Beschlagnamung Immobilien Bremen

  • Vorab: Bitte zu diesem Post keine Meinungen abgeben, keine Kommentare etc., sonst artet das wieder in eine Flüchtlingsdiskussion aus. Soll nur der allgemeinen Info dienen für Immobesitzer!!!!!!



    Wie vor ca. 1h gemeldet wurde, hat Bremen das Gesetz zur Nutzung von Wohnraum für Flüchtlinge in der Bürgerschaft beschlossen.


    http://www.zeit.de/politik/deu…nungspolitik-gefluechtete


    Das Gesetz (bzw. die Vorlage dazu) findet man hier:


    http://www.bremische-buergersc…10-07_Drs-19-95_06138.pdf


    Der Text lautet (fett markierte Passagen sind die kritischen Punkte):


    Artikel 1


    Das Bremische Polizeigesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 441; 2002, S. 47), das zuletzt durch das Gesetz vom 28. Juli 2015 (Brem.GBl. S. 385) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
    1. In der Inhaltsangabe wird nach der Angabe zu § 26 folgende Angabe eingefügt:
    „§ 26a Sicherstellung privater Grundstücke, Gebäude oder Gebäude- oder Grundstücksteile zur Flüchtlingsunterbringung“


    2. Nach § 26 wird folgender § 26 a eingefügt:
    § 26 a Sicherstellung privater Grundstücke, Gebäude oder Gebäude- oder Grundstücksteile zur Flüchtlingsunterbringung
    (1) Die zuständige Ortspolizeibehörde kann zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden zur Abwehr von Gefahren für Leib oder Leben Grundstücke und Gebäude sowie Grundstücks- oder Gebäudeteile sicherstellen. Die Sicherstellung ist nur zulässig, wenn


    1. das Grundstück, das Gebäude oder der Grundstücks- oder Gebäudeteil ungenutzt ist; der Nichtnutzung steht eine Nutzung gleich, die ausschließlich oder weit überwiegend den Zweck verfolgt, eine Sicherstellung nach Satz 1 zu vereiteln und
    2. die in den vorhandenen Erstaufnahme- oder Folgeeinrichtungen zur Verfügung stehenden Plätze zur angemessenen Unterbringung der Flüchtlinge oder Asylbegehrenden nicht ausreichen.


    Eine Sicherstellung darf nicht erfolgen, wenn das Grundstück, das Gebäude oder der Grundstücks- oder Gebäudeteil eine Fläche von weniger als 300 qm aufweist.


    (2) Die zuständige Ortspolizeibehörde ist berechtigt, Grundstücke sowie Gebäude oder Teile davon zur Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen für eine Sicherstellung nach Absatz 1 vorliegen, zu betreten. Die Betretung ist vorher anzukündigen und darf nicht während der Nachtzeit (§ 104 Absatz 3 der Strafprozessordnung) erfolgen.


    (3) Die Sicherstellung darf nur solange und soweit erfolgen, wie dies zu dem in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlich ist.


    (4) Maßnahmen, insbesondere baulicher Art, in Bezug auf das sichergestellte Grundstück, das Gebäude oder Teile davon sind zu dulden, soweit sie zu dem in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlich sind und keine unzumutbare Beeinträchtigung der Interessen der in Anspruch genommenen Person eintritt. Nach Beendigung der Sicherstellung kann die in Anspruch genommene Person die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen, sofern dies nicht unverhältnismäßig ist.


    (5) Für die Inanspruchnahme sowie für etwaige Nachteile, die aus Maßnahmen nach Absatz 4 entstehen, ist auf Antrag eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Die Entschädigung wird durch die zuständige Ortspolizeibehörde festgesetzt. Wird ein Grundstück oder ein Gebäude nur zum Teil in Anspruch genommen, kann die in Anspruch genommene Person verlangen, dass auch für den nicht in Anspruch genommenen Teil eine Entschädigung geleistet wird, wenn der nicht in Anspruch genommene Teil nicht mehr in angemessenem Umfang genutzt werden kann.


