Extrem nützliche Dinge

  • Möglicherweise denkt Herr Kampfhamster bei dieser Art Beleuchtung eher an eine Nutzung in unseren jetzigen friedlichen Zeiten?:face_with_rolling_eyes:


    Fragt sich


    Door Miesegrau

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom..........;-)

  • Wenn ich nicht ganz hinterm Mond lebe sind die Russen noch nicht in der Schweiz eingefallen, ergo lasse ich fürs Biwak Stgw und Richtladungen in der Regel zuhause :winking_face:


    Ist für hier und jetzt gedacht wenn wir ganz gemütlich über's Wochenende raus gehen.

    The citizen watches the watchman, not the taxpayer.

  • Ich finds eigentlich schön, in einem Land zu leben, wo einer, der nachts im gleichen Wald unterwegs ist wie man selber, mit allergrösster Wahrscheinlichkeit kein bewaffneter Feind ist. Falls ich also so eine Übung mache und jemand besucht mich, kriegt der einen Glühwein oder was ich sonst gerade habe.
    Ich käme mir in den Wäldern unserer Gegend mit der geladenen Knarre jedenfalls so ähnlich vor wie der mit dem Fallschirm im U-Boot.


    Aufpassen muss man hier nur zur Jagdzeit, weil es dann angeheiterte Leute unterwegs hat, die einen mit jagdbarem Wild verwechseln könnten.
    Da sind die Kerzen eine gute Idee zum Selbstschutz. Zudem sollte man eine Leuchtweste tragen.

  • Zitat von jp10686;209004


    Aufpassen muss man hier nur zur Jagdzeit, weil es dann angeheiterte Leute unterwegs hat, die einen mit jagdbarem Wild verwechseln könnten.


    Na ihr scheint ja in der CH ein sehr lockeres Jagdrecht zu haben.

  • Ist halt Wallis ... "CH" gibt es in der Schweiz nicht.
    Nicht das Recht ist locker, aber der Umgang damit. Von der Mentalität her ist das hier Norditalien, nicht Deutschschweiz.
    In jedem Herbst ist irgendwas in der lokalen Zeitung, meist weil jemand auf der Pirsch etwas viel Zielwasser getrunken hat.
    Die haben dann aber für den Rest ihres Lebens gejagt, das ist kein Kavaliersdelikt (im Gegensatz zu FiaZ)



    Wenn Jagdsaison ist, sollte Dein Auto keine Panne haben.
    Bis wann können sie es machen? Weiss nicht, der Chef und der Mechaniker sind auf der Jagd ...

  • Zitat von Kampfhamster;208989

    Wenn ich nicht ganz hinterm Mond lebe sind die Russen noch nicht in der Schweiz eingefallen, ergo lasse ich fürs Biwak Stgw und Richtladungen in der Regel zuhause :winking_face:


    Ist für hier und jetzt gedacht wenn wir ganz gemütlich über's Wochenende raus gehen.


    Hallo Kampfhamster,


    erfreulicherweise hast Du Recht und wir leben in solchen Ländern, wo man sich diese Gedanken nicht machen muss.


    In Nordafrika, auch nicht so weit von hier weg, sieht die Realität "ein wenig anders" aus. Von Südamerika will ich jetzt mal gar nicht reden.


    Erstaunlich sicher übrigens Südindien. Da habe ich mir beim Campen in der Natur (Bundesstaaten Tamil Nadu, Karnataka und Kerala) genausowenig Gedanken um Sicherheit gemacht, wie in Deutschland. (Im Norden hätte ich das andsers gesehen.)



    Meint



    Matthias

    They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.
    Benjamin Franklin (1775)

  • Zitat von drudenfuss;209009

    Na ihr scheint ja in der CH ein sehr lockeres Jagdrecht zu haben.


    Auch in DE darf ein Jäger mit 3 Promille jagen wenn er möchte, auch wenn er 75 Jahre alt ist und kaum noch den Hochsitz besteigen kann.

  • Völliger Schwachsinn!! Nach neuester Rechtssprechung gilt die 0,0 Promille-Grenze. Bei jeglichen Autofahrten mit Waffen und während der Jagd.

  • Zitat von Wolfshund;209205

    Auch in DE darf ein Jäger mit 3 Promille jagen wenn er möchte, auch wenn er 75 Jahre alt ist und kaum noch den Hochsitz besteigen kann.


    So einen Unsinn habe ich selten gelesen kannst du das belegen?

  • Zitat: ... Clemens Hons: Weder das Bundesjagdgesetz noch das Waffengesetz enthalten eine Regelung, welcher Promillegrad bei der Jagdausübung noch zulässig ist. ...


