Wanderer sind für Ihren eigenen Schutz verantwortlich

  • Für die "Draußen zuhause"-Member eventuell interessant:


    "Auf eigene Gefahr" - auch auf beworbenen Wanderwegen - Schwarzwaldverein e.V.
    Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich des so genannten „Harzer-Hexen-Stieg-Urteils“ des Oberlandesgericht Naumburg…
    www.schwarzwaldverein.de


    Ein Wanderer hat gegen die Stadt Thale geklagt, weil ihm auf einem Wanderweg ein Baum auf den Kopf gefallen ist. Sein Argument war, dass die Stadt ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen wäre. Der BGH hat jetzt eine Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich des so genannten „Harzer-Hexen-Stieg-Urteils“ des Oberlandesgericht Naumburg zurückgewiesen.


    In der ursprünglichen Urteilsbegründung des Landgerichts Magdeburg hieß es (Auszug): "Der Waldbesucher, der auf eigene Gefahr Waldwege betritt, kann grundsätzlich nicht erwarten, dass der Waldbesitzer Sicherungsmaßnahmen gegen waldtypische Gefahren ergreift. Mit waldtypischen Gefahren muss der Waldbesucher auch auf Wegen rechnen. Er ist primär selbst für seine Sicherheit verantwortlich. Risiken, die ein freies Bewegen in der Natur mit sich bringt, gehören grundsätzlich zum entschädigungslos hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko."

    - Wer den Kampf nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage -

    Bertold Brecht

  • Sehr gutes und wichtiges Urteil gegen eine sowieso völlig entartete Vollkaskomentalität!


    Auf Kreis-, Land- und Bundesstraßen sieht es natürlich anders aus. Aber da kann die Sicherung des Verkehrsweges nach einem schweren Sturm auch zum Beispiel darin bestehen, dass die Durchfahrt der Straße gesperrt wird, bis eine Fachfirma, der Bauhof oder wer auch immer gerade damit beauftragt wird (nicht die Feuerwehr, ist nicht deren originäre Aufgabe) Zeit dafür hat, die Baumsperren wegzuräumen.


    Auf den Waldwanderwegen, und hierum ging es ja im Urteil primär, sieht die Sache natürlich völlig anders aus. Da kommen noch einmal etliche Kilometer Wald dazu, die in der Form gar nicht überwacht werden können. Hier könnte eine Ausübung der Verkehrssicherungspflicht darin bestehen, die regulären Zuwegungen zum Wald zu sperren und ein Betretungsverbot auszusprechen. Das würde, zumindest in Niedersachsen, aber den einschlägigen Gesetzen zuwiderlaufen und dem vom Gesetzgeber gewünschten Erholungscharakter auch bewirtschafteter Wälder nicht entsprechen.


    Also: Augen auf beim Waldlauf.

    aus Niedersachsen, DE gesendet...


    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit." Marie von Ebner-Eschenbach


    Dorfleben. Entweder du liebst es oder du liebst es nicht. Es gibt kein Versuchen!


    "Dein Rad kann viel mehr, als du ihm zutraust. Das findet schon seinen Weg. Einfach laufen lassen, wenig bremsen, den Flow finden." (ein Freund zu einem Silk Road Mountain Race Teilnehmer)

  • Sehr gutes und wichtiges Urteil gegen eine sowieso völlig entartete Vollkaskomentalität!


    [...]


    Also: Augen auf beim Waldlauf.

    Seh ich genauso. Jeder möchte überall rumjuppeln aber keiner die Verwantwortung für sich selbst übernehmen. Auch gut in den Bergen zu beobachten: "Die müssen das ja so machen, dass da jeder laufen kann!" - Nein, müssen Sie nicht.

    - Wer den Kampf nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage -

    Bertold Brecht

  • Natürlich ist die Erwartungshaltung vieler Zeitgenossen beklagenswert, vor allem die derjenigen, die gegen jedes und alles klagen, anstatt Eigenverantwortung zu übernehmen.


    Es gibt aber durchaus Bereiche, in denen der "Anbieter" mindestens eine Verkehrssicherungspflicht trägt. Dass man auf einem felsigen Wanderweg stolpern und sich was brechen oder verstauchen kann, dürfte zum allgemeinen Lebensrisiko gehören. Wenn aber z.B. ein ausgewiesener Wanderweg nach einem Sturm durch Windbruch und in den Kronen hängendes Totholz gefährlich wird, dann sehe ich den Waldeigentümer durchaus in der Pflicht, etwas zu unternehmen, um Gefahren zu beseitigen oder zumindest zu verringern. Das kann auch ein deutlicher Hinweis am Einstieg in den Wanderweg sein oder auch eine Sperrung, bis die Gefahr beseitigt ist. Sich darauf zurückzuziehen "Wer in den Wald geht, muss damit rechnen, dass ihm Bäume auf den Kopf fallen", halte ich für zu einfach. Das mag auf normalerweise nur von der Forstwirtschaft genutzten Wegen gelten oder in Rückegassen und direkt im Wald abseits von Wegen, aber spätestens, wenn ein Wanderweg als solcher gekennzeichnet und beworben wird (ich kenne zufällig auch den Hexensteig bei Thale - da sind Massen unterwegs), dann ist das für mich was anderes.


