Sogenanntes Wild Campen in D A CH

  • Zitat von Vincent;223779

    Wer ungefragt sein Zelt auf einem Privatgrundstück aufbaut, begeht Hausfriedensbruch.


    Dass dies so nicht stimmt, wurde doch bereits erörtert. Der Begriff Hausfriedensbruch setzt voraus, dass es sich um ein befriedetes Besitztum handelt. Im Wald kann man demnach keinen Hausfriedensbruch begehen. Im Garten eines Wohnhauses sieht es natürlich anders aus.


    Zitat von Vincent;223779

    Ob das wilde Nachtlager geduldet wird, liegt im Ermessen der Förster. Diese üben Hoheitsrechte im Wald aus, will heißen, man ist ihnen gegenüber ausweispflichtig, und sie dürfen im Zweifelsfall auch Personen festnehmen.


    Nicht im Zweifelsfall, sondern nur wenn eine Straftat (keine Ordnungswidrigkeit!) vorliegt.


    Letzlich ist wild zelten ggf. genauso eine Ordnungswidrigkeit wie falsch parken. Darf man eigentlich nicht, lässt sich aber nicht immer vermeiden. Wenn man erwischt wird, ist es jedoch meist auch nicht viel teurer, als ein legaler Parkplatz oder Campingplatz gekostet hätte.


    Zitat von Vincent;223779

    Liegt die Schlafstelle auf Privatgrund, benötigt man ohnehin die Einwilligung des Grundstückeigentümers.


    Das ist grundsätzlich richtig, aber da zumindest bei uns in der Gegend praktisch jeder Grund privat ist und man den Eigentümer in den seltensten Fällen kennt, ist das mit der Einwilligung etwas problematisch. Selbst der praxisfremde Gang zum Katasteramt dürfte nicht helfen, weil die aus Datenschutzgründen kaum einfach so Namen und Anschriften rausrücken werden. Es bleibt einem also nicht viel anderes übrig, als das Zelt einfach mal aufzustellen, und über die Einwilligung dann zu verhandeln, wenn sich der Eigentümer zu erkennen gibt. Wenns blöd läuft, könnte man sich hier eine zivilrechtliche Unterlassungsklage oder Abmahnung einhandeln, wo man dann die Anwaltskosten zahlen muss. Strafrechtlich ist die Sache aber nicht relevant.

  • Guten Tag !


    Ich bin kein Jurist, aber offensichtlich Falsches kann ich schon vom Richtigen unterscheiden:


    1.) Lesen hier viele mit, die gar nichts schreiben und die sich informieren wollen.
    Deswegen ist, hier wie in anderen Threads darauf zu achten, dass eigene Meinunng als Einzelmeinung erkennbar bleibt und nicht mit Vehemenz Unsinn behauptet wird, der dann so dasteht als sei es eine unumnstößliche Wahrheit.


    Zum Thema Hausfriedensbruch:


    - Seinen Wald einfrieden ist nicht so einfach, da es in D. ein Waldbetretungsrecht gibt ( Vgl BNatSchG )
    bzw BWaldG. Wennman also einen zaun um sein Waldgrundstück machen will, so ist das genehmigungspflichtig.
    Bei uns hat selbst der Staat in seinem Staatsforst um die Ecke Schwierigkeiten, das durchzusetzen.



    Zum Thema Streitkultur:


    Off-Topic Beiträge sind niemals zu vermeiden und es ist das Kennzeichen einer gelungenen Diskussion, dass immer wieder neue und auch dem Fragesteller unbekannte Sichtweisen, Aspekte und daraus resulltierende Schlüsse gezogen werden.
    Ich persönlich kann keinen Beitrag erkennen, der nicht etwas mit dem Eingangsbeitrag zu tun hat oder der,
    wie dieser Einwurf, in direktem Zusammenhang mit bisher Gesagtem stünde.
    Es geht eben nicht immer nur um das Was sondern auch um das Wie...


    Erstaunlich finde ich, daß manche offensichtlich gar keinen Austausch wollen, sondern sich darüber mockieren,
    dass irgendwer nicht so reagiert, wie sich der Betreffende das vorgestellt hat.
    Ich bitte diese Forenteilnehmer darum, die eigene Toleranz und innere Haltung etwas kritischer zu überprüfen. Gerne auch im geheimen und dunklem Kämmerchen der Selbstkritik.


