• ...mmhhhh, ich glaube, wenn man sich verpflichtet, sollte man auch dazu stehen! Egal ob Armee, THW o.ä., Rettungsdienste...

    An der Kennzeichenbefestigung erkennt man die Ernsthaftigkeit eines Offroaders...

  • Es handelt sich nicht um eine Freiwilligkeit, sondern um einen Dienstvertrag! Und Vertrag ist Vertrag, Dienst ist Dienst und so weiter :face_with_rolling_eyes:


    Zitat

    Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den der eine Teil zur Leistung der versprochenen Dienste beliebiger Art (Dienstberechtigter), der andere Teil zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet wird (Dienstverpflichteter). Es kann sich dabei um einen einmaligen Leistungsaustausch oder um ein Dauerschuldverhältnis handeln.


    Quelle: http://www.vis.bayern.de/recht…vertrag/dienstvertrag.htm


  • Zitat von Rocky;222441

    ...mmhhhh, ich glaube, wenn man sich verpflichtet, sollte man auch dazu stehen! Egal ob Armee, THW o.ä., Rettungsdienste...


    Ich bin nicht der Meinung, dass man dasTHW und die Armee in einen Topf werfen kann!


    Denn, beim THW verpflichtet man sich nicht (wie bei der Armee), sondern man meldet sich zum freiwilligen Ehrenamt! - Wie gesagt, Selbstverständlich verpflichten sich die Freiwilligen moralisch, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gestzgeber von einem Freiwilligen verlangt, dass er meinen Keller auspumpt, wärend sein eigener vollläuft! :staun:


    Auch bei Rettern steht die Eigensicherung immer an erster Stelle und da würde ich im Katastrophenfall die Familie mit einschließen!


    Auch hier habe ich nichts auch nur ansatzweise von (rechtlicher) Pflicht finden können:
    http://www.gesetze-im-internet.de/thw-helfrg/index.html
    http://www.thw.de/DE/THW/Bunde…renamt/ehrenamt_node.html (alleine hier steht 4 * das Wort Freiwillig)


    Ich hoffe das jetzt jemand kommt, der die Frage zweifelsfrei beantworten kann,...


    Gruß Wasser


    - - - AKTUALISIERT - - -


    Zitat von kappa3;222444

    Es handelt sich nicht um eine Freiwilligkeit, sondern um einen Dienstvertrag! Und Vertrag ist Vertrag, Dienst ist Dienst und so weiter :face_with_rolling_eyes:


    Hast Du dafür ne Quelle? Auf den Seiten des THW (Deutschland) finden sich mehr als einmal die Wörter "freiwillig" und "Ehrenamtlich".
    Quelle: http://www.thw.de/DE/THW/Bunde…renamt/ehrenamt_node.html


    Und laut Wiki versteht man (zumindest in Deutschland) unter einem Dienstvetrag etwas anderes:
    Ein Dienstvertrag liegt nach deutschem Recht vor, wenn sich eine Vertragspartei zur Leistung von bestimmten Diensten und der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet hat. Darunter fallen selbständige oder nichtselbständige; abhängige, eigenbestimmte oder fremdbestimmte Dienstleistungen.[1]
    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/D…ische_Dienstvertr.C3.A4ge
    Daher glaube ich kaum, das es sich um einen Dientsvertrag handelt (wohlgemerkt, ich rede nicht von dem 1% Angestellter Mitarbeiter beim THW)!


    Und in Östereich sieht man das wohl genau so:
    Obwohl es derzeit an eindeutigen Abgrenzungskriterien fehlt, ist bei Überwiegen folgender Merkmale von ehrenamtlicher Tätigkeit auszugehen:

    • Wille, freiwillig tätig zu werden;
    • Keine arbeitsvertragliche Bindung an den Beschäftiger; keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung. Meist fungieren Ehrenamtliche als persönlich Unabhängige, es gibt also keine Verpflichtung zur Dienstleistung;
    • Unentgeltlichkeit; es liegt auch bei laufenden Aufwandentschädigungen kein Dienstverhältnis vor. Aufwandentschädigungen dienen nur dazu, bestimmte aus dem Ehrenamt entstehende Nachteile auszugleichen.


    Quelle: http://www.wirfueruns.at/index…76a518217bb60134396705602


    Auch hier steht bei Ehrenamtlicher Tätigkeit "keine Verpflichtung"


    Gruß Wasser

    Nein, ich gehe nicht immer den Weg des geringsten Widerstandes - ganz im Gegenteil!

  • Zitat von mattsilb;214169


    Ein paar Infos gibt es z.B. hier: Link


    Daraus:


    Zitat

    Was beinhaltet die Aufnahme ins THW
    Mit ausfüllen des Aufnahmeantrags werden Sie auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Sie unterschreiben ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichten Sie sich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen.
    Im THW gibt es eine Probezeit von 6 Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis kündigen. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besteht nicht.


