Alles anzeigenDer verbrauchte Strom ist einkommenssteuerrechtlich eine Betriebsentnahme, die den Erlös erhöht.
Einspeisevergütung 1000 €
Eigenverbrauch 500 €
Erlös 1500 €
Durch den Eigenverbrauch erhöht sich also der zu versteuernde Gewinn um 500 €, bei einem Steuersatz von 30 % sind das 150 €.
für die 1000 € bekomme ich vom Netzbetreiber 19 % Umsatzsteuer, = 190 €, die ich ans Finanzamt abführe
für die 500 € Eigenverbrauch fallen ebenfalls 19 % Umsatzsteuer an = 85 € , die ans Finanzamt zu zahlen sind
für einen Eigenverbrauch im wert von 500 € fallen als 235 € Steuern an .
Wenn ich die Steuererklärung nicht selbst machen kann, zahl ich noch den Steuerberater für Gewinnermittlung/EUR , Anlage G und Umsatzsteuererklärung.
Je höher der Eigenverbrauchsanteil , zB durch Speicher umso mehr kassiert der Staat mit ab.
Dann doch lieber keinen Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber abschließen.
Und das ist die am meisten verfolgte, leider falsche, Denkweise.
Meine Entnahme in Form von Eigenverbrauch erhöht eben keinen Überschuss und damit auch keine Einkommensteuer, die ist netto gleich Null.
Ob ich die 8,3 Eurocent Umsatz vom Netzbetreiber bekomme oder in Form der Entnahme buche, ändert doch am Saldo genau nichts...
Du hast es sogar selbst vorgerechnet:
Einspeisevergütung 1000 €
Eigenverbrauch 500 €
Erlös 1500 €
Durch den Eigenverbrauch erhöht sich also der zu versteuernde Gewinn um 500 €, bei einem Steuersatz von 30 % sind das 150 €.
Jetzt ändere ich Deine Rechnung (extremes Beispiel 1):
Einspeisevergütung 0€
Eigenverbrauch 1.500€
Überschuss 1.500€
Extremes Beispiel 2:
Einspeisevergütung 1.500€
Eigenverbrauch 0€
Überschuss 1.500€
Sorry für das OT, aber der Mythos muss aufgelöst werden....
BTT:
Ich schaue mir, auf Hinweis von Euch, die gut gemachten Videos von Outdoor Chiemgau an. Der Stefan kommt so sympathisch rüber, dass meine Frau jetzt mitschaut