    (6) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Sicherstellung nach Absatz 1 haben keine aufschiebende Wirkung.


    3. Dem § 88 wird folgender Absatz 3 angefügt:
    „(3) § 26a tritt mit Ablauf des 31. März 2017 außer Kraft. Nach § 26a sichergestellte Grundstücke, Gebäude, Grundstücks- oder Gebäudeteile dürfen nicht über den 31. März 2017 hinaus sichergestellt bleiben.“


    Artikel 2
    Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.


    Artikel 3
    Das bremische Hilfeleistungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 2009 (Brem.GBl. S. 105), das zuletzt durch Artikel 1 des Änderungsgesetzes vom 3. September 2013 (Brem.GBl. S. 512) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
    Nach § 37 wird ein neuer § 37a wie folgt eingefügt:


    „Für die Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen sind die Regelungen dieses Gesetzes entsprechen anzuwenden, soweit die Gefahr besteht, dass die Gesundheit und Versorgung dieser Bevölkerungsgruppe gefährdet ist.“


    Artikel 4
    Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.


    ___________________________________


    In der Vorlage findet man am Ende nach dem hier einkopierten Text noch Begründungen.


    Jeder Immobesitzer sollte sich klar darüber sein wie schwammig teilweise die Formulierungen sind, da sind Zugriffsrechte und auch Änderungsrechte am Gebäude sehr weit gefasst.


    Bitte, bitte, bitte hier keine Kommentare (wegen Flüchtlingen) dazu!!!!


    Ich stelle das hier nur ein, weil es von den bisher abgesegneten Gesetzen in diese Richtung eines der weitreichensten ist und es sehr gut zeigt in welche Richtung der Zug gerade fährt.


    Eine moralisch-politische Bewertung mag jeder bitte für sich selber treffen, aber hier KEINE Flüchtlingsdiskussion.


    Danke!

    Der Bote der Wahrheit braucht ein schnelles Pferd

  • Hamburg müsste in den kommenden Tagen was Ähnliches verabschieden.


    So viel Kommentar erlaube ich mir: So ganz verstehe ich beide Gesetzesinitiativen nicht. Beschlagnahmen sind aufgrund der Landespolizeigesetze bereits möglich. Insofern wären die aktuellen Initiativen unnötig. Wer Zeit und ein bisschen juristischen Sachverstand hat, könnte mal die geltenden Regeln und die neuen vergleichen. Wäre vielleicht interessant.

  • Hallo,


    Stadtwohnungen scheinenerstmal sicher zu sein:

    Zitat

    Eine Sicherstellung darf nicht erfolgen, wenn das Grundstück, das Gebäude oder der Grundstücks- oder Gebäudeteil eine Fläche von weniger als 300 qm aufweist.


    Außerdem nur nicht genutze Immobilien:

    Zitat

    1. das Grundstück, das Gebäude oder der Grundstücks- oder Gebäudeteil ungenutzt ist; der Nichtnutzung steht eine Nutzung gleich, die ausschließlich oder weit überwiegend den Zweck verfolgt, eine Sicherstellung nach Satz 1 zu vereiteln


    Ich kenne Bremen ja nicht, aber gibt es da viele ungenutze Hallen, Häuschen, Stadtwohnungen, Grundstücke über 300m²?


    Das Gesetzt zielt mMn haupsächlich auf eher größere Immos hin.