    Wie die Österreicher das Ehrenamt definieren, interessiert in diesem Fall nicht, da das THW eine Bundeanstalt in der BRD ist.


    Für Deutschland:


    Zitat

    Es ist rechtlich zulässig, so das Bundesarbeitsgericht (BAG), sich per Vertrag zur Leistung von Diensten zu verpflichten, ohne dass der andere Vertragspartner dafür Geld bezahlen muss. Dies gilt jedenfalls dann,



    • wenn ein Arbeitslohn - wie das für ehrenamtliche Tätigkeiten typisch ist - nicht zu erwarten ist, und
    • wenn kein "Missbrauch" vorliegt.



    Denn Ehrenämter dienen nicht der Sicherung oder Besserung der wirtschaftlichen Existenz, so das BAG. Sie sind "Ausdruck einer inneren Haltung gegenüber Belangen des Gemeinwohls und den Sorgen und Nöten anderer Menschen".


    Aus: http://www.hensche.de/Ehrenamt…r_BAG_10AZR499-11%20.html



    Wie haben ja bereits festgestellt: Ganz so lapidar, wie z.B. die ehrenamtliche Arbeit in einer Stadteilbibliothek, ist das Ehrenamt beim THW nicht.
    Die Teilnahme an Ausbildungveranstaltungen, Übungen und Einsätzen wird erwartet (hier macht das THW die Terminvorgabe, nicht ich sage der Bibliotheksleitung wann ich Freizeit zur Verfügung stellen kann). Im Gegenzug sorgt die Bundesanstalt ggf. für einen Ausgleich dann meinen Arbeitgeber wenn meine Arbeitskraft dort ausfällt.


    Konkret:



    Wenn man dies auf Dauer nicht nachkommen kann oder will (wir haben ja auch festgstellt, dass Seitens den THW ein großes Entgekommen besteht), dann wird der Vertrag einfach beendet. Dieses "Hinschmeißen" ist vermutlich der einfachste Weg für alle Beteiligten.
    Vor Gericht o.ä. würde es wohl nur gehen, wenn (finanzielle) Forderungen bestehen. Z.B. ausstehende Aufwandsentschädigungen oder vereinbarte Rückzahlungen von Aufwendungen für die Ausbildung.

  • Zitat von kappa3;222448

    Sie unterschreiben ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis


    Ansonsten ist etwas passiert, womit ich nicht gerechnet habe, Du hast mich weitestgehenst überzeugt!


    Man verpflichtet sich freiwillig und unentgeltlich zur Erbringung von Leistungen.... und kann jeweils bis zu vier Monaten zum Quartalsende Kündigen...!


    Aber (und das war ja die eigentliche Frage von Endzeitstimmung,) was passiret, wenn "ich" mich drücke (also den Vertrag breche)? (Wie gesagt, Moral mal aussenvor)
    Wodurch werde "ich" dann zur freiwilligen Pflichterfüllung gezwungen? (klingt lustig) Wollen die "mir" das vom Lohn abziehen?


    Bei Beamten würde das Fernbleiben zum Verlust der Dienstbezüge und zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens führen, also (spekuliere ich) könnte in besonders schweren Fällen (rein theoretisch) ein Disziplinarverfahren möglich sein. Sehe ich das richtig?


    Ich klinke mich jetzt aus und hoffe noch auf eine Info, welche Konsequenzen jetzt auf einen "freiwillig verpflichteten" wirklich zukommen, der den Dienst verweigert.
    (z.B. weil er und seine Familie selber auch Opfer der Katastrophe sind und selber Hilfe benötigen.)


    Gruß und Gute Nacht Wasser


    PS.: Du hast Deinen Beitrag überarbeitet/ergänzt und damit zwischenzeitlich die Frage beantwortet. In der Praxis könnte man im Extremfall also hinschmeißen, ohne gravierende rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Alles andere hätte mich wirklich erschüttert, denn Prio Eins hat die eigene Familie, zumindest bei mir!

    Nein, ich gehe nicht immer den Weg des geringsten Widerstandes - ganz im Gegenteil!

  • Also ich habe beim THW einen Dienstvertrag unterschrieben.

