ZitatWas das Baurecht betrifft, zumindest in BaWü sind Gebäude (die nicht zu Wohnzwecken dienen) im Innenbereich (Siedlungen) bis 40m³ umbautem Raum verfahrensfrei und im Aussenbereich (Landschaft) bis 20m³.
ist ja in jedem Bundesland änders das ganze ändert sich aber wenn es für das entsprechende Grundstück/gegend einen Bebauungsplan gibt.
LG Michael