Wie funktioniert das mit einer Patientenverfügung?

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  • Solang alles normal läuft, geht es natürlich auf die eine oder andere Weise weiter, aber ganz ehrlich,
    im Falle X, natürlich je nach Ausmaß, hoffe ich, daß einer meiner Freunde die E... dazu hat und meinen Lichtschalter drückt, denn dadurch zur eventuellen Gefahr für andere zu werden, nene.....


    Grüße,
    role

  • Solange man nicht betroffen ist, lässt sich immer leicht reden...alles easy. Oft ändert sich aber die Sichtweise, wenn man plötzlich betroffen ist könnte ich mir vorstellen. Nur weil ich einige Dinge nicht mehr kann, will ich plötzlich "einfach so" sterben? Hmm...


    Legend, hat schon mal knapp 2 Monate unfreiwillig im Rollstuhl verbracht

  • Zitat von Hunted;235479

    dass ich Menschen kenne, die trotz, bzw auch mit diesem Schicksal glücklich sind gerne leben - hätten sie übrigens vorher auch nicht gedacht. Also nicht zu vorschnell urteilen...


    Nun mein Urteil wäre,


    gib mir 20 g eines Barbiturats, wenn Du das nicht verabreichen darfst, dann rezeptiere es meiner Frau und gehe weg (dann bist Du auch deinen ärztlichen Garantenstatus nach Gesetz los) , oder ich würde mir einen Fahrschein in die Schweiz oder die Niederlande kaufen


    Es ist ja erbärmlich....



    früher gab es einen Abtreibungstourismus. Heute gibt es einen Sterbehilfetourismus!


    Ich habe den Vorteil, sowohl ein Chemielabor zu besitzen als auch meine Frau und ich jeweils eine nette Kollektion vom Schusswaffen. Wir haben beide in gegenseitigen Übereinkommen geregelt, wie unser Lebensende aussehen wird. Selbstbestimmt! Und auch wenn es strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht - sorry wir lieben uns und würden uns im Fall einer unheilbaren Erkrankung oder fürchterlichen Behinderung wie Tetraplegie auf Absprache auch gegenseitig den letzten Liebesbeweis erweisen.
    Meint



    Matthias

    They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.
    Benjamin Franklin (1775)

  • Zitat von role74;235480

    Solang alles normal läuft, geht es natürlich auf die eine oder andere Weise weiter, aber ganz ehrlich,
    im Falle X, natürlich je nach Ausmaß, hoffe ich, daß einer meiner Freunde die E... dazu hat und meinen Lichtschalter drückt, denn dadurch zur eventuellen Gefahr für andere zu werden, nene.....


    Grüße,
    role


    Was meinst Du mit " eventuelle Gefahr für andere..."???



    LG von der Survival

    ~ Nunquam Non Paratus ~

  • @ survival


    Stell Dir vor, die Situation erfordert die Flucht, und ich häng im Bett fest oder irgendwie sonst, brauche noch bestimmte Medis oder gar die Dialyse...........
    O.k., mit nem Rolli lass ich's mir noch eingehen, solange der Oberkörper weitest gehend funktioniert.


    Ich möchte nicht, daß dadurch andere Personen aufgehalten werden oder in Ihren Aufgaben behindert oder ausgebremst werden.
    Das ganze gilt natürlich nicht, wenn jetzt Passau wieder mal "Land unter ist" oder der Strom mal ein zwei Tage weg ist.


    Für alles "normale" gilt die Patientenverfügung, wobei auch bei der bis auf wenige Ausnahmen "abschalten" die Regel ist.


    Grüße,
    role

  • Wichtig im Zusammenhang mit diesen Themen wäre noch, zu erwähnen, dass diese rechtlichen Mittel (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung) den Betroffenen nicht entmündigen und in alle Ewigkeit aller seiner Rechte berauben! Will hier mal dem Einen oder Anderen ein wenig das mumlige Gefühl nehmen. Als Betroffener kann ich jederzeit in aktuellen Situationen Dinge anders entscheiden, als ich sie ggf. in diesen Schriftstücken im voraus festgelegt habe. Ausschlaggebend ist immer der aktuell geäußerte Wille!


    Wenn ich z.B. in meiner Patientenverfügung festgelegt habe, dass ich auf keinen Fall künstlich ernährt werden möchte, komme bei Nichtansprechbarkeit / Bewusstlosigkeit aber kurz nochmal zu mir (oder kann noch ganz schnell etwas äußern, bevor ich das Bewußtsein verliere) und will dann doch auf jeden Fall weiterleben und ernährt werden, auch wenn ich nichts oral zu mir nehmen kann, dann gilt natürlich der aktuell bzw. zuletzt geäußerte Wille und nicht, was ich irgendwann mal in einer Patientenverfügung festgelegt habe. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.
    Es ist Aufgabe des Vorsorgebevollmächtigten, dem in der Patientenverfügung ausgedrückten Willen Geltung zu verschaffen. Deshalb muss eine Patientenverfügung immer mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden; andernfalls entscheidet ein gerichtlich bestellter Betreuer.


