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Ein Wanderer hat gegen die Stadt Thale geklagt, weil ihm auf einem Wanderweg ein Baum auf den Kopf gefallen ist. Sein Argument war, dass die Stadt ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen wäre. Der BGH hat jetzt eine Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich des so genannten „Harzer-Hexen-Stieg-Urteils“ des Oberlandesgericht Naumburg zurückgewiesen.
In der ursprünglichen Urteilsbegründung des Landgerichts Magdeburg hieß es (Auszug): "Der Waldbesucher, der auf eigene Gefahr Waldwege betritt, kann grundsätzlich nicht erwarten, dass der Waldbesitzer Sicherungsmaßnahmen gegen waldtypische Gefahren ergreift. Mit waldtypischen Gefahren muss der Waldbesucher auch auf Wegen rechnen. Er ist primär selbst für seine Sicherheit verantwortlich. Risiken, die ein freies Bewegen in der Natur mit sich bringt, gehören grundsätzlich zum entschädigungslos hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko."