...man einen fremden Fluchtrucksack auf dem eigenen Grundstück findet?

  • Hallo!


    Ich habe vergangene Woche in einem Versteck auf meinem Grundstück ein nicht übel ausgestattetes Bug Out Bag gefunden. :staunen:


    Habs erst mal auseinander gepflückt, um nach Anhaltspunkten zu suchen, die Rückschlüsse auf den Besitzer zulassen (Adresse etc.). Ich habe aber keine solchen gefunden, außer den mutmaßlichen Wohnort anhand der Preisschilder und den "Erstellungszeitraum" anhand des der Lebensmittel. Muss da wohl so zwei oder drei Jahre liegen, das Paket. Da ich ein (meistens) netter Mensch bin, habe ichs zunächst wieder zusammengepackt und am Ort verstaut. Trotzdem beunruhigt es mich, dass sich jemand in meinem "Revier" einrichtet. Zusätzlich kam mir so ein Gedanke, dass es sich hier auch um das Versteck eines Kriminellen handeln könnte. 60 KM entfernt wurde vor einigen Jahren ein Anschlag vom NSU verübt...


    Wie würdet Ihr reagieren?

  • Zitat von rotbaer;160676

    Hinweis in Folie (Telefonnummer) zurücklassen, Rucksack sicherstellen. Der Eigentümer kann ihn sich dann abholen.


    Wäre es Dir recht, wenn das mit Deinem Rucksack passieren würde, dass Du in der Krise dann statt des Rucksacks einen Zettel mit einer Nr. findest?


    Mein Vorschlag wäre einen Zettel beizulegen, sich einen anderen Ort zu suchen.


    ---


    Was ist das denn für ein Grundstück? Dass einer einen Fluchtrucksack zufällig im Grundstück eines Preppers vergräbt und der diesen auch noch findet hat ja eine Wahrscheinlichkeit recht nahe Null.


    Hast Du Bilder vom Inhalt des "nicht übel ausgestatteten BOBs" gemacht?

    Aus gegebenem Anlass: ich distanziere mich hiermit ausdrücklich gegen jeden Form von Gewaltphantasien gegen andere, den Staat oder staatliche Organe. Ich betreibe prepping als Krisenvorsorge und als Hobby und tausche mich hier mit Gleichgesinnten aus.

  • @ cephalotus: Auf meinem Grund und Boden stelle ich erst mal alles sicher was mir gefällt.
    Im Zweifel hat da auch ein anderer kein Betretungsrecht. Insofern ist ein Zettel noch ein Entgegenkommen.
    Denn, da hat der TE recht, so ein BOB auf einem fremden Grudstück ausserhalb des direkten Zugriffs zu deponieren,
    ist ein wenig suspekt.

  • Ergänzung zum Fundort und Inhalt:


    Das Waldgrundstück gehört mir. Es befinden sich mehrere kleine Hütten auf dem Grundstück, die eher selten betreten werden und in einer davon steht besagtes Paket in der hintersten Ecke. Zu dem Grundstück hat ein Teil meiner Familie sowie einige andere Leute Zutritt. Denen gehört das BOB allerdings angeblich nicht. Bilder vom Inhalt habe ich nicht. Der wasserdichte Beutel beinhaltet im wesentlichen Schlafsachen, Klamotten, Feuer, Kerzen, Werkzeug, Lebensmittel, Klopapier.


    Liebe Grüße, Scholle

  • Zitat von Cephalotus;160679


    Was ist das denn für ein Grundstück? Dass einer einen Fluchtrucksack zufällig im Grundstück eines Preppers vergräbt und der diesen auch noch findet hat ja eine Wahrscheinlichkeit recht nahe Null.


    Sehe ich genauso, die Wahrscheinlichkeit wäre geringer als im Lotto zu gewinnen.


    Vielleicht hat da einfach nur ein Camper seine Ausrüstung vergessen?


    Ein krimineller Hintergrund wäre möglich, aber dann würde ich darin noch andere Gegenstände vermuten (Waffen, Messer).


    Ein Schild drauf packen "nimm dein Zeug mit und such dir einen anderen Platz" ist sicher die beste Variante damit umzugehen, wenn du Probleme vermeiden willst.

  • Melde es doch den Medien " Verdächtiger Rucksack gefunden", gab es doch in letzter Zeit öfters.
    Ansonsten ist die Zettelidee super. Der Besitzer wird ja wohl irgendwann zurückkommen und den Zettel finden, sich melden. Wenn nicht hast du im Notfall dann noch ein ganz klein wenig mehr an Vorräten....