  • Also um an der Stelle nochmal einzuhaken...
    Was könnte einem blühen, der sich im Ernstfall vor dem Dienst drückt?
    Grundsätzlich ist es erst einmal eine Verletzung der Dienstpflicht, dafür wird noch keiner erschossen.
    Dann könnte je nach Umfang des Einsatzes noch der Straftatbestand der "Unterlassenen Hilfeleistung" dazukommen, hier würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine besondere Schwere der Schuld auf Grund der Garantenstellung des Angeklagten zugrunde gelegt.
    Möglicherweise -aber nicht sicher- könnte sich strafmindernd auswirken, wenn zum Zeitpunkt des Einsatzes eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben oder die Sicherheit der eigenen Familie bzw. eine besonders schwerwiegende Gefährdung der Rechtsgüter des Angeklagten (Eigentum [vulgo: Haus und Hof], Sicherheit, körperliche Unversehrtheit*).
    *hier gilt immer der Grundsatz "Eigensicherung geht vor", wenn ich also keine Möglichkeit habe, halbwegs unbeschadet zur Unterkunft zu kommen, oder das zu erwartende Risiko in keinem Verhältnis zum Einsatzgrund steht, würde ich das relativ pragmatisch als Einsatzhinderungsgrund werten.


    Grundsätzlich ist für jeden der §323c StGB zuständig, der eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vorsieht.


    ABER


    Zitat

    [h=4]Pflicht als Garant[Bearbeiten][/h]Einem wesentlich höheren Strafmaß setzt sich eine Person aus, die die gebotene Hilfe unterlässt, obwohl sie in einer „Garantenstellung“ eine besondere Verantwortung für den Schutz eines Rechtsguts bzw. die Überwachung einer Gefahrenquelle trägt (vgl. § 13 StGB für Deutschland). Man wird aus anderen Tatbeständen bestraft, weil man den Eintritt eines Schadens nicht verhindert hat: daher kann eine Körperverletzung oder ein Totschlag erfüllt sein. In einem solchen Fall ist die Person also genauso strafbar, wie sie es wäre, wenn sie den Schaden durch (positives) Tun herbeigeführt hätte.
    In der Fachsprache bezeichnet man dies als unechtes oder auch begehungsgleiches Unterlassungsdelikt, weil der Tatbestand eigentlich auf ein Handeln ausgelegt ist und nur durch die Generalklausel des § 13 StGB auch auf das Unterlassen ausgedehnt wird.

    (Wikipedia, http://de.wikipedia.org/w/inde…Hilfeleistung&redirect=no )
    Und diese Garantenstellung hat man sowohl als THW-Helfer, als auch als Arzt, Rettungsdienstler, Polizist, usw. inne!


    Da wir ja nur im hypothetischen Bereich unterwegs sind, brauchen wir uns da keine konkreten Beispiele auszudenken, aber bei einem MANV (Massenanfall von Verletzten) könnte man da auf mehrfache (schwere) Körperverletzung, evtl. mit Todesfolge oder sogar Totschlag verurteilt werden.
    Abgesehen von der MASSIVEN Auswirkung auf das allgemeine Leben (Führungszeugnis, evtl. Verlust von Anstellung, Urlaub in der JVA, soziale Ächtung...) müsste man auch mit den psychologischen Folgen rechnen, man muss im Zweifel damit klarkommen, dass man Menschenleben auf dem Gewissen hat.


    Um das in aller Kürze zu sagen: ich rate dazu, sich das gründlich zu überlegen, ob man ein Dienstverhältnis eingeht, dann aber auch dazu zu stehen.


    Die Freiwilligkeit -um auch das nochmal ganz deutlich zu machen- besteht in Beginn und ordentlicher Kündigung des Dienstverhältnisses, der Rest ist Pflicht!


    So long,
    Sam

  • Hi,
    freiwillig ist/ war man beim Bund auch;


    aber nach der Vereidigung war Schluß mit "Freiwillig"; dann war "Befehl ist Befehl". (Auch hier gelten Ausnahmen)


    Selbst in die Legion tritt man FREIWILLIG ein, und dann tut man besser was einem "gesagt" wird.
    G M

    Wenn die Welt schon im Eimer ist, will ich wenigstens den Henkel halten.

  • Zitat von mopedstruppi;222794

    Hi,
    freiwillig ist/ war man beim Bund auch;


    aber nach der Vereidigung war Schluß mit "Freiwillig"; dann war "Befehl ist Befehl". (Auch hier gelten Ausnahmen)


    Selbst in die Legion tritt man FREIWILLIG ein, und dann tut man besser was einem "gesagt" wird.
    G M


    Hallo Mopedstruppi,


    das ist doch in Rechtsstaaten völlig normal. Du trittst einer Organisation freiwillig bei, ob die nun Freiwillige Feuerwehr, DRK, THW oder (inzwischen auch freiwillig) Bundeswehr heisst, aber dann bist Du Teil einer Befehlskette.


    Politik kann und muss ich demokratisch organisieren, viele andere Dinge nicht. Ist doch auch im Privatleben nicht anders! Wenn ich z.B. beim Segeln den Befehl "Kurs 320" gebe, dann erwarte ich keine Volksabstimmung, ich erwarte, dass ich binnen 10 Sekunden vom Rudergänger die Rückmeldung höre "Kurs 320 liegt an!"


