Blackout und Arbeitswelt

  • Lasst bitte mal Eure Gehirne stĂŒrmen 😃

    Was sollte /mĂŒsste /könnte

    im arbeitsrechtlichen oder versicherungstechnischen Bereich

    an Regelungen / Bestimmungen / Ausnahmen

    sinnvoll / hilfreich / notwendig sein

    oder was mĂŒsste weg

    um die BewÀltigung von Blackout-Szenarios zu erleichtern? :smiling_face_with_sunglasses:

  • :thinking_face: Hm...

    Blackout = höhere Gewalt, also ich muss nicht zur Arbeit. Ist aber auch wieder doof, denn wenn ich nicht zur Arbeit gehe kann ich den Blackout nicht beseitigen helfen. Folglich mĂŒsste eine Pflicht zur Arbeit mit Ziel der Beseitigung des Blackout oder zumindest der Stabilisierung der Versorgung und des Sozialen Lebens her. Ist aber auch wieder doof weil ich mich dann nicht um mein Eigentum oder Familie kĂŒmmern kann...


    Eines der grĂ¶ĂŸten Probleme wird auch sein das in der Bevölkerung keiner weiß wer ihn was zu sagen hat, wer die Befugnisse hat ihn zur Arbeit einzuteilen, AusrĂŒstung zu akquirieren, ... ; in den entstehenden Streitigkeiten wird viel Manpower und Zeit gebunden.

    Was mir an Fachwissen und Intelligenz fehlt mach ich mit (hier könnte ihr Produkt stehen) wieder weg.

    lutra incognita aus DE B/BB

  • FĂŒr die Zeit des Blackouts pausieren bzw. einschrĂ€nken von Vorschriften bzw. Gesetzen.


    Dann wollen wir ein Paar davon nennen aus dem Transportbereich:

    Fahrzeug mit abgelaufene HU / UVV, aber so weit technisch OK

    Fahrzeug abgemeldet, mit / ohne HU, aber so weit technisch OK

    Fahrer hat zwar den FĂŒhrerschein, aber nicht seine Module und ist gesundheitlich OK

    Lenk- und Ruhezeit im LKW-Bereich

    "Sonntagfahrverbot"

    ADR-Schein „StĂŒckgut“ abgelaufen oder nicht vorhanden

    Diverse andere ADR-Vorschriften


    Drachkoenig: Geht das in die Richtung die du meintest?

    :waving_hand: bis dann - nutze die Zeit - Wissen schafft Zukunft - epwin - 6DPNC6RE - epwin02@web.de; :winking_face:

  • Steht die Frage damit in Verbindung ?


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    I expect chocolate for breakfast. If you don’t feel sick by mid-morning you’re not doing it right.

  • Klar, Herbert Saurugg und ich, wir arbeiten schon seit lĂ€ngerem eng zusammen. Ich bin froh, hier im Forum auch unsere Fragen zur Diskussion stellen zu können. Wenn man sich stĂ€ndig nur mit bestimmten Überlegungen beschĂ€ftigt, besteht die Gefahr betriebsblind zu werden. Außerdem habt Ihr alle Eure Spezialgebiete, die ich nie alle drauf haben kann. Danke dafĂŒr 👍

  • Das Betreiben von FeuerstĂ€tten/Kaminöfen/... sollte ohne Genehmigung durch Behörden/Schornsteinfeger/... möglich sein. WĂ€rme ist eine der Grundvoraussetzungen fĂŒr erfolgreiches Agieren.

    Ja, ich weiß, die Brandgefahr. Im Fall des Falles wird mein bereitstehender Werkstattofen ein Zimmer erwĂ€rmen.

  • Immissionsschutz im urbanen Umfeld könnte ein Problem werden.

    - Notstromaggregate die röhren und stinken

    - Offene Feuerstellen zum kochen....mit allem betrieben was zur VerfĂŒgung steht.


