lehnen o.ä. wurde das bett dann naß. Kein schönes Aufwachen.


    Gut ist aber das es jetzt passiert ist und nicht dann, wenn die Heiz6ng ausfällt. N7cht schön kälte + feuchtigkeit

    Das ist übel :frowning_face: aber der Grund für mich, auf Körnerkissen zu setzen. Hast du schon mal eines getestet? Die lassen sich selber herstellen und sind sogar energieeffizienter (Link weiter unten). Im BO Fall lässt sich eine Wärmflasche vermeintlich leichter erwärmen. Meine Idee, das Körnerkissen auch in der Pfanne warm zu bekommen, habe ich bei Google so nicht bestätigt bekommen, allerdings wird da drauf hingewiesen, dass man es im Backofen oder auf der Heizung erwärmen kann. Also im Notfall wohl auch vorsichtig in der Pfanne/bzw auf der Heizmöglichkeit. Auslaufen kann das Kissen nicht, ich kann mich also darauflegen und es in der Form fertigen lassen/kaufen, wie ich es möchte (lang für die Wirbelsäule, Nackenhörnchen, Socken etc.)

    Laut Vattenfall berechnen die die Kosten wie folgt:

    Wärmflasche: Wenn Sie täglich Wasser für die Flasche erhitzen, verbraucht das eine Menge Strom. Im Schnitt sind es etwa 0,12 kWh pro Liter Wasser. Bei einem Strompreis von derzeit etwa 37 Cent/kWh entspricht das rund 4,4 Cent für einen Liter Wasser in der Wärmflasche. Dafür hält die Wärmflasche verhältnismäßig lange eine angenehm warme Temperatur.


    Körnerkissen: Für zwei Minuten in der Mikrowelle(600W) ergibt sich ein Verbrauch von etwa 0,04 kWh – bei einem Strompreis von 37 Cent/kWh sind es dementsprechend nur etwa 1,5 Cent.

    Alles nur Kleinigkeiten und letztendlich auch eine Geschmacksfrage. Der Hinweis, dass die Wärmflasche die Wärme lange hält, mag sein. Meiner Erinnerung nach, kühlt sie aber eher aus und man hat das kalte Ding dann nachts im Bett liegen. Beim Körnerkissen habe ich das so noch nicht erlebt, gefühlt bleibt es von der Grundtemperatur wärmer. Der Eindruck könnte aber auch daher rühren, dass die Wärmflaschen stets ohne Bezug waren und das Körnerkissen ja eben aus Stoff besteht…


    Hm, jetzt hab ich hier versehentlich einen Spartip geschrieben :thinking_face:


    Gruß

    Witness

  • Also ich mache in eine Wärmflasche ca. 1 Liter Wasser rein.
    Wenn ich die jeden Tag brauche (was ich nicht tue), kommt das auf ca. 16€/Jahr.

    Ist also rein finanziell gesehen eine Kleinigkeit. Da kann ich an anderer Stelle mehr sparen.


    Im Blackout-Fall:

    Um ein Körnerkissen mit einer Pfanne zu erhitzen, benötige ich eine entsprechende Heizmöglichkeit, z.B. einen Gaskocher, denn Mikrowelle wird wohl eher nicht funktionieren. Da das Körnerkissen aber relativ wenig Masse im Vergleich zur Pfanne hat, werde ich wohl deutlich mehr Energie für das Erhitzen der Pfanne verwenden müssen, als hinterher im Körnerkissen landet.


    Wasser kann dagegen sehr viel mehr Energie speichern und gibt diese dann auch deutlich länger wieder ab.
    Ohne jetzt genaue Experimente durchzuführen stelle ich daher die These auf, dass die Wärmflasche im Blackout-Fall die effizientere Variante ist.


    Der Hinweis, dass die Wärmflasche die Wärme lange hält, mag sein. Meiner Erinnerung nach, kühlt sie aber eher aus und man hat das kalte Ding dann nachts im Bett liegen.

    Ich nehme öfter mal die Wärmflasche mit ins Bett. Wenn ich dann morgens nach 6-7h aufstehe, ist die normalerweise noch deutlich wärmer als Körpertemperatur.

  • Hy

    Joa, da ist jeweils was dran.

    Dass das Einsparpotential an andere stelle größer ist, ist klar. Dennoch fand ich den Punkt für sich allein gesehen erwähnenswert.

    Ich habe mich da gerade noch mal eingelesen. Es wird berichtet, dass Wärmflaschen ca 1 Stunde warm bleiben und Körnerkissen schon nach 20-30 Minuten kalt sind :frowning_face: damit wäre nach der Rechnung oben das Körnerkissen nicht mehr günstiger.

