DE Waffengesetz §42A und weiter Infos

  • @mirfölltnixein:
    Ich vermute mal, dass der Blogschreiber das wegen dem Mitführen eines Messers auf öffentlichen Veranstaltungen leicht missverstanden hat.


    Es ist schon ein Unterschied ob es nun ein kleines, offen zugängliches, kostenloses Platzkonzert mitten in der Stadt ist, oder ob es ein Openair-Festival mit 80'000 Besuchern ist.
    Beim ersteren behaupte ich mal, wird keiner was sagen, wenn man ein Taschenmesser dabei hat. Schliesslich gibt es ja nichtmal richtige Eingänge.
    Beim letzteren werden sie dir spätestens bei den Schleusen zum Konzertareal, nicht nur Messer sondern auch Nietengürtel usw. wegnehmen.


    Bei einer Messeraustellung in einem geschlossenen Raum, ist es wohl wirklich ein Grenzfall. Aber da wird wohl keiner der Beamten so doof sein, und die Besucher kontrollieren ob sie ein Taschenmesser dabei haben.


    Das Beispiel der Kreispolizeibehörde hinkt allerdings leicht. Das Büro der Kreispolizeibehörde ist keine öffentliche Veranstaltung. Sondern höchstens ein öffentliches Gebäude. Und selbst da wäre ich mir nichtmal so sicher.
    Da darf die Polizei wohl unabhängig der Gesetze ihre eigenen Hausregeln aufstellen.

  • Zitat von mirfälltnixein;263534

    ...
    Jetzt würde ich mich doch mal über eine Erklärung freuen, wie der Verfasser des Textes dazu kommt, ein Taschenmesser als Waffe einzustufen. Und ich meine jetzt wirklich ein "ganz ordinäres" Schweizer Taschenmesser, ohne Einhand, ohne "Extra-Groß", ohne Arretierung, mit den "billigen" roten Griffschalen. Nix "tacticooles". Wie kann man das bitteschön als Waffe einstufen?


    Das wäre auch, ohne einen eventuell erweiterten Kontext, definitiv falsch!


    Der schweizer Klassiker ist weder als Waffe (durch den Hersteller) bestimmt, noch in eine der Anlagen explizit aufgeführt. Neben dem reinen Gesetzeswerk gibt es dann eigentlich nur noch die BKA-Feststellungsbescheide, die ggf. zu beachten sind. Und auch hier ist nichts zu finden. Da hat sich der Autor vermutlich vergaloppiert... oder ein anderes Messer im Kopf (also bildlich gemeint! :face_with_rolling_eyes:)

  • Oh je! Wenn ich darüber nachdenke, wie viele (Fleischer-) Messer ich im Wohnwagen mitführe und damit quer durch Europa fahre.....


    Wenn die Polizei im Sommer alle Wohnwagen und Wohnmobile kontrollieren würde, müsste man wahrscheinlich die meisten Besitzer als Terroristen verhaften.

  • Zitat von rubberduck;263543

    Nicht ganz so ernst gemeint:
    1.) Angelschein machen
    2.) Das hier dabei haben http://www.amazon.de/gp/produc…=as2&tag=httpswwwaustr-21
    3.) "Spezial vor General-Norm" merken


    Damit sollte man fein raus sein. Sonst kann ich mich SBB nur anschließen, es kommt denke ich auch viel auf das wann, wo und wie an.


    Bringt dir was?
    Es wurden in D Jägern schon ihre Jagdmesser am Sammelplatz abgenommen - weil dort braucht er es ja noch nicht, sondern frühestens am Stand... :brech::Kopfschuetel::zany_face::banghead::explodieren:

    Arbeite, als wenn du ewig leben würdest. Liebe, als wenn du heute sterben müßtest.

  • Hmmh


    eigentlich hatte ich das ja hier eingestellt um für die Anfänger und Neubeginner die Sachlage zu verdeutlichen.


    Hätte wissen sollen das das nix bringt.


    Werde wohl in Zukunft nur noch sowas
    [ATTACH=CONFIG]32464[/ATTACH]



    nach DE mitnehmen..