    Und spätestens, wenn ich an einer Wegstrecke technische Sicherungsmaßnahmen (Geländer, Treppen, Leitern, Fixseile) anbringe, dann muss ich diese auch betriebssicher halten. Dann lieber kein Geländer als ein morsches Geländer, das durchbricht, sobald sich jemand dagegen lehnt.

  • In NRW wird gelehrt, dass das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr besteht. Die Verkehrssicherungspflicht besteht nur an Waldrändern und Einrichtungen wie z.b. Bänken. Das gilt auch für Windwurf, Windbruch oder Witwenmacher etc. da dies Waldtypische Gefahren sind. Ob einige Waldbesitzer mehr sichern als nötig ist, in der Praxis aber häufig der Fall

  • Wit hatten hier einen Mountainbiker, der meinte er müsse sich nach seinem Sturz auf einer illegalen Downhillstrecke am Waldbesitzer schadlos halten, weil dieser einen Wurzelstock neben der Spur stehen lies an dem er sich bei seinem Sturz verletzte. Klage abgewiesen aber da muss man auch erstmal draufkommen. :zipper_mouth_face:

  • Kann aber auch sein, dass seine Versicherung dahinter steckt.


    Gibt's ja mehr Fälle wo Leute ihre eigenen Verwandten klagen, damit die Versicherung Spitalskosten übernimmt, wenn sie zb im Garten des Schwagers gestürzt sind.


    Vermute also meist weniger Dreistigkeit dahinter, sondern eher versicherungstechnische Gründe.

  • Ein erstaunlich vernünftiges Urteil.

    Es gibt im Wald keine Verkehrssicherungspflicht, die über den Unterhalt von Werken, d.h. von Menschen geschaffene Infrastrukturen, hinausgeht. Eine Brücke muss also tragfähig sein und ein Geländer muss halten. Hingegen kann ein nicht vorhandenes Geländer keine Haftung auslösen.

    Bei uns gibts diese Bewässerungskanalwanderwege, die oft in Felswänden verlaufen. Da hat es ein Geländer, oder ein bergseitiges Geländerseil, oder auch nichts. Ein Schild sagt, vom Durchgang sei für nicht schwindelfreie Personen abgeraten, und das nur in der Landessprache.

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    Ebenso kann pflichtgemässe Aufmerksamkeit verlangt werden von jedem, der sich selber gefährdet, indem er standorts- oder sitautionstypische Gefahren nicht erkennt oder sein Verhalten nicht anpasst. Man kann also nicht bei Sturm in einen auf die Strasse gefallenen Ast fahren und den Unterhaltsdienst für den Schaden verantwortlich machen, denn dies hätte sich bei gebotenem Verhalten leicht vermeiden lassen.

    Weil es erwähnt wurde: Selbst nach einem Sturm mit Windwurfschäden muss ich als Waldbesitzer nichts unternehmen, denn die erhöhte Gefährdung ist ohne weiteres ersichtlich und ist nicht die Folge eines Versäumnisses des Waldbesitzers. Es wird ja auch dauernd kommuniziert, wenn es wegen Sturm oder Unwetter nicht ratsam ist, irgendwelchen Aktivitäten draussen nachzugehen.

    Sonst müsste man nach dieser Logik auch die Bergwacht haftbar machen für Unfälle von Leuten, die in einen Wettersturz kommen, weil die Bergwacht um den Sturm wusste und den Zutritt ins Gebirge nicht verhindert hat.

    Selbstverständlich werden die zuständigen Behörden die betroffenen Wege und Gebiete baldmöglichst sperren oder sichern, aber ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

    "Bei us darf jeder so dumm sein wie er will, und selbst dazu ist er nicht verpflichtet" - oder, jeder hat das Recht sich selbst in den Fuss zu schiessen.


    Lustige Klagen wegen Schäden durch Naturereignisse gibt es viele, in der CH etwa soll einmal einer die Gemeinde verklagt haben, weil eine Lawine sein Ferienhaus beschädigt habe: Der Schnee sei von Gemeindegebiet gekommen und er (der Geschädigte) habe ihn nicht bestellt.

