Zitat von DocAlmi;223433Ne im Ernst, dieser Ratsbeschluss hält keine 5 Min
Juristisch hast du da sicher Recht. Ich denke aber, dass die Intention keineswegs ist, alkoholbedingte Ausfallerscheinungen in der Öffentlichkeit zu unterbinden. Vielmehr geht es in ähnlichen Faällen, die ich kenne, eher darum, rechtliche Grundlagen zu schaffen, um im Zweifelsfall Leute anzugehen, denen man den Aufenthalt im öffentlichen Raum weniger schmackhaft machen möchte. Schließlich haben die Angestellten beim städtischen Ordnungsamt einen Ermessensspielraum.
In der Praxis wird es wohl so aussehen, dass man betrunkene Obdachlose auf Grundlage dieser Regelung hopps nimmt, weil diese Personengruppe häufig angetrunken unterwegs ist. Wer dagegen nach bürgerlicher Mittelschicht aussieht und einmal im Monat angesäuselt nach Hause torkelt, wird nicht angetastet. Zumal die Leute vom Ordnungsamt auch nicht scharf auf Nachtschicht sind.