    Gruß
    Gerald

  • Hi Gerald,


    ja hast du recht. aber was die Punkte sind die mich aus Preppersicht bedenklich stimmen sind:


    a) ein Grundrecht nach dem Grundgesetz zur Unverletzlichkeit der Wohnung wird ansatzweise ausgehebelt, in der Offenheit ist das noch nicht kommuniziert worden


    b) Art. 13 GG schützt alle Räumlichkeiten, die einem Wohnzweck gewidmet wurden. In Konvergenz mit der Rechtsprechung des EuGH fallen darunter auch Betriebs- und Geschäftsräume. Da in dem Gesetz jedoch keine Beschränkung auf Gewerberäume (wie vermutlich in HH) genannt wird, ist hier eine Nutzungszuführung von Wohnimmobilien impliziert


    c) ein Eigentümer kann sich nicht gegen Umbauten wehren, hat aber einen Rückbauanspruch. Aber nur wenn er nicht unverhältnismäßig ist. Die Unverhältnismäßigkeit kann schnell eintreten, wenn das das Budget des Pleite-Stadtstaates nicht zulassen würde. Da sind dem Staat Tür und Tor geöffnet sich im Nachgang aus der Verantwortung zu stehlen. Unverhältnismäßigkeit ist schwer zu definieren.


    d) du bekommst nur auf Antrag eine Entschädigung, nicht etwa automatisch. Finde ich, wenn man es mal sehr nett ausdrücken will etwas "unhöflich" wie da mit dem Eigentümer verfahren wird. Erst wird in seinen Besitzstand eingegriffen und dann darf er noch einen Antrag zur Entschädigung stellen. Nicht etwa das der Staat hier auf ihn zukommen würde, nein das wär ja was.


    e) das die Ortspolizeibehörde die Entschädigung festsetzt finde ich ein starkes Stück. Wie viele Immobilienfachmänner gibt es wohl in dem Bereich in Bremen?


    Die Deutlichkeit in diesem Gesetz trägt eine ganz andere Note in sich als die bisherigen Beschlüsse aus anderen Ländern.

    Der Bote der Wahrheit braucht ein schnelles Pferd

  • Eine große Schwierigkeit sehe ich auch darin, daß bei Beendigung der Nutzung als Flüchtlingsheim eine Kernsanierung der betroffenen Grundstücke und Gebäude wohl notwendig sein dürfte.


    Und praktisch ist es eine Enteignung.

    An der Kennzeichenbefestigung erkennt man die Ernsthaftigkeit eines Offroaders...

  • Also ich verstehe das mit den 300 m² so, daß es sich die Beschlagnahme zB bei einem Grundstück auf die Grundstücksfläche bezieht. Das unbewohnte Einfamilienhaus mit 120 m² Wohnfläche fällt also genauso drunter, wie eine 500 m² Halle auf einem 2.000 m² großen Grundstück, oder eine "Eigentums"-Büro-/Ladenfläche mit 300 m² in einem WEG-Gebäude, also mit im übrigen Eigentumswohnungen .


    Im übrige geht es nicht um die Benutzung von vorhandenen Räumlichkeiten, sondern auch um die Durchführung von Baumaßnahmen, also Container und sonstwas aufstellen, könnte also auch eine nicht genutzte Gartenlaube sein.


    Bezüglich des Gummi§ mit der Pseudonutzung könnte ich mir vorstellen, daß ein Kriterium , zB Unterstellung von Sachen , durchführung von Sanierungsarbeiten sein könnte, ob damit gerade jetzt erst angefangen wurde, oder ob diese Art der Nutzung schon länger besteht.


    Ideal sind dabei für den Eiegntümer natürlich "Nutzungen" , die nicht einfach von außen nachzuvollziehen sind .
    Vielleicht geht auch die kurzfristige Überlassung, Vermietung, verpachtung an einen Dritten, der jetzt gerade dabei ist, das
    Objekt für einen bestimmten Zweck zu nutzen.


    Nach dem Geld ist auch das Grundeigentum nix mehr wert.


    Fragt sich, wann das Grundrecht auf Gesundheit und Leben der indigene Bevölkerung auch noch zugunsten der ... eingeschränkt
    wird ?



    Frieder

  • Au Weia, ich vermute, dieses Beispiel wird in anderen Bundesländern (so auch meinem grün regierten) Schule machen.


    Ich stelle mir gerade die Gesichter der Kollegen vor, die ungenutzte Scheunen, Lagerhallen und Wohnungen besitzen- sind eine Menge.