    Ich jedenfalls habe genug von dieser Art der Diskussion und werde in diesem Faden nichts mehr schreiben,
    da ich denke, dass dieser Beitrag meiner weiteren Beachtung nicht mehr würdig genug ist.


    Und ja, das mag und soll arrogant und überheblich klingen. Ist es aber nicht. Ich empfinde mitunter den Umgang, wie wir ihn untereinander pflegen etwas unwürdig.
    Das mag an meiner besonderen Empfindlichkeit liegen, das gestehe ich gerne ein.
    Aber da ich diese Empfindlichkeit als Maßstab nicht nur bei anderen Anlege sondern auch bei mir bleibt mir in solchen Fällen, in denen kämpfen nicht lohnt, nur der geordnete Rückzug.


    Denn an jedem Lagerfeuer würde ich das gleiche tun: Wenn mir die Art und Weise oder der Inhalt der Gespräche nicht mehr gefällt, dann stehe ich auf und gehe weiter meiner Wege.
    Jeder nach seiner FaÇon...


    Mit sehr freundlichen Grüßen
    DocAlmi

    Ordnung ist das halbe Leben. Ich bin eher an der anderen Hälfte interessiert.:nono:

  • Oooch Leute, reagiert doch nicht immer so empfindlich. Man kann sich doch auch fröhlich streiten.:lachen: Klar, es gibt die unterschiedlichsten Verordnungen die uns das Übernachten im Wald so schwer wie möglich machen sollen. Jedes Bundesland hat da so seine eigenen Bestimmungen, leider ist nix konkret oder gar einheitlich geregelt. Der Sacki hat da mal ein schönes Video darüber gemacht, echt sehenswert.:)


    Da einige von uns aber nun mal äußerst ungern auf ihr Hobby verzichten möchten, sollten wir gemeinsam überlegen wie man mit der unangenehmen Situation umgehen sollte, im Falle man doch einmal erwischt wird. Einiges dazu wurde ja auch schon gesagt.:face_with_rolling_eyes:


    ich versuche es noch mal mit einem Dialog:


    Förster: "Sie befinden sich hier in einem Staatsforst, sie dürfen hier nicht übernachten"!
    Miesegrau: "Und wer sind sie, wenn ich freundlich bitten darf"?
    Förster: "Ich bin der staatlich angestellte Förster hier im Revier."
    Miesegrau: "Fein und ich bin ein Teil dieses Staates, wie ich anhand meines Ausweises belegen kann".
    Förster: "Was bitte wollen sie mir damit sagen"?
    Miesegrau: "Ein Staat besteht aus der Gesamtheit seiner Bürger. So gesehen bin ich der Staat und sie sind mein Angestellter. Sie wollen doch jetzt nicht wirklich ihren Brötchengeber aus seinem eigenen Wald werfen, Herr Förster"?:devil:


    Das war jetzt nicht wirklich Ernst gemeint.:grosses Lachen: Ich wollte nur die Situation ein wenig auflockern. Aber ich denke das man mit Freundlichkeit in so einer Situation weiter kommt. Wenn man ein unauffälliges Lager vorweisen kann, wo keine umgehackten Bäume oder gar Müll herumliegen, wenn man sich ruhig und verständig zeigt, wird man wohl meist auf interessiertes Verständnis stoßen. Denn auch ein Förster ist ein Naturliebhaber, der sich sicherlich schon manche Nacht im Revier um die Ohren geschlagen hat.:face_with_rolling_eyes:


    Door Miesegrau


    Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es auch heraus......

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom..........;-)

  • Niemand streitet sich hier, niemand. Es wurden einige Rechtsgrundlagen und wie immer viele Meinungen und OT gepostet, sonst gar nichts. Leider gehen viele Leute nie auf die Wünsche oder Fragen eines TE ein, dass ist der einzige Grund warum ich für meinen Teil in einem (diesem) Faden 20 Beiträge posten musste. Diese ständigen Kontroversen (allgemein hier) nerven mich total, schließlich hab ich auch noch ein echtes Leben und andere Interessen.