    Tsrohinas

  • Das Betreiben von FeuerstĂ€tten/Kaminöfen/... sollte ohne Genehmigung durch Behörden/Schornsteinfeger/... möglich sein. WĂ€rme ist eine der Grundvoraussetzungen fĂŒr erfolgreiches Agieren.

    Sorry, wenn ich da dagegen bin. In der Nachbarschaft hat der Bauherr eines Fertighauses (HolzstÀnderwerk) seinen Ofen (aus dem Baumarkt) selbst angeschlossen. Leider ist ihm die Bude komplett abgefackelt und die Brandversicherung weigert sich zu zahlen. Er hatte das Ofenfutter in die Ummantelung des Formsteins eingesetzt.....

  • Sorry, wenn ich da dagegen bin. In der Nachbarschaft hat der Bauherr eines Fertighauses (HolzstĂ€nderwerk) seinen Ofen (aus dem Baumarkt) selbst angeschlossen. Leider ist ihm die Bude komplett abgefackelt und die Brandversicherung weigert sich zu zahlen. Er hatte das Ofenfutter in die Ummantelung des Formsteins eingesetzt.....

    Ich denke, dass es dabei eher um bestehende FeuerstĂ€tten geht, die zB wegen Feinstaubvorgaben oder sonstigen Vorschriften nicht oder nur temporĂ€r betrieben werden dĂŒrfen. Das ersetzt natĂŒrlich nicht die Eigenverantwortung des Einzelnen (Sauerstoffzufuhr, Abluftöffnung etc pp.). Beim Einbau bin ich absolut bei Dir, da kann man einfach zu viel falsch machen.

    - Wer den Kampf nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage -

    Bertold Brecht

  • Sorry, wenn ich da dagegen bin.

    Kein Problem, alles gut.

    Daher schrieb ich unmittelbar unter der von Dir zitierten Stelle: "Ja, ich weiß, die Brandgefahr.".

    Hoffe es klingt nicht ĂŒberheblich, wenn ich behaupte ⁞die Gefahr realistisch einschĂ€tzen zu können. Entsprechende Maßnahmen habe ich vorbereitet.

    Das mit dem Betrieb nicht genehmigter Feuerstellen ist keine Aufforderung, mir nachzueifern.

  • Was sollte /mĂŒsste /könnte

    im arbeitsrechtlichen oder versicherungstechnischen Bereich

    an Regelungen / Bestimmungen / Ausnahmen

    sinnvoll / hilfreich / notwendig sein

    oder was mĂŒsste weg

    Ein Arbeitsvertrag regelt das VerhĂ€ltnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das umfasst auch die Anwesenheit des Arbeitnehmers zu den vertraglich vereinbarten Zeiten. Das gilt auch bei einem Stromausfall. Eine "höhere Gewalt" wĂŒrde ich da zunĂ€chst nicht gelten lassen, damit der Arbeitnehmer eigenmĂ€chtig zuhause bleiben kann. Die Entscheidung trifft der Arbeitgeber, ob er den Arbeitnehmer freistellt, weil es nichts zu tun gibt oder z.B. die Produktionsanlagen nicht nutzbar sind. Es gibt genĂŒgend TĂ€tigkeiten, die auch bei einem Stromausfall geleistet werden mĂŒssen: z.B. die Betreuung von Menschen in KiTas, Schulen, Pflegeeinrichtungen, KrankenhĂ€usern. Oder im Bereich Landwirtschaft, Tierhaltung. Und natĂŒrlich in allen kritischen Infrastrukturen und in der Gefahrenabwehr.