    Meint


    Matthias

    They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.
    Benjamin Franklin (1775)

  • Dadurch wird die ganze Sache für mich immer absurder.
    Man möchte also Leute haben, die neben ihrem normalen Leben (Familie, Arbeit usw.), zu jeder Zeit antreten können und denen bei Nichterscheinen - wenigstens formell - so ziemlch die schlimmsten Strafen drohen, die Deutschland zu bieten hat.
    Es gibt einen Alarm, ich sage, ich kann nicht, weil ich mein Kind nicht alleine lassen will, und dafür werde ich wegen mehrfacher Körperverletzung verklagt, weil das Kind ja eigentlich schon groß genug wäre?
    Oder ich fahre zähneknirschend hin, es stellt sich als Übung heraus und zu hause brennt das Kind die Küche ab...?
    Es muss ja auch nicht immer das doofe Kind sein: Der Chef sagt mir, wenn ich jetzt gehe, liegt morgen die Kündigung auf dem Tisch. Wenn ich sage, er muss mich aber freistellen sagt er, dass er das auch gerne tut, aber dass meine Kündigung dann natürlich betriebsbedingter Natur sei.
    Und dafür werde ich dann verklagt, komme in den Knast und verliere meinen Job. :peinlich:


    Wie ich schon mal schrieb, ist es ja schön und gut, dass das in der Praxis nicht so gehandhabt wird, aber wenn sich die Helfer dadurch ständig in einer rechtlichen Grauzone bewegen und nur mal irgendjemand auf die blöde Idee kommen muss, da jemanden anzuzeigen, dann kann das doch nicht Sinn der Sache sein. Wie kann ein System funktionieren, das nur unentgeltliche Arbeit fordert und mit Sanktionen droht?
    Die Helfer müssen doch abgesichert sein und nicht in so eine undurchsichtige, rechtlich unsichere Situation gebracht werden. Besonders da das ja der Normalzustand zu sein scheint.


    Und, was ich auch schon schrieb, was aber sehr wichtig ist: Ich will hier keinesfalls an den Helfern von THW oder anderen entsprechenden Einrichtungen herumnörgeln oder ähnliches. Für mich stellt sich eben _für_ diese Leute ein massives Problem dar, das anscheinend größtenteils ignoriert wird.
    Wobei ich noch hoffe, dass der Eindruck täuscht und die Sachlage doch etwas anders ist. :)

  • So Leute,


    jetzt nehmt doch mal den Strom aus der Tapete!


    Ja, es ist richtig dass hier ein freiwilliges, ehrenamtliches Dienstverhältnis eingegangen wird. Und ja, es ist auf jeden Fall auch eine moralische Verpflichtung. Bis dahin sind wir uns alle einig!


    Dennoch ...


    SAM: Da muss ich Dir (teilweise) widersprechen!



    Mit Deinem letzten Satz und dem Rest des Posts gehe ich 100% d´accord!


    Zur Garantenstellung: Die hast Du nicht so allgemein, wie es von Dir dargestellt wird. Hier muss mensch unterscheiden, mal von hinten nach vorne:


    - Polizist: Beamter des Landes oder des Bundes. Hier greift die Garantenstellung sowohl im Dienst, als auch ausserhalb. z.B. wenn ein Beamter von einer Straftat erfährt muss er (oder sie) tätig werden. Dies gilt aber für alle Staatsbediensteten...
    - Rettungsdienstler: Nur - und da gibt es entsprechende Urteile - innerhalb seines Dienstes und für seine (ihre) Dienstpflichten. Will sagen Ausübung des Dienstes, Richigkeit der getroffene Massnahmen etc.
    - Arzt: Nur innerhalb seines Dienstes - ABER (!) ein Arzt, der sich an einem Notfallort als Arzt zu erkennen gibt, setzt sich in diesem Moment in den Dienst. Auch hier betrifft die Garantenstellung im wesentlichen die ärztlichen Diagnosen & Massnahmen, diese müssen "lege artis" sein
    - THW-Helfer (bzw. KatS allgemein) nur in Ausübung des Dienstes. Will sagen bei "Alarm" hat er oder sie wohl "alles stehen und liegen zu lassen" und zum Dienst zu eilen, wenn hieraus kein unzumutbarer Nachteil entsteht. Dies kann z.B. schon sein, dass der Arbeitgeber sagt "Nee Kamerad Du bleibst hier und machst Deine Arbeit fertig, weil sonst Job weg. Und zwar fristlos!" (Soll es schon gegeben haben) Oder Gefahr für Hab und Gut, Ehre, Freiheit, Gesundheit, Leib & Leben sowohl des eigenen, wie auch der Familie. Hier haben wir widerstreitende Rechtsgüter und es kommen die einschlägigen §§ 34 & 35 ins Spiel. Die Diskussion wird spannend...


