Zähler ohne Rücklaufsperre

  • Ein sehr änhliches Problem hat man übrigens bei Solarstrom an Mieter im MFH mit dem Summenzählermodell, wenn nicht alle Mieter Solarstrom beziehen. Diese agieren dann als kostenloser Speicher und es wird Eigenverbrauch abgerechnet, der so (zwar physikalisch, aber) vertraglich nie stattgefunden hat. Von manchen Netzbetreiber wird das geduldet, weil hier der Abrechnungsuafwand mit richtigen Zählern und doppelter Leitug im Altbau eben sehr hoch wäre, aber im Grunde ist auch das nicht okay.


    Auch im MFH mit nur Eigentümern gibt es oft Probleme. Wer verbraucht wieviel usw.

    Bei meiner Wohnung scheitert daran gerade eine Wärmepumpe.

    Den Strom dafür mit PV billiger machen und dazu einen Akku wäre mir lieb. Aber dort wohnen auch Rentner und die rechnen teils sehr spitz.

  • Ich bin mittlerweile der Ansicht, dass man PV einfach bevorzugt nur noch auf Freiflächen bauen soll, dort ist der Strom billig und bedingt steuerbar und bei den kleinanlagen eben 2ct/kWh pauschale Einspeisevergütung bezhalt und aus.

    Schade im die Freifläche. Pflanzen und Tiere werden das nicht mögen.


    Und für 2ct mache ich gar nichts. Denn ich trage ja auch das Risiko. Geht etwas schief, hilft mir keiner. Das Risiko wird halt eingepreist.

  • Ich habe zwar (leider) keine PV aber hier in Brasilien lief das immer so:


    Man musste die Anlage anmelden, hat aber einfach die Zähler rückwärts laufen lassen. Scheinbar ist das Thema Netzstabilität hier noch nicht so groß, weil die meiste Energie aus klassischen Generatoren (Wasserkraft) kommt.


    Das wird aber gerade geändert (oder ist schon), in Zukunft will zum einen der Staat seinen Teil haben, weil man ja "Produzent" wird. Dann wird etwas Steuerfällig, das ist aber nicht so kritisch.

    Des Weiteren wird eine Art Netzendgeld fällig, weil man ja das Netz "doppelt" nutzt. Also 500kWh rein und wieder raus wären ja am Zähler 0kWh, aber das Netzt musste in der Zeit ja diese 1000kWh transportieren. Das Netz will gebaut, gewartet und stabilisiert werden.

    Das pragmatische/gute Konzept ist hier: Man kann nur für sich einspeisen, also was man einspeist, bekommt man auch wieder (zu den günstigeren Konditionen, halt nicht mehr komplett gratis). Hat man aber mehrere Anschlüsse im gleichen Bundesstaat, dann kann man das auch "verschieben".

    Also Vadder's Hütte im Umland macht ne Menge Strom und speist ein, das kann mit der Studentenbude der Tochter in der Kreisstadt verrechnet werden.

  • Auch dann ist es nicht okay, weil das Stromnetz als kostenloser Stromspeicher missbraucht würde. Wir alle wissen, dass Stromspeicher aber nicht kostenlos sind, vor allem solche mit quasi unendlicher Kapazität und 0% Verlust.

    Stimmt auch wieder. Nutzungsentgelte werden ja vom Balkonisten nicht erhoben.

  • Doch doch ich verstehe durchaus was du meinst. Ich stimme nur nicht zu. :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Ob das ganze deine Zustimmung findet oder nicht ist der Physik dahinter egal, die Naturgesetze funktionieren weiterhin so.


    Ich habe versucht dir die technische Funktion zu erklären, womit ich offenbar gescheitert bin da du immernoch die selben falschen Beispiele bringst, denn rechtlichen Rahmen habe ich nicht beschrieben.

    Was mir an Fachwissen und Intelligenz fehlt mach ich mit (hier könnte ihr Produkt stehen) wieder weg.

    lutra incognita aus DE B/BB

  • Schade im die Freifläche. Pflanzen und Tiere werden das nicht mögen.