    Arbeitsrechtlich muss aus meiner Sicht nichts geĂ€ndert werden. Hilfreich wĂ€re es jedoch fĂŒr den Fall, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht kommunizieren können (weil sĂ€mtliche Kommunikationsnetze down sind), vorab Vereinbarungen fĂŒr den Kommunikationsausfall getroffen werden, Ă€hnlich wie die Konzepte zur "Selbstalarmierung" bei den Hilfsorganisationen und den Betreibern kritischer Infrastrukturen. Dort gibt es PlĂ€ne, dass das Personal/EinsatzkrĂ€fte bei einem anhaltenden Stromausfall nach 1h das tut (sich Bereit halten), nach 2h jenes tut (zu einem vereinbarten Sammelpunkt kommen) usw. Ohne dass man sie dazu auffordern mĂŒsste.

    Das hat aber weniger mit dem Arbeitsrecht zu tun, als mit der betrieblichen Organisation. Das könnte man in einer entsprechenden Anweisung/Betriebsvereinbarung regeln.

    Beispielsweise bei einem Milchviehbetrieb: Strom ist 1h weg, alle Angestellten, die verfĂŒgbar sind, kommen zum Betrieb, dann wird ein vorlĂ€ufiger Dienstplan aufgestellt: A und B bleiben gleich da, C und D können wieder heim und kommen in 6h wieder und lösen A und B ab.


    Versicherungstechnisch gilt zumindest bei privatrechtlichen VersicherungsvertrĂ€gen der Grundsatz der Schadensminimierung, zu der ein Versicherungsnehmer verpflichtet ist. Beispiel: an meinem Auto wurde die Seitenscheibe eingeschlagen und das Navigationssystem geklaut. Es fĂ€ngt an, in Strömen zu regnen. Zur Schadensbegrenzung sollte ich das Auto nun in eine Garage stellen oder wenigstens die defekte Seitenscheibe mit einer Folie regensicher abdecken, damit sich der Schaden am Auto nicht vergrĂ¶ĂŸert. Genauso kann eine Versicherung von mir erwarten, dass ich nicht in einem Gefahrengebiet herumfahre, das als solches erkennbar ist (z.B. ĂŒberflutete UnterfĂŒhrungen bei einer seit Stunden geltenden Unwetterwarnung)


    Wenn ich nun bei einem Blackout mit dem Auto munter in der Gegend herumfahre, setze ich mich einem sehr wahrscheinlich erhöhtem Unfallrisiko aus.

    Hier mĂŒsste man eine RisikoabwĂ€gung vornehmen: kann ich es riskieren, zur Arbeit zu fahren, weil ich dort eine sehr wichtige (systemrelevante) TĂ€tigkeit ausĂŒbe oder ist es besser, nicht zu fahren, weil ich beim Arbeitgeber ohnehin nichts tun könnte. Hier könnte im Schadensfall spĂ€ter Diskussionsbedarf entstehen. Wege von und zur ArbeitsstĂ€tte sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Meines Wissens gibt es auch z.B. bei Kaskoversicherungen fĂŒr Fahrzeuge - noch - keinen Ausschluss von Gefahren durch einen Blackout.

    StandardmĂ€ĂŸig ausgeschlossen sind ja meist diese FĂ€lle:


    "Versicherungsschutz wird nicht gewÀhrt,

    6.2.1 fĂŒr SchĂ€den durch Kernenergie

    6.2.2 fĂŒr SchĂ€den, die durch Aufruhr, innere Unruhen, Kriegsereignisse, VerfĂŒgungen von hoher Hand oder

    Erdbeben unmittelbar oder mittelbar verursacht werden;

    6.2.3 fĂŒr SchĂ€den, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer

    Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen" (Quelle: wgv.de)


    [Anmerkung: Als Eingriff von Hoher Hand sind behördliche VerfĂŒgungen zu verstehen, z. B. Verweigerung der Einreise auf Grund von PassformalitĂ€ten.(Quelle: Allianz)]


    Entstehen durch einen Blackout Aufruhr oder innere Unruhen, dann wÀre man zumindest seinen Kasko-Versicherungsschutz los.