    Und die am Beispiel des MANV gezeigte Kausalkette würde maximal auf Körperverletzung mit Todesfolge auf Grund von Unterlassung hinauslaufen können. Und das Konstrukt auf Grund des Fernbleibens vom (Freiwilligen) Dienst durchzudeklinieren hat in D noch nie jemand geschafft


    Da es eine Verpflichtung gem. § 10 (früher 8.2 bzw. 8.1) KatSG nicht mehr gibt, ist es schwer selbst ein Fernbleiben von Übungsdiensten anders als mit Rausschmiss zu sanktionieren. War zu meiner Zeit als ZF lustiger, da hatten wir die Möglichkeit ein Bussgeldverfahren zu initiieren, oder die "Entpflichtung" zu veranlassen. Das brachte dann (auch nach langen Jahren des Dienstes kurz vor Ende der Verpflichtung) eine "spontane" Einladung zur Trachtentruppe mit sich. Solche Leute sollen in den Ausbildungskompanieen sehr beliebt gewesen sein und "genossen" eine besonders intensive Ausbildung... :devil:


    Warum dann der "Dienstvertrag"?


    Um es kurz zu machen: Der Helfer (die Helferin) erhält ja nicht nur Klamotten und eine Ausbildung. Da ist ja noch eine Versicherung (Haftpflicht, Unfall etc) und übernimmt im Einsatz u.U. hoheitliche Aufgaben.
    Hier ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Einsatz im Rahmen des THW Helfervereins oder der BA handelt, bzw. bei den HiOrg um z.B. einen Sanitätsdienst oder einen Einsatz der beliehenen Einsatzeinheit. Will sagen, ob der Einsatz auf Grund einer Feststellung / Anordnung der Hauptverwaltungsbeamten im Rahmen einer Katastrophe oder öffentlichen Sicherstellung etc. oder für einen (privaten) Auftraggeber handelt!
    Und das alles muss auf einer rechtlich einwandfreien Grundlage geschehen...


    Also ein recht komplexer Sachverhalt.


    Noch anders stellt es sich bei den Freiwilligen Feuerwehren dar. Hier ermöglichen die FSHG der Länder durchaus (zum Teil?) die Möglichkeit, Bürger zum Dienst zu verpflichten, wenn nicht genug Freiwillige vorhanden sind. So hatte z.B. die Gemeinde Westerland (Sylt) das Problem, dass ihre FF nicht mehr ausreichen freiwillig besetzt war. Zum Teil wg. Überalterung, viele Junge verließen damals die Insel aus beruflichen Gründen und die Saisonarbeiter hatten anderes zu tun, als sich zur FF zu melden. Der Gemeinderat stand kurz davor, Bürger zwecks Sicherstellung des Brandschutzes zur FF zu verpflichten!


    Zusammengefasst:


    Wer Spass an der Technik hat und bereit ist sich für die Gesellschaft zu engagieren und auch (Frei-)Zeit für den Dienst für Mitmenschen in Not zu investieren, der oder die ist beim THW goldrichtig!


    Wer sagt: "Ich will Leben Retten!" (und bereit ist...) der kommt zu uns!


    Wer sagt: "Große rote Autos, Männerspielzeug, Feuer aus machen ist mein Ding (und bereit ist...) der geht zur Freiwilligen Feuerwehr!


    :face_with_rolling_eyes: :face_with_rolling_eyes: :face_with_rolling_eyes:


    So, die drei letzten Zeilen waren "halb ernst", aber ist schon was dran. Und es ist und bleibt ein Ehrenamt. Und da steckt auch das Wort Ehre drin!


    Meint der


    Christian

    Hier wird das Licht von Hand gemacht ... und der Motor gehört nach hinten!

  • Moin!
    Dank dir für die Super Ausführungen!


    Damit komme ich allerdings NICH so rech klar:


    "War zu meiner Zeit als ZF lustiger, da hatten wir die Möglichkeit ein Bussgeldverfahren zu initiieren, oder die "Entpflichtung" zu veranlassen. Das brachte dann (auch nach langen Jahren des Dienstes kurz vor Ende der Verpflichtung) eine "spontane" Einladung zur Trachtentruppe mit sich. Solche Leute sollen in den Ausbildungskompanieen sehr beliebt gewesen sein und "genossen" eine besonders intensive Ausbildung... :devil:"


    Genau in diesem Satz fühlte ich dann wieder die "Hilflosigkeit" gegenüber dem Staat welche ich teils während meines Zivildienstes gespürt habe....


    Du weisst, wir hatten vor ein paar Monaten schon mal "Zusammen" geschrieben, als ich meine nicht immer positiven Erinnerungen an die ZD-Zeit kundtat...


