Danke für die TR tomduly. Mir machen die Kartuschen nicht im eigentlichen Sinne Angst, ich will nur keine Probleme mit dem Vermieter bzw. im Schadensfall mit der Versicherung bekommen.
Ich habe mir das grade mal durchgelesen. So wie ich das sehe, wäre der Ort, an dem ich die Kartuschen lagere ein "Vorratsraum", da die Kartuschen unter 20 Quadratmeter Grundfläche beanspruchen. Damit wäre dann nur noch 6.1 und 6.3 relevant und die schließen einen Keller nicht direkt aus. Allerdings weiß nicht, was genau mit "ausreichend belüftet" gemeint ist und ich kann auch nicht einfach am Kellerausgang einen ABC-Feuerlöscher anbringen, mal ganz davon abgesehen, dass ich vom Bauaufsichtsrecht auch keine Ahnung habe.
Bleibt also letztlich nur noch die Abstellkammer... die hat keine Tür, weil da auch das Katzenklo drinsteht, sollte da mal Gas austreten, staut sich da also nichts sondern könnte sich in die Wohnung weiter verteilen und die wird zweimal täglich gelüftet, das sollte dann doch ausreichend sein. Die Abstellkammer liegt zudem rechts neben der Haustür, d.h. da ist es auch nicht völlig windstill, sondern es zieht ein bißchen unter der Haustür durch und das Öffnen der Haustür (zur Abstellkammer hin) sorgt auch für Luftverwirbelung, sollte es mal zu einer Ausgasung kommen. Da sollten sich also an und für sich keine "Gaslachen" auf Bodenniveau bilden können, die gefährlich werden könnten. Oder mache ich mir das jetzt zu einfach?
Abgesehen davon wird das Katzenklo täglich gereinigt und dafür aus der Abstellkammer genommen, es sollte demjenigen, der es putzt also auffallen, wenn es nach Gas riecht... hoffentlich...