    Und für 2ct mache ich gar nichts. Denn ich trage ja auch das Risiko. Geht etwas schief, hilft mir keiner. Das Risiko wird halt eingepreist.

    Tatsächlich kann eine PV Freiflächenanlage eine ökologische Oase inmitten der Ackerlandschaften sein. Sogar ein Rückzugsort für gefährdete Arten.


    Sollte man auch genau so bauen, die Kommuna kann da ja über den B-Plan gewisse Vorgaben machen.


    Wenn Du für 2ct nichts machst machst Du halt nix. So what? Den Strom will in Zukunft eh keiner. Die meisten dürften halt eine Mischkalkulation betreiben.


    Bei Solarthemrie gibt es für die Überschüsse Nullkommanull und trotzdem wurden auch solche Anlagen gebaut.

    Aus gegebenem Anlass: ich distanziere mich hiermit ausdrücklich gegen jeden Form von Gewaltphantasien gegen andere, den Staat oder staatliche Organe. Ich betreibe prepping als Krisenvorsorge und als Hobby und tausche mich hier mit Gleichgesinnten aus.

  • Auch im MFH mit nur Eigentümern gibt es oft Probleme. Wer verbraucht wieviel usw.

    Bei meiner Wohnung scheitert daran gerade eine Wärmepumpe.

    Den Strom dafür mit PV billiger machen und dazu einen Akku wäre mir lieb. Aber dort wohnen auch Rentner und die rechnen teils sehr spitz.

    Na der Akku ist im MFH nun wirklich sehr sinnfrei, den solltest Du wirklich unbedingt streichen.


    Ansnsten ist vielleicht die nächste Nebenkostenabrechnung auch für die Mieter motivierender :winking_face:

    Aus gegebenem Anlass: ich distanziere mich hiermit ausdrücklich gegen jeden Form von Gewaltphantasien gegen andere, den Staat oder staatliche Organe. Ich betreibe prepping als Krisenvorsorge und als Hobby und tausche mich hier mit Gleichgesinnten aus.

  • Ich habe versucht dir die technische Funktion zu erklären, womit ich offenbar gescheitert bin da du immernoch die selben falschen Beispiele bringst,

    Kann man natürlich so sehen.

    Ich wundere mich halt nur wieso du mir dann die wirklich eine einfache Frage nicht beantworten kannst oder willst.

    Wer bezahlt deinem Stromanbieter den zunächst abgenommenen Strom, wo du dann später die Gesamtrechnung auf Null zurückdrehst. Von dir sähe er ja keinen Cent.

    Dazu noch die Ergänzung von Cephalotus zum Thema Nutzungsentgeld der Netzinfrastruktur.

  • Ich habe den Beitrag nur quer gelesen, denn ich kenne diese Diskussionen zu genüge aus anderen Foren.

    Es gibt in Deutschland keine Solarpolizei - und auch keine Bestrafungen wegen rückwärtsdrehender Zähler. Fakt ist, das es nicht einen einzigen dokumentierten Fall gibt, denn dem den Engergieversorger entsteht keinen Schaden.

    Die größtmögliche Bestrafung wäre es, das der Netzbetreiber einen anderen Zähler einbaut...

    Dann das ewige Thema mit dem Schukostecker...

    Wegen solchen Korinthenkackereien geht in Deutschland auch nichts vorran und das ist der beste Beweis das die Energiewende nur in Bürgerhand unter Ausnutzung von Grauzonen funktionieren kann.

    Wer anderen eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurstbratgerät...

  • Fakt ist, es ist zumindest aktuell eine Straftat.


    Zum Schukostecker, dass ist keine Korinthenkackerei. Das ein Schukostecker nicht das Spannungsführende Bauteil sein darf ist eine absolut sinnvolle Vorschrift, damit niemand einen Schlag bekommt. Die CEE-Variante in blau kostet n 10er und die bekommst du in jedem Baumarkt oder im Netz. Das ist wohl nicht zuviel verlangt.