    -----------------------


    Auch wenn ich in der Sache völlig PRO aller Hilfsorganisationen bin, und diese teils hoffnungslos unterfinanziert finde muss ich doch noch mal folgendes loswerden:


    Scheinbar ist es vielen überzeugten Mitgliedern von (allen) Hilfs"Vereinen" völlig unmöglich sich mal in einen "Zwangsrekrutierten" Zivi, oder auch evt. Wehrdienstleistenden hineinzuversetzen....


    Nur weil man selbst Bock darauf hat brennende Häuser zu löschen, oder hoffendlich noch lebendige aus einem Autowrack zu bergen, oder opa´s Windeln zu wechseln
    MUSS DAS JA NOCH LANGE NICHT SO BEI DEM EINBERUFENEN SEIN!


    Und ehrlichgesagt muss man sich dann auch nicht wundern wenn derjenige vielleicht nicht mit so viel Elan zu seinen PFLICHT-Stunden kommt um seinen "Frohndienst" am Staat zu leisten....


    Und da komme ich dann wieder auf deinen von mir zitierten Satz zu sprechen, aus dem für mich ein wenig dieses "Denunziantentum" durchschimmert, wie ich es während meines ZD durch meine Vorgesetzten zu spüren bekommen habe...


    Für mich liest sich der Satz irgendwie auch so, als wenn es da noch zwischen der Hilforganisation und er BW ein "Gentleman Agreement" gibt, um es eben denen noch mal so richtig zu zeigen, wer hier das Herrchen ist.... Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt....


    --------


    Ganz ehrlich - Ich hatte damals voll Bock auf so eine THW - Mitgliedschaft, selbst nach meiner verkorksten Zivi-Zeit, und ernsthaft überlegt, ob ich nicht eintrete - das kommt mir alles vom technischen Interesse und meiner Grundhaltung des helfen wollens entgegen, aber irgendwie bin ich dann doch rückwirkend froh, das ich es hab sein lassen....


    schade eigentlich....


    schade eigentlich, das es zumindest der deutsche Staat nicht schafft seinen Nachwuchs so zu erziehen, das er mit Stolz und Freude FREIWILLIG und gerne zu solchen Vereinen zu gehen, dann gäbe es diese "Betriebsklima" Probleme wahrscheinlich gar nicht....


    Aber da sind wir wieder bei der fehlenden Vaterlandsliebe, und das ist ein anderes Thema...


    Gruß EZS

  • Nun gut, glücklicherweise sind die Pflichtdienste ja inzwischen Geschichte. Folgendes kann man aber nicht ganz so stehen lassen:


    Zitat von Endzeitstimmung;223048

    Scheinbar ist es vielen überzeugten Mitgliedern von (allen) Hilfs"Vereinen" völlig unmöglich sich mal in einen "Zwangsrekrutierten" Zivi, oder auch evt. Wehrdienstleistenden hineinzuversetzen....


    Nur weil man selbst Bock darauf hat brennende Häuser zu löschen, oder hoffendlich noch lebendige aus einem Autowrack zu bergen, oder opa´s Windeln zu wechseln
    MUSS DAS JA NOCH LANGE NICHT SO BEI DEM EINBERUFENEN SEIN!


    Und ehrlichgesagt muss man sich dann auch nicht wundern wenn derjenige vielleicht nicht mit so viel Elan zu seinen PFLICHT-Stunden kommt um seinen "Frohndienst" am Staat zu leisten....


    Es wurde zum THW, zur Feuerwehr etc. niemand einberufen, sondern man ist dort freiwillig eingetreten. Die Möglichkeit, sich eine entsprechende Tätigkeit als Wehrersatzdienst anrechnen zu lassen, war an sich nicht so gedacht, dass man eine Wahlmöglichkeit als "geringeres Übel" im Vergleich zum Wehrdienst hat. Man wollte vielmehr die Leute, die sich eh schon in einer Hilfsorganisation engagieren, nicht durch den Wehrdienst zusätzlich belasten.


    Wenn nun ein Ersatzdienstleistender keinerlei Interesse an den Tätigkeiten der jeweiligen Hilfsorganisation zeigt, muss er sich schon fragen lassen, warum er sich denn für diesen Weg entschieden hat. Wer das THW etc. nur missbraucht, um nicht zur Bundeswehr zu müssen, verhält sich nicht unbedingt fair gegenüber den dortigen Mitgliedern, die ja immerhin Ihre Freizeit für seine Ausbildung opfern.

  • Zitat von Thomas;223105

    ...Es wurde... zur Feuerwehr etc. niemand einberufen...


    Zumindest ist das in unserer Gemeinde diskutiert und auch die Zwangseinberufung, Freikauf davon oder Attest beschlossen worden. Es waren einfach zu wenige Freiwillige.
    Durchgesetzt wurde die Pflicht zur Mitarbeit in der FFW dann aber doch nicht, da dann die Eingemeindung anstand.

