Grundsteuer 2025

  • Hat jemand von euch auch schon einen Vorab-Bescheid mit der voraussichtlichen neuen Grundsteuer ab 2025 bekommen? Hier in Hamburg habe ich für die Wohnung ein solches Schreiben ca. 3 Wochen nach der Abgabe/Eingabe der Daten in Elster bekommen. Fazit: es wird natürlich teurer, aber doch recht verkraftbare 1,60 € im Jahr. Also im Grunde genommen nix. Wobei Hamburg ja nach einem eigenen Berechnungsmodell vorgeht. Gespannt bin ich wie sich das bei SO in McPom entwickeln wird.


    In BaWü gibt es ja schon die ersten problematischen Fälle mit Oma-ihr-klein-Häuschen:


    https://www.focus.de/finanzen/erhoehung-um-2800-prozent-befuerchtet-grundsteuer-bis-2800-prozent-hoeher-hier-stehen-jetzt-existenzen-auf-dem-spiel_id_180232544.html


    Wer vorab-Berechnungen bekommt bitte gerne mal hier posten, damit man die Entwicklung in unterschiedlichen Bundesländern abschätzen kann.

    Der Bote der Wahrheit braucht ein schnelles Pferd

  • Wer vorab-Berechnungen bekommt bitte gerne mal hier posten, damit man die Entwicklung in unterschiedlichen Bundesländern abschätzen kann.


    Thüringen (Bundesmodell): Für das 1. Grundstück hat sich der Grundsteuermessbetrag um 70% veringert. Wie sich das finanziell auswirkt, weis ich aber erst, wenn die Hebesätze für 2025 feststehen. Da vermietet, eh nur durchlaufender Posten.

    Der vom FA ermittelte Grundsteuerwert liegt ziehmlicht dicht bei den vor ein paar Jahren von einen Gutachter ermittelten Wert.


    Für das 2. Grundstück habe ich noch keine Bescheid (obwohl am selber Tag abgesendet).

    Da müßte ich es selber bezahlen und befürchte ich, das ich mehr wird.

  • Vielleicht interessant für Forumsteilnehmer die in Bayern wohnen:


    Grundsteuer: Statt 198 Euro künftig 2500 Euro - für eine Obstwiese - FOCUS online


    Die darin genannten Regelungen bezüglich Einteilung bei Grundsteuer A / B sind interessant als auch die Möglichkeit bei Ermäßigungen.


    Zitat: "Bei einer Zuordnung zum Grundvermögen schaffe Art. 3 Abs. 1 Satz 2 Bayerisches Grundsteuergesetz (BayGrStG) zwei Möglichkeiten zur Ermäßigung der Äquivalenzzahl. Letztere ist ein reiner Rechenwert und beträgt 0,50 EUR/qm für Gebäudeflächen und 0,04 EUR/qm für Flächen des Grund und Boden.

    Dies sei zum einen dann der Fall, wenn das Gebäude zu mindestens 90 Prozent für Wohnzwecke genutzt werde und die Fläche des Grund und Bodens größer als die 10-fache Wohnfläche sei. Zum anderen, wenn die Fläche des Grund und Bodens mindestens 10.000 Quadratmeter groß und zu mindestens 90 Prozent weder bebaut noch befestigt sei."


    Endgültig wird ja am Ende eh erst die Berechnung sein, wenn die Hebesätze feststehen.

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  • Zitat

    Grundsteuer: Statt 198 Euro künftig 2500 Euro - für eine Obstwiese

    WIeder mal übelstes Clickbaiting vom Focus.... Hautpsache eine dramatische Überschrift, die die Leute aufregt. Diese 2.500€ müsste der Beispielrentner mit seiner Obstwiese ja nur bezahlen, wenn die Hebesätze unverändert bleiben. Die politische Vorgabe ist aber, dass die Kommunen über die Grundsteuer insgesamt nicht mehr einnehmen sollen, als bisher. Also werden die die Hebesätze insgesamt sinken (müssen).


