"Vermutlich" gibt es in Deutschland nicht :nono: Bin ja ungern rechthaberisch, aber wir sind bereits 2x im selben Landkreis umgezogen und werden nun nochmals umziehen.
2 Jahre selbst bewohnen und im 3. Jahr verkaufen reicht... Der Gesetzestext ist sehr eindeutig formuliert und das Finanzamt kassiert trotzdem... beim Käufer.
http://www.steuerlinks.de/gesetz/estg/par23.html
ZitatEinkommenssteuergesetz
§ 23
Private Veräußerungsgeschäfte
(1) Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind
1. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume. Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;
wo ich Dir Recht gebe ist: Wer vermietet geht wirklich ein nicht unerhebliches Risiko ein. Da reicht die Kaution oft nicht mal für die Räumung der Hinterlassenschaften.
Gruß Stephan