    Auch ohne Strom muss beides erhitzt werden, das Kissen liesse sich öffnen und die Körner in der Pfanne „braten“ und dann wieder einfüllen. Dafür bräuchte man kein Wasser. Allerdings ist das Kissen eher wieder kalt, dafür kann es nicht auslaufen …

    Der Sparansatz hat sich dann wohl leider wieder relativiert und es bleibt Geschmackssache :)

    Gruß

    Witness

  • körnerkissen hab ich mal probiert. Da ich degenerierendes Erhitzen in der Mikrowelle verabscheue, habe ich kein solches Gerät und im backofen dürfte da dann ggf. Etwas Essengeruch mit in das Kissen gehen.


    Ist ja das erste mal, das sowas passiert und die war ja schon alt.


    Für den BO fall hab ich aber auch noch mini usb heizmatten. Für die nach vielleicht nicht so gut (drehe mich viel), aber am rage bestimmt gut

    aus DE gesendet....

    Einmal editiert, zuletzt von Traumgarten ()

  • Nachdem ich auch schon Mal das Erlebnis mit der mürben Wärmflasche hatte die ausgelaufen ist, nehm ich seit Jahren eine alte SIGG Aluflasche als Wärmflasche. Absolut dicht, mit nem Stück Fleece drumgewickelt sogar einigermaßen kuschelig.

  • Nachdem ich auch schon Mal das Erlebnis mit der mürben Wärmflasche hatte die ausgelaufen ist, nehm ich seit Jahren eine alte SIGG Aluflasche als Wärmflasche. Absolut dicht, mit nem Stück Fleece drumgewickelt sogar einigermaßen kuschelig.

    Ein Flaschenkind !😂

    Wetten Sie niemals gegen den menschlichen Erfindungsreichtum. Der größte Feind der Propheten der Apokalypse ist ein Ingenieur (Daniel Lacalle)

    "Die Toleranz wird ein solches Niveau erreichen, dass intelligenten Menschen das Denken verboten wird, um Idioten nicht zu beleidigen." Dostojewski, 1821-1881

  • zero-error : Naja, ich selbst brauche die eigentlich nicht, aber die Frostbeulen um mich rum schon: Bei meiner Frau kann ich vor allem outdoors damit punkten, wenn so ein Ding am Fußende vom Schlafsack steckt.

  • Gerade eine Info von der großen Suchmaschine mit G bekommen neben Anhang vom Anwalt.


    Hatte vor neun Monaten folgende negative Bewertung für einen Supermarkt hinterlassen:


    "Frischen Fisch an der Kühltheke gekauft. Meine Nachfrage ob der Fisch bereits ausgenommen ist wurde mit "ja" beantwortet. Kurz und gut, nachdem ich den Fisch zu Hause ausgepackt habe und ihn braten wollte stellte ich fest das er überhaupt gar nicht ausgenommen war und ich das selber erledigen muss. Wenn ich schon Nachfrage will ich auch eine ehrliche Antwort bekommen und nicht nachher eine böse Überraschung erleben."


    Hier dann der Auszug aus dem Schreiben vom Anwalt:


    "Meiner Mandantschaft ist die Meinung seiner Kunden sehr wichtig. Echte Bewertungen und konstruktive Kritik nimmt mein Mandant zum Anlass sein Unternehmen zu verbessern.

    Die in den Bewertungen angezeigten Nutzer sind nach uns vorliegenden Kundenunterlagen nie Kunde unseres Unternehmens gewesen oder haben nie einen sonstigen Kontakt zu unserem Unternehmen gehabt.
    Mangels Kontakt haben wir auch die in den Bewertungen der Nutzer zugeschriebenen Äußerungen nicht gemacht. Die beanstandeten Bewertungen greifen in unseren Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein.
    Betroffen sind die Ehre und soziale Anerkennung unserer Person und unseres Unternehmens. Denn die Bewertungen der Nutzer bringen zum Ausdruck, dass unser Unternehmen jedenfalls in zentralen Bereichen der Leistung den an uns gestellten Anforderungen aus Sicht des die Leistung bewertenden Nutzers nicht gerecht geworden ist.
    Die Kundgabe dieser Bewertung ist geeignet, sich abträglich auf das Bild unseres Unternehmens in der Öffentlichkeit auszuwirken, was auch für die Bewertungen zutrifft, die mit den nur 1, 2 oder 3 vergebenen Sternen zum Ausdruck bringt, dass die Leistung unseres Unternehmens noch nicht einmal durchschnittlichen Anforderungen entspricht.


    [...]


