COVID-19: Erfahrungen & Austausch

  • Das was ich geschrieben habe stimmt, der Rest ist eher Wunschdenken von dir oder divergierende Erfahrungen in einem anderen Teil dieses Landes. Halten wir fest:


    1. Mitführungspflicht Ausweis gibt es nicht. Punkt. Alles was sich daraus ergibt ist Situationsbedingt aber ich muss keinen Ausweis mitführen.


    2. Der Wirt ist nicht verpflichtet den Ausweis zu prüfen:


    https://www.dehogabw.de/inform…ten-und-mitarbeitern.html


    Es reicht die Vorlage des Impfausweises und der Eintrag (elektronisch oder analog) in die Anwesenheitslisten. Ende Geländer. Selbst Kopien der Unterlagen dürfen Gaststätten nicht machen (Datenschutz) ausser der Gast stimmt explizit zu. Also kann man irgendeinen Impfpass vorlegen von Person XY und das ist der Nachweis. Nicht mehr. Alles darüber hinaus ist freiwillige Maßnahme des Wirtes über das Hausrecht, hab ich hier noch nicht erlebt in Hamburg.


    Damit sind wir bei der von mir erwähnten Verhältnismässigkeit.


    Den Wunschtraum über den Job hier Impfgegenern Druck zu machen wird man sich ob des Fachkräftemangels in die Haare schmieren können. Das sind feuchte Träume…..die Realität schaut zum Glück anders aus.

    Der Bote der Wahrheit braucht ein schnelles Pferd

  • 2. Der Wirt ist nicht verpflichtet den Ausweis zu prüfen:


    https://www.dehogabw.de/inform…ten-und-mitarbeitern.html

    Das sieht in anderen Bundesländern ggf. anders aus.

    (1) Ordnungswidrig nach § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    [...]

    14. entgegen § 7 Absatz 1 Nummer 2 andere als die dort genannten Personen bewirtet

    Wenn der Wirt die Identität nicht sorgfältig prüft, dürfte ihm das zumindest als Fahrlässigkeit, evtl. gar als Vorsatz ausgelegt werden. Damit begeht er eine Ordnungswidrigkeit.

  • Irgendwo las ich heute das die Polizei eine Disco räumen lies weil der Betreiber nur ungenügend auf 2G kontrollierte.

    Möglicherweise im Weltticker:

    Zu einer Panik mit Verletzten ist es in der Nacht zum Samstag in einer Diskothek im niedersächsischen Friesoythe gekommen. Mitarbeiter des Landkreises Cloppenburg ließen die Disco um kurz vor Mitternacht räumen, weil viele Gäste ohne Kontrolle ihres Impfstatus Einlass erhalten hatten. Zudem waren zu viele Besucher hereingelassen worden. Bei der Räumung kam es zu großem Gedränge, einige Gäste gerieten in Panik. Die Polizei ordnete die Öffnung der Notausgänge an.

    Rettungskräfte sowie die Psychosoziale Notfallversorgung betreuten Betroffene. Es blieb bei vereinzelten Fällen von Ohnmacht und Hyperventilation, wie es weiter hieß. Bis 4 Uhr dauerte die Räumung. Der Landkreis leitete ein Bußgeldverfahren gegen den Veranstalter ein.

    BY/DE

    Si vis pacem, para bellum.

  • Möglicherweise im Weltticker:


    "Bis 4 Uhr dauerte die Räumung. Der Landkreis leitete ein Bußgeldverfahren gegen den Veranstalter ein."

    Bis 4 Uhr nachts hat die Räumung gedauert? Mit Gedränge an den Ausgängen, Verletzten, vereinzelt Panik etc.?

    Wenn ich da an meine wilden Zeiten denke und wie lange da die Disko-Nächte dauerten, also auf die ein oder zwei Stunden mehr oder weniger hätte es jetzt auch nicht drauf angekommen.


    Man hätte sich auch damit begnügen können, a) keine neuen Besucher mehr einzulassen, b) Besucher, die das Gebäude zum Luftschnappen verlassen haben, nur noch bestenfalls bis zur Garderobe vorzulassen und vor dem Tanzbereich Polizei als "Du kommst hier net rein"-Spielverderber hinzustellen, wenn man das der Security aus welchen Gründen auch immer nicht zugetraut hätte und c) hätte man den Ausschank gnadenlos untersagen können, denn die Leute kommen ja nicht nur zum Tanzen und Leute treffen dort hin...


    Ich möchte dem verantwortlichen Einsatzleiter keine Fehlentscheidungen unterstellen, ich kann ja schließlich nur nach dem urteilen, was ich in dieser Ticker-Meldung lese. Und demnach wären die oben benannten Mittel die, die ich vermutlich ergriffen hätte. Wobei ich nicht weiß, ob die Ausführungsbestimmungen und Dienstvorschriften nicht tatsächlich eine sofortige und komplette Räumung vorsehen. 🤷


    Das Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einer in diesem Fall sicher nicht unbedeutenden Größenordnung hätte der Betreiber sowieso an der Backe. Ob die Disco diesen Abend nun bis zum Ende regulär geöffnet hat oder nicht. Und entweder hätten sich die vulnerablen Personen an diesem Abend bereits infiziert oder nicht.