    Geht los!!!

  • Hallo in die Runde,


    ich wohne in einer Gegend, in der zurzeit - jahreszeitlich bedingt - diverse Ferienwohnungen leer stehen.


    Wenn man die nun zwangsbelegt...
    ziehen die "neuen Bewohner" dann nächstes Frühjahr pünktlich zur Saison wieder aus?
    Wenn nicht...
    was wird aus den Restaurants, Geschäften, Kiosken etc die in diesem Ort vom Tourismus leben?


    Und...nein!..ich denke nicht rechts, never!
    Aber man wird doch mal nachfragen dürfen.


    Lieben Gruss, Itchy

  • .....nicht erfolgen, wenn das Grundstück, das Gebäude oder der Grundstücks- oder Gebäudeteil eine Fläche von weniger als 300 qm


    Da kämen meiner Ansicht nach folgende Beispiele zum tragen:


    a) alle Grundstücke über 300m²
    b) alle Gebäude über 300m²
    c) Teilbereiche von Grundstücken sofern diese mindestens 300m² groß sind
    d) Teilbereiche von Gebäuden die über 300m² groß sind


    Es wird nicht von Mischformen aus Grundstück und Gebäude gesprochen. Insofern würde ich das 130m²-Prepper-Haus (jetzt) noch als unangetastet werten. Hier wird eindeutig zwischen Grundstück und Gebäude unterschieden. Einmal geht es um Wohnfläche, einmal um Grundstücksfläche.



    Denkbar sind nach meiner Ansicht aber Mischformen. Zum Beispiel 120m² EFH auf 1000m² Grundstück. Dann könnte theoretisch auf einem Teilbereich des Grundstückes von 500m² ein kleines Containerdorf entstehen. Interessant würden dann (hoffen wir das es zu so etwas nicht kommt) Fragen wie:


    Nehmen wir an, dass 120m² EFH steht auf einem 1000 m² Grundstück, dass teils Bauland (500m²) und teils Grünland (500 m²)ist. Die Gemeinde beschlagnahmt das Grünland. De facto würde dann die Containersiedlung im Garten stehen, die Stadt müsste aber nur Entschädigung für die Nutzung von Grünland zahlen, die wesentlich geringer sein dürfte.


    Oder man nehme einen alten 4-Seiten-Hof. Typisches Lehrer-Ehepaar was nur das Haupthaus bewohnt, keine Nutzung der Scheunen sondern nur in kleinen Teilbereichen. Scheune ist somit nicht genutzt und sagen wir mal 350m² groß. Besichtigung ergibt man kann den nicht genutzten Bereich mit 300 m² definieren. Dann wäre auch da eine Beschlagnahme theoretisch möglich. Bei natürlich entsprechend geringer Mietzahlung bzw. Entschädigung, weil das ja kein Wohnraum ist. Pech gehabt für den Eigentümer.


    Da lassen sich 1000de Fälle konstruieren die unsere Gerichte beschäftigen würden.


    Oder wie will man mit einem Immobesitzer umgehen der eine Gewerbehalle hat. Noch steht sie leer, er bekommt eine Einquartierungsverfügung. Staat zahlt im mal als fiktives Beispiel 5€ den Quadratmeter. Im Sommer nächsten Jahres kommt sein Kumpel und macht ihm ein Angebot zur Anmietung über 8 Euro den Quadratmeter. Müsste der Staat dann die festgesetzte eigene Mietzahlung erhöhen? Wenn ja, wie will man nachweisen dass ein solches Angebot nicht nur fiktiv war, da fehlen personelle Resourcen zur Kontrolle. Müsste der Staat keine erhöhte Miete nach dem Angebot zahlen und das Angebot wär wirklich real gewesen, wie kann man dem Eigentümer dann zumuten auf einen höheren Gewinn zu verzichten.



    Sehr heikles Thema.

