Haben wir Vollmond?
... jaaa, wir haben Vollmond!
Moin @ll,
jetzt vertragt Euch doch bitte wieder. Um es mal etwas pointiert zu schreiben:
Die Hälfte der Aussagen zu dem konkreten Fall in Kiel sind Mutmaßungen! Auch die Presse (oder gerade die?) kratzt mal locker an der Oberfläche und macht daraus einen Aufreißer.
Bevor mensch irgendetwas zu Verantwortung, illegalem Waffenbesitz etc. schreibt, erlaube ich mal auf einen fundamentalen Rechtsgrundsatz in D hinzuweisen:
Die Unschuldsvermutung!
Im Klartext: Solange eine Schuld nicht eindeutig bewiesen ist, gilt der Beklagte (oder der, gegen den ermittelt wird) als unschuldig.
Das ist so, weil das so ist...
Ob der Typ jetzt einen an der Waffel hat, oder einfach nur "normal bekloppt" ist, lassen wir jetzt mal außer acht. entscheidend ist, ob seine Sammlung legal ist. Das prüft derzeit wohl die Staatsanwaltschaft mit dem Anfangsverdacht des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Ich kann mir durchaus vorstellen (cave: Vermutung!), dass der junge Mann das Kettenfahrzeug seinerzeit sogar legal erworben hat. Allerdings werden sich wohl in den letzten 50 Jahren die Vorschriften zur Demilitarisierung geringfügig geändert haben. Und zu jeder Änderung gibt es - gute deutsche Tradition - eine Überleitungsvorschrift. Fraglich wird sein, ob da alles d´accord ist, sintemalen gilt: Unwissenheit (über ein Gesetz / eine Vorschrift) schützt vor Strafe nicht!
Ob es jetzt notwendig war, so einen Aufstand zu machen bleibt eine spannende Frage. Allerdings glaube ich nicht, dass dieser Fall ob seiner Dimension ganz unten in der Staatsanwaltschaft bearbeitet wurde. Da sollte sich schon einer mal Gedanken um den Aufwand gemacht haben. Denn auch eine Staatsanwaltschaft steht heute im Rampenlicht der Medien...
Und damit sind wir beim Kostenfaktor. Wenn die Nummer ausgeht, wie das berühmte Hornberger Schießen, dann stellt sich die Frage, wer den Zauber bezahlt. Das wird wohl kaum der dann unbescholtene Bürger sein. Hier bin ich voll und ganz bei ACD. Aber das ist erst noch zu entscheiden.
Rocky: ACD hat versucht, Dir aus seiner fachlichen Kenntnis heraus klar zu machen, dass Du zwei völlig unterschiedliche Geschichten in einen Pott schmeißt:
Hier geht es um ein Ermittlungsverfahren in einem Verdachtsfall. In Deinem Beispiel (Du schreibst von einem schweren Personenschaden) haben wir bereits einen Geschädigten. Und da geht es zum einen um die Beweissicherung in dem Ermittlungsverfahren (und eine KV ist kein Kavaliersdelikt) und zum anderen um dasselbe in einem haftungsrechtlichen Verfahren. Das heißt hier *IST* ein Schaden entstanden, weil ein Mensch aktiv gehandelt hat. Hinzu kommt, dass es zu der Bergung durch die Exekutive (bzw. deren Beauftragten) keine Alternative gab - der eigene Bergungsversuch ist ja offensichtlich fehl geschlagen. Im übrigen war eine Bergung zur Gefahrenabwehr (mindestens Vermeidung von Umweltschäden) ebenfalls zwingend geboten. Hinzu kommt der Fakt, dass (in D) es bei Kraftfahrzeugen eine allgemeine Gefährdungshaftung gibt. Sprich wenn Du dich mit einem (Kraft-)Fahrzeug in der Öffentlichkeit bewegst stellst Du für andere "per definitionem" eine potentielle Gefahr da. Nicht gerade doll, ist aber so. (Weiss ich aus leidvoller Erfahrung!)
Im übrigen gab es bei der Untersuchung wohl kaum die Alternative einer Begutachtung des ursächlichen Schadens vor Ort. Die mag es in dem Kieler Fall evtl. geben, das kann ich aber nicht beurteilen.
Das sind Gesichtspunkte, die Du wohl kaum mit einem "tu quoque" aus der Welt schaffen kannst.
So ganz nebenbei frage ich mich, in wie weit hier die Ermittlungsbehörden durch Aktenstudium bereits Erkenntnisse hatten, die der Presse - derzeit unsere einzige Quelle - und uns nicht bekannt sind.
Viel lustiger finde ich den Hinweis auf den gesuchten Torpedo. Ich stelle mir gerade vor, wie ein 70 Jähriger damit "Probefahrten" im heimischen Swimmingpool durchführt ...
:Rol::Rol::Rol::Rol: *KOPFKINO AUS*
In diesem Sinne
Christian