    Das bedeutet dass ich normalerweise in einem solchen Faden überhaupt nichts poste, bzw. mich recht zügig daraus verabschieden würde, wie bei den anderen 1800 Themen und 550 Beiträgen in 4 Jahren auch. Dieser hier ist aber von mir, und erhielt alleine für den ersten Beitrag 25 Likes, warum sollte ich ihn also Leuten überlassen, die eine simple Frage und Bitte nicht verstehen? Dazu gibt es keinen Grund, schließlich habe ich ein ernsthaftes Interesse am Forum und am Sachverhalt.


    Gerade weil es so viele regionale Unterschiede gibt, wäre es für viele ein leichtes sich in ihrer Region zu erkundigen, und die Erkenntnisse dann hier zu veröffentlichen. Das würde echte Rechtssicherheit und darum eine echte Hilfe im Sinne des Eröffnungsposts und des Themas für alle sein. Ausschließlich darum gehts in # 1. Machen aber komischerweise die wenigsten, gälle :winking_face: Statt dessen viel xxx. Schade eigentlich :frowning_face:


    Gruss
    Vincent

    Kein Plan überlebt die erste Feindberührung. (Helmuth von Moltke)

  • Ein Förster darf jemanden verhaften?:staunen:

  • Natürlich hast du Recht lieber Vincent. Aber das Forum besteht aus den unterschiedlichsten Menschen. Du wirst damit leben müssen, das sie ihre Sichtweise der Dinge genau so posten wie ihnen der Schnabel gewachsen ist. Immerhin ist auch bei verschiedenen OT Beiträgen einiges darunter, was ich für mich persönlich verwerten kann.:)


    Frage meinerseits: Könnte man irgendwo (möglicherweise im Wiki), die gesetzlichen Grundlagen des erlaubten Verhaltens/Übernachtens im Wald sammeln und festschreiben? Möglichst mit den Unterschieden zwischen den einzelnen Bundesländern? Das wäre mal ein lohnendes Gemeinschaftsprojekt, zu dem sich bestimmt einer pro Bundesland finden sollte. Natürlich Schweiz und Österreich inbegriffen.


    Vorteil: Es könnte nicht zersabbelt werden, alle könnten mitarbeiten und die Essenz wäre für alle übersichtlich greifbar.


    Door Miesegrau


    Kann den Themenstarter schon irgendwie verstehen..........:face_with_rolling_eyes:

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom..........;-)

  • Guten Morgen, ja darf er, wieso auch nicht? Die anderen dürfen doch auch alles... Ansonsten großartiger Einzeiler mit hohem Nutzwert im Sinne der endlos wiederholten Fragestellung :Gut: Danke. (Vorsicht Ironie)


    @ door: Der damalige Moderator des Wiki war genau derjenige, der die zitierte (falsche!!) alles erlaubende Pauschalaussage aus #1 rausgehauen hat. Es ist für eine so einfache Frage auch gar nicht nötig das Wiki zu bemühen (außerdem liegt es zur Zeit brach) Folgendes würde reichen:


    Zitat

    Gerade weil es so viele regionale Unterschiede gibt, wäre es für viele ein leichtes sich in ihrer Region zu erkundigen, und die Erkenntnisse dann hier zu veröffentlichen. Das würde echte Rechtssicherheit und darum eine echte Hilfe im Sinne des Eröffnungsposts und des Themas für alle sein. Ausschließlich darum gehts in # 1. Machen aber komischerweise die wenigsten, gälle :winking_face: Statt dessen viel xxx. Schade eigentlich :frowning_face:


    Aber das wäre ja Service to others, wo kommen wir denn da hin :winking_face:


    Gruss
    Vincent

    Kein Plan überlebt die erste Feindberührung. (Helmuth von Moltke)

  • Zitat von Miesegrau;223893

    Frage meinerseits: Könnte man irgendwo (möglicherweise im Wiki), die gesetzlichen Grundlagen des erlaubten Verhaltens/Übernachtens im Wald sammeln und festschreiben? Möglichst mit den Unterschieden zwischen den einzelnen Bundesländern? Das wäre mal ein lohnendes Gemeinschaftsprojekt, zu dem sich bestimmt einer pro Bundesland finden sollte. Natürlich Schweiz und Österreich inbegriffen.