  • Geht auch nicht..."Nicht einführen darf man Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern. Wird der Zoll hier fündig, werden die Lebensmittel der Vernichtung zugeführt." :winke:

  • Bist du dir da wirklich sicher das du damit durch kommst? Ich habe im §42a nicht herausgelesen, das ein Messer zwingend aus Stahl sein muss um als gefährlich eingestuft werden zu können. Möglicherweise wirft man dir vor eine verdeckte Waffe zu führen! Schließlich könntest du dieses Messer jemanden heimtückisch anbieten, der es dann völlig ahnungslos futtert.:grosses Lachen:


    Door Miesegrau


    Hätte so eine bodenlose Gemeinheit und Hinterlist nicht von dir erwartet. Schäm dich...:crying_face:

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom..........;-)

  • GrimmWolf: Nicht ärgern. Mir hat dein Beitrag auf jeden Fall was gebracht. Wir schweifen zwar ab in der Schweizer Schokoladen-Richtung. Schade - ich hab keine hier. :crying_face:


    Kommen wir besser zurück zum Thema, bevor der Jubelgesang zur Schweizer Schokoladenkultur das Thema völlig überdeckt. :unschuldig:

    -<[ Nunquam-Non-Paratus ]>-

  • Zitat von Maresi;263709

    Bringt dir was?
    Es wurden in D Jägern schon ihre Jagdmesser am Sammelplatz abgenommen - weil dort braucht er es ja noch nicht, sondern frühestens am Stand... :brech::Kopfschuetel::zany_face::banghead::explodieren:



    Die Pflicht ein Messer bei mir zuführen, das für die Versorgung eines Fisches ausreicht. Und das ist nun mal eine stehende Klinge die auch ein büschen länger sein darf.


    Das mir dann jemand das Messer abnimmt dürfte zumindest Diszi würdig sein, Messer ist vllt weg, aber der Kontrolleur macht den Fehler nur einmal. Von daher warte ich mal auf eine Quelle von Dir.

  • Komisch, dass bei Erwähnung dieses Paragpraphen jeder mehr oder weniger realistisch konstruierte Sonderfall angeführt wird mit Anmerkungen dazu, wie bescheuert das doch alles ist. Gewürtzt mit Aussagen darüber, wer wann in welcher Situation sein Messer abgeben musste, da es zu dem Zeitpunkt nicht direkt verfügbar sein durfte.


    Das mit den Jägern ist auch wieder so eine schöne Geschichte. Die ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen kann. Theoretisch möglich wäre es natürlich.


    Theoretisch. Wie schauts denn aus mit der Praxis?


    Ich denke, dass ein Großteil der Leute den Hintergrund des Gesetztes verstanden haben. Und ein paar Details sind unsinnig. Ja. Das wissen wir. Aber hauptsächlich ziehlt es darauf ab, Spackos schnell entwaffnen zu können. Das sehe ich persönlich gerade in Ballungsräumen als sinnvoll an.


    Also hält man sich an die Regeln und widersteht dem Drang mit einem offen getragenen 35cm-Klopper durch die Fußgängerzone zu stolzieren. Wo ist das Problem? Zumal so ein Teil am Hosenbund eigentlich eher störend ist.


    Wer unbedingt mit einer scharfen Waffe durch die Fußgängerzone gehen will, kann dies mit einer gespannten Armbrust machen. Das ist ein Sportgerät und damit zulässig. Warum macht das niemand, obwohl es erlaubt ist???


    Ich muss auch keine merkwürdigen Konstrukte erschaffen (s. Angel) um doch eine Ausnahme erwirken zu können. Wozu?


    Ansonsten habe ich meist mehrere Einhandmesser dabei. In der Hose und im Rucksack. Seit ewigen Zeiten. Und ich musste noch niemals eines abgeben. Ein Wunder, oder?


    Und warum nicht? Weil ich sie nicht offen trage und auch nicht das Bedürfnis dazu habe. Und weil ich mich so verhalte, dass mein Rucksack eben nicht von jedem Polizisten der mir über den Weg läuft gefilzt wird. Nämlich normal und unauffällig.



    Das ist ungefähr so wie mit Geschwindigkeitsbegrenzungen. Meist sinnvoll, oft aber als reine Schikane wahr genommen. Ob ich mich dran halte oder nicht, ist mein eigenes Risiko: a) in eine Geschwindigkeitskontrolle zu geraten und b) einen anderen Verkehrsteilnehmer u.U. zu verletzten.


    Und ich bin mir sicher, dass es noch viele ähnlich gelagerte Gesetze gibt. Nur bei Messern rastet die Gemeinde aus.


    Ich würde ja auch nichts sagen, wäre nicht in dieses Forum und in jedem anderen Outdoor/Messer/Grill/Koch-Forum bereits alles zu §42a in vielfacher Wiederholung gesagt.


    Ich plädiere für eine Erweiterung der Forenregeln:


    Zitat

    6) Nicht Erwünschtes
    Im gesamten Bereich des Forums ist es untersagt, über die verschiedenen Arten der Tötung oder das bewusste verletzen von Menschen zu schreiben!
    Dies gilt auch für PN, in Signaturen oder das Setzen von Links zu entsprechenden Seiten.