    Was mich an der Umsetzung der Grundsteuerreform aber am meisten stört, ist dass man die Grundstückseigentümer nötigt, dem Staat die Daten zu den Flächen aus den Datenbeständen des Staates rauszusuchen, um sie dann dem Staat zuzuschicken... Es wurden bei den Geoportalen der Bundesländer ja extra Zugänge für die Bürger eingerichtet und die Gutachterausschüsse der Kommunen mussten ihre (früher kostenpflichtigen) Bodenrichtwertsverzeichnisse ebenfalls zur Verfügung stellen. Der Staat hätte die Daten auch "einfach" per Datenabgleich selbst erfassen können.


    So hat man nun Millionen von Grundsteuererklärungen, die großenteils fehlerhaft oder bewusst/unbewusst grob falsch erstellt wurden, weil die Leute mit dem Zusammentragen der Daten überfordert waren.


    So hat meine SchwieMu ein Grundstück auf dem verschiedene Bodenrichtwerte gelten: auf dem vorderen Teil steht das Haus, dann kommen Wirtschaftsgebäude, dahinter Garten und dann eine riesige Wiese (ca. 30x100m). Am Ende dann nochmal ein Zufahrtsweg, der auf eine öffentliche Straße führt. Die vorderen 30% und die hinteren ca. 10% des Flurstücks haben die Bodenrichtwertklasse für Wohnbebauung, dazwischen ist man in der "Ackerlandklasse", die in Sachsen-Anhalt nochmal in drei verschieden hohe Bodenrichtwerte unterteilt ist (Grünland, Ackerland und noch ne Unterart). Es kann einem aber keine Stelle sagen, wie man nun seinen Garten und die Wiese, die in dieser Klasse liegen, genau einstufen soll. Auch ist der genaue Verlauf der Abgrenzung zwischen Wohnland und Ackerland nicht aus den zugänglichen GIS-Systemen der Bundesländer zu entnehmen. Man hat da eine geschwungene Linie, die zweimal übers Grundstück läuft und soll dann die Quadratmeter der jeweiligen Bodenrichtwertklasse zuordnen.


    Der Witz ist, wenn man da falsche Angaben macht, macht man sich strafbar (Steuerhinterziehung). Um rechtssicher die Grundsteuer erklären zu können, müsste man die Grundstücke in solchen Fällen vom Vermessungsamt vermessen lassen.

  • tomduly


    In dem Grundbuchauszug muss doch die Einteilung des Flurstückes / der Flurstücke je nach Nutzungsart vermerkt sein, sonst wäre bis dato ja keine ordentliche Grundsteuerzahlung möglich gewesen?


    Insgesamt hört sich aber die Bewertung des gesamten Grundstückes seht schwierig an :frowning_face:

  • Es kann einem aber keine Stelle sagen, wie man nun seinen Garten und die Wiese, die in dieser Klasse liegen, genau einstufen soll. Auch ist der genaue Verlauf der Abgrenzung zwischen Wohnland und Ackerland nicht aus den zugänglichen GIS-Systemen der Bundesländer zu entnehmen. Man hat da eine geschwungene Linie, die zweimal übers Grundstück läuft und soll dann die Quadratmeter der jeweiligen Bodenrichtwertklasse zuordnen.


    Mal wieder diese deutsche Kleinstaaterei.

    In Thüringen bekommt man direkt im Portal die Flächen und Bodenrichtwerte der Teilstücke angezeigt.

    Bebaungsgrenze scheint auch zu stimmen.

    Dafür hat man dann 3 Berechungsverfahren, je nach den, ob es ein Gewerbegrundstück, ein reines Wohngrundstück oder ein gemischte Nutzung ist.

    Blöd nur, das die Garage auf den anderne Flurstück ist und ich für jedes Flurstück eine getrente Erklärung abgeben mußte.

  • Mal wieder diese deutsche Kleinstaaterei.

    In Thüringen bekommt man direkt im Portal die Flächen und Bodenrichtwerte der Teilstücke angezeigt.

    Bebaungsgrenze scheint auch zu stimmen.

    Dafür hat man dann 3 Berechungsverfahren, je nach den, ob es ein Gewerbegrundstück, ein reines Wohngrundstück oder ein gemischte Nutzung ist.

    Blöd nur, das die Garage auf den anderne Flurstück ist und ich für jedes Flurstück eine getrente Erklärung abgeben mußte.

    Dann hast das vermutlich falsch gemacht. Bewertet wird die wirtschaftliche Einheit und nicht das Flurstück. Die Finanzverwaltung bekommt das in Ihren Aufforderungen nicht gebacken. Man muss beim einreichen der Erklärung im Freitextfeld mitteilen, dass die Erklärung noch die Aktenzeichen x, y, z umfasst.

  • In Bayern gibt es auch für ein Grundstück/Flurstück 2 Einheitswertsteuernummern . Eines zB für Wohnhaus und Umgriff mit 1000 m² und 5000m² für das angrenzende Grünland . Nett ist es , wenn das Finanzamt selbst nicht mal die genauen Teilflächen kennt. Im Geoportal findet sich nur das Gesamtgrundstück. Und interessant wird es, wenn man als Nichtlandwirt dann noch einen Hektar unbebautes Privatbiotop hat, dem man nur beim verwildern zuschaut und sich gelegentlich einen umgestürzten Baum fürs brennholz rausholt. Mal schauenwas dem Amtsgaul dazu einfällt.

  • In Baden-Württemberg wurde jetzt die erste Musterklage eingereicht:


    Steuerzahlerbund reicht Klage gegen Grundsteuer in Baden-Württemberg ein - FOCUS online


    Dort scheinen ja die eklatantesten Unterschiede zu herrschen. Interessant das dies jetzt erfolgt, wo noch nicht die Hebesätze feststehen. Scheinbar misstraut man den Kommunen, dass hier doch nicht aufkommensneutral mit den Hebesätzen nachjustiert wird.


    Zitat: "Die erste Klage gegen einen Grundsteuerwertbescheid sei demnach bereits bei Gericht eingereicht. „Mit dieser Klage sollen grundsätzliche Fragestellungen zur Verfassungsmäßigkeit des neuen Landesgrundsteuergesetzes geklärt werden“, heißt es weiter. Grund für die Musterklagen insgesamt sind der Verbändeallianz zufolge gravierende verfassungsrechtliche Bedenken der vier Verbände hinsichtlich der Grundsteuer B im neuen Grundsteuergesetz Baden-Württemberg."

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  • Da bin ich mal gespannt. Manche Gemeinden reiben sich ja schon die Hände, um entsprechend ihre leeren Kassen mit den neuen Einnahmen aufzufüllen.

    -<[ Nunquam-Non-Paratus ]>-

  • Wobei ja eigentlich die Werte die angesetzt werden egal sind. Man könnte auch das Plumpsklo mit 10 Mio. € Wert ansetzen, sofern der Hebesatz so angepasst ist, dass nicht Mehreinnahmen durch die Gemeinde entstehen. Aber Steigerungen im Hebesatz waren ja ob der klammen Gemeindekassen auch schon jetzt vor der Reform in etlichen Regionen zu verzeichnen. Wird eher noch schlimmer werden, wenn auch kommunale bzw. Schattenhaushalte von Bundesländern die dann durch Kürzungen auf die Kommunen durchschlagen nicht mehr gesetzeskonform sind....

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  • Interessant das dies jetzt erfolgt, wo noch nicht die Hebesätze feststehen. Scheinbar misstraut man den Kommunen, dass hier doch nicht aufkommensneutral mit den Hebesätzen nachjustiert wird.

    Genau das passiert gerade. Noch vor Einsetzen der neuen Grundsteuerbewertung hat unsere Gemeinde mal schnell eben die Hebesätze kräftig erhöht. Alle Grundeigentümer haben dieser Tage neue, bös erhöhte, Grundsteuerbescheide erhalten. Mein Nachbar war der Meinung, wie wahrscheinlich viele andere auch, das hätte was mit dieser Neufestsetzung zu tun. Ich sag ihm aber: Das dicke Ende kommt erst noch.

    So wie ich das sehe sind die Kommunen hier die Trittbrettfahrer dieser Aktion und profitieren von 2x Erhöhung der Grundsteuer.

    Und doofe Mieter denken, das es die Vermieter und Grundeigentümer hier mal richtig besorgt kriegen. Fakt ist ja aber, das in 99% aller Fälle, diese Grundsteuern, über die Mietnebenkosten, komplett auf die Mieter umgelegt werden.

