Solange ich den Erlass hier nicht finde: RIS - Erlässe der Bundesministerien - Suche (bka.gv.at)
besteht meiner Meinung keine eindeutige Rechtssicherheit.
Noch einmal: Rechtssicherheit bestand bereits vorher.
Erlässe erläutern nur wie bestehende Gesetze und Verordnungen angewendet werden sollen.
Erlässe als interne Handlungsanweisungen müssen auch nicht veröffentlicht werden.
Es war niemals gegen das Gesetz eine Maske aus gesundheitlichen Gründen zu tragen. Das Gesetz sieht diese Ausnahme genau so vor.
Wenn du dich dennoch unsicher fühlst wie die Rechtslage ist, kannst du dich jederzeit beim Innenministerium informieren.
Ein Erlass ist eine interne Verwaltungsvorschrift, die von einer übergeordneten an eine nachgeordnete Behörde oder Bedienstete ergeht und deren Organisation und Handeln näher bestimmt.
Mit einem Erlass wird vorgegeben, wie die Verwaltungsbehörden (etwa die Bezirkshauptmannschaften oder die Polizei) ein Gesetz oder eine Verordnung konkret anwenden sollen. Das ist vor allem dann wichtig, wenn Rechtsvorschriften weit formuliert sind. Mit einem Erlass soll dann sichergestellt werden, dass die Verwaltungsbehörden die Vorschriften überall gleich anwenden. Das heißt aber, dass auch mit einem Erlass nur das näher bestimmt werden darf, was schon in einem Gesetz oder in einer Verordnung steht. Ein Erlass kann nie weitergehen, und mit ihm können auch keine neuen Vorschriften geschaffen werden.