Die Prüfung laut §4 ist nicht, ob der Gast irgendein Dokument vorlegen kann, sondern ob er geimpft ist. Wie will der Wirt prüfen, ob er einen tatsächlich Geimpften vor sich hat, wenn er nicht weiß, ob das Impfzertifikat überhaupt auf den Gast ausgestellt ist?
Das ist deine Interpretation aber keine festgelegte Regelung. Zeig mir die doch bitte im Wortlaut.