    Merke: grundsätzlich schließt eine vorliegende General- oder Vorsorgevollmacht eine Betreuung aus! Eine Betreuung kommt nur in Frage, wenn keine Vollmacht vorliegt.


    Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen oder geändert werden, wenn sich z.B. die Beziehung zu der Person, die ich in der Vollmacht vorgesehen habe, negativ entwickelt und ich nicht mehr möchte, dass sie mich vertreten kann.


    Auch eine Betreuungsverfügung kann geändert / widerrufen werden und eine andere Person eingesetzt werden. Auch, wenn der Fall eventuell schon eingetreten ist und ein Betreuer bereits eingesetzt wurde. In dem Fall wird geprüft, ob ich gesundheitlich in der Lage bin, zu verstehen, was ich da fordere und wenn ja (selbst bei einer demenziellen Entwicklung kann das durchaus noch der Fall sein) wird das Vormundschaftsgericht einen anderen Betreuer bestellen und ist gebunden an die Wünsche, die ich diesbezüglich äußere. Solange die von mir vorgesehene Person dazu in der Lage ist.
    Wenn ich sicherstellen will, für den Fall, dass die von mir gewünschte Person die Betreuung doch nicht übernehmen kann oder will, dass ich nicht jemanden als Betreuer vor die Nase gesetzt bekomme, den ich auf gar keinen Fall als Betreuer akzeptieren würde, kann ich in einer Betreuungsverfügung außerdem bestimmte Personen explizit als Betreuer ausschließen (was sicher in manchen Fällen Sinn machen kann).


    Eine Betreuung hat übrigens keinen Einfluss auf die rechtliche Handlungsfähigkeit der Betroffenen! Das wissen viele nicht. Außer es besteht ein Einwilligungsvorbehalt. Durch einen solchen Einwilligungsvorbehalt wird die Geschäftsfähigkeit des Betreuten in festgelegten Bereichen eingeschränkt und er braucht dann (abgesehen von gewissen Ausnahmen, wie etwa bei geringfügigen Geschäften des täglichen Lebens) die Einwilligung seines Betreuers. Einen Einwilligungsvorbehalt ordnet das Gericht an, wenn die erhebliche Gefahr besteht, dass der betreute Mensch sich selbst oder sein Vermögen schädigt.


    Eine Betreuung bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein einzelner Betreuuer sich um alles kümmern muss / darf. Man kann eine Betreuung aufteilen in verschiedene Aufgabengebiete und für diese jeweils verschiedene Betreuer einsetzen. Diese Aufgabengebiete umfassen

    • die persönliche Betreuung
    • die Vermögensverwaltung
    • die Gesundheitsfürsorge
    • das Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    Als meine Mutter dement wurde, war es mir und meiner Schwester in der Entscheidungsphase über die anstehende Betreuung wichtig, dass wir für die Vermögensverwaltung einen Berufsbetreuer einsetzen lassen (der uns von einer befreundeten Juristin empfohlen wurde). Dieser ist nämlich für alles und jedes rechenschaftspflichtig und muss regelmäßig Abrechnungen und Berichte vorlegen. War uns wichtig, damit eventuelle Unstimmigkeiten nach Möglichkeit ausgeschlossen werden sollten im Erbfall. Für die persönliche Betreuung, den Gesundheitsbereich und die Aufenthaltsbestimmung war ich eingesetzt. Meine Schwester hatten wir außen vor gelassen bei der Betreuung, da sie im Ausland lebt und somit viel zu weit weg war.


    Ich für mich persönlich habe übrigens schon seit langem die bereits von Christian empfohlene "Christliche Patientenverfügung" (kostenlos) runtergeladen. Die wartet nun darauf, ENDLICH einmal genauer angeschaut zu werden. Es gibt zu dieser Patientenverfügung nämlich auch kritische Stimmen von Seiten der Hospizstiftung und des Humanistischen Verbands bezüglich ihrer Verwertbarkeit bzw. Anwendbarkeit im Notfall. Ich bin selbst zwar Christ, prüfe darum aber trotzdem auch Angebote aus der eigenen Ecke kritisch, bevor ich einfach was übernehme. Der Humanistische Verband bietet einen Vergleich der geläufigsten, auch in Fachkreisen oft zitierten Verfügungen an: Übersichtstabelle mit Qualitäts- und Gebührenvergleich (Stand Januar 2015).