    An der Kennzeichenbefestigung erkennt man die Ernsthaftigkeit eines Offroaders...

  • Ok, Pflichtfeuerwehr ist wieder eine andere Baustelle, darum ging es aber nicht.


    Eine "Pflicht zur Mitarbeit in der FFW" kann es meines Wissens nicht geben. Wenn die Freiwillige Feuerwehr zu wenig Mitglieder hat, wird diese aufgelöst und ggf. statt dessen eine Pflichtfeuerwehr gegründet.


  • Na ganz so schlimm ist es nicht... Der Chef darf natürlich sagen, dass man nicht zum Einsatz darf, worüber man natürlich bei beginn des Arbeitsverhältnisses Spricht...kommt auch auf die Tätigkeit an ... es sind nicht immer gemeine, unbelehrbare und Herzlose Arbeitgeber, die es nicht verstehen wollen, nein meistens können sie einen nicht gehen lassen...Arbeit geht vor! Das weiß auch das THW!... zum Glück gibt es einige die ihre Leute dabei unterstützen und es gut finden, das die im THW oder sonst wo sind.
    Zu Hause ist es halt auch nochmal anders, keiner sagt was wenn man mal nicht beim Dienst ist, weil die Familie wichtiger ist, keiner sagt was wenn man keine zeit hat für einen Einsatz weil man auf seine kinder aufpassen muss...
    Es hat ja auch nicht jeder beim THW nen Melder und die etwas weiter weg wohnen und nicht von der Arbeit weg können, die kommen dann als Verstärkung nach oder so. ja ok der ideale Helfer ist ein bisschen verrückt, hat einen netten Chef, ein Auto und wohnt nah dran...aber: jeder ist Willkommen beim THW mitzumachen.


    Natürlich sind auch ein paar paragrafen notwendig, aber im Alltag sind die eher unsichtbar...


    Es ist auch nicht so das man anfällig dafür ist Verklagt zu werden, nein... da muss man sich schon wer weiß wie daneben benehmen

    Gruß David

  • @Thomas...richtig,
    THW und Feuerwehr waren im Gegensatz zu den anderen Blaulicht-Vereinen wohl die, bei denen Die Abarbeitung des "Frohndienstes" auf mehrere Jahre verteilt werden konnte, und das nicht in Eins plus Frechheitszuschlag von mehreren Monaten gegenüber dem Wehrdienst abgeleistet werden müsste.


    Rückblickend wären THW und FW wohl für mich die bessere Wahl gewesen, so hätte ich nicht auf über 1 Jahr guten Verdienst plus freigeplante Lebenszeit am Stück verzichten müssen.


    Freiwilligkeit kann ich da aber noch lange nicht erkennen, sondern eher doch die Wahl des kleineren Übels...


    Eine Statistik darüber wie viele von den Freigestellten wohl lieber gar nirgends hingegangen währen wird es wohl kaum geben, ich würde mal schätzen 50 bis 75%.


    Diese Zahl wird sicherlich von den Wehrdienstverweigerern, die sich "freiwillig" irgendwo eine Zivi Stelle suchen MUSSTEN getoppt.


    Was war noch gleich die Alternative? Vorstrafe und Inhaftierung?! Ganz ehrlich - Freiwillig ist irgendwie anders...


    ----------------
    Noch ein Wort zur jetzigen Situation, die allgemeine Wehrpflicht ist meines Wissens nicht vorbei, sondern nur ausgesetzt... Ein himmelweiter Unterschied....


    DENNOCH -Ich möchte niemandem seinen Dienst - vor allem wenn er ehrenamtlich ist - madig machen, wenn es ihm Spass macht ist es doch für alle Beteiligten und das Volk Super!
    Nur sollte ein solches Interesse so geweckt werden, und nicht durch irgendeinenZwang auferlegt...


    Gruß EZS


    Kurz mal geschaut... Zum Ende des Zivildienstes gab es wohl zwischen 75000 und 100000 Zivildienstleistende , der Nachfolger der Bundesfreiwilligendienst kommt mit Männern und Frauen jeden Alters auf ca. 35000...

  • Ich verstehe ja den Standpunkt und kann es als Hausmeister-Zivi a.D. auch gut nachvollziehen. Uns wurde auf entsprechenden Schulungen auch beigebracht, dass für unseren Wehrersatzdienst das Verbot von Zwangsarbeit explizit ausgesetzt war.
    Wehr- und Wehrersatzdienst waren nie dafür gedacht, freiwillig zu sein.
    Jedenfalls nicht im Sinne von: "Ach, wenn ihr keine Lust habt, bleibt heute mal zu hause."