    Andererseits versichern einzelne BundeslĂ€nder bĂŒrgerschaftliche und ehrenamtliche Helfer grundsĂ€tzlich ĂŒber eine pauschale Haftpflicht- und Unfallversicherung (hier z.B. die Sammelversicherung von Baden-WĂŒrttemberg). D.h. wer sich im Falle eines Blackouts bĂŒrgerschaftlich oder anderweitig ehrenamtlich engagiert, hat zumindest eine Haftpflicht- und Unfallversicherung.


    Aus meiner Sicht ist das zentrale Problem der Arbeitswelt bei einem Blackout die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Da anzunehmen ist, dass die gĂ€ngigen Kommunikationsnetze ausgefallen sind, bleibt den Arbeitnehmern eigentlich nichts anderes ĂŒbrig, als sich zumindest einmal zum Arbeitsort zu begeben, um das weitere Vorgehen mit dem Arbeitgeber zu besprechen, auch wenn sie nach 5min dann wieder den Heimweg antreten können. Es sei denn, es gibt eine verbindliche (Betriebs-)Vereinbarung fĂŒr den Blackoutfall, die z.B. regelt, wer unbedingt zur Arbeit kommen muss und wer gleich zuhause bleiben kann. Das wĂŒrde aber voraussetzen, dass es eine allgmeingĂŒltige Feststellung des Blackoutfalls gibt, die auch landesweit kommuniziert wird (Rundfunksender, Lautsprecherdurchsagen, AushĂ€nge an öffentlichen GebĂ€uden).

  • Ist das jetzt eine ernstgemeinte Frage. Ich kann dem Ganzen nicht so ganz folgen.

    Entweder man hat Gesetze und Verordnungen ausgearbeitet, die in solch einem Fall greifen. Dann kÀme aber die zweite Frage, wer soll das beaufsichtigen.

    Jeder weiß was Blackaut bedeutet. Das Leben wie wir es kennen kann schon nach ein paar Stunden zusammenbrechen. Nun kommt es darauf an ob der BA großflĂ€chig ist und wie lange er dauert.

    Alle kleinen regionalen BA können verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig schnell behoben werden. Da bleiben dann auch die Verordnungen und Gesetze bestehen, soweit möglich. Siehe vor einiger Zeit in Berlin. Aber was passiert wenn so groß und ĂŒber mehrere Tage der BA sein Unwesen treibt. Mit Sicherheit ist da kaum noch jemand der sich um irgendwelche Verordnungen oder Gesetzte schert. Da versucht jeder soweit er kann selber ungeschoren davon zu kommen. Als Beispiel nenne ich nur die Toilettenrollen Schlachten bein Discounter. Und da war noch keine Not. Was ist wenn lebennotwendige Dinge auf dem Zettel stehen. Ich glaube nicht das da noch jemand nach Verordnungen fragt.

  • Aber diese Ausnahme-Situation ist auch irgendwann wieder vorbei. Und dann kann es große Unterschiede machen, wie die rechtliche Seite aussieht, ob deine Entscheidungen/ Handlungen dich ins GefĂ€ngniss bringen oder nicht, ob du Schadensersatzpflichtig wirst, oder nicht...

    Und du kannst dir sicher sein, es gibt immer Zeugen.


    Und selbst wenn du (in Ausnahmesituationen verstĂ€ndlicherweise) mit Absicht gegen Gesetze verstĂ¶ĂŸt, solltest du die Gesetze kennen, und die Ausnahmen, damit du weißt, wann du gegen welche Gesetze verstösst.


    Ich bin mir sicher, z.B. die Mafiamitglieder in Italien kennen sich viel besser mit dem Strafgesetzbuch aus, als die normale Bevölkerung.

    Der Optimist glaubt in der besten aller Welten zu leben.
    Der Pessimist denkt: Der Optimist hat recht, alle anderen Welten sind noch schlechter.


    BZHYY65R

  • @ Arwed51 Ist das jetzt eine ernstgemeinte Frage.


    Ein klares Ja! SelbstverstĂ€ndlich mĂŒssen die bestehenden Gesetze und Verordnungen auch in einem Blackout-Szenario gelten.


