Hallo zusammen,
da der Lockdown nun wie zu erwarten in die Verlängerung geht und das Grundstück nur noch mit triftigem Grund verlassen werden draf, hab ich Mal gegoogelt und bin auf eine unvollständige Liste mit triftigen Gründen gestoßen.
Darin aufgefasst sind unter anderem der Weg zur Arbeit, Arzt, Einkaufen etc.
Im ersten März Lockdown war das Angeln explizit erlaubt. Ob als Sport, oder als Nahrungsbeschaffung deklariert, weiß ich leider nicht.
Das Jagen insbesondere die saujagd zur Eindämmung der afrikanischen Schweinepest ist sogar nachts erlaubt, laut einer hiesigen Jagdschule.
Jetzt die Frage, nachdem ich in einschlägigen Angler-Blogs und Websites nichts finden konnte:
Ist das Angeln (gültiger Fischereischein und Angelkarte vorausgesetzt) jetzt erlaubt?
Wenn ja, gilt die nächtliche Ausgangssperre?
Ich glaube kaum, das es das Infektionsrisiko steigert, wenn man alleine oder als Pärchen am Wasser sitzt, aber die drohende Geldbuße ist erheblich und Polizisten brauchen nunmal "Vorgänge", um befördert zu werden.
Was meint ihr?