    Um was für Werkzeuge handelt es sich denn? Darüber könnte man vielleicht auch noch Rückschlüsse ziehen. Wenn er dir sehr suspekt vorkommt 8z Zündkapseln oder CapCrimper enthalten usw) melde es halt der Polizei.
    Revedere Romal

  • Zitat von scholle;160684

    Ergänzung zum Fundort und Inhalt:


    Das Waldgrundstück gehört mir. Es befinden sich mehrere kleine Hütten auf dem Grundstück, die eher selten betreten werden und in einer davon steht besagtes Paket in der hintersten Ecke. Zu dem Grundstück hat ein Teil meiner Familie sowie einige andere Leute Zutritt. Denen gehört das BOB allerdings angeblich nicht. Bilder vom Inhalt habe ich nicht. Der wasserdichte Beutel beinhaltet im wesentlichen Schlafsachen, Klamotten, Feuer, Kerzen, Werkzeug, Lebensmittel, Klopapier.


    Liebe Grüße, Scholle


    Ist es ein BOB?


    Also der komplette Inhalt ist langfrsitig haltbar?


    Falls ja plant evtl jemand, Deine Hütten als Fluchtort zu benutzen.

    Aus gegebenem Anlass: ich distanziere mich hiermit ausdrücklich gegen jeden Form von Gewaltphantasien gegen andere, den Staat oder staatliche Organe. Ich betreibe prepping als Krisenvorsorge und als Hobby und tausche mich hier mit Gleichgesinnten aus.

  • Das würde mir gerade noch fehlen, ein Fremder war in meinem "Garten/Waldhäuschen" und deponiert Material.


    Ich würde mich bedeckt halten mit folgender Nachricht:


    Heute am 18.2.2014 habe ich deinen Rucksack gefunden in meiner Hütte!
    Sollte das Material nicht bis am 18.4.2014 verschwunden sein kannst du in auf der Polizeistaadtion XY abholen.


    Sollte die Zeit wirklich verstreichen, würde ich auch bei der Polizei deponieren. Damit bleibst du unerkannt und das Problem ausgelagert.
    Danach musst du den Zettel halt ausserhalb deiner Hütte anschlagen.


    Leider bleibt der Standort deiner Hütte, der anderen Person ebenfalls bekannt.

  • Ich fände die Methode, dass er seinen BOB bei dir abholen soll, am besten. Da dein geschultes Auge sagt, es ist ein BOB, würde ich einen kriminellen Hintergrund als sehr unwahrscheinlich sehen.
    Da er ihn bei dir abholen müsste, hast du die Möglichkeit, ihn deines Grundstückes zu verweisen, oder, wenn ihr euch sympathisch seid, einen Prepper in dein Netzwerk aufzunehmen.


    Ich glaube nicht, dass man immer vom schlimmsten ausgehen muss. Man kann sich sicher fragen, wieso er einfach in fremde Hütten geht. Aber man kann auch sehen, dass kein Schaden angerichtet wurde und viele Optionen schon wegen der hohen Bevölkerungsdichte und des fehlenden Bewusstseins oft schwierig bis unmöglich sind.


    Mein Tipp: nutz die Möglichkeit ihn (oder sie) einmal zu treffen, mache dir ein Bild von dieser Person und entscheide dann, wie du damit umgehst.



    P.S. schreib das doch mal in ein anderes Survivalforum, der Besitzer ist bestimmt in einem. (HSP beispielsweise)

  • Zitat von Basmyr;160708

    Ich glaube nicht, dass man immer vom schlimmsten ausgehen muss. Man kann sich sicher fragen, wieso er einfach in fremde Hütten geht. Aber man kann auch sehen, dass kein Schaden angerichtet wurde und viele Optionen schon wegen der hohen Bevölkerungsdichte und des fehlenden Bewusstseins oft schwierig bis unmöglich sind.


    Je nach dem Aussehen der Hütte ging man auch einfach davon aus das unbweohnt ist oder der Besitzer niemals zurückkehren wird.
    Ich hab schon öfter im Wald "Bauwerke" gefunden. Mir ist aber auch klar das jeder m² auf den ich meinen Fuß setze hier in Deutschland auch irgendjemanden gehört der mich dann, je nach Gemütslage, belangen kann :winking_face:


    Letztlich spielt doch fast jeder in diesem Forum mit diesem Risiko, wenn er irgendwas ausprobiert, schläft etc.
    Ausgenommen es ist sein eigenes Grundstück.


    Also würde Ich auch einen Zettel machen und warten. Vll ist der Besitzer auch schon verstorben, weggezogen, hats vergessen. Könnte man Bilder haben?

  • War die Hütte denn versperrt? Wurde die aufgebrochen? -> Dann würde ich das Teil bei der Polizei abgeben und Anzeige erstatten.


    Wenn die Hütte nicht versperrt war, würde ich den Rucksack mitnehmen und im örtlichen Fundbüro abgeben.
    Einen Zettel kannst du ja höflichkeitshalber in der Hütte hinterlassen. So hat der Besitzer die Möglichkeit, den Rucksack wieder an einer neutralen Stelle abzuholen.


    Normalerweise geht der abgegebene Fundgegenstand nach einer gewissen Zeit (ich glaube 1/2 Jahr) dann ganz offiziell in deinen Besitz über.
    So denke ich, wäre es rechtlich sauber abgearbeitet.


    Tsrohinas

  • Tsrohinas


    Richtig! Anderweitig könnte sich der Finder evtl der Unterschlagung (§ 246 StGB) strafbar machen. Deswegen einsammeln zum Fundbüro bringen und warten ob es abgeholt wird. Sollte der Rucksack als Fundgegenstand nach den §§ des BGB eingestuft werden, gibt es Finderlohn wenn der rechtmäßige Besitzer den Rucksack abholen möchte. Evtl. käme hier auch schon die Legaldefinition "Schatz" in Frage...

  • Wenn da ein Zettel hängt, der besagt, wo der Besitzer den Rucksack abholen kann, hat das doch nichts mit Unterschlagung zu tun. Im Gegenteil, man verkündet ja explizit, dass man den Rucksack eben nicht behalten will.


    Ich würde ihn auch erstmal einsammeln und den Zettel mit einer Kontaktmöglichkeit hinterlassen. Für vorsichtige Leute vielleicht auch eine anonyme E-Mail-Adresse. Allerdings nur, weil mich interessieren würde, wer in meinem Dunstkreis auch sonst noch preppt. Wenn mir der Rucksack dann nach einer Weile auf die Nerven geht, geht es weiter zum Fundbüro.

  • Wenn der Besitzer/Eigentümer nur alle paar Jahre in den Hütten vorbeischaut, kann ich mir schon
    vorstellen, daß diese von anderen Leuten zwischenzeitlich genutzt werden, um zb. schlicht
    ein Dach über dem Kopf zu haben.
    :face_with_rolling_eyes:


    Persönlich würde mich das natürlich sehr stören, daß irgendwer da meine Hütten nutzt,
    egal wie oft ich dort bin und ob ich die nütze oder nicht.


    Wenn die Hütten auch sonst nie einen Verwendungszweck aufweisen,
    und es mir egal wäre, würde ich vielleicht sogar den Rucksack dort stehenlassen,
    auch mit einem Hinweis, daß er sich nicht so gemütlich dort machen soll...und sich besser was anderes sucht.


    Oder zum Fundbüro.


    Unterschlagung,Finderlohn und Schatz sind Wörter, die ich in dem Zusammenhang nicht ersehen kann.
    Zumindest glaube ich nicht, daß eine Fundunterschlagung laut deutschem Recht hier zu tragen kommen würde.


    Fundbüro wäre hier eine gute Alternative, da (in Deutschland) nach 6 Monaten das Zeug dann in Dein Eigentum übergeht.
    Es gibt da aber auch Einschränkungen, also am besten vor Ort erkundigen.


    Edit: Wenn ich angepisst wäre, daß da wer sein Zeug lagert, würde ich vielleicht sogar das Zeug einfach rauswerfen und
    nicht quer durch die Pampa zum Fundbüro schleppen, kommt halt darauf an.
    Hat halt Pech gehabt. Ich finde es nicht so ok, einfach zu glauben, man könne sich überall niederlassen.
    Ich hau auch nicht meiner Rucksäcke irgendwohin und nütze die Hütten anderer.



    Ciao,
    Occam

    "Alle, außer mir, haben sich verirrt!"... Indiana Jones

  • Das wichtigste wäre nicht was Du mit dem Rucksack tun sollst, sondern wie Du Dein Grundstück in Zukunft besser sicherst, überwachst.


    2, 3 Jahre unbemerkt in meiner Hütte-das sollte mir zu denken geben.


    LG Wolfgang

  • Zitat von occam;160721

    Unterschlagung,Finderlohn und Schatz sind Wörter, die ich in dem Zusammenhang nicht ersehen kann.
    Zumindest glaube ich nicht, daß eine Fundunterschlagung laut deutschem Recht hier zu tragen kommen würde.


    Warum nicht?