    Es gibt allerdings auch Kreise, die davon ausgehen, dass es in einem solchen Szenario nach etwa einer Woche zu bĂŒrgerkriegsĂ€hnlichen ZustĂ€nden kommen könnte. Das BĂŒro fĂŒr Technikfolgen-AbschĂ€tzung beim Deutschen Bundestag (TAB) hat schon 2010 formuliert: „Die öffentliche Sicherheit ist gefĂ€hrdet, der grundgesetzlich verankerten SchutzpïŹ‚icht fĂŒr Leib und Leben seiner BĂŒrger kann der Staat nicht mehr gerecht werden.“


    Nicht jeder weiß, was ein Blackout wirklich bedeutet! Viele blenden es aus, beschĂ€ftigen sich vielleicht noch mit der ersten Phase, wenn der Strom ausfĂ€llt. Nicht bedacht werden die Folgen des Ausfalls von Kommunikation und Infrastruktur (Phase 2) und die langfristigen Auswirkungen, insbesondere auf die Lebensmittelversorgung (Phase 3).


    Die Gesellschaft fĂŒr Krisenvorsorge begnĂŒgt sich nicht mit Lamentieren. Sie will Hilfestellung geben und zu angemessenem Verhalten anleiten. Und das nicht nur auf individueller Ebene. Es fehlt auch an Risikokompetenz und Krisenfitness in unserer Gesellschaft. Deshalb finden auch immer wieder GesprĂ€che mit Behörden und Unternehmen, systemrelevanten Institutionen etc. statt.


    Um eine solche Initiative auf breiter Basis vorzubereiten, habe ich die Fragen gestellt.


    Denn wir sind ziemlich sicher, dass vieles noch besser und sachgerechter vorbereitet und dann auch kommuniziert werden kann und muss. Es geht nicht darum, ob Du in der Situation weißt, wie Du Dich zu verhalten hast und wann Du (rechtliche oder andere) Grenzen ĂŒberschreitest. Wir alle brauchen einen krisenfesten Rahmen. Leider fehlt dieser in vielen Bereichen noch.

  • Vor allem in der Anfangszeit eines Blackouts werden vermutlich nicht unwesentliche Mengen an kĂŒhlpflichtigen Lebensmitteln zu spĂ€t bzw. nicht verkauft bzw. herausgegeben.


    Eine Regelung, welche die zivil- und strafrechtlichen Bedenken der EntsheidungstrÀger bzw. Betroffenen relativiert, wÀre hilfreich.

    Nur wer sich Àndert, bleibt sich treu.

  • Meiner Ansicht nach gibt es fĂŒr fast alle Bereiche der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens genĂŒgend Vorschriften und Regelwerke, die auch in besonderen Lagen gelten bzw. durch dann geltenden Ausnahme- und Notstandsregelungen ergĂ€nzt/ersetzt werden. Unter Blackout-Bedingungen sollten die zustĂ€ndigen Stellen diese jedoch vorab verfĂŒgbar haben. Das ist heute nicht mehr selbstverstĂ€ndlich. Behörden und Verwaltungen nutzen in diesem Bereich intensiv Online-Dienstleister (dejure, Haufe etc.) und es gibt immer weniger Regelwerke in Papierform.


    Ich sehe in einem Blackout-Szenario Parallelen zu einer Pandemie mit Lock-Down-Bestimmungen etc. Letztlich liegt es bei den Landkreisen und Kommunen vor Ort, Erlasse und VerfĂŒgungen herauszubringen, die die örtlichen Dinge regeln. So wie man im Corona-Lockdown die SpielplĂ€tze per vom lokalen Rathaus erlassener AllgemeinverfĂŒgung gesperrt hat, könnte/mĂŒsste man auch Verhaltensregeln im Blackout-Fall festlegen.


