Zumindest das kann angeordnet werden. Die öffentlichen Stellen sind in solchen Fällen zu Beschlagnahmungen (natürlich mit nachfolgender Entschädigung) befugt. Im Extremfall(...)
Dann bist du sofort bei der nächsten Herausforderung: wie ordnet man was an, ohne Strom? Die Verfügung muss zumindest auf Papier niedergeschrieben werden, mit Unterschrift und Dienstsiegel. Dann muss die Verfügung dem Betroffenen zugestellt werden. Trifft die Verfügung auch die Allgemeinheit, muss die Verfügung ortsüblich bekannt gemacht werden (das geht notfalls im Aushangkasten vor dem Rathaus).
Mit etwas Glück hat der Bürgermeister/Landrat die richtigen Paragrafen der entsprechenden Gesetze und Vorschriften im Kopf (oder in Papierform griffbereit), damit er die Verfügung rechtssicher verfassen kann (die Anordnung muss auf das entsprechende Gesetz verweisen, es reicht nicht zu schreiben "Ich ordne an, weil ich es darf..:"). Notfalls schreibt man die Anordnung per Hand mit Tinte und stempelt es ab. Dazu muss man aber noch die ladungsfähige Adresse des Empfängers wissen, wie war noch mal die Postleitzahl? Internet und Intranet gibts nicht ohne Strom. Telefonbücher? In der digitalen Verwaltung?
Damit die Befugnisse für den Notstandsfall/Katastrophenfall greifen, muss dieser Zustand vorher von einer übergeordneten Stelle erklärt bzw. ausgerufen worden sein. Wie erfahre ich das in meinem von der Außenwelt kommunikationstechnisch abgeschnittenen Ort? Muss ich einen Melder per Auto zum 45km entfernten Landratsamt schicken? Im Blackout mit kollabierten Verkehrsleitsystemen und Chaos auf den Straßen?
Die Problematik, wie man Handlungen geordnet durchführt, wenn man nicht wie gewohnt informieren und kommunizieren kann, ist extrem vielschichtig. Und ich habe vermutlich auch nicht genügend Personal bei Behörden und Ämtern, das ich für den plötzlichen "Handbetrieb" nun aber in großer Zahl benötige. Denn mein Personal ist ja privat auch vom Blackout betroffen und möglicherweise in einer Notlage (Kinder, pflegebedürftige Angehörige, Haustiere) und gar nicht abkömmlich.