    Allerdings denke ich, wir sollten in diesem Thema bei der aktuellen Situation des THW bleiben.
    Immerhin war die Einstiegsfrage ja die, ob man da jetzt mitmachen sollte.


    Aber wir können ja mal ein neues Thema aufmachen, in dem wir über die Traumata sprechen können, die diese Zwangsarbeit in uns hinterlassen hat. :grosses Lachen:

  • Da hab ich ja was angerichtet... :Sagenichtsmehr:


    Erstmal danke Christian, für deine Ausführungen, widersprochen hast du mir da allerdings nicht, sondern präzisiert :winking_face:


    Mir ging es darum, die schlimmstmöglichen Konsequenzen darzulegen, einerseits um das "naja, dann krieg ich halt ne Geldstrafe von 10 Tagessätzen *gähn*" auszuschalten, andererseits aber die besonderen Unterschiede zwischen Zivilisten und Leuten mit Sonderstatus herauszustellen.


    Grundsätzlich hat bislang noch jede Wehrführung und jeder Ortsbeauftragte, die ich kenne, zu seinen Leuten gesagt "Es ist wichtig, das ihr kommt, wenn ihr gebraucht werdet. Aber wir zahlen nicht dein Gehalt, und deshalb versuch da einen sinnvollen Modus mit deinem Arbeitgeber zu finden."


    Gerade was das angeht, ist man in aller Regel beim THW flexibler als bei z.B. der Feuerwehr.
    (Ich gehe jetzt mal nicht von Dorffeuerwehren mit 20 Einsätzen im Jahr aus)
    FFW = Häufigere, meistens zeitlich und räumlich aber sehr begrenzte Einsätze, sehr schnelle Reaktionszeiten erforderlich
    THW = Seltenere Einsätze, aber oft mit größerer zeitlicher Ausdehnung, teils überregional, (außer in der ÖGA) meist langsamere Reaktionszeiten


    Auch hier kommt es natürlich auf die Einheit an, der man zugehörig ist! Eine Fachgruppe Beleuchtung wird deutlich häufiger alarmiert, als eine Ölschaden oder Wassergefahren und First-Responder-Einsätze bei der FFW müssen schneller bedient werden, als ein Mülleimerbrand.


    Aus persönlicher Erfahrung kann ich bestätigen, dass das THW eine Art Behörde ist, eben eine Bundesanstalt.
    Besagt: Es wird alles erfasst und festgehalten. Von jedem Helfer!
    Da gibt/gab es die Anwesenheitslisten zu den Diensten, wo man sich mit Uhrzeiten eingetragen hat, dann wurden diese Listen vom Verwaltungshelfer im THWin gepflegt und dadurch konnte dann beliebig der Datenbestand eines Helfers ausgewertet werden.
    2012 oder 13 wurden dann Kartenleser eingeführt, durch die das lästige Listenführen entfällt.


    Was will ich damit sagen: es ist nicht etwa Bosheit oder Denunziantentum geschuldet (gut, es mag Ausnahmen geben), wenn man einen Schiefstand bei Pflichtstunden und Ausbildungen feststellt, so etwas zu melden und ggf. abzustellen gehört auch zu den Pflichten der OV-Verwaltung.
    Und zu Zeiten des Wehrersatzdienstes musstenvon den Freigestellten bei der FFW auch Listen geführt werden, wo Anwesenheiten von der Wehrführung zu quittieren waren.


    Besonders 'beliebt' waren eigentlich nur die Leute, die sich billig vor dem Wehrdienst drücken wollten und gedacht haben, dass sie damit bei der Feuerwehr durchkommen und nichts machen müssen... da ist man mit der Einstellung fehl am Platz, wenn es um die Sicherheit seiner Mitmenschen geht.


    Also keine Angst vor dem Ehrenamt! Es wird keiner mit der Peitsche zum Dienst gezwungen und auch nicht dazu, seine Existenz aufs Spiel zu setzen. Außerdem gibt es in allen Bereichen genug Möglichkeiten, wie man sich einbringen kann.


    Ich kann für mich selbst definitiv sagen, dass ich weder die Zeit bei der FFW, noch beim THW bereue und trotzdem meinen Wehrdienst abgeleistet habe.


    Es ist nicht nur ein gutes Gefühl, anderen zu helfen, quasi der Gesellschaft auch ein bisschen was von sich selbst zu geben, sondern es beruhigt auch enorm, wenn man aus erster Hand weiß, wie motiviert und gut ausgebildet die größte Zahl unserer ehrenamtlichen Einsatzkräfte dabei ist. :winking_face:


    So long,
    Sam

  • Ich bin auch beim THW, aus gesundheitlichen Gründen komm ich über die Theorie leider nicht hinaus, aber mit dem Wissen kann man auch schon einiges anfangen.