    Der Bote der Wahrheit braucht ein schnelles Pferd

  • Sehr interessant was da auch im Kleingedruckten steht. Unter anderem das man nur ein paar Pfennige für die Nutzung der Immobilie kriegt, da ja die Höhe dieser vom Mieter festgesetzt wird. Ich will mir auch eine 10 Zimmer Wohnung in der Mitte von Zürich mieten können wo Ich die Miete festsetze. 5'00.- monatlich würde ich als angemessen ansehen.


    Das hat zur Folge das der Staat komischerweise keine geeigneten Immobilien mehr findet weil die Miete Preise die er zahlen will unrentable sind, darum findet er keine Immobilien und darum muss man sie stehlen.. ähhh legal beschlagnahmen um dann so die Preise drücken zu können. Als Krönung wenn die Immobilie ruiniert ist muss der Staat auch nicht für die Kosten aufkommen weil es unverhältnismäßig ist.


    Ich muss sagen, alle Achtung DDR 2.0 reloaded.


  • Diese Idee gibt es bei uns schon:


    Zitat

    Viele Zweitwohnungen stehen temporär leer – nach Ansicht des Grünen-Fraktionsvorsitzenden Balthasar Glättli sind das ungenutzte Ressourcen. Er schlägt vor, diese Wohnungen als Asylunterkünfte zu nutzen.
    ...
    Als eine weitere Möglichkeit sieht Glättli die Einquartierung von Asylsuchenden in Hotels und Tourismusunterkünften.


    http://www.tagesanzeiger.ch/sc…en-belegen/story/11403758


    Gresli

  • Interessant aber irgendwie eher erschreckend...


    Derzeit würde uns das noch nicht betreffen... Wobei wir einen Grund von insgesamt 6000 qm haben und unser Einfamilienhaus insgesamt mit Nutzfläche auch schon knapp an die 300 qm rankommt - wobei wir es zum Glück selbst bewohnen...


    was mir etwas sorgen macht ist 1. der Garten, der nunmal die 300 qm um das 20fache sprengt und somit sehr wohl zum Comtaineraufstellen reicht (wobei der Garten sehr uneben ist, da müsste wohl erstmal der Bagger anrücken, damit da überhaupt ein Container vernünftig stehen würde).
    2. unsere Einliegerwohnung im Keller, die derzeit natürlich noch ned ausgebaut ist (ist später für eines der Kinder vorgesehen), aber sie steht nunmal in den Bauplänen als Einliegerwohnung drin... Ob sie da evtl mal einfach die Beschlagnahmen obwohl sie im gleiche Haus ohne wirkliche räumliche Trennung liegt wie wir wohnen? Und außerdem ist der Zugang zum Heizungs- und Elektronikraum nur über die Einliegerwohnung möglich... Schwierig schwierig...


    Unser einziges Glück, sollte es in Bayern je soweit kommen(wovon ich doch ausgehe, wenn es in Bremen und HH scho geplant is), wäre, dass wir von den nächsten öffentlichen Verkehrsmitteln ein gutes Stück weg wohnen (min 5 km zu Fuß). Da werden wohl erstmal die Räume genutzt, die bessere öffentliche Anbindungen haben (hoffentlich).


    Bin ja mal gespannt, wie sich das entwickelt...


    grüße
    sabrina

  • 5 Km zu den nächsten Öffentlichen Verkehrsmitteln ist ja schon hart an der Grenze zur Menschenverachtung. Die müsste man ja direkt an die Beschlagnahme von Fahrzeugen und die Verschenkung von Führerscheinen denken. Allerdings gehts noch schlimmer , unsere Bude liegt in einem Handy-Netz Funkloch - wäre dann direkt ein Fall für die UNO.


    Frieder

  • @frieder: ich denke mal du meinst das ironisch... Für MICH ist das gar kein Problem (schön ruhig hier...), aber ich denke wie gesagt, dass da der Staat erstmal die Gebäude und Grundstücke nimmt die verkehrstechnisch besser liegen, sei es wegen der Annehmlichkeit als auch wegen des einfacheren Zugangs für die eigenen LKWs, Fahrzeuge und letztendlich auch Arbeitnehmer, die das ja betreuen (sollten)...