  • Auch wenn oft Versicherungen hinter solchen Gaga-Klagen stecken:


    Es ist trotzdem die Tendenz da, dass man alles und jeden verklagt. Mit dem Anwalt drohen ist heutzutage die Erwachsenenversion von "Zu Mami rennen, und alles verpetzen", oder zumindest damit drohen.


    Die Gesellschaft wird immer egozentrischer, jeder will sich nichts mehr sagen lassen, will und kann sich immer weniger in der Gesellschaft ein/unterordnen.

    Man will ein selbstbestimmtes Leben bis zum abkotzen, aber wenn dann was passiert, dann ist sofort Schluss mit Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Dann wird sofort ein Schuldiger gesucht, und verklagt.. Denn Schuld sind IMMER die anderen.


    Wie der trotzige Dreikäsehoch, der selbst "ein Grosser sein will" und sich von Mami nichts sagen lassen will. Dies genau solange, bis er irgendwo mal "auf die Schnauze fällt", dann rennt er sofort heulend zu Mami, welche den Schlamassel ausbaden soll.

  • Kann aber auch sein, dass seine Versicherung dahinter steckt.


    Gibt's ja mehr Fälle wo Leute ihre eigenen Verwandten klagen, damit die Versicherung Spitalskosten übernimmt, wenn sie zb im Garten des Schwagers gestürzt sind.


    Vermute also meist weniger Dreistigkeit dahinter, sondern eher versicherungstechnische Gründe.

    So wie, mutmaßlich, in diesem (Link) passenden Fall.

  • Kann aber auch sein, dass seine Versicherung dahinter steckt.


    Gibt's ja mehr Fälle wo Leute ihre eigenen Verwandten klagen, damit die Versicherung Spitalskosten übernimmt, wenn sie zb im Garten des Schwagers gestürzt sind.


    Vermute also meist weniger Dreistigkeit dahinter, sondern eher versicherungstechnische Gründe.

    In dem Fall wars ein Tourist im Wald meines Bekannten, also keine Versicherungstrickserei. Der meinte tatsächlich er sei im Recht.

  • Ja, die meinen sie seien im Recht. Bei mir vor einigen Jahren passiert:

    Meine Hütte liegt an einem alten Forstweg der bald danach aufhört, dann kommt ein Tobel das man kaum durchqueren kann. Da war mal ein Ehepaar und fragte, ob es hier weitergehe. Auf die Antwort, nein, gingen sie trotzdem weiter und kamen dann bald zurück. "Warum steht da bei der Abzweigung kein Schild dass das da nirgends hingeht?"

    "Weil es bisher keiner für nötig fand eins aufzustellen und weil es gute topographische Karten gibt"

    Die Geschichte war etwas länger, aber die Mentalität mancher Leute ist eben so.


    An sich ist so was nicht weiter tragisch. Tragisch sind die jedes Jahr sich wiederholenden Todesfälle von Leuten, die im Hochgebirge in einen Wettersturz kommen und an Unterkühlung (eigentlich aber an Ignoranz) sterben, weil man ja im Sommer keine Windjacke mitschleppen möchte.

  • An sich ist so was nicht weiter tragisch. Tragisch sind die jedes Jahr sich wiederholenden Todesfälle von Leuten, die im Hochgebirge in einen Wettersturz kommen und an Unterkühlung (eigentlich aber an Ignoranz) sterben, weil man ja im Sommer keine Windjacke mitschleppen möchte.

    Ich habe schon lange aufgehört, zu zählen, wie viele Leichenschauen ich begleitet habe. Aber immer war die einschlägige Antwort der Ärzte auf die Frage, warum sie die bisherigen Krankheitsdiagnosen bräuchten: "Altersschwäche ist in Deutschland keine gültige Todesursache."


    Ich füge dem nun noch Dummheit und Ignoranz hinzu. 😁


    Also, ja, viel zu viele Menschen haben sich bereits früher überschätzt in ihren Fähigkeiten und sind in der Gefahr umgekommen, in die sie sich selbst brachten. In der heutigen Zeit, in der man das survivalen bei Youtube gelernt hat, kommen natürlich noch viel mehr Menschen auf noch viel dümmere Ideen, wie sie sich mit ihrem gefährlichen Pseudowissen selbst in Lebensgefahr bringen.

    aus Niedersachsen, DE gesendet...


    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit." Marie von Ebner-Eschenbach


    Dorfleben. Entweder du liebst es oder du liebst es nicht. Es gibt kein Versuchen!