  • Das ist wohl nicht zuviel verlangt.

    Darum geht es nicht. Ein netzgeführter Wechselrichter kann an seinem Ausgang ohne eine vorhandene Netzspannung nichts ausgeben. Natürlich kann man Fälle konstruieren, wenn man einen langen Eisennagel der Länge nach von Eingang bis Ausgang durch einen Microwechselrichter treibt und dann PV-Module dranhängt, dass da am Schukostecker die Spannung der Module anliegt. Da die Mikrowechselrichter nur unter 60V am DC-Eingang bekommen dürfen, kann am Ausgang auch keine höhere Spannung auftreten.

    Jeder, der mal direkt nach dem Ausstecken eines Staubsaugers die Pole seines Netzsteckers angefasst hat, weiss, wie sich 230V anfühlen, (die aus dem Motorkondensator oder einen Entstörkondensator stammen). Das ist xmal gefährlicher, als das, was einen am Schukostecker eines Mikrowechselrichters erwarten kann. Würde man an Staubsauger die selben (Verhinderungs-)Maßstäbe anlegen, wie an Balkonkraftwerke, dann wären Staubsauger schon längst verboten.


    Natürlich widerstrebt es einem Elektrotechniker, einen "männlichen" Steckverbinder als das spannungsführende Teil zu akzeptieren. Die bisher von VDE&Co. geforderte berührungssichere Steckverbindung gibt es eben nicht für einen 10er im Baumarkt (btw: welchen Vorteil eines blauen CEE-Steckers versprichstu Du Dir in Sachen Berührungsschutz? Versteh ich nicht. Die drei Kontakte kannste im abgesteckten Zustand genauso anfassen.) Die vom VDE bisher geforderte "Energiesteckdose" kostet solo um die 50 Euro und da die Mikrowechselrichter mit einem zum Wielandstecker fast aber nur fast baugleichen Steckverbinder ("Betteri") ausgeliefert werden, braucht es noch ein völlig sinnfreies Adapterkabel von Betterie nach Wieland, das kostet nochmal 30 Euro. Dann kommt die Montage der "Energiesteckdose" z.B. an Stelle der bisherigen IP44-Schukosteckdose für den Balkon dazu und der Austausch des 16A-LS im Zählerschrank durch einen 13A-LS. Das kostet in Summe (ohne die Komponenten für das eigentliche Balkonkraftwerk) zwischen 300 und 500 Euro.

    Wenn einen der Elektroinstallateur oder der Versorgungsnetzbetreiber nicht mag und dich piesacken will, dann behauptet er, dass diese Änderung der häuslichen Elektroinstallation eine "erhebliche " Änderung sei, die einen komplett neuen Zählerschrank inkl. neuem Zähler etc. pp. erfordert. Da kommen noch mal 2.500 bis 4.500 Euro dazu. Plus der ganze Bürokratentanz mit Anmeldung beim VNB, Zählertausch gegen Berechnung, Eintrag ins Marktstammregister etc.

    Das nennt man Verhinderungspolitik, nichts anderes. In anderen Ländern laufen seit Jahren zigtausende "Guerilla PVs" die allesamt mittlerweile legal sind, nur in Deutschland fließt der Strom mal wieder gefährlicher aus den Leitungen, als anderswo. Das erinnert ein wenig an die anfängliche Panikmache, dass Feuerwehren brennende Häuser mit PV auf dem Dach nicht löschen, sondern abbrennen lassen würden, wegen der schröcklich gefährlichen Spannung. Dass die Dienstvorschriften der Feuerwehren ein Löschen von Bränden von Elektroanlagen bis 1.000V mit ihrem ganz normalen Handwerkszeug vorsehen und PV-Anlagen nicht mehr als 1.000V Spannung haben dürfen (warum wohl?) - das kehrt man dann diskret unter den Tisch.

    3 Mal editiert, zuletzt von tomduly ()

  • Betrug ist juristisch, wenn jemand einen anderen vorsätzlich und arglistig täuscht.