    Wir wünschen in diesem Forum keine Diskussionen zu folgenden Themen: Esoterisches, Prophetie, Verschwörungen, Zombies, sektiererisches, Anwerbung dritter ohne direkten Forenbezug, "veganes Leben", §42a des deutschen Waffengesetztes und dergleichen.


    :grosses Lachen: :face_with_rolling_eyes:

    I feel a disturbance in the force...

  • lord_helmchen: Ich kann deine Aufregung verstehen und teile deine Ansichten.


    Aber: Bevor die Forenregeln undurchsichtig werden, beschränken wir uns einfach genau in dieser Sache bei diesem einen Thread. Man muss ja nicht 10 zum Thema aufmachen.


    Eigentlich wurde fast alles gesagt. Manches doppelt und unterstrichen. Und Seine Lordschaft hat schon recht --> In der Praxis.... .. ...


    Das gute ist, dass man einfach auch diesen Thread ignorieren kann. Schade, dass es ein Fledderthread draus wurde. :traurig:


    Zur Not wird er länger, als der "Was habe ich für meine Prepareness gemacht"-Thread. Sobald das passiert, kommen wir dem Guinness-Buch näher, über die längste §42a WaffG Forendiskussion.


    Und da sind wir wieder: Wir laufen Gefahr uns in der Sache im Kreis zu drehen.

    -<[ Nunquam-Non-Paratus ]>-

  • Zitat von Maresi;263709

    Es wurden in D Jägern schon ihre Jagdmesser am Sammelplatz abgenommen


    Nachdem meine Frage nach der Quelle nicht beantwortet wird, gehe ich davon aus, dass es sich um eines der vielen Märchen handelt, die im Internet kursieren. Das Gesetz gibt so eine Vorgehensweise in keinem Fall her. Angefangen von Brauchtum bis erkennbarer Bedarf ist ja alles dabei was das Führen legitimiert.

  • Zitat von Nudnik;263797

    Das Gesetz gibt so eine Vorgehensweise in keinem Fall her. Angefangen von Brauchtum bis erkennbarer Bedarf ist ja alles dabei was das Führen legitimiert.


    So sehe ich das auch. Ich hab auch schon viele Geschichten gehört, bisher ist mir persönlich nie was negatives passiert. Daher halte ich die ein oder anderen Sachen auch wie du für ziemlich fiktiv.

    -<[ Nunquam-Non-Paratus ]>-

  • Zitat von Nudnik;263714

    Klingt nach Räuberpistole.... hast du eine Quelle dafür?


    Das war vor Jahren mal in einer Jagdzeitschrift. Kann sein dass ich die zu Hause noch hab', bin aber gerade im Ausland...


    Zitat von rubberduck;263767

    Die Pflicht ein Messer bei mir zuführen, das für die Versorgung eines Fisches ausreicht. Und das ist nun mal eine stehende Klinge die auch ein büschen länger sein darf.


    Das mir dann jemand das Messer abnimmt dürfte zumindest Diszi würdig sein, Messer ist vllt weg, aber der Kontrolleur macht den Fehler nur einmal. Von daher warte ich mal auf eine Quelle von Dir.


    Dein Fischermesser darfst du beim Fischen dabei haben. Du brauchst es weder auf dem Weg zum Angelplatz noch auf dem Heimweg. Und schon gar nicht, wenn du ohne Angelzeug unterwegs bist. Somit gibt es dafür auch keine Legitimation für's Führen..

    Arbeite, als wenn du ewig leben würdest. Liebe, als wenn du heute sterben müßtest.

  • Weil ich Harry Potter bin und mir das an meinen Angelplatz zauber?


    Oder ich muss mir was einfallen lassen wie ich das kenntlich mache das die ganze Sache nicht ganz ernst gemeint war. :winke:... oh Moment...



    Zitat von rubberduck;263543

    Nicht ganz so ernst gemeint:
    1.) Angelschein machen
    2.) Das hier dabei haben http://www.amazon.de/gp/produc…=as2&tag=httpswwwaustr-21
    3.) "Spezial vor General-Norm" merken


    Damit sollte man fein raus sein. Sonst kann ich mich SBB nur anschließen, es kommt denke ich auch viel auf das wann, wo und wie an.



    Bisher hat sich kein Polizist sich an meinem Messer beim Angeln gestört, ob nun Wasserschutz oder Normalos. Daher bleibt SBB+ Aussage für mich immer noch korrekt, es kommt sehr viel auf die Situation an.

  • Wie schrieb doch schon Franz Kaffka so schön...bitte das Wort Adel ..durch Elite ersetzen...