    "Dein Rad kann viel mehr, als du ihm zutraust. Das findet schon seinen Weg. Einfach laufen lassen, wenig bremsen, den Flow finden." (ein Freund zu einem Silk Road Mountain Race Teilnehmer)

  • weil man ja im Sommer keine Windjacke mitschleppen möchte

    Ich hab das im zarten Alter von vielleicht 7 Jahren erlebt. Bergtour mit meiner (sehr Bergerfahrenen) Tante, sie bestand darauf, dass in ihrem Rucksack eine Wind/Regenjacke für mich drin ist. Muttern hat auf die Wettervorhersage verwiesen, "ist sonnig und warm, brauchts doch nicht"... brauchte ich doch, der Wetterumschwung war enorm schnell da und der Temperatursturz heftig.


    Und noch U10 direkt gelernt: Jacke muss mit ins Gebirge, egal wie toll das Wetter jetzt gerade aussehen mag.

    BY/DE

    Si vis pacem, para bellum.

  • Und noch U10 direkt gelernt: Jacke muss mit ins Gebirge, egal wie toll das Wetter jetzt gerade aussehen mag.

    Und deswegen nehme ich auf meinen Radtouren selbst in Norddeutschland allen möglichen Blödsinn mit. Denn wenn bei uns das Wetter umschlägt, dann kann im schlechtesten Fall zumindest der Wind richtig frisch werden. Vor allem in Hafennähe. 🙈 Aber dafür haben wir den Vorteil, dass wir die Front meist eine halbe Stunde vor eintreffen sehen. Egal aus welcher Richtung sie kommt. Im Gebirge dürfte das sicherlich deutlich kürzere Vorwarnzeiten haben. Wobei, den Druck- und Temperaturabfall wenige Minuten vor der Front sollte man mitbekommen, wenn man kein völlig unsensibler Klotz ist. Spätestens nach dem zweiten Erlebnis dieser Art sollte sich eine entsprechende verschaltung im Gehirn gebildet haben. 😁

    aus Niedersachsen, DE gesendet...


    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit." Marie von Ebner-Eschenbach


    Dorfleben. Entweder du liebst es oder du liebst es nicht. Es gibt kein Versuchen!


    "Dein Rad kann viel mehr, als du ihm zutraust. Das findet schon seinen Weg. Einfach laufen lassen, wenig bremsen, den Flow finden." (ein Freund zu einem Silk Road Mountain Race Teilnehmer)

  • Kann aber auch sein, dass seine Versicherung dahinter steckt.


    Gibt's ja mehr Fälle wo Leute ihre eigenen Verwandten klagen, damit die Versicherung Spitalskosten übernimmt, wenn sie zb im Garten des Schwagers gestürzt sind.


    Vermute also meist weniger Dreistigkeit dahinter, sondern eher versicherungstechnische Gründe.

    Spitalskosten sind über die Krankenversicherung gedeckt, da geht es wohl eher um "Schmerzensgeldforderung".

    Seit Mitte der 90er Jahre der Versicherungsmarkt in Ö liberalisiert wurde, sind private Rechtsschutzversicherungen wie Schwammerln aus dem Boden geschossen und alles und jeden zu klagen wird mehr und mehr zum Volkssport.

    Doch, ich finde das dreist!

    Obwohl, wenn ich es bedenke:

    Bin im letzten Herbst im Wald auf nassem (Wieso hat der Besitzer das nicht weggeräumt!!!!!!!) Laub ausgerutscht und mit dem Rücken auf einem (herumliegenden, nicht vom Besitzer entfernten!!!!!) Ast gelandet. 2 Rippen gebrochen! Her mit so einer Versicherung... :winking_face:

  • Egal aus welcher Richtung sie kommt. Im Gebirge dürfte das sicherlich deutlich kürzere Vorwarnzeiten haben. Wobei, den Druck- und Temperaturabfall wenige Minuten vor der Front sollte man mitbekommen, wenn man kein völlig unsensibler Klotz ist.

    Uns hats diesen Sommer im Tessin erwischt. MeteoSchweiz sagte ziemlich stabil schön vorher, mit Regenwahrscheinlichkeit klein bis sehr klein. Da gabs dann hinter einem Gipfel so knapp sichtbar ein Wölklein, sah harmlos aus und hat unsere Picknickpause vorerst nicht weiter gestört. 5 Minuten später hat es gegraupelt und dann geschüttet wie es in der Südschweiz eben schütten kann.

    Das Gewitter war ein vereinzeltes Tagesganggewitter, kam von hinterm Berg und war das einzige. Das sieht man, je nachdem wo man ist und wo sich der Wolkenpilz entwickelt, erst spät. Bei Frontgewittern wird es schwül und Waschküche und plötzlich bilden sich überall Blumenkohlwolken. Da merkt man es eher.