...kannst du Gift drauf nehmen, dass es dort nur was auf Bezugsschein geben wird. Du musst dich zunächst registrieren, bekommst eine Berechtigungskarte und Bezugsscheine oder Abschnitte auf der B-Karte, die dann an der Ausgabestelle entwertet werden. Ohne Vorlage der Karte (und Identitätsprüfung) gibts da an der Lebensmittelausgabe gar nichts. In D ist dafür das Ernährungssicherstellungsgesetz (ESG) die Grundlage. Wie das abläuft, kann man hier nachlesen.
Die Trickser und Hamsterer auszubremsen, gehört zum kleinen 1x1 sämtlicher Hilfsorganisationen. Egal ob UNHCR, WFP, Rotes Kreuz etc. Selbst Tafelläden geben nichts "einfach so" an jemanden ab:
"Zum Einkauf in einem Tafelladen braucht man eine Kundenkarte. Berechtigt sind Personen, die eine kleine Rente, BAföG, Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen. Sie kann an folgenden Stellen bei Vorlage eines amtlichen Bescheids und eines Passfotos beantragt werden. Sie ist nicht übertragbar." (DRK Ulm)
Na und, dann registriere ich mich halt und lasse stempeln. Die wissen doch nicht, was ich vor der Krise gebunkert habe.
Und ich stelle mich sicher nicht an, um anderen was wegzunehmen, sondern wegen der vorgenannten Punkte. Ich bekomme nur das, was mir rechtlich zusteht. Nicht mehr und nicht weniger. Wer eine Ungerechtigkeit darin sieht, dass ich ja Vorräte aus der Zeit vor der Krise hätte, muss damit selbst klar kommen.