    Sobald ich mich für eine Verfügung entschieden habe werde ich sie für mich personalisiert ausfüllen, dabei besonders meine Glaubens- und Wertvorstellungen berücksichtigen, sie vom Arzt und vom Notar unterschreiben lassen und bei beiden als Kopie hinterlegen. Außerdem werde ich eine Vorsorgevollmacht verfassen. Beides werde ich eintragen lassen im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer*.


    Ich habe beruflich sehr viel mit Patientenverfügungen zu tun, führe immer wieder Gespräche darüber mit Senioren, deren Angehörigen und behandelnden Ärzten, weise ständig auf die Wichtigkeit einer Patientenverfügung hin - und habe es selbst schon seit über 10 Jahren nicht auf die Reihe gekriegt, eine für mich selbst zu verfassen. Das habe ich mir nun (auch Dank der Diskussion hier) für meinen anstehenden Urlaub auf die Fahne geschrieben. Das wird jetzt endlich in Angriff genommen. Sapperlot!


    __________________________
    (*) Die Eintragung ins Register dient der schnellen und zuverlässigen Information der Betreuungsgerichte über vorhandene Vorsorgeurkunden. Dadurch werden die Wünsche des Betroffenen optimal berücksichtig, unnötige Betreuungen vermieden, und Justizressourcen geschont.

  • Hi macohe,


    ja, ich erinnere mich auch wieder. Endlich habe ich die versprochenen Links :face_with_rolling_eyes: - und mal sehen - vielleicht schaffe auch ich endlich dieses Thema abzuhaken.


    Vielen Dank


    Gruß


    Boppel

  • Jo, stimmt, ich wollte Dir ja schon längst mal ein paar Links gesendet haben zu dem Thema.



    Diese eine Patientenverfügung, die bei einer Fortbildungsveranstaltung mal wärmstens empfohlen wurde (von einem Professor Soundso, Jurist, der sich spezialisiert hat für solche Betreuungsangelegenheiten, Patientenverfügungen und Vollmachten), die habe ich bisher noch nicht gefunden. Hatte mir während der Fortbildung den Namen des Profs und die Bezugsquellen / Links irgendwo in meinen Unterlagen notiert. Bin aber noch nicht dazu gekommen, in meinen Unterlagen danach zu suchen. Sobald ich aber fündig geworden bin, schicke ich Dir die Infos und werde sie auch hier posten. Ist noch in meinem Hinterkopf.

  • Patientenverfügung / Erbvertrag


    Patientverfügung ist verfasst, für beide.
    Hat jemand aus CH eine gute Vorlage für einen Erbvertrag?
    Möchte meine bessere Hälfte absichern falls ich mal in einer Kurve geradeaus fahre.
    Leben seit 15 Jahren im Konkubinat.
    Konkubinatsvertag regelt das leider ja nicht.
    Im WWW habe ich nicht brauchbares gefunden.


    Besten Dank für Tipps!


    gruss p188

  • Hier die Sendung von ARD Ratgeber Recht zum Thema "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht" auf youtube.


    Nachtrag:


    Und hier noch ein Interview zum Thema mit Prof. Dr. Thieler, einem Rechtsanwalt und Experten für diesen Themenbereich: "Informationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung".


    Dieser Prof. hat auch eine Mappe herausgegeben zu dem Thema mit Vorlagen für verschiedene Vollmachten / Verfügungen: "Vollmachten für den Notfall". Irgendwo gab es die mal als pdf zum Download (kostete aber was). Finde die pdf aber nicht mehr. Vielleicht wird jemand von Euch noch fündig.

  • Bei uns (am Ort) gibt es die Möglichkeit einer kostenlose Beratung (in den Räumen eines Pflegedienstes, aber nicht vom Pflegedienst selbst).
    Derjenige der das Thema dort erklärt arbeitet ehrenamtlich in einem Hospiz.
    Die sehen manche Dinge wieder anders als ein Arzt oder Notar.


    Notor - rechtliche Seite
    Arzt - medizinische Seite
    Hospiz - Patientenseite (Seite der Angehörigen)
    Ich denke die entsprechende Mischung wird es sein.


    Ausserdem bietet unsere Stadtverwaltung einen "Seniorenordner" an.
    Da stehen viele Sachen für Senioren und angehende Seniaren drin u.a. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung.

    :waving_hand: bis dann - nutze die Zeit - Wissen schafft Zukunft - epwin - 6DPNC6RE - epwin02@web.de; :winking_face:

  • Wir hatten hier gerade den Fall, dass unsere Oma nach Schlaganfall, Lungenentzündung und Lungenembolie im Sterben lag. Halbseitig gelähmt, keine Aussicht auf Besserung. Nur im Anfang noch ansprechbar, dann konstant Dämmerzustand bis vollständig nicht ansprechbar. Patientenverfügung war vorhanden, leider weiß ich nicht mehr genau, woher sie die Vorlage bezogen hat, muss ich noch mal erkunden.


