Es steht nicht drin, aber ich nehme mal an, die Rentenbezüge des Ehemanns sind kleiner als der ALG II Regelsatz für eine Bedarfsgemeinschaft mit 2 Personen. (?)
Nicht zwingend. Grundsätzlich sind Prozesse in der Regel kostenfrei genauso wie der Prozess beim Bundesverfassungsgericht, nicht aber die anwaltliche Vertretung. Und der Anwalt wäre natürlich schön blöd, der so einen Prozess auch bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit unterstützen würde.
Denn wenn die Rente des Ehemanns über dem Betrag liegt der für ein Ehepaar als Bedarfsgemeinschaft liegt, dann würde ohnehin kein ALG II an die Ehefrau ausbezahlt werden.
Liegt die Rente darunter, würde nur die Differenz ausbezahlt werden, nicht aber der volle Satz. Immerhin. Wäre aktuell bei einer Frau leider sehr wahrscheinlich, nicht aber bei einem Mann. Bei sechs Kindern steht zu vermuten, dass er in Vollzeit gearbeitet hat und sein Einkommen grundsätzlich nicht an der unteren Kante lag. Dazu steht in dem Artikel leider nichts. Egal.