    Es kommt hinzu, dass die angegriffene Bewertung geeignet ist, die Chancen unseres Unternehmens im Wettbewerb mit anderen Unternehmen nachhaltig zu beeinträchtigen. Die für jedermann abrufbare Bewertung begründet durchaus die erhebliche Gefahr, dass (potentielle) Kunden an der Kompetenz unserer Firma zweifeln und sich deshalb statt an uns an eine andere Firma wenden. Sie müssen demnach unsere Beanstandung dem Bewertenden übersenden und diesen zur Stellungnahme anhalten. Des weiteren sind Sie dazu verpflichtet den Bewertenden aufzufordern, Ihnen den angeblichen Kontakt möglichst genau zu beschreiben und Ihnen den Kontakt belegende Unterlagen, wie etwa vorhandene
    Rechnungen, Terminkarten und -zettel, oder sonstige Indizien möglichst umfassend - soweit vom Bewertenden für nötig erachtet ggf. teilweise geschwärzt - zu übermitteln. Eine bloß formelhafte Aufforderung an den Nutzer reicht hierfür nicht aus.
    Die Bewertenden haben nicht Ihre Erfahrungen wiedergegeben und sind uns nicht als Kunden bekannt. Wir bitten um Klarstellung und verlangen das die Bewertenden Ihre Kundenschaft nachlegen. Falls dies nicht möglich oder nicht der fall ist bitten wir auf der Stelle um Löschung der Bewertung, laut LANDGERICHT BERLİN, EİNSTWEİLİGE VERFÜGUNG BESCHLUSS 2018."


    Das große G möchte jetzt innerhalb von sieben Tagen Nachweise von mir haben das ich dort tatsächlich Kunde bin und das Produkt gekauft habe (z.B. durch eine Quittung, Fotos etc.) ansonsten wird die Bewertung gelöscht.


    Natürlich habe ich keine neun Monate alte Quittung vom Einkauf eines Fisches aufbewahrt. Und selbst wenn steht Aussage gegen Aussage. Der Supermarkt könnte ja dann behaupten: Das hat unsere Verkäuferin nie gesagt.


    Versteht mich bitte nicht falsch, ich finde es richtig und wichtig das mögliche Falschbewertungen überprüft werden.

    Aber nach neun Monaten damit um die Ecke zu kommen, ohne als Ladeninhaber direkt auf die Negativbewertung zu antworten (was ja möglich ist) und mich direkt zu fragen, sondern direkt über einen Anwalt zu gehen finde ich ein wenig arm.

    Vor allem weil das augenscheinlich ein entsprechendes Standartschreiben ist das alle Bewerter erhalten die nur 1, 2 oder 3 Sterne in ihrer Bewertung abgegeben haben. Die guten Bewertungen werden natürlich nicht auf ihre Glaubwürdigkeit und Richtigkeit geprüft, das wäre ja noch schöner.


    Habe jedenfalls die Bewertung gelöscht. Sollte eigentlich aus Prinzip dagegen angehen, dafür ist mit aber meine Zeit zu schade.

  • Hatte vor neun Monaten folgende negative Bewertung für einen Supermarkt hinterlassen:

    dann kann der angebliche rufmord ja nicht so dramatisch sein, wenn man 9 monate dafür braucht dagegen vor zu gehen.


    Wahrscheinlich schicken die das pauschal gür all bewertungen unter 4 sterne und habe dann mit wenig aufwand eine gewisse Erfolgsquote, weil kaum umd. Lust hat wg. Sowas belege raus zu suchen oder die längst entsorgt hat.

    aus DE gesendet....

  • Der Fisch stinkt vom Kopf…..scheinbar bis zur Frischfischthekenfachverkäuferin hinab.


    Danke für den Hinweis, wieder was gelernt das man den Bon aufhebt wenn man sich erdreistet mal eine schlechte Bewertung abzugeben. Hast du mit Karte bezahlt? Dann hättest du zumindest den Buchungsbeleg noch.

    Der Bote der Wahrheit braucht ein schnelles Pferd

  • ich hatte einen ähnlich gelagerten Fall, ich hatte eine "schlechte" Bewertung einem Orthopäden auf Jameda hinterlassen. U.a. 3 Termine abgesagt bekommen, dann 4 Stunden Wartezeit obwohl Termin, Ferndiagnose über den Schreibtisch, die Arzthelferinnen konnten keine Kanülen für den Tropf legen (8 Versuche ohne Erfolg, alternative in Tabletten Form hätte es gegeben wollte man mir nicht aufschreiben), man hat mich 1 Stunde im Akkupunkturraum vergessen und ich habe von den 6 "mündlich verordneten Dingen" am Tresen nur 3 auf dem Rezept erhalten (da ich die falsche Krankenkasse hatte).


    Der Arzt hat alle 3 Monate den Überprüfungsprozess angestoßen, man hatte 1 oder 2 Wochen Zeit Jameda den Sachverhalt darzulegen - wenn nicht wurde die "schlechte" Bewertung gelöscht. Nach dem 4 Durchlauf erwischten sie mal einen längeren Sommerurlaub und meine Bewertung wurde gelöscht. Am Ende hatte der Orthopäde nur noch "gute" Bewertungen in Jameda.