    Als die Werte sich massiv verschlechterten beschlossen wir als Familie, dass sie nur noch palliativ behandelt werden soll- gemäß dem Wunsch der Oma. Überraschenderweise kam von den Ärzten der Stroke-Unit, auf der sie lag die Aussage, dass es mit diesen "Ankreuz-Patientenverfügungen" schwierig sei, da unterschiedlich auslegbar. Es gab viel Hin- und Her und letztlich mussten wir die Oma auf die Palliativstation verlegen lassen, damit sie nicht mehr hochfrequent gerätemedizinisch versorgt wird. Sie verstarb dann nach nur einem Tag.


    Fazit für mich: Patientenverfügungen gut und schön, letzlich bringen sie u.U. nur soviel wie du Leute hast, die sie in deinem Namen für dich durchsetzen.

  • Natürlich sollte man sich nicht darauf beschränken, Kreuzchen hier und da zu machen.


    Da manches unter gewissen Umständen eben unterschiedlich ausgelegt werden kann, macht es auf jeden Fall Sinn, beispielsweise am Schluss noch mit eigenen Worten hinzuzufügen, wie man das Leben und den Tod sieht, welche Wertvorstellungen man hat, worin für einen der Sinn des Lebens besteht, was man selbst als Lebensfreude / Lebensqualität empfindet und welche Umstände man auf keinen Fall bereit wäre, dauerhaft ertragen zu wollen. Die eigene Weltanschauung / religiöse Ansichten sollte man beschreiben und versuchen zusammenzufassen, worum es einem geht mit dieser Patientenverfügung.


    Wenn bei den Ärzten und Angehörigen beim Auslegen der angekreuzten Entscheidungen Unklarheiten auftauchen sollten, dann helfen solche frei formulierten Richtlinien und Lebenseinstellungen des Patienten, um in Zweifelsfällen den "mutmaßlichen Willen" desjenigen herauszufinden.

  • Wie auch schon geschrieben wurde: Melde dich beim nächsten Notariat. Die wissen Bescheid, solche Dinge sind schliesslich deren täglich Brot.


    Haben ich und meine Frau so gemacht, da gerade betreffend "Erben" doch einige gesetzliche Vorgaben/Hürden zu beachten sind, welche auch durch einen Vertrag nicht auszuhebeln sind. Besonders wenn etwa noch Kinder da sind.
    Wenn du irgend einen "Feld, Wald, Wiese-Vertrag" zuhause im stillen Kämmerlein machst, kann er im schlimmsten Fall ungültig sein, wenn er nicht dem Erbrecht deines Landes entspricht.



    Gruss
    Canelo

  • Aus ärztlicher Sicht: Vorsorge a la Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht und Co ist wichtig und richtig, sollte jeder haben. Ob man dafür einen Notar bemühen (bezahlen) möchte muss jeder selber wissen. Ist in D absolut nicht notwendig, schadet aber auch nicht. Einbeziehen sollte man seinen Hausarzt, in dem Sinne, dass man den bittet mal drüber zu lesen und zu unterschreiben. Was darüber aber viel, viel wichtiger ist, aus meiner Perspektive und Erfahrung das mit Abstand essentiellste: Redet mit euren Angehörigen und Bevollmächtigten ausführlich über eure Wünsche und Vorstellungen. Und zwar in prinzipieller Hinsicht und nicht auf Basis von wenn A, dann B. Die realen Situationen sind nämlich immer hochkomplex und eigentlich auch immer anders als in den Verfügungen aufgelistet. D.h. der/die Bevollmächtige muss abstrahieren und euren Willen auf die enstprechende Situation übertragen können. Und selbst wenn die Patientenverfügung auf die entsprechende Situation passt wie Faust auf Auge, in den meisten Fällen werden sie leider übersehen/ignoriert, bzw mit großer und unnötiger Verzögerung umgesetzt, wenn sich kein Angehöriger/Bevollmächtigter um ihre Um/Durchsetztung bemüht!!
    Also, klärt (auf) was ihr wollt und wie ihr es wollt und seltt sicher, dass diese Werte und Wünsche auch um- und durchgesetzt werden!


    Und vergesst nie (wenn ihr mal selber Bevollmächtigter sein solltet), es ist nicht relevant was ihr wollt oder euch für den Patienten wünscht, es es einzig und alleine entscheidend, was der Patient gewünscht hat und in der entsprechenden Situation wollen würde - so sehr das vllt auch euren ganz persönlichen Vorstellungen und Bedürfnissen/Wünschen widersprechen mag. Etwas, was leider auch viel zu wenige meiner Kollegen wirklich abschließend begriffen haben.

    Take care!