Muss ja nicht volle Beleuchtung sein. Würde ja ausreichen, wenn nur die Hälfte oder ein Drittel der Lampen über Notstrom betrieben wird. Es geht ja nur darum, dass man nicht ohne Taschenlampe über irgendeinen Blödsinn stolpert. Und sei es nur im Treppenhaus.
Guten Abend,
bei der beschriebenen Notbeleuchtung handelt es sich um eine Sicherheitsbeleuchtung, bestehend aus Sicherheitsleuchten zur Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege (in Bereitschaftsschaltung) und den Rettungszeichenleuchten (in Dauerschaltung) zur Kennzeichnung derselben, also die grünen Leuchten mit Piktogrammen.
Zur Aktivierung der Bereitschaftsleuchten wird der jeweilige Endstromkreis überwacht. Diese werden also aktiviert, wenn der RCD/FI oder Leitungsschutzschalter (Sicherungsautomat) auslöst oder das vorgelagerte Netz ausfällt. Die Autonomiezeiten (=Batteriebetrieb) betragen in der Regel 3h, in Beherbergungsstätten idR 8h, der Funktionserhalt bei Brand 30min, nicht jedoch in den vom Brand beaufschlagten Räumen - die sind dann ohnehin verloren.
Die Anlagen gibt es in Form von Einzel-, Gruppen- und Zentralbatterieanlagen.
Die Forderung nach einer SiBel ergibt sich idR aus dem Brandschutznachweis und lappt somit ins Baurecht. Im Brandschutznachweis können auch Abweichungen beschrieben werden z.B. Verzicht auf Sicherheitsleuchten und Beschränkung auf die oben beschriebene Fluchtwegkennzeichnung. Weitere Anforderungen ergeben sich z.B. aus der Versammlungsstätten-Verordnung oder Arbeitsstätten-VO. Hier sind häufig Sonderfälle wie Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung zu berücksichtigen (Arbeiten mit Säuren oder Laugen, heiße Oberflächen, Gruben, …). Hier müssen dann höhere Beleuchtungsstärken ausgeführt werden als die für die reinen FuRwege notwendige Beleuchtungsstärke von 1 Lux (gemessen + 0,2 m OKFFB). Außer den genannten Anforderungen muß der Betreiber ggf. eine Risikobetrachtung mit der Fragestellung durchführen, ob er bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung das sichere Verlassen des Gebäudes garantieren kann. Die SiBel ist keine Ersatzbeleuchtung zur Aufrechterhaltung des Betriebes. In größeren Hallen (z.B. Möbelhäusern) muss ggf. eine Antipanikbeleuchtung mit 0,5 lx zum sicheren Erreichen der Flucht- und Rettungswege ausgeführt werden. Die Anlagen müssen ständig überwacht werden, es gibt wöchentliche und jährliche Prüfungen (Batteriedauertest) die dokumentiert werden müssen, die Prüfbücher müssen für die Dauer von mind. 2 Jahren verfügbar sein.
In der Regel sind baurechtlich geforderte SiBel durch eine Prüfsachverständigen abzunehmen, es gibt dann auch noch 1- und 4-jährige Prüffristen.
Mehr fällt mir jetzt nicht ein, achso, gilt für D.
Schönen Abend, Transalp