    Also wenn ich Post #1 und Vicents letzte Beiträge hier lese ist es doch genau das, was er hier mit diesem Thread versucht hat. Was aber leider bei den vielen "Ich glaube..." , "Ich mache das so..." und "Mir ist noch nix passiert..." Beiträgen etwas untergeht. :face_with_rolling_eyes:



    Legend, findet das schade...

  • Da ich im August dem Jakobsweg durch die Schweiz folgen will, habe ich diesen Thread aufmerksam durchgelesen und danke allen, die sinnvolle Beiträge beigesteuert haben, in erster Linie Vincent.


    Da es Kantonale Unterschiede gibt, so wie es in Deutschland Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern gibt, ist es schon echt mühsam sich durch die Schweiz "durchzuschlafen"... Ich habe in anderen Foren von Strafen bis zu 10000 Euro für wildes Campieren in der Schweiz gelesen. Da ist ja Bayern mit 80 Euro außerhalb eines Naturschutzgebietes ein Paradies...


    Meine Route wird Rorschach-St.Gallen-Herisau-Wattwill-Rapperswill-Einsiedeln-Flüeli-Ranft-Brüningpass zum Brienzersee sein. Ich werde also zumindest 5 feste Punkte an Campingplätzen anlaufen um dort auf der sicheren Seite zu sein und in Ruhe auszuschlafen. Alles andere wird sich ergeben.



    Eine Frage noch an die Schweitzer hier. Da mein Hund logischerweise mitkommen soll, wollte ich noch wissen wie da die Bestimmungen sind? Ist frei laufen lassen außerhalb der Städte in Ordnung? (Ja, er ist ausgebildet, nein er rennt keinen Hasen nach und ignoriert andere Menschen / Hunde auf Kommando...)



    Danke nochmal und Grüße!

    [HR][/HR]Klar komme ich nach der Apokalypse in die Hölle, aber mit VIP-Bändchen und Freigetränk.
    [HR][/HR]

  • Nimm den Hund während dem wandern an die Leine.
    Vor allem wenn Du an Kühen vorbeikommst. Wenn sie ihre Kälber beschützen können Sie grantig werden. Auf freier Wiese machst mal 10 Min Pause, wenn alles überblicken kannst und lässt ihn rennen.
    Nimm Dir aus den am Weg stehenden Behältern ein paar Robidog säckchen mit. Falls er mal sein Geschäft macht und Leute zusehen packs ein.
    Ansonsten je nach Saison Wildschutz beachten.


    Und wegen dem übernachten... Dazu steht hier mein Senf schon.


    So oder so, viel Spaß auf deiner schönen Tour

    Usque ad finem ! Good logistics alone can’t win a war. Bad logistics alone can lose it.

  • Zitat von GrimmWolf;223921

    Nimm den Hund während dem wandern an die Leine.
    Vor allem wenn Du an Kühen vorbeikommst. Wenn sie ihre Kälber beschützen können Sie grantig werden. Auf freier Wiese machst mal 10 Min Pause, wenn alles überblicken kannst und lässt ihn rennen.
    Nimm Dir aus den am Weg stehenden Behältern ein paar Robidog säckchen mit. Falls er mal sein Geschäft macht und Leute zusehen packs ein.
    Ansonsten je nach Saison Wildschutz beachten.


    Und wegen dem übernachten... Dazu steht hier mein Senf schon.


    So oder so, viel Spaß auf deiner schönen Tour


    Danke. Den Hund hab ich unter Kontrolle, egal was für Vieh da rumsteht. Die Frage ist wie es die Schweitzer sehen, bzw. Forstverwalter. Also rechtlich quasi. Kacktüten sind eh immer am Mann. Find die Leute furchtbar, die das liegenlassen...


    Danke, die Schweiz zu durchqueren habe ich schon immer mal vor, leider reicht die Zeit nicht für ganz durch, zumindest nicht in Ruhe...

