Zitat von Vincent;223779Wer ungefragt sein Zelt auf einem Privatgrundstück aufbaut, begeht Hausfriedensbruch.
Dass dies so nicht stimmt, wurde doch bereits erörtert. Der Begriff Hausfriedensbruch setzt voraus, dass es sich um ein befriedetes Besitztum handelt. Im Wald kann man demnach keinen Hausfriedensbruch begehen. Im Garten eines Wohnhauses sieht es natürlich anders aus.
Zitat von Vincent;223779Ob das wilde Nachtlager geduldet wird, liegt im Ermessen der Förster. Diese üben Hoheitsrechte im Wald aus, will heißen, man ist ihnen gegenüber ausweispflichtig, und sie dürfen im Zweifelsfall auch Personen festnehmen.
Nicht im Zweifelsfall, sondern nur wenn eine Straftat (keine Ordnungswidrigkeit!) vorliegt.
Letzlich ist wild zelten ggf. genauso eine Ordnungswidrigkeit wie falsch parken. Darf man eigentlich nicht, lässt sich aber nicht immer vermeiden. Wenn man erwischt wird, ist es jedoch meist auch nicht viel teurer, als ein legaler Parkplatz oder Campingplatz gekostet hätte.
Zitat von Vincent;223779Liegt die Schlafstelle auf Privatgrund, benötigt man ohnehin die Einwilligung des Grundstückeigentümers.
Das ist grundsätzlich richtig, aber da zumindest bei uns in der Gegend praktisch jeder Grund privat ist und man den Eigentümer in den seltensten Fällen kennt, ist das mit der Einwilligung etwas problematisch. Selbst der praxisfremde Gang zum Katasteramt dürfte nicht helfen, weil die aus Datenschutzgründen kaum einfach so Namen und Anschriften rausrücken werden. Es bleibt einem also nicht viel anderes übrig, als das Zelt einfach mal aufzustellen, und über die Einwilligung dann zu verhandeln, wenn sich der Eigentümer zu erkennen gibt. Wenns blöd läuft, könnte man sich hier eine zivilrechtliche Unterlassungsklage oder Abmahnung einhandeln, wo man dann die Anwaltskosten zahlen muss. Strafrechtlich ist die Sache aber nicht relevant.