    Dumm gelaufen ist es für den Betreiber (OWV an der Backe, womöglich noch Kosten für den Einsatz), für die Partygäste (die können im Zweifelsfall ja gar nicht wissen, dass zu viele Gäste eingelassen wurden, die Gäste, die sich reingeschummelt haben möchte ich an dieser Stelle nicht diskutieren) und für Polizei/Rettungsdienst (ein vom Grundsatz unnötiger Einsatz, wenn sich alle an die Spielregeln gehalten hätten, egal ob man sie für sinnvoll hält oder nicht. Ich kann mir für die Polizei auch sinnvollere Aufgaben vorstellen als nachts um drei als Spielverderber aufzutreten, zumal es hier ja nicht mit einer Streifenwagenbesatzung getan sein wird und die Bereitschaftspolizei ist auch nicht mal eben in Friesoythe. Und auch als Sani kann ich mir "spannenderes" vorstellen als nachts um drei jemanden mit Hyperventilation zu betüddern. Würde ich bedingungslos machen, ohne zu fragen. Aber ich würde da lieber einen Herzinfarkt/Schlaganfall ins Krankenhaus bringen und damit ein Leben retten oder bei einer Geburt im RTW helfen, weil die werdende Mutter es mit ihrem dritten, vierten Kind nicht mehr bis ins Krankenhaus geschafft hat...).

    aus Niedersachsen, DE gesendet...


    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit." Marie von Ebner-Eschenbach


    Dorfleben. Entweder du liebst es oder du liebst es nicht. Es gibt kein Versuchen!


    "Dein Rad kann viel mehr, als du ihm zutraust. Das findet schon seinen Weg. Einfach laufen lassen, wenig bremsen, den Flow finden." (ein Freund zu einem Silk Road Mountain Race Teilnehmer)

  • Friesoythe hats wohl zur Zeit nicht leicht, zuerst H5N1und nun Corona Disco *Sarkasmuswiederaus*


    Habe gestern Medikamente für meinen Bruder organsiert und bekam einiges nicht mehr in den umliegenden Apotheken. Ein Apotheker war so nett und hat dann für mich rumtelefoniert und schliesslich eine Apotheke gefunden die noch was hatte und ich bin dann eben mal 70 km durch die Gegend geeiert um alles zu besorgen.

    Scheint derzeit einen Ansturm auf gewisse Sachen zu geben.

    Mein Bruder hat jetzt Tag 10 seit der Infektion und es geht ihm nicht gut. Seine Frau hat er auch angesteckt, die kämpft nun auch mit grippalen Symptomen.

    Heute bekommen beide von mir Hühnersuppe geliefert, mag banal klingen, aber so isoliert zu sein ist auch kein Zuckerschlecken.

  • Habe gestern Medikamente für meinen Bruder organsiert und bekam einiges nicht mehr in den umliegenden Apotheken.

    Welche Medikamente waren das ?

  • Hier kann man sich die Liste von verschreibungspflichtigen Medikamenten ansehen bei denen ein Hersteller einen Lieferengpass gemeldet hat https://medicineshortage.basg.…vertriebseinschraenkungen


    Die Verordnung über die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung, gültig ab 1. April 2020, sieht vor, dass der Zulassungsinhaber eine voraussichtliche Nicht-Lieferfähigkeit eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels über zwei Wochen oder eine voraussichtliche eingeschränkte Liefer-Fähigkeit über vier Wochen in das öffentlich einsehbare Melderegister des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) einmeldet.

  • Hier kann man sich die Liste von verschreibungspflichtigen Medikamenten ansehen bei denen ein Hersteller einen Lieferengpass gemeldet hat https://medicineshortage.basg.…vertriebseinschraenkungen

    Einige davon sind z.B. in Deutschland und Spanien frei verkäuflich und ausreichend erhältlich.

    Evtl. macht es Sinn da mal die Versandapotheken duchzugucken und bei Bedarf zu bestellen.

    Aus dem Norden von DE bzw. dem Süden von ES gesendet

  • Gleichzeitig rennen zig geimpfte herum, als gäbe es kein Corona mehr. Ganz nach dem Motto "Ich bin geimpft, ich bin unsterblich."

    Läuft bei uns in NRW aber genauso ab. Ob es im Einzelhandel ist, wo sich nicht mehr die Hände desinfiziert

    werden oder in den Kneipen, wo nach dem vierten Bier die Enthemmung einsetzt - vielen ist das jetzt alles

    egal.

    Heute findet ein kleines Klassenfest bzw "Kennenlernnachmittag" unserer Tochter ab. Ich habe die veran-

    staltenden Eltern vorab gefragt, ob und wie das nach welchen Hygieneregeln ablaufen sollen. Fehlanzeige!