    Zitat

    Der Betrugstatbestand erfasst Verhaltensweisen, mit denen jemand einen anderen durch Täuschung dazu bewegt, über eigenes oder fremdes Vermögen zu verfügen und dadurch einen Vermögensschaden zugunsten des Täters oder eines Dritten herbeizuführen. (wiki)=

    Aus meiner Sicht ist ein rückwärts laufender Zähler deshalb kein Betrug, denn es wird niemand getäuscht. Der Netzbetreiber wird um seine Gebühren geprellt und der Stromlieferant kann sein Geschäftsmodell nicht realisieren, denn er wird ohne sein Einverständnis gezwungen, eine Ware zu einem von ihm nicht akzeptierten Preis bzw. Ware anstelle von Geld anzunehmen.


    Solange der Stromlieferant netto Strom ins Netz drückt, vermindert die von mir eingespiesene Leistung diejenige, die der Stromlieferant auf seine Kosten bereitstellen (oder bei Dritten einkaufen) muss. Es entsteht ihm also kein direkter Schaden, denn er wird diesen Strom zum Abgabepreis einem Dritten verkaufen. Sein Verlust besteht aber darin, dass er mir zu einem von mir bestimmten Zeitpunkt Strom zum vollen Abgabepreis abnehmen muss. Ihm entgeht die Gewinnspanne zwischen Einkauf und Verkauf an mich für den Strom, den er mir geliefert hat und den ich später weider eingespiesen habe. Den von mir später eingespeisten Strom kann er nicht mit Gewinn weiterverkaufen, weil er ihn ja mir zum vollen Abgabepreis annehmen muss (der Zähler läuft rückwärts).

    Man stelle sich vor, ich kaufe beim Bauern 300 kg Kartoffeln für 2E/kg und bezahle ihm aber nur 400E und gebe ihm zusätzlich 100 kg Kartoffeln zurück, und zwar dann wann es mir gefällt. Er hat mir also für lau Kartoffeln geliehen.

    Wie der Bauer im Beispiel trägt der Stromlieferant das Risiko, dass ich die Ware zu einem Zeitpunkt zurückgebe, wo sie weniger gefragt ist als im Bezugsmoment. Das ist bei PV regelmässig der Fall.

  • Betrug ist juristisch, wenn jemand einen anderen vorsätzlich und arglistig täuscht.

    Aus meiner Sicht ist ein rückwärts laufender Zähler deshalb kein Betrug, denn es wird niemand getäuscht

    Doch, weil du ihn mit einem falschen Zählerstand täuscht und das vorsätzlich. Lt. Vertrag kostet der Strombezug x Euro, und für die Einspeisung gibt es eine Vergütung von y Euro.


    Wenn man den Zähler rückwärts laufen lässt, speist du aber für eine höhere Vergütung von x Euro ein.

    Man stelle sich vor, ich kaufe beim Bauern 300 kg Kartoffeln für 2E/kg und bezahle ihm aber nur 400E und gebe ihm zusätzlich 100 kg Kartoffeln zurück, und zwar dann wann es mir gefällt. Er hat mir also für lau Kartoffeln geliehen.

    Die Frage ist, war das vorab so ausgemacht, also Vertragsbestand, oder wurde das nachträglich, einseitig und ohne Wissen des Bauern gemacht?


    Sein Verlust besteht aber darin, dass er mir zu einem von mir bestimmten Zeitpunkt Strom zum vollen Abgabepreis abnehmen muss.

    Muss er nicht, und weiß er auch nicht. Weil der Stromanbieter getäuscht wurde und dadurch einen Verlust erleidet und das alles vertraglich so nicht vereinbart wurde.

    Wie der Bauer im Beispiel trägt der Stromlieferant das Risiko, dass ich die Ware zu einem Zeitpunkt zurückgebe, wo sie weniger gefragt ist als im Bezugsmoment.

    Ja und du hast dich dafür entschieden, dass zu einem gewissen Preis zu machen, das umgehst du aber und erschleichst dir einen höheren Preis.

  • Doch, weil du ihn mit einem falschen Zählerstand täuscht und das vorsätzlich. Lt. Vertrag kostet der Strombezug x Euro, und für die Einspeisung gibt es eine Vergütung von y Euro.

    Eben nicht, weil a) die Anlage legal ist und b) der Endkunde keinen Einfluss auf die Art des Zählers hat und dieser nicht umgangen wurde, er wurde schliesslich vom E-Werk installiert. Es fehlt der Tatbestand der vorsätzlichen Täuschung. Man könnte eher von einer Fehlfunktion sprechen, die vor dem Zeitalter verbreiteter PV_Kleinstanlagen bedeutunglsos war. Dass der Zähler bilanziert, also die Differenz zwischen Bezug und Lieferung anzeigt, ist dem E-Werk seit jeher bekannt. Dies tritt bei Verbrauchern mit Phasenverschiebung (Blindstromanteil) ebenfalls auf und hier ist es willkommen, dass die Wirkleistung und nicht die Scheinleistung verrechnet wird.


    Dass durch diese Art Einspeisung der Anbieter gezwungen wird, dem Erzeuger zu hohe Preise zu vergüten, habe ich erwähnt.

    Natürlich stellt das das Geschäftsmodell des Anbieters in Frage, deshalb auch die rasche und heftige Reaktion. Wenn sie sich andersrum irren, wird die Sache auch nicht so eng gesehen, etwa wenn Miete für einen vom E-Werk selbst ausser Betrieb genommenen Zähler weiterhin belastet wird. Da redet keiner von Betrug, man korrigiert, erstattet zurück und gut ist.

    Korrekterweise müsste der Einspeiser wählen können, wem er seinen erzeugten Strom verkauft, denn er ist so wie es jetzt ist an seinen Stromlieferanten gebunden. Das ist so, um beim Kartoffelvergleich zu bleiben, als wenn der Bauer Kartoffeln nur an denjenigen verkaufen dürfte, bei dem sein Haushalt die Lebensmittel bezieht.

    Ich erinnere in diesem Zusammenhang an Fragen des Steuerbetrugs, genau an behaupteten Verstoss gegen die Mineralölsteuer, als es aufkam, sein altes Saugdieselauto mit Pflanzenöl laufen zu lassen. Der Beklagte bestritt nichts, ausser dass die Vorschrift sein Tun nicht betreffe, da es sich nicht um Mineralöl gehandelt habe.

    Eine transparente und nachvollziehbare Regelung der Situation ist erstrebenswert, allerdings sollte der Amtssschimmel das höhere Ziel nicht vergessen, nämlich eine hohe Verbreitung von PV-Anlagen in Privatleigenschaften. Da sind die Schweizer erfreulich unkomplizierter.

  • Wenn du einen Juristen fragst, wirst du die glasklare juristische Einschätzung "es kommt drauf an" erhalten.


    Solange es keine höchstgerichtlichen Urteile dazu gibt, können alle nur raten ob legal oder nicht.

  • Eben - die Ingenieure finden für jedes Problem eine Lösung und die Juristen für jede Lösung ein Problem.


    Hier sähe ich die Anbieter ebenfalls in der Pflicht, etwa bei zugelassenen Geräten mit hohem StandBy-Verbrauch. Weil das zwar Energieverschwendung ist, aber das Geschäftsmodell des Anbieters nicht beeinträchtigt, tun die nur auf dem Papier ein bisschen was dagegen.


    500 kWh unnötig verbraucht wegen schlechter Technik vs. 500 kWh von Klein-PV eingespiesen - man vergleiche die Reaktion.

  • Zum Schukostecker, dass ist keine Korinthenkackerei. Das ein Schukostecker nicht das Spannungsführende Bauteil sein darf ist eine absolut sinnvolle Vorschrift, damit niemand einen Schlag bekommt.


    Die Vorschrift besteht unanhägig von der Steckerform und die ist ausreichen.

    Als Argument zur Verhinderung wird vorgeschoben, das es ja einen technischen Defeckt geben könnte und dann duch eine höherer Energiemenge fließen könnte.