    Ich bin kein Jäger, habe aber mal wieder den Gockel bemüht und bin bei einem Artikel des Jagdverbandes gelandet (s.o.). Ich gehe hierbei davon aus, daß Aussagen die dort getroffen werden nicht völlig von der Wahrheit abweichen (sollten).


    Nach diesen Informationen, die jedem frei zugänglich sind, ist die Aussage von Wolfshund weder "völliger Schwachsinn" oder "Unsinn". Verboten ist es offensichtlich (noch) nicht - negative Folgen kann es dennoch haben!


    Gruß


    Boppel

  • Aber weg is der Schein trotzdem und ab 1,6 Promille darfst du in D nicht mal ne Waffe dabei haben, da ist der Schein auch wech. Folglich ist die strittige Aussage wirklich Blödsinn.


  • Auch eine Frage der Vorbereitung: Das Bewusstsein für sein Umfeld haben, welche Gefahren und Bedrohungen zu erwarten sind.
    Momentan siehts auf jedenfall noch so friedlich aus, dass mein geschätztes Stgw 90 zuhause im Trockenen bleiben darf. :grinning_squinting_face:


    Wenn ich irgendwo an einem gefährlicheren Ort biwakieren würde, dann wär ich wahrscheinlich auch bewaffnet.


    Bin halt eher der Outdoor-Mensch, als der Prepper-Typ.

    The citizen watches the watchman, not the taxpayer.

  • Hier. Fahren hätte er (rechtlich) noch gedurft. Zuverlässigkeit war trotzdem weg.


    http://www.bverwg.de/presse/pr…ilung.php?jahr=2014&nr=62


    BVerwG 6 C 30.13 - Urteil vom 22. Oktober 2014


    Vorinstanzen:
    OVG Münster 20 A 2430/11 - Urteil vom 28. Februar 2013
    VG Köln 20 K 2979/10 - Urteil vom 22. September 2011


    Und wer 1,6 Promille hat (und auch schon deutlich weniger), der ist absolut nicht mehr befähigt eine Waffe zu transportieren, geschweige denn zu führen. Mit so viel Alkohol im Kopf ist ein verhältnismäßiger und angemessener Umgang keinenfalls mehr garantiert. Alkohol enthemmt schließlich. Da leidet nicht nur die Zielgenauigkeit des Schützens. Ich halte eine derart konsequente Rechtsauslegung daher nicht nur medizinisch, sondern auch ethisch für absolut richtig. Auch wenn einige Weidgenossen das sicherlich anders sehen (wollen), für mich gilt das gleiche wie beim KFZ. Enteder trinken oder fahren. Über schreite ich die 0,0 Promille, bleibt das Auto aus und die Waffe im Schrank (und auch nur da).

    Take care!

  • Hallo Drudenfuß,


    leider kann ich nicht jede Aussage, die in diesem Forums getätigt wird haarklein nachprüfen, denn ich möchte gerne noch weitere Themen hier lesen.


    Die sogenannte "strittige Aussage"

    Zitat

    Auch in DE darf ein Jäger mit 3 Promille jagen wenn er möchte


    ist rein rechtlich betrachtet kein "schwachsinn", "unsinn", "blödsinn" sondern schlichtweg wahr!


    Im Gegensatz zur StVO (in der eine eindeutige Promillegrenze genannt ist) gibt es (nach meinen bisherigen Recherchen) im Jagdrecht keinen entsprechenden Paragraphen!


    Daß dann im Einzelfall ein Gericht dennoch empfindliche Strafen anordnen kann steht grundsätzlich auf einem anderen Blatt.


    Eine etwas gemäßigtere Ausdrucksweise könnte sicher zu einem friedlicheren Miteinander beitragen!


    Gruß


    Boppel

  • Zitat von drudenfuss;209341

    Aber weg is der Schein trotzdem und ab 1,6 Promille darfst du in D nicht mal ne Waffe dabei haben, da ist der Schein auch wech. Folglich ist die strittige Aussage wirklich Blödsinn.


    Hallo Drudenfuss,


    das ist absolut richtig! Das deutsche Waffengesetz sagt


    § 6 Persönliche Eignung


    (1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
    1. geschäftsunfähig sind,
    2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
    3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.



    Ab 1,6 Promille beim Führen von oder Umgang mit Waffen gehen die Behörden - wie bei Autofahrern auch - von einer Suchtproblematik regelmässig aus.


    Zum Widerruf der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, selbst wenn keine Waffen mitgeführt werden, reicht es auch aus, wenn jemand mit einer entsprechenden Promillezahl hinter dem Lenker erwischt wird oder sonst in polizeirelevanter Weise auffällt. Also zum Beispiel bekifft oder mit einem Briefchen Kokain.


    Viele Grüsse


    Matthias

    They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.
    Benjamin Franklin (1775)

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