    [h=1]Zur Frage der Gesetze[/h]


    Unsere Gesetze sind nicht allgemein bekannt, sie sind Geheimnis der kleinen
    Adelsgruppe, welche uns beherrscht. Wir sind davon überzeugt, daß diese alten
    Gesetze genau eingehalten werden, aber es ist doch etwas äußerst Quälendes, nach
    Gesetzen beherrscht zu werden, die man nicht kennt. Ich denke hierbei nicht an
    die verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten und die Nachteile, die es mit sich
    bringt, wenn nur einzelne und nicht das ganze Volk an der Auslegung sich
    beteiligen dürfen. Diese Nachteile sind vielleicht gar nicht sehr groß. Die
    Gesetze sind ja so alt, Jahrhunderte haben an ihrer Auslegung gearbeitet, auch
    diese Auslegung ist wohl schon Gesetz geworden, die möglichen Freiheiten bei der
    Auslegung bestehen zwar immer noch, sind aber sehr eingeschränkt. Außerdem hat
    offenbar der Adel keinen Grund, sich bei der Auslegung von seinem persönlichen
    Interesse zu unseren Ungunsten beeinflussen zu lassen, denn die Gesetze sind ja
    von ihrem Beginne an für den Adel festgelegt worden, der Adel steht außerhalb
    des Gesetzes, und gerade deshalb scheint das Gesetz sich ausschließlich in die
    Hände des Adels gegeben zu haben. Darin liegt natürlich Weisheit - wer zweifelt
    die Weisheit der alten Gesetze an? -, aber eben auch Qual für uns,
    wahrscheinlich ist das unumgänglich.


    Übrigens können auch diese Scheingesetze eigentlich nur vermutet werden. Es
    ist eine Tradition, daß sie bestehen und dem Adel als Geheimnis anvertraut sind,
    aber mehr als alte und durch ihr Alter glaubwürdige Tradition ist es nicht und
    kann es nicht sein, denn der Charakter dieser Gesetze verlangt auch das
    Geheimhalten ihres Bestandes. Wenn wir im Volk aber seit ältesten Zeiten die
    Handlungen des Adels aufmerksam verfolgen, Aufschreibungen unserer Voreltern
    darüber besitzen, sie gewissenhaft fortgesetzt haben und in den zahllosen
    Tatsachen gewisse Richtlinien zu erkennen glauben, die auf diese oder jene
    geschichtliche Bestimmung schließen lassen, und wenn wir nach diesen
    sorgfältigst gesiebten und geordneten Schlußfolgerungen uns für die Gegenwart
    und Zukunft ein wenig einzurichten suchen - so ist das alles unsicher und
    vielleicht nur ein Spiel des Verstandes, denn vielleicht bestehen diese Gesetze,
    die wir hier zu erraten suchen, überhaupt nicht. Es gibt eine kleine Partei, die
    wirklich dieser Meinung ist und die nachzuweisen sucht, daß, wenn ein Gesetz
    besteht, es nur lauten kann: Was der Adel tut, ist Gesetz. Diese Partei sieht
    nur Willkürakte des Adels und verwirft die Volkstradition, die ihrer Meinung
    nach nur geringen zufälligen Nutzen bringt, dagegen meistens schweren Schaden,
    da sie dem Volk den kommenden Ereignissen gegenüber eine falsche, trügerische,
    zu Leichtsinn führende Sicherheit gibt. Dieser Schaden ist nicht zu leugnen,
    aber die bei weitem überwiegende Mehrheit unseres Volkes sieht die Ursache
    dessen darin, daß die Tradition noch bei weitem nicht ausreicht daß also noch
    viel mehr in ihr geforscht werden muß und daß allerdings auch ihr Material, so
    riesenhaft es scheint, noch viel zu klein ist und daß noch Jahrhunderte vergehen
    müssen, ehe es genügen wird. Das für die Gegenwart Trübe dieses Ausblicks
    erhellt nur der Glaube, daß einmal eine Zeit kommen wird, wo die Tradition und
    ihre Forschung gewissermaßen aufatmend den Schlußpunkt macht, alles klar
    geworden ist, das Gesetz nur dem Volk gehört und der Adel verschwindet

  • Lustig wie über diesen Paragraphen schwammiger diskutiert wird als er selber schon ist...jedes Mal.


    Lest das Gesetz. Lest es noch einmal. Haltet euch dran. Oder auch nicht.
    Wenn ihr wegen der Auslegung nicht sicher seid, dann geht doch übereifrig auf Nummer sicher, so dass garantiert alles schön in Ordnung ist.


    Selbst als Schweizer ist dieses Gesetz echt nicht schwer zu verstehen! Ich bin bloss froh ist es bei uns noch nicht so weit :face_with_rolling_eyes:
    Wurde nun alles zum Thema gesagt?