@ tomduly
Ich hab die Frage gestellt, ob man vor der "Beschlagnahme" noch mit einer Anhörung rechnen kann . Läuft verfassungsrechtlich unter Gewährung von rechtlichem
Gehör. Erfolgt eine Anhörung zum Thema Beschlagnahme, so weiß ich daß da was im Busch ist - und genau in dieser Situation habe ich die Überlegung den sicheren Ort
absaufen zu lassen , da ich ihn ja mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit für die nächste Zeit eh verlieren werde.
Bis zur förmlichen Beschlagnahme, auch mit sofortiger Vollziehbarkeit,bin und bleibe ich Herr meines Eigentums und kann damit umgehen , wie ich mag - mit den gesetzlichen
Einschränkungen wie zB beim Anzünden , das auch beim eigenen Gebäude als Eigentum als Brandstiftung läuft.
Ein Besitzrecht des Staates und damit möglicherweise eine strafbare Sachbeschädigung kann frühestens mit der offiziellen Beschlagnahme vorliegen. sonst haben wir sowas wie vorauseilenden Gehorsam der aber strafrechtlich nicht verlangt werden kann.
Also den Vorwurf einer strafbaren Handlung bitte ich genauer darzustellen.
Interessant im Zusammenhang mit der Beschlagnahme von Ferienwohnungen etc wird auch werden, ob Mobiliar und und sonstige Gegenstände wie Geschirr, Bettzeug
ebenfalls beschlagnahmt wird , oder ob und wie man diese Sachen dann einlagern lassen kann.
Frieder