    [HR][/HR]Klar komme ich nach der Apokalypse in die Hölle, aber mit VIP-Bändchen und Freigetränk.
    [HR][/HR]

  • moin,


    Mal meine 5ct hierzu:


    Da ich in D Wohne und selbst durch die Gesetze hier nicht durchsteige, schlage ich vor mal einen Anwald/Richter/Förster/Grundbesitzer/Angestellter einer Stätischen Rechtsabteilung usw. hier aus dem Forum zu fragen.


    Hier gibbet so viele verschiedene Leute , da wird sicherlich einer der genannten Berufe dazwischen sein. Vielleicht sogar mehrere die dann vielleicht Regional die RECHTSGRUNDLAGEN für den Normalo wie mich verständlich hier Niederschreiben.


    So wie ich es bis jetzt Verstanden habe (für D) ist es grundsätzlich VERBOTEN.


    Im Bundeswaldgesetz heißt es:

    Zitat von Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz)<br>§ 14 Betreten des Waldes

    (1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.


    [/B]


    (2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.



    In Niedersachsen (dort Wohne ich)heißt es u.a.:


    ALSO ALLES KLAR ODER? (WILD-)CAMPEN IST VERBOTEN!
    Außer ihr habt eine Genehmigung nach §28 NWaldLG


    LG Temeon


    PS: DAS IST KEINE RECHTSBERATUNG SONDERN NUR MEINE AUSLEGUNG DER GESETZE DIE JEDER FREI IM INTERNET EINSEHEN KANN

  • Rechtlich ?


    genau gleich wie Wildcampen... Grundsätzlich erlaubt... aber Kantonale dann innerhalb des Kantons Bezirks- oder Gemeinde Gesetze / Vorschriften. Dann eben noch wie der Jäger grad drauf ist.
    Wenn Du 2 Tage nachdem ein anderer Hund ein Schaf gerissen, einen Jogger angefallen oder ein Kind verletzt hat, durch de Gegend läufst,weiss keiner obs nicht dein Hund ( der absolut brav ist und nichts getan hat ) war der am Waldrand 10 m vor Dir um die Ecke biegt...
    Das Risiko würde ich nicht eingehen...


    Darum MEIN Tip, wie beschrieben. Wenn Du denkst was erzählt der da... Deine Sache.


    Sagt einer der in seinen 49 Jahren in der Schweiz lebend 5 eigene Hunde hatte und weiss wie es IST. Nicht was wo wie im Gesetzbuch steht.


    LG
    Indi

    Usque ad finem ! Good logistics alone can’t win a war. Bad logistics alone can lose it.

  • Zitat von GrimmWolf;223930

    Rechtlich ?


    Sagt einer der in seinen 49 Jahren in der Schweiz lebend 5 eigene Hunde hatte und weiss wie es IST. Nicht was wo wie im Gesetzbuch steht.
    LG
    Indi


    Es wurde nach Rechtsgrundlagen gefragt, ich hab welche geliefert. Theorie und Praxis mögen sich da wohl unterscheiden.


    Hier wurde aber nach der Theorie wie es im Gesetzbuch steht gefragt. Zumindest hab ich das so verstanden.


    LG Temeon

  • Hallo Temeon


    Corvinjus hat nach der rechtlichen Lage in der Schweiz gefragt. Da nützt auch Dein absolut korrekter und richtiger Beitrag, der exakt dem entspricht was Vincent hier haben möchte, auch nichts.


    Er Durchquert 7 Kantone ( bei Euch Bundesländer ) = 7 verschiedene Gesetze. Dann eben noch je nachdem Gemeindevorschriften regeln. Eventuell noch besondere Bestimmungen wegen Wildschutz- Naturschutz Zonen.


    Würde auch für einen Juristen etwa einen ganzen Tag Arbeit bedeuten das rauszusuchen...


    Und zu Deinem Gesetzestext :


    § 27 Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile
    In der freien Landschaft sind außerhalb von genehmigten Campingplätzen das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie der Aufenthalt in Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen nicht gestattet.


    Wenn ich jetzt NICHT im Zelt, Wohnmobil oder Wohnwagen übernachte ? Sondern nur im Bivacksack ? Oder einem Tarp, das KEIN Zelt ist ?


    Dann geht's doch schon wieder los.
    Dann ist es nicht verboten. Weil nicht explizit im Gesetz aufgeführt.