    Wenn man die zentralen unmittelbaren Auswirkungen eines Blackouts betrachtet - Stromausfall und Kommunikationsausfall - dann ist das Ă€hnlich wie ein Kriegszustand, auch hier können diese beiden Technikbereiche ausfallen. D.h. man kann auf Notstands- und Leistungsgesetze (Verkehrsleistungsgesetz, ErnĂ€hrungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz) zurĂŒckgreifen, die es den Behörden ermöglichen, z.B. in betriebliche AblĂ€ufe einzugreifen, Unternehmen zum Weiterbetrieb verpflichten (oder zur Betriebsruhe) oder Ressourcen von Unternehmen (Fuhrpark, LagerbestĂ€nde) zu beschlagnahmen bzw. entsprechende Betriebe zu Hilfeleistungen zu verpflichten.


    Das Problem in der Praxis sehe ich dabei, die Vermittlung dieser Rechtslage und die Durchsetzung der staatlichen Möglichkeiten hinzubekommen, wenn man praktisch "taub/blind/stumm" ist. Siehe mein erster Absatz. Keiner hat Zugriff auf online verfĂŒgbare Regelwerke und es ist fast unmöglich, diese Regelungen an Betroffene zu kommunizieren, außer man kommt persönlich vorbei und hĂ€ndigt eine entsprechende VerfĂŒgung aus.

  • Ist das die Frage in der Gesamtheit gemeint?


    Nun erstmal merkt man das ja vermutlich nicht was los ist. Und wenn zu hause kein Strom da ist, weiss man ja nicht ob es bei der Arbeitsstelle auch so ist. Dann begibt man sich ja erstmal dort hin vermutlich. Dann sollte es aber klar werden wenn der Arbeitsort weiter weg ist als der eigene Wohnort, das da was grĂ¶ĂŸeres ist...


    Dann muss man die Leute halt wieder nach Hause schicken wenn man nicht arbeiten kann. Man geht ja aber erstmal nicht von aus, das sowas lÀnger dauert. kann man ja nicht abschÀtzen.

    Gruß David

  • Nicht bedacht werden die Folgen des Ausfalls von Kommunikation und Infrastruktur (Phase 2) und die langfristigen Auswirkungen, insbesondere auf die Lebensmittelversorgung (Phase 3).

    Ich denke, das sind die entscheidenden Punkte. Wie handeln wir (die BĂŒrger, die Gesellschaft, der Staat), wenn die Tanks der Notstromaggregate nach x...48h leer sind und man keinen Nachschub heranbringt? Wie gehen wir vor, wenn sich nach einigen Tagen herausstellt, dass die Versorgung mit Lebensmitteln nicht mehr gewĂ€hrleistet werden kann? SpĂ€testens dann ĂŒberholt einen die Lage und man kann nur noch reagieren und Schadensbegrenzung betreiben.


    Gerade fĂŒr Phase 3 (Ausfall der bisherigen Lebensmittelproduktion) braucht es ernsthafte Überlegungen. Klar gibt es die Bundesgetreidereserve usw. aber das sind einige wenige große Zentrallager. Den Leuten geht aber bildlich gesprochen ĂŒberall das Essen aus. Deswegen macht ein 14-Tages-Vorrat zuhause ja auch soviel Sinn. Der Notvorrat im Haushalt sollte zur Pflicht gemacht werden. So wie Rauchmelder in Wohnungen und VerbandkĂ€sten in Autos.


    Dann mĂŒssen Lebensmittelerzeuger fĂŒr das Thema sensibilisiert werden. Aus reiner NĂ€chstenliebe werden das die wenigsten tun. Wenn sie in so einer Lage irgendwie produzieren sollen, dann mĂŒssen sie auch in der Lage sein, ihre Produkte zu verkaufen. Es braucht also ein Backup im Zahlungsverkehr. Es wird nicht genĂŒgend Bargeld geben, um z.B. einen Tanklaster voller Milch bezahlen zu können oder ein KĂŒhlhaus voller SchweinehĂ€lften. Mit Bezugsscheinen und Wechseln wird man kaum B2B-GeschĂ€fte abwickeln können. Es braucht also ein vertrauenswĂŒrdiges Zahlungssystem, das stromlos funktioniert.


