Einen Arbeitsunfall werde ich nicht durchbringen. Ich hab auch keine Ahnung wo ich mich infiziert haben könnte. In der Arbeit gilt gegenüber Patienten Maskenpflicht.
Mit positiven Kollegen war ich in den letzten zwei Wochen nicht zusammen.
Beim Einkaufen verwende ich auch immer eine Maske.
Telefonische Krankschreibung bekam ich von meinem Hausarzt.
Der PCR hat den Grund, falls der wider erwarten negativ wäre, dann wäre mein Tätigkeitsverbot sofort aufgehoben.
Wenn mein PCR positiv ist, dann hätte meine Frau bzw. weitere Haushaltsangehörige einen Anspruch auf einen kostenlosen Test.
Grundsätzlich ist der § 56 Infektionsschutzgesetzes für meinen Fall relevant. Für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann somit mein Arbeitgeber Erstattung beantragen.