    Aber trotzdem kann Dich dann der Förster, Jäger, der auch Pächter oder Besitzer ist davonjagen ?


    Das ist ja die Krux in diesem Thread hier.
    Es ist NICHTS klipp und klar und überall für alle Eindeutig.


    LG
    Indi

    Usque ad finem ! Good logistics alone can’t win a war. Bad logistics alone can lose it.

  • Schon klar, aber zum einen hat man riesige Unterschiede zwischen den Ländern den Ländern/Kantonen und zu allem Überfluss den Gemeinden. Dazu gesellt sich das diejenigen die sich berufen fühlen das Gesetz durchzusetzen auch keine Juristen sind. Praktisch nicht zu gebrauchen, nur als Übung wie finde ich den Besitzer des Waldstückes XY, wenn ich nicht meine Zeit auf dem Kadasteramt verplempern will.


    In dieser Konstellation bringt einem gesunder Menschen Verstand eine Menge unabhängig davon wie genau lokal die Gesetzgebung ist. Dazu gehört unauffällig zu sein, keinen Müll zu hinterlassen und nicht unbedingt die lokale Feuerwehr auf den Plan zu rufen so wie zwischenmenschlich auch irgendwie nicht unbedingt ein Volldepp zu sein. Und zuletzt absolute Verbote wenn möglich zu respektieren.


    Erfahrungsgemäss wenn man mehr als 10 Minuten zu Fuss von einem befahrbaren Weg weg ist, und sich nicht durch übermässige Rauchzeichen und Lichtzeichen bemerkbar macht sieht man absolut niemanden.
    Was Hunde betrifft, wildernde Hunde werden effektiv nicht gern gesehen besonders von den Wildhütern. bei Fuss gehen klappt auch, habe nie ein Problem mit meinem 55 Kg Teil gehabt.

    Und damit mach ich jetzt den Thread dicht weil der Informationsfluss sich im Kreis dreht.

  • Wie schlau es ist, in einem Wald, der mir nicht gehört ungefragt und gesetzwiedrig nachts zu campieren ist die andere Frage.

    Dazu darf ich mich auch rechnen? Ich habe schon wiederholt mit Tarp, Schlafsack und Isomatte im Wald übernachtet. Ich bin nach wie vor der Meinung dabei nichts besonderes Ungesetzliches zu tun, auch wenn ich den Grundeigentümer, Förster, Jäger, usw. nicht vorab informiert habe? Oftmals z.B. hab ich mein Radl mit. Dann handelt es sich doch wohl um eine Fahrtunterbrechung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit? Bislang hatte ich eher gar keine Kontakte mit irgendwelcher Obrigkeit. Man sollte sich halt auch nicht so zum Schlafen legen, das man es vom Haus, oder Auto aus, sehen kann?


    Eine Ausnahme fällt mir ein. Ist schon ein paar Jahre her: In der Schweiz hatte ich an einem Auto-Wanderparkplatz bei Einbruch der Dämmerung mein Abendessen auf dem Tisch einer dort fest montierten Sitzgruppe ausgebreitet. Es kam eine sehr nette Polizeistreife vorbei, und hat mich darüber informiert, das das Übernachten im Wald dort verboten ist. Ich hab mir verkniffen zu sagen: Alles was Geld spart ist in der Schweiz verboten. Kurzum, ich hab dann ein paar 100 m weiter übernachtet. Und die 2 Poizisten haben dann später tatsächlich nochmals den Wanderparkplatz kontolliert, wie ich von meinem Schlafplatz aus sehen konnte.

  • Ich bin nach wie vor der Meinung dabei nichts besonderes Ungesetzliches zu tun, auch wenn ich den Grundeigentümer, Förster, Jäger, usw. nicht vorab informiert habe? ....


    Dann handelt es sich doch wohl um eine Fahrtunterbrechung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit?

    Ungesetzlich ist ungesetzlich. Da gibts eigentlich keine Nuancen. Ein Informieren alleine wird nicht reichen. Du müsstest schon um Erlaubnis bitten.


    Die Rechtslage ist da in DACH recht ählich.