    Nach meinem Verständnis ist genau das die Frage, ob es sich hier um herren- und besitzloses oder nur beitzloses Fundgut Handelt, ob die Sache gem. § 984 BGB evtl. schon als Schatz zu behandeln ist (weil der legale Eigentümer/Besitzer) nichtmehr zu ermitteln ist.


    Noch was zum Thema "Fund" und "Ablieferungs- bzw. Anzeigepflicht":


    "Zwischen dem Verlierer (das Gesetz spricht genauer vom Empfangsberechtigten) und dem Finder entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis. Dieses verpflichtet den Finder dazu, den Fund dem Empfangsberechtigten anzuzeigen und abzuliefern. Kennt er diesen nicht, hat er bei einem Wert von mehr als 10 Euro den Fund bei der zuständigen Behörde (Gemeinde/Polizei) anzuzeigen bzw. abzuliefern oder sie zu verwahren. Der Empfangsberechtigte schuldet dem Finder Ersatz seiner Aufwendungen und den Finderlohn. Der Finderlohn beträgt nach § 971 Abs. 1 BGB von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro 5 %, von dem Mehrwert 3 %, bei Tieren stets 3 %. Wurde die Sache in den Räumen einer Behörde, in den Beförderungsmitteln einer Behörde oder in öffentlichen Verkehrsmitteln gefunden, so erhält der Finder nur den halben Finderlohn und auch das nur, wenn die Sache mehr als 50 Euro wert ist (§ 978 Abs. 2 BGB)."


    Kommt er dem nicht nach, macht er sich ggf. der "Unterschlagung" strafbar.


    So viel zur faktengestützten Argumentation.

  • Nunja, es darf ja auch ein wenig "menscheln".


    Nicht immer muss gleich die große (juristische) Keule rausgeholt werden. Wenn etwas an der Hütte beschädigt gewesen wäre, hatte der TE das wahrscheinlich erwähnt. Und rechtlich gibt es hier einige Punkte, die für den Finder sprechen. Aber das sprengt den Rahmen und hilft eigentlich nicht weiter.


    Nicht jeder Mensch ist mein Gegner. Mit einem guten Mix von Vorsicht und Offenheit dürfte man viel weiter kommen. Und gepreppt wird immer am besten gemeinsam. Vielleicht ergänzt diese Person ja sein Preppingkonzept. Ist er/sie Handwerker, Pflegefachkraft, Arzt, Ingenieur, LKW-Fahrer oder hat sinnvolle Hobbies? Oder er ist Schüler oder ein junger Erwachsener (und hat daher eventuelle Konsequenzen nicht bedacht).
    Vieleicht gibts eine Entschuldigung und als Geste des guten Willens einen Pack Kaffee. Vieleicht ist die Person richtig nett? Muss man immer vom schlimmsten ausgehen? So könnte der freundliche Umgang mit dem Zettel und dem folgendem Abholen durchaus vertrauensbildend sein. Der TE kann sich diesen Menschen anschauen und dann sagen "Verzieh dich!" oder ihn auf einen Kaffee einladen und bisserl schwatzen.


    Ein Gespräch kann Wunder wirken!


    Und es kostet ja nichts.

  • Bevor ich mir die Mühe machen würde, das BGB und das StGB durchzufieseln, würde ich einen Zettel mit einem Smilie in oder auf den Beutel legen und
    vielleicht mal häufiger die Gegend bestreifen. Sofern der Eigentümer des Beutels die Örtlichkeit zum lagern benutzt und dann soweit aufgeräumt hat, daß
    man keine Hinterlassenschaften und Schäden findet , ist der Typ wohl ein gesitteter Zeitgenosse.


    Im übrigen weiß ich dann, daß wer anderes den Platz auch kennt udn richte mich entsprechend drauf ein - nicht daß dann jemand meine Sachen zum Fundort schleppt.


    Ich gehör nicht der "ab in die Wälderfraktion" an, tendiere aber für ein bißchen Toleranz im Wald.


    frieder

  • @ Bamyr: Hast schon recht. Aber was nutzt es dem Besitzer des Rucksacks, wenn der Rucksack bei mir liegt und ein Zettel in der Hütte liegt.
    a. kann der Zettel abhanden kommen oder unleserlich werden (kann ja wieder zwei Jahre dauern, bis der wieder vorbei schaut)
    b. der Besitzer kann den Rucksack ohne Scheu vom Fundamt abholen, von privat schaut das schon anders aus


    Ich denke es ist menschlich genug, wenn ich den Rucksack nicht kommentarlos einsacke und dem Besitzer die Möglichkeit gebe ihn sich wieder zu holen.


    Tsrohinas