    Wer gernen eine Stromschlag an eine Schukostecker ganz nach Vorschrift bekommen möchte, kann gerne bei einen eingeschalten Geräte mit Enstörkondensatoren oder Anlaufschaltung den Schukostecker ziehen und sofort beide Kontakte anfassen.

    Gerne bei älteren Geräte, die noch keinen Entladewiderstand verbaut haben.



    PS: UPS, da war tomduly schneller.

  • Verschiedene BKW-Befürworter und Verbraucherschützer raten wegen der Zähler-Rücklauf-Problematik zu einem juristischen Kniff ("Verbotsirrtum"): nachdem man sich ein BKW gekauft hat, solle man dem zuständigen Netzbetreiber mitteilen, dass man ein BKW in Betrieb nehmen werde und im guten Glauben davon ausgehe, dass der vorhandene Stromzähler über eine Rücklaufsperre verfüge, man könne das als Laie nicht beurteilen.

    Dann ist der Eigentümer des Zählers in der Pflicht, ggf. einen anderen Zähler einzubauen oder eine mögliche Rückwärtszählung halt zu dulden. Ich halte letzteres sogar in vielen Fällen für wahrscheinlich. Denn man kann auf den BKW-Mitteilungsformularen der Netzbetreiber (z.B. bei der EnBW) ankreuzen, dass man aufgrund der Verbrauchssituation eine Rückspeisung ausschließen könne. Und der Fall dürfte in der Praxis gar nicht mal so selten sein.


    Wenn ich z.B. ein BKW bestehend aus einem 300W-Wechselrichter und zwei 195Wp-Modulen auf einem Westdach betreibe (ich kenne so einen Fall ziemlich genau...), dann liefert dieses BKW an einem sonnigen Tag ca. 1kWh - verteilt über einen Zeitraum von ca. 10 bis 19 Uhr (im Sommerhalbjahr). Der betroffene Haushalt hat einen durchschnittlichen Tagesverbrauch (übers Jahr gerechnet) von rund 8kWh pro 24h. An Sommertagen läuft da z.B. die Umwälzpumpe einer Solarthermie-Anlage und zwar immer dann, wenn die Sonne am stärksten scheint. Im Haushalt gibt es diverse Dauerverbraucher (Kühlgeräte, DSL-Router, Netzteile für Schnurlostelefone, Rechner entweder an (Homeoffice) oder im Standby, Notebooks, Tablets und Handys an Ladegeräten. Da bekommt man die eine Kilowattstunde, die das BKW über einen Zeitraum von 9h produziert, locker wegverbraucht.


    Der Tatbestand des rückwärtsdrehenden Zählers muss also überhaupt erstmal erfüllt sein, dazu kommt ja noch die Eichfehlertoleranz von mindestens +/-2%, über die muss man mit der nach Abzug des Eigenverbrauchs verbleibenden Rückwärtseinspeisung auch erst mal drüberkommen, damit es zu einem nach derzeitiger Rechtslage sanktionierbaren Vorgang kommt.


    Bei heise.de hat es gestern ein Kommentator unter einem Beitrag über BKW ganz gut formuliert (sinngemäß): die Kriminalisierung der PV-Kleinanlagen (Schukostecker/Rücklaufsperre/Anmeldepflicht) erinnere ihn stark an die Kriminalisierung postalisch nicht genehmigter Telefone, Anrufbeantworter und Modems in den 80er/90er Jahren. Oder an die Hausdurchsuchungen bei CB-Funkern, wenn der Verdacht bestand, dass der Funker ein nicht genehmigtes Mikrofon(!) an seinem Funkgerät verwenden könnte. Heute kräht kein Hahn mehr danach, ob man sich ein selbstgekauftes Telefon an die Telefondose stecken darf oder nicht (damals war das Telefonkabel nicht steckbar, sondern fest angeschlossen - Eingriffe an der Telefondose wurde wie Eingriffe an einem verplombten Stromzähler verfolgt).

    Einmal editiert, zuletzt von tomduly ()