    Im Forstgesetz, Bundeswaldgesetz etc. steht, dass jedermann grundsätzlich den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten darf.

    Von dieser Legalservitut sind bestimmte Waldflächen sowie solche Waldflächen ausgenommen, die der Waldeigentümer (in forstrechtlich zulässiger Weise) gesperrt hat. Darüber hinaus können Waldflächen auch nach anderen Gesetzen (zB. Jagdgesetz, Quellschutz, Naturschutzgesetz, FFH-Richtlinie etc) von der Benützung zu Erholungszwecken ausgenommen (hierfür gesperrt) sein.


    Eine über das Betreten und Aufhalten zu Erholungszwecken hinausgehende Benutzung, wie Lagern (längerer Aufenthalt an einem bestimmten Platz) bei Dunkelheit und Zelten, Befahren (auch mit Fahrrädern) oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, und in Bezug auf Forststraßen nur mit Zustimmung des Forststraßenerhalters, der zumeist der Waldeigentümer ist, zulässig.


    Der Schmäh bzgl. Fahrtüchtigkeit stammt aus der StVO und die gilt im Wald sowieso nicht.


    LG. Nudnik

  • Der Schmäh bzgl. Fahrtüchtigkeit stammt aus der StVO und die gilt im Wald sowieso nicht.

    Das würde eine Rast/Übernachtung zum Beispiel in einer entsprechenden Bushaltestelle rechtfertigen. Hier in Niedersachsen, und sicherlich auch anderswo, haben wir mancherorts Bushaltestelle, die dreiseitig geschlossene Holzhütten sind und damit schon einen gewissen Schutzhüttencharakter haben.


    Ausgesprochen erholsam ist so eine Übernachtung aber nicht. Besonders, wenn sich die Bushaltestelle an einer auch nachts leidlich viel befahrenen Bundesstraße befindet. Ich hatte deswegen zwar noch nie Stress. Aber je nach Lage dieser Bushaltestelle können die Autoscheinwerfer schon sehr lästig und schlafstörend sein.

    aus Niedersachsen, DE gesendet...


    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit." Marie von Ebner-Eschenbach


    Dorfleben. Entweder du liebst es oder du liebst es nicht. Es gibt kein Versuchen!


    "Dein Rad kann viel mehr, als du ihm zutraust. Das findet schon seinen Weg. Einfach laufen lassen, wenig bremsen, den Flow finden." (ein Freund zu einem Silk Road Mountain Race Teilnehmer)

    Einmal editiert, zuletzt von UrbanTrapper ()

  • UrbanTrapper:

    Auf die Idee, an der Sraße, in so einem meist versifften Buswartehäuschen, zu übernachten, wär ich sowieso nie gekommen. Nachts wecken mich dann vorbeifahrende Autos, oder Spätheimkehrer, und früh um 5 kommt der erste Bus und will mich mitnehmen? NoGo

    @Nudnick:

    So ganz eindeutig ist m.E. die Rechtslage nicht. Wenn ich kein Zelt aufschlage, und nicht campe (Das Aufstellen eines Klappstuhles ist bereits illegales Camping, laut Wohnmobilforum), halte ich mich doch zu Erholungszwecken (Schlafen) im Wald auf? Wenn einer kommt, und sich da über irgendwas aufregt, würde ich natürlich sofort das Feld räumen und nach woanders hin umziehen. Eher würde ich darüber nachdenken, bei der Wahl des Schlafplatzes einen Fehler begangen zu haben, so das mich jemand findet? Gegen zwei Dinge ist allerdings kein Kraut gewachsen: 1. Diese Nachsichtgeräte und 2. Hund

    Natürlich lasse ich keine Sachen herum liegen, sondern bin nach Demontage des Tarps unmittelbar sofort startklar.

    Zum Radeln:

    "(3) Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig".

    Quelle Bundeswaldgesetz https://www.dimb.de/fachberatung/die-rechtslage/

    Ich muß also beim Verlassen des geeigenten Wald-Weges, in Richtung Schlafplatz, das Rad schieben?

    Und welcher Weg zum Radln "geeignet" ist, darüber gibst ja auch in Fachkreisen durchaus unterschiedliche Ansichten. Guckst Du z.B.:

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.