  • Joh, ist ne schlaue Taktik die Komunen jetzt anwenden können. Erst mal einen Aufschlag zu den alten Konditionen. Und wird dann auf ein neues Modell umgestellt (oder auch nicht, falls das gerichtlich gekippt wird) dann wird beim Umstellen der Hebesätze auf die neue Bewertungsgrundlage noch mal ein Schlöckchen oben drauf genommen.

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  • Wobei ja eigentlich die Werte die angesetzt werden egal sind. Man könnte auch das Plumpsklo mit 10 Mio. € Wert ansetzen, sofern der Hebesatz so angepasst ist, dass nicht Mehreinnahmen durch die Gemeinde entstehen. Aber Steigerungen im Hebesatz waren ja ob der klammen Gemeindekassen auch schon jetzt vor der Reform in etlichen Regionen zu verzeichnen. Wird eher noch schlimmer werden, wenn auch kommunale bzw. Schattenhaushalte von Bundesländern die dann durch Kürzungen auf die Kommunen durchschlagen nicht mehr gesetzeskonform sind....

    Ist halt auch eine Frage der Vermögensverteilung in Deutschland. Die Vermögen konzentrieren sich hierzulande immer mehr bei den Reichen.

    Der größte Teil des Vermögens in Deutschland sind nun mal Immobilien und gerade die letzten 10 Jahre sind diese Vermögen extrem stark gewachsen. Dieses Geld kommt ja nicht aus dem Nichts.


    Die Politik muss sich halt überlegen, wie man damit umgeht. Bei den einkommen besteuert man die hohen Einkommen auch deutlich stärker, Vermögen hingegen bleibt hierzulande weitgehend unangetastet, obwohl die Ungleichheit bei Vermögen viel höher ist als bei Einkommen.


    Dabei ist der mathematische Konzentrationseffekt noch(!) garnicht so groß, das ist jetzt erst am Kippunkt.


    Ich hab mal ganz schnell eine Excel Grafik gebastelt, bei der die Wirtschaft mit 2% wächst aber die Top 10% Vermögen mit 6%. Startwert: Die oberen 10% haben anfangs auch nur 10%. Viele Jahre ist alles gut, auch die unteren 90% profitieren, wobei die oberen 10% halt wesentlich schneller reich werden. Das ist das, was alle als "Normalität" wahr nehmen. Ist schon nicht so schlimm.

    Dann kommt aber schnell ein Kippunkt, ab dem die restlichen 90% rapide verarmen.

    Das ist simple Mathematik, wenn nicht mehr als 2% Wachstum zu verteilen ist.


    Klar, jeder hat dazu eine Meinung, aber die grundleegnde Methamatik bleibt halt trotzdem. Bisher ist unser Glück, dass die Globaliserung das dämpft, aber der Effekt funktioniert auch nicht ewig, die Erde ist begrenzt.



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    Aus gegebenem Anlass: ich distanziere mich hiermit ausdrücklich gegen jeden Form von Gewaltphantasien gegen andere, den Staat oder staatliche Organe. Ich betreibe prepping als Krisenvorsorge und als Hobby und tausche mich hier mit Gleichgesinnten aus.

  • Vom Prinzip het bin ich bei dir aber die Grundsteuer wird auf die Mieter umgelegt. Damit zahlen am Ende Alle, auch diejenigen welche keine Immo haben. Ein Dach über dem Kopf braucht Jeder….

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  • Vom Prinzip het bin ich bei dir aber die Grundsteuer wird auf die Mieter umgelegt. Damit zahlen am Ende Alle, auch diejenigen welche keine Immo haben. Ein Dach über dem Kopf braucht Jeder….

    Bei vermieteten Immobilien ist das so zu erwarten, aber bei selbst genutzten eben nicht.


    Die Kritik kommt ja von den Eigennutzern (aus eben diesem Grund) und nicht von den Vermietern.


    Das ist halt ungewöhnlich in Deutschland, Eigenheimbesitzer sind es gewohnt, diverse Förderungen von der Gesellschaft zu bekommen und abgesehen von der Grunderwerbssteuer ansonsten weitgehend in Ruhe gelassen zu werden. Weder wird der Mietwert der selbst bewohnten immobilie besteuert noch der Flächenvebrauch, noch der Wertzuwachs bei Veräußerung (nach Spekulationsfrist). Das ist im Vergleich zu anderen Assetklassen oder anderen Ländern schon sehr privilegiert.

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