  • Zitat von frieder59;246523

    5 Km zu den nächsten Öffentlichen Verkehrsmitteln ist ja schon hart an der Grenze zur Menschenverachtung. Die müsste man ja direkt an die Beschlagnahme von Fahrzeugen und die Verschenkung von Führerscheinen denken. Allerdings gehts noch schlimmer , unsere Bude liegt in einem Handy-Netz Funkloch - wäre dann direkt ein Fall für die UNO.


    Frieder


    Du irrst gewaltig!
    Da die Smartphones der von eurer Regierung bevorzugten Zielgruppe meist schon älter wie 3 Monate sind würden sie einfach Sat_Phones bekommen und halt einen Taxi Shuttle der sie zur Ausübung ihrer Aktivitäten führt.


    LG Wolfgang

  • Mein Statement gegenüber den Lenkern der Polis:


    "Ich erwarte mehr von Ihnen als Sie können
    und ich kann mehr als Sie erwarten"


    gruss



    TId

  • Wisst ihr was mir auf die Nerven geht? Das sich hier inzwischen jeder zweite Thread direkt oder indirekt mit Flüchtlingen befasst oder aber in die Thematik Flüchtlinge hineinrutscht. Ich werde hier nicht mitdiskutieren, da dies nicht im Sinne meiner S&P Interessen ist. Dass ich klar Stellung pro Asyl beziehe habe ich ausreichend kundgetan.
    Jedem seine Meinung, aber ist es denn nicht möglich seine politischen Ansinnen in anderen Foren zu diskutieren? Das Internet bietet hier round about 5 Exabytes Platz. Es macht keinen Spaß mehr dieses Forum zu öffnen, da die immer gleichen Asylfluttheorien die Runde machen. Wer sich darüber informieren will muss nur eine x-beliebige andere Nachrichtenseite aufmachen. Überall steht der gleiche Schrott.


    Grüße

    [HR][/HR]Klar komme ich nach der Apokalypse in die Hölle, aber mit VIP-Bändchen und Freigetränk.
    [HR][/HR]

  • letztlich gehört n.m.E. die mögliche Beschlagnahme von Privatobjekten sehr wohl in den Kontext des Preppens, denn letztlich fußt das Vorbereitetsein ja auf der Verfügbarkeit von Ressourcen und zunächst nicht auf dem "Teilen" eben dieser Ressourcen.


    (Bevor hier jetzt ein Aufschrei kommt von wegen "Service to Others" daran Denken das die meisten hier auf "low profile" setzen. :winking_face: )



    Wirklich nichts böses verfolgend



    Gruss



    TID

  • Ich MEINE meine Beiträge nicht zwangsläufig Contra Asyl...
    Allerdings steht die evtl Beschlagnahmung meines Grund und Bodens nunmal damit in Zusammenhang... Das ich nicht begeistert bin, dass mir vom Staat aufgezwungen wird, was ich mit wem teilen, ist denke ich verständlich... Allerdings heißt das NiCHT, dass ich meine Besitz nich teilen würde - nur suche ich mir die Art und Weisem wie und was ich teile gerne selber aus und wenn ich bei mir einziehen lasse, auch... Gegen eine vernünftigen jungen Mann oder eine kleine Familie hätte ich denke ich nicht unbedingt etwas einzuwenden... Wenn sie einigermaßen zu uns passen und sich an die Regeln in unserem Haus halten... Das kann ich mir aber nicht aussuchen, wenn sie mir vom Staat einfach vor die Nase gesetzt werden..


    Nur um mich mal zu erklären... Den Asylfeindlich bin ich keineswegs!!! (Kleiderspenden und ähnliches sind für mich selbstverständlich)


    lg,
    sabrina