    HĂ€tte man imBlackout ein funktionsfĂ€higes Mobilfunknetz (wie auch immer), dann könnte man darĂŒber auch Zahlungen abwickeln. In SchwellenlĂ€ndern ist mobiles Bezahlen mittels Prepaid-Guthaben weit verbreitet. Das Geld steckt im jeweiligen Kartenguthaben, man transferiert BetrĂ€ge zwischen Mobiltelefonen, es braucht keine Bank dazu, keiner braucht ein Bankkonto und niemand einen Zahlungsdienstleister, es genĂŒgt eine Prepaid-Sim-Karte, um Geld empfangen oder senden zu können. In Botswana kaufen die Leute so auf dem Land untereinander KĂŒhe und Ziegen ab. Was man braucht, ist ein Mobilfunknetz. Dass diese an sich recht resilient sind, sieht man in der Ukraine, in PalĂ€stina usw. Es wĂ€re ein SchlĂŒsselfaktor fĂŒr das Verhindern eines allgemeinen gesellschaftlichen Zusammenbruchs in einem Blackout, wenn man die Mobilfunknetze betreiben könnte. Also könnte man doch Grips und Energie in eine HĂ€rtung der Mobilfunknetze stecken. Mobilfunkmasten mit PV-Inselversorgung oder Mobilfunk-Masten auf WindrĂ€dern, die die Funktechnik gleich mitversorgen. Wind- und sonnenlose Zeiten mĂŒsste man mit Akkupufferung ĂŒberbrĂŒcken.


    Noch was zu den Lebensmittelproduzenten: die sollten motiviert werden, dafĂŒr zu sorgen, dass sie ihren Betrieb ohne Netzstromversorgung in einem Not-Modus weiterfĂŒhren können. Z.B. mit einer inselfĂ€higen PV-Anlage. Auch bei regnerischem Novemberwetter liefert eine PV-Anlage etwas Strom, nach meinen Erfahrungen kann man 5-10% der Sommerleistung ĂŒber ein paar Stunden am Tag ernten. Auf landwirtschaftlichen GebĂ€uden sind heute schon recht große PV-Anlagen montiert. Auf einem typischen Kuhstall eines durchschnittlichen Milchvieh-Betriebs kann eine PV-Anlage mit 60-80Kwp installiert werden. Die liefert auch im Monat November noch 1.000 und mehr Kilowattstunden. Man muss sich halt ĂŒberlegen, wie man an die rankommt und wie man sie am sinnvollsten nutzt (Versorgung der Melktechnik, Betrieb von LĂŒftungsanlagen und Futterautomaten etc.).


    Es wĂ€re an Ironie nicht zu ĂŒberbieten, wenn wir mit zig Millionen installierten PV-Modulen im Land bei einem Blackout vor die Hunde gehen wĂŒrden, weil wir zu dĂ€mlich sind, die vorhandenen Stromlieferanten - zumindest provisorisch - zu nutzen.

  • Wenn bei mir zuhause kein Strom mehr da ist, und ich mich auf den Weg zur Arbeit mache, merke ich ziemlich schnell, wie groß der Ausfall ist, einfach ob es Strassenbeleuchtung gibt, die Ampeln funktionieren, die S-Bahn fĂ€hrt...

    da ich ÖPNV-Pendler bin, ist das ganz einfach - ohne Strom komme ich fast nicht zur Arbeit! Dann versuche ich den Arbeitsplatz telefonisch zu erreiche, wenn da keine Verbindung möglich ist, ist der Fall schon klar.

    Der Optimist glaubt in der besten aller Welten zu leben.
    Der Pessimist denkt: Der Optimist hat recht, alle anderen Welten sind noch schlechter.


    BZHYY65R