Moin Andreas, moin @ll,
Zitat von AndreasH;225213Mir drängt sich da grad noch eine Frage auf ,Leute mit Fachwissen vor :
Bei vielen sterilen Einwegartikeln ist ein Verfallsdatum drauf...Handschuhe,Wundauflagen,Einwegspritzen,ect..EXP 20XX )
Meiner Laienmeinung nach müsste man das doch vernachlässigen können so lange die Verpackung unbeschädigt bzw. dicht ist..oder mache ich da einen üblen Denkfehler ?
Lass mich so antworten:
"Hmmm, Jaaa ... Jeiiin..."
Nun, so ganz daneben ist Dein Gedankengang nicht - so ganz richtig aber auch nicht.
Bei Verbandmaterial ist es so, dass es genug Beispiele gab / gibt, die Deine Gedanken Bestätigen. Seien es Funde in alten Bunkern beider Weltkriege, wo Sanitätsmaterial die Zeiten überdauert hat und noch steril und verwendbar war. Sei es ein Artikel über Arbeitssicherheit bei der Bahn wo ein alter "Pflasterkasten" vorgestellt wurde, der noch aus der Zeit der Oldenburgischen Eisenbahn stammte und in dem auch zwei Packungen sterile Kompressen aus der Ursprungsausstattung "überlebt" hatten, die sich in der Überprüfung als steril und verwendbar herausstellten.
Die Firma Söhngen hat erst so um 1999 / 2000 herum ein Verfallsdatum auf Kundenwunsch hin eingeführt. Davor gab es keins, genau mit der von Dir genannten Begründung. Keime können sich halt nicht durch eine unbeschädigte Verpackung bohren...
So weit, so gut. Bei anderen Einweg- bzw. Sterilmaterialien würde ich das nicht unterschreiben. Hier gibt der Hersteller für den genannten Zeitraum auch eine Garantieaussage ab! Will sagen, bei sachgerechter Lagerung sagt der Hersteller, dass sein Produkt dann auch sicher funktioniert.
Nehmen wir als Beispiele, dass die Spritze "dicht" ist, der Spritzenstempel nicht "zerbröselt" der Cuff des Tubus Druck hält (wird vor der Benutzung dennoch geprüft...) etc.
Schön zu sehen ist das bei den Larynxtuben der Firma VBM:
- Die Einwegmodelle haben ein Verfallsdatum. Einzeln steril verpackt, mit Funktionsgarantie etc. - aber auch nur bis zum Verfallsdatum!
- Die Mehrwegmodelle haben nur ein Produktionsdatum und eine Chargenangabe. Die können original Verpackt "ad infinitum" gelagert werden und sind deutlich solider gefertigt. Da ist der Anwender allerdings auch aufgefordert, die Dinger vor Gebrauch immer zu prüfen und entsprechend den Herstellervorgaben nach Gebrauch aufzubereiten.
Bei den von Dir genannten sterilen Handschuhen ist das Problem noch augenfälliger: Die schützen den Patienten durch Sterilität *UND* Patient & Behandler durch Dichtigkeit. Diese ist jedoch durch Materialalterung limitiert. Und hier bewegt sich der Anwender nur auf der sicheren Seite, wenn das Verfallsdatum eingehalten wird.
Zurück zum Ausgangspunkt - um es einfach zu machen:
Wenn Du steriles Verbandmaterial nach Ablaufdatum an Dir selbst anwendest "kräht da kein Hahn nach" - tust Du dies an einem anderen - evtl. einem Schutzbefohlenen - und es kommt zu einer Infektion bist Du der gelackmeierte ...
Ich hoffe, ich habe die Frage umfassend beantwortet und die Probleme transparent gemacht.
Schönen Abend
Christian