    Verweis auf Eigenverantwortung und blablabla. Man stelle sich vor: Über 50 Elternteile (die ich nicht kenne)

    mit 27 Kindern, die das letzte Mal vor vier Tagen getestet wurden. Ohne mich!


    Edit:

    Ich muss die 27 Kinder korrigieren: Viele Geschwister sind auch dabei; werden wohl locker über 50 Kinder

    sein.

  • Egal wie, wo und was .... nirgends hin gehen, wo man nicht unbedingt hin muss.... und wenn muss, dann nur mit optimalen Vorsichtsmassnahmen, Abstand und nur so kurz wie möglich. Ende.

  • Gerade hat sich die Veranstaltungsmama gemeldet:

    "Hinsichtlich der allgemeinen Sicherheit wäre es angebracht,

    wenn sich jeder zuhause vorher mit einem Schnelltest

    testet." :grinning_squinting_face: Ich wette, mit Selbsttests hat sich ein jeder

    ausreichend bevorratet. *Ironie aus*

    90 Minuten vor Beginn!

  • Dein Einwand scheint aber immerhin bei der Verantsltungsmama etwas bewirkt zu haben, wenn auch leider zu spät.

    Und kurzfristig absagen getraut sie sich jetzt wohl nicht...

  • Kann mir hier bitte einer den genauen Link geben wo von behördlicher Seite geregelt ist, dass der Wirt / Gaststätteninhaber verpflichtet ist die Personalien zu überprüfen?


    Meinem Kenntnisstand dazu gibt es so etwas nicht. Impfausweis oder Handy-App-Nachweis sind ausreichend.


    Wenn mir hier keiner die gesetzliche Regelung nennen kann, dann werte ich das weiterhin für mich als Wunschdenken, was nicht der Realität entspricht. Die DEGOHA als "höchste" Institution im Gaststättengewerbe (nicht staatlich) verweist an keiner Stelle auf solche Regelungen.


    Mit der Bitte um Belege.

    Der Bote der Wahrheit braucht ein schnelles Pferd

  • Das sieht in anderen Bundesländern ggf. anders aus.

    Wenn der Wirt die Identität nicht sorgfältig prüft, dürfte ihm das zumindest als Fahrlässigkeit, evtl. gar als Vorsatz ausgelegt werden. Damit begeht er eine Ordnungswidrigkeit.

    Die begeht er nicht. Verpflichtend ist die Prüfung.


    Zitat:

    "entgegen § 4 Absatz 4 Satz 2 keine Prüfung vornimmt"

    Die Prüfung erfolgt mittels Vorlage Impfausweis oder App. Fertig ist. Da steht nirgendwo was das der Wirt in Blockwartmanier die Personalien prüfen muss. Kann er über Hausrecht muss er aber nicht. Damit ist die Verordnung de facto ein unscharfes Schwert. Is so.

    Der Bote der Wahrheit braucht ein schnelles Pferd

  • Kann mir hier bitte einer den genauen Link geben wo von behördlicher Seite geregelt ist, dass der Wirt / Gaststätteninhaber verpflichtet ist die Personalien zu überprüfen?


    Meinem Kenntnisstand dazu gibt es so etwas nicht. Impfausweis oder Handy-App-Nachweis sind ausreichend.


    Wenn mir hier keiner die gesetzliche Regelung nennen kann, dann werte ich das weiterhin für mich als Wunschdenken, was nicht der Realität entspricht. Die DEGOHA als "höchste" Institution im Gaststättengewerbe (nicht staatlich) verweist an keiner Stelle auf solche Regelungen.


    Mit der Bitte um Belege.

    Ich habe dir doch die Regelung für SH verlinkt…

  • Da steht nix über Verifizierung mittel Personaldokumenten drin, du magst dir das zwar wünschen aber es ist nicht so geregelt.

    Der Bote der Wahrheit braucht ein schnelles Pferd

  • Die begeht er nicht. Verpflichtend ist die Prüfung.


    Zitat:

    "entgegen § 4 Absatz 4 Satz 2 keine Prüfung vornimmt"

    Die Prüfung erfolgt mittels Vorlage Impfausweis oder App. Fertig ist. Da steht nirgendwo was das der Wirt in Blockwartmanier die Personalien prüfen muss. Kann er über Hausrecht muss er aber nicht. Damit ist die Verordnung de facto ein unscharfes Schwert. Is so.

    Die Prüfung laut §4 ist nicht, ob der Gast irgendein Dokument vorlegen kann, sondern ob er geimpft ist. Wie will der Wirt prüfen, ob er einen tatsächlich Geimpften vor sich hat, wenn er nicht weiß, ob das Impfzertifikat überhaupt auf den Gast ausgestellt ist?

  • Deshalb die Frage nach dem genauen Text wo das gefordert wird. Keine Interpretationen sondern klare behördliche Anweisung.

    Der